Studienfinanzierung Hängepartie fürs Bafög
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berät über das Streitthema Bafög. Müssen sich die Studenten erneut auf später vertrösten lassen?
© Waltraud Grubitzsch/dpa

Studenten im Hörsaal der Uni Leipzig
Gibt es in diesem Jahr noch eine Chance für die Bafög-Erhöhung? Am heutigen Dienstag wird über das Streitthema nochmals im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. In der Arbeitsgruppe, die eingesetzt worden war, hat es keinen Kompromiss gegeben. Die Länder – sowohl die SPD – als auch die unionsregierten – beharren vorerst darauf, dass der Bund die Mehrkosten von 160 Millionen Euro für die Bafögerhöhung alleine übernimmt. Auch der Bund will hart bleiben. Vor wenigen Tagen verlangte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) von den Ländern: "Sie sollen jetzt springen."
Möglicherweise tun sie das aber nicht. Es könnte nochmals zu einer Vertagung und einer weiteren Runde in der Arbeitsgruppe kommen. Dann stünde das Thema erst in der Novembersitzung des Bundesrats wieder an. Wird nicht vertagt, dann ist das schon am 15. Oktober der Fall. Und dann könnte der Knoten doch noch platzen, war am Montag aus SPD-Kreisen zu erfahren. Denn die Bafög-Erhöhung sei eine zu zentrale soziale Frage, um sie weiter zu verschieben oder gar scheitern zu lassen. Also sei damit zu rechnen, dass die SPD-geführten Länder einer Anhebung der Fördersätze um zwei Prozent und der Elternfreibeträge um drei Prozent "zähneknirschend" zustimmen und einige der unionsregierten Länder mitziehen. Das Bafög könnte dann rückwirkend zum 1. Oktober erhöht werden. "Ein Ergebnis zu Lasten der Studierenden ist nicht akzeptabel", sagte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD), in Bildungsfragen Sprecherin der SPD-geführten Länder, dem Tagesspiegel . "Die Verhandlungen dürfen nicht scheitern."
- Was ist Bafög?
-
Die Abkürzung Bafög steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, auf dessen Grundlage Schüler und Studenten in Deutschland Fördergeld für ihre Ausbildung erhalten können.
Je nach Art der Ausbildung, dem Wohnort und dem eigenen Bafög-Anspruch erhalten Schüler und Studenten monatlich zwischen 200 und knapp 700 Euro. Einen Überblick gibt der Bafög-Rechner.
- Wer bekommt es?
-
Anspruch auf Bafög haben nicht nur Studenten an Universitäten und Fachhochschulen, sondern auch Schüler auf weiterführenden Schulen – vorausgesetzt das Einkommen ihrer Eltern überschreitet eine gewisse Grenze nicht. Bafög für ein Studium an Hochschule und Akademien wird meist als Darlehen gegeben – nach dem Abschluss muss ein Teil zurückgezahlt werden.
Was gefördert wird, wer Anspruch hat und wie das Bafög beantragt wird steht auf den Seiten des Bildungsministeriums.
Ihren Appell verbindet Ahnen allerdings mit der erneuten Forderung an den Bund, sich nach der Kostenübernahme bei den Stipendien auch beim Bafög stärker zu beteiligen. Dieses sei "sehr viel mehr auf eine breite Unterstützung von Studierenden ausgerichtet". Schavan argumentiert entgegengesetzt: Weil der Bund die gesamten staatlichen Kosten beim Stipendienprogramm übernimmt, müssten die Länder jetzt für ihren Anteil an den Mehrkosten beim Bafög geradestehen. Die Ministerin wolle im Vermittlungsausschuss an die Länder appellieren, den Weg für die Erhöhung umgehend frei zu machen, hieß es im Ministerium.
Der Bund zahlt traditionell 65 Prozent der Ausbildungsförderung, die Länder 35 Prozent. Der SPD-Bildungsexperte Swen Schulz hatte Ende September vorgeschlagen, der Bund solle die Bafögkosten künftig alleine tragen und die Länder verpflichten, die dadurch frei werdenden Gelder in Bildung zu investieren.
Zuerst erschienen im Tagesspiegel
- Datum 05.10.2010 - 17:27 Uhr
- Quelle Tagesspiegel
- Kommentare 1
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








Und da haben wir das nur scheinbare Kontrastprogramm zu S21. Wieder einmal geht es "nur" um staatliche Leistungen für Menschen, die sie als sinnvollen Sozialtransfer erhalten sollten. Wieder wird da gefeilscht - aber nicht mit den Betroffenen, nicht einmal den Leistungserbringern. Wieder kann man sich viel Zeit lassen, so wie bei den Leistungen für Kinder beim ALG II (vielleicht lange genug, dass sie keine mehr sind?). Und wieder tragen es vor allem die politischen Parteien als Profilierungsstreit aus, weil nicht die Leistungen oder gar all die fremden Menschen wichtig sind, geschweige denn eine Gesellschaft und ihre Ziele und Werte, sondern nur, dass man selbst gut rüber kommt. Besonders makaber wird es, wenn dieser Streit zwischen Bundestag und Bundesrat wegen der Finanzierung entbrennt. Zwar sollte es vernünftig geregelt sein, aber geht es den Streitern wirklich darum? Wenn man sie so reden hört, dann entsteht der Eindruck, sie würden es als einen Streit um das eigene Geld sehen und als wäre Land und Bund zwei ganz verschiedene Dinge. Doch in Wahrheit sind beides Teil einer förderalistischen Struktur des gesamten Deutschlands und die Gelder, so oder so, nichts als Ergebnisse von Abgaben aller Deutschen - im Vertrauen darauf, dass damit die staatlichen Institutionen ihre ihnen anvertrauten Dienste erfüllen können. Wieder einmal zeigt die Politik - wie bei S21 u.a. - ihre selbstverliebte Vergessenheit auf: dass sie für die Menschen zu arbeiten habe.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren