EuGH-Urteil Europäischer Gerichtshof verbietet Patent auf embryonale Stammzellen

Stammzellen menschlicher Embryonen dürfen nicht patentiert werden, wenn dazu befruchtete Zellen geschädigt werden müssen. Das entschied der EuGH in einem Grundsatzurteil.

Stammzellen auf einem Computerbildschirm (Archiv)

Stammzellen auf einem Computerbildschirm (Archiv)

In einem grundlegenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen entschieden. Demnach dürfen die Stammzellen nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die Richter. Das Urteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für die Forschung.

Die Zellen

In den ersten Tagen seiner Entwicklung ist ein Embryo noch nicht ausdifferenziert – das heißt, aus seinen Zellen können sich noch alle möglichen Organe entwickeln. Diese Tatsache will die Forschung sich zu nutze machen, und aus solchen embryonalen Stammzellen Ersatzgewebe züchten. Erstmals wurden 1981 embryonale Stammzellen aus Mäusen isoliert. Im Jahr 1998 gelang es dem amerikanischen Forscher James Thomson von der Universität Wisconsin die ersten Zell-Linien aus menschlichen Embryonen zu züchten.

Doch auch Erwachsene können noch Stammzellen bilden, zum Beispiel im Knochenmark, wo daraus immer neue Blutzellen entstehen. Diese adulten Stammzellen, auf die Gegner der Forschung an embryonalen Zellen hoffen, können ebenfalls Gewebe nachbilden. Allerdings sind sie nicht so wandlungs- und vermehrungsfähig. Bei Querschnittgelähmten, die sich in den USA freiwillig einer Stammzelltherapie unterziehen wollen, hofft man, zerstörtes Nervengewebe regenerieren zu können.

Was können sie?

Ob Alzheimer, Parkinson, Diabetes, Querschnittlähmung oder Herzinfarkt – bei diesen Krankheiten stirbt Gewebe ab oder wird geschädigt, sodass die Organe nicht mehr richtig funktionieren. Forscher hoffen, aus embryonalen Stammzellen Ersatzgewebe zu züchten. Zudem könnte man an so hergestelltem Gewebe Medikamente testen.

Umstrittene Forschung

In Deutschland ist die Herstellung von Embryonen zur Stammzellgewinnung verboten. Damit soll das ungeborene Leben geschützt werden. Zwar befinden sich die Embryonen bei der Zellentnahme in einem frühen Entwicklungsstadium und bestehen erst aus wenigen Zellen, doch theoretisch könnte aus ihnen ein Mensch heranwachsen, würden sie in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt.

In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, werden Embryonen für die Forschung genutzt, die bei der künstlichen Befruchtung "übrig" geblieben sind. Bis April 2008 war in Deutschland nur die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, die aus dem Ausland stammen und vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Da diese alten Zelllinien durch die häufige Vervielfältigung verunreinigt und genetisch verändert sind, wurde dieser Stichtag im April 2008 auf den 1. Mai 2007 vorverlegt.

Viele Wissenschaftler fordern eine weitere Lockerung der Gesetzgebung in Deutschland, um international konkurrenzfähig zu sein. Einige Gegner wollen ein generelles Verbot der Forschung an embryonalen Stammzellen.

iPS

Das Kürzel steht für induzierte pluripotente Stammzelle. Sie entstehen, wenn man die ausgereiften Körperzellen eines Erwachsenen mit Hilfe der Biochemie auf einen sehr frühen, quasiembryonalen Zustand zurückprogrammiert. Dann entwickeln etwa Hautzellen Eigenschaften von Embryozellen: Aus ihnen kann praktisch jeder Zelltyp des Körpers entstehen.

Die iPS sind genetisch identisch mit den ursprünglichen Hautzellen. Ein entscheidender Vorteil: Daraus gezüchtetes Gewebe würde nach einer Transplantation vom Immunsystem des Zellspenders nicht abgestoßen werden. Die iPS könnten zudem in Zukunft ein ethisches Problem lösen: Um sie zu gewinnen, muss kein Embryo sterben.

Erstmals gelang die Reprogrammierung 2006 dem Team des japanischen Stammzellforschers Shinya Yamanaka mit Mauszellen. 2008 verwandelte Kevin Eggan von der Universität in Harvard menschliche Hautzellen zunächst in Stammzellen und anschließend in Nervenzellen

Möglich wurden die iPS, weil die Forschung an echten embryonalen Stammzellen zuvor vier Erbfaktoren identifiziert hatte, die für den jungfräulichen Status der Zelle entscheidend sind.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen der Umweltschutzorganisation Greenpeace und dem Bonner Stammzellforscher und Neuropathologen Oliver Brüstle. Er hatte sich 1999 ein Verfahren zur Gewinnung von Zellen patentieren lassen, um mit diesen Stammzellen Nervenkrankheiten wie Parkinson zu heilen. Dieses Patent war dann vom Bundespatentgericht wegen Sittenwidrigkeit teilweise aufgehoben worden. Ein Gutachter des Europagerichts hatte sich anschließend ebenfalls für ein Patentverbot ausgesprochen, da es sich bei befruchteten Eizellen rechtlich um menschliche Embryonen handele.

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Eine Kernfrage der juristischen Auseinandersetzung war in diesem Fall, ob bei dem von Brüstle zum Patent angemeldeten Verfahren tatsächlich Embryonen im Sinne des Gesetzes verwendet werden. Denn der Wissenschaftler betonte, dass dabei ausschließlich embryonale Stammzelllinien verwendet werden, die international verfügbar sind. In Deutschland dürfen zwar keine Stammzellen aus Embryonen gewonnen werden. Die Forschung an etablierten Zelllinien ist aber zulässig.

In den verschiedenen europäischen Ländern sind die Regelungen zur Stammzellforschung recht unterschiedlich. In Großbritannien und Spanien etwa darf recht frei mit den Zellen geforscht werden. Auch deshalb hatte sich Brüstle gute Chancen ausgerechnet, dass das EuGH zu einem anderen Urteil kommen könnte als zuvor deutsche Gerichte.

Mit ihrer Entscheidung haben die Europarichter jetzt eine Richtung vorgegeben, der sich alle europäischen Staaten anpassen müssen. Patente für Verfahren der Stammzellforschung zu bekommen, wird schwerer werden.

 
Leser-Kommentare
  1. 1. Embryo

    Soweit ich weiss, geht es dabei auch um die Definition, was ein Embryo ist.
    Bekannterweise werden bei künstlicher Befruchtung mehrere Eier befruchtet, von denen aber nur eines in die Gebärmutter eingepflanzt wird , damit sich zu einem Embryo entwickeln kann.
    Jetzt werden befruchtete Eier offensichtlich bereits als Embryo angesehen, das ist in vielen Ländern Europas aber nicht der Fall, da kann man gespannt sein, wie die auf dieses Urteil reagieren.
    Auch istz interessant, ob Frauen jetzt potenzielle Mörderinnen sind, da ja ganz normal viele befruchtete Eier es leider nicht dauerhaft in der Gebärmutter hält.
    Das Patente auf die Verarbeitung von menschlichen Stammzellen in Europa nicht gewährt werden ist im Prinzip nachzuvollziehen, was ist aber in den USA, China; Indien wenn dort Patente erteilt werden ? Können unsere Forscher dann auf Patentverletzung verklagt werden und die Firmen in denen sie arbeiten zu hohen Stafzahlungen ?

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    • xpeten
    • 18.10.2011 um 10:59 Uhr

    ist absolut klar definiert.

    Wenn man allerdings aus ideologischen Gründen allgemeingültigen Definitionen widerspricht, kann man, außer Aufklärung zu betreiben vielleicht, kaum etwas dagegen unternehmen.

    • joG
    • 18.10.2011 um 12:39 Uhr

    ....sehr interessant. Wenn nun die Zellhaufen Embryos sind und in diesem Entwicklungszustand bereits so weit geschützt werden, dass man an ihnen keine Forschung durchführen darf, so scheint es fraglich, dass man weiterhin in der EU aus finanziellem Grund oder auch aus privaten Gründen bspw abtreiben wird dürfen. Jedenfalls scheint die Entscheidung einem Stückwerk inkonsistent definierter Menschenwürde zu entsprechen. Dies darf man und das darf man nicht und jenes wiederum schon? Das ist kein guter Zustand, wenn es um die Grundlegenden Fragen der Staatsordnung geht.

    • xpeten
    • 18.10.2011 um 10:59 Uhr

    ist absolut klar definiert.

    Wenn man allerdings aus ideologischen Gründen allgemeingültigen Definitionen widerspricht, kann man, außer Aufklärung zu betreiben vielleicht, kaum etwas dagegen unternehmen.

    • joG
    • 18.10.2011 um 12:39 Uhr

    ....sehr interessant. Wenn nun die Zellhaufen Embryos sind und in diesem Entwicklungszustand bereits so weit geschützt werden, dass man an ihnen keine Forschung durchführen darf, so scheint es fraglich, dass man weiterhin in der EU aus finanziellem Grund oder auch aus privaten Gründen bspw abtreiben wird dürfen. Jedenfalls scheint die Entscheidung einem Stückwerk inkonsistent definierter Menschenwürde zu entsprechen. Dies darf man und das darf man nicht und jenes wiederum schon? Das ist kein guter Zustand, wenn es um die Grundlegenden Fragen der Staatsordnung geht.

  2. 3. Ethik

    Unabhängig davon, ob dieses Urteil einem möglichen Missbrauch entgegenn wirkt, oder die Forschung zurückwirft.
    Alle Diskusionen, für und wider, basieren auf der christlichen Ethik.
    Und wir tun so, als würde eben diese Ethik weltweit gültig sein.
    Was ist aber mit Forschern, denen unsere christliche Anschaung gänzlich unbekannt ist?
    Wenn diese im gleichen Bereich forschen und handeln, sind die dann unmoralisch, oder sogar verbrecherisch? Sind deren Ergebnisse dann ungültig?

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    Wenn andere Forscher, die an unsere "Ethik" nicht gebunden sind, bahnbrechende Neuerungen herausfinden, dann nehmen wir diese natürlich mit Kusshand an, egal ob diese Ergebnisse bei uns nicht legal zu finden gewesen wäre.

    Man denke da nur an die enormen Fortschritte, die die Anatomie auf zweifelhafte Weise gemacht hat (In Edinburgh 1827, bei den Nazis in diversen KZs), auch diese Dinge wurden äußerst illegal "erforscht", schlagen sich heute aber in einer ungeheuren Detailfülle der anatomischen Atlanten nieder.

    Wir lassen uns eben von anderen Staaten zusehends abhängen. Wir können es anscheinend mit unserer christlichen Ethik vereinbaren, die halbe Welt verhungern zu lassen, Abtreibungen durchzuführen und Tiere mit Füßen zu treten, aber etwas gefühlloses wie embryonale Stammzellen, die fassen wir nicht an.

    In solchen Diskussionen und Urteilen zeigt sich eine große Doppelmoral unserer Gesellschaft...

    Wenn andere Forscher, die an unsere "Ethik" nicht gebunden sind, bahnbrechende Neuerungen herausfinden, dann nehmen wir diese natürlich mit Kusshand an, egal ob diese Ergebnisse bei uns nicht legal zu finden gewesen wäre.

    Man denke da nur an die enormen Fortschritte, die die Anatomie auf zweifelhafte Weise gemacht hat (In Edinburgh 1827, bei den Nazis in diversen KZs), auch diese Dinge wurden äußerst illegal "erforscht", schlagen sich heute aber in einer ungeheuren Detailfülle der anatomischen Atlanten nieder.

    Wir lassen uns eben von anderen Staaten zusehends abhängen. Wir können es anscheinend mit unserer christlichen Ethik vereinbaren, die halbe Welt verhungern zu lassen, Abtreibungen durchzuführen und Tiere mit Füßen zu treten, aber etwas gefühlloses wie embryonale Stammzellen, die fassen wir nicht an.

    In solchen Diskussionen und Urteilen zeigt sich eine große Doppelmoral unserer Gesellschaft...

  3. Leben darf grundsätzlich nicht patentiert werden, unabhängig von den verwendeten Verfahren. Egal ob es um menschliche Zellen, Nutztiere oder Pflanzen geht.

    • xpeten
    • 18.10.2011 um 10:59 Uhr

    ist absolut klar definiert.

    Wenn man allerdings aus ideologischen Gründen allgemeingültigen Definitionen widerspricht, kann man, außer Aufklärung zu betreiben vielleicht, kaum etwas dagegen unternehmen.

    Antwort auf "Embryo"
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    • Erkos
    • 18.10.2011 um 12:09 Uhr

    Es ist nicht klar definiert, was ein Embryo ist. In einigen Ländern gilt die befruchtete Eizelle bereits als Embryo, in anderen gilt dies erst nach Einnistung in die Gebärmutter.

    • Erkos
    • 18.10.2011 um 12:09 Uhr

    Es ist nicht klar definiert, was ein Embryo ist. In einigen Ländern gilt die befruchtete Eizelle bereits als Embryo, in anderen gilt dies erst nach Einnistung in die Gebärmutter.

  4. Wenn andere Forscher, die an unsere "Ethik" nicht gebunden sind, bahnbrechende Neuerungen herausfinden, dann nehmen wir diese natürlich mit Kusshand an, egal ob diese Ergebnisse bei uns nicht legal zu finden gewesen wäre.

    Man denke da nur an die enormen Fortschritte, die die Anatomie auf zweifelhafte Weise gemacht hat (In Edinburgh 1827, bei den Nazis in diversen KZs), auch diese Dinge wurden äußerst illegal "erforscht", schlagen sich heute aber in einer ungeheuren Detailfülle der anatomischen Atlanten nieder.

    Wir lassen uns eben von anderen Staaten zusehends abhängen. Wir können es anscheinend mit unserer christlichen Ethik vereinbaren, die halbe Welt verhungern zu lassen, Abtreibungen durchzuführen und Tiere mit Füßen zu treten, aber etwas gefühlloses wie embryonale Stammzellen, die fassen wir nicht an.

    In solchen Diskussionen und Urteilen zeigt sich eine große Doppelmoral unserer Gesellschaft...

    Antwort auf "Ethik"
  5. Angesichts der Millionen Tierleben die täglich für des Menschen Ernährung und Lebensraumbeschaffung herhalten müssen, strotzt ihr Kommentar nur so von (gewollter?) Naivität.

    Antwort auf "Rückschlag"
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    ... es auch für Naiv, den Wert einer Maus mit der eines Menschen gleichzusetzen. Die Maus ist wervoller.

    ... es auch für Naiv, den Wert einer Maus mit der eines Menschen gleichzusetzen. Die Maus ist wervoller.

  6. Das Verbot ist unverhältnismäßig.

    Bei allen verantwortungsvollen ethischen Entscheidungen berücksichtigen das Wohlergehen empfindungsfähiger Wesen. Wir fragen uns: "Wird durch das Zulassen oder durch das Unterlassen Leid verursacht?" Je komplexer und differenzierter die Erlebnisfähigkeit eines Individuums, desto umfassender sind die ethischen Rechte, die wir ihm einräumen. (Wir empfinden keine ethischen Verpflichtungen gegenüber Steinen; und gegen Primaten größere als gegenüber Insekten.) Gibt es überhaupt ethische Probleme, die nach anderen Regeln entschieden werden?

    Hier aber werden alle rationalen Überlegungen aufgegeben. Eine Einzelzelle darf nicht zerstört werden, selbst wenn so erfolgversprechende Therapieoptionen verbaut werden, die Millionen Patienten zusätzliches Leid ersparen würden.

    Für mich: irrationaler Unsinn.

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    Nicht die Forschung an sich wird verboten, nur die Patentierung von Ergebnissen, für deren Erbringung Embryonen verbraucht wurden, weil diese Forschung "unsittlich" ist. Scheinheiliger geht's nicht.

    Nicht die Forschung an sich wird verboten, nur die Patentierung von Ergebnissen, für deren Erbringung Embryonen verbraucht wurden, weil diese Forschung "unsittlich" ist. Scheinheiliger geht's nicht.

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