Urteil in BayernStaat muss Imker nicht vor Genmais-Pollen schützen

Seit Jahren klagt ein Imker, in dessen Honig Spuren von genmanipuliertem Mais gelangten. Nun urteilt ein bayrisches Gericht: Behörden müssen das nicht verhindern.

Die Geschichte hinter diesem Urteil ist kompliziert: 2003 hatte ein staatliches Versuchsgut den Gen-Mais der Sorte Mon 810 der Firma Monsanto auf einem Grundstück in der Nachbarschaft des bayrischen Hobby-Imkers Karl Heinz Bablok angebaut. Der Honig des Imkers war danach mit den Mais-Pollen belastet.

Der Imker klagte: Denn Honig, der Pollen aus genverändertem Mais enthält, lässt sich nicht verkaufen. Verbraucher wollen diesen Honig nicht – übrigens unabhängig davon, ob von dem Pollen aus dem Mais irgendein Risiko ausgeht. Seitdem geht der Fall durch die Instanzen.

Anzeige

Im September 2011 hatte Bablok vor dem Europäischen Gerichtshof einen Etappensieg erzielt. Die Richter entschieden, dass Honig mit Pollen des nicht als Lebensmittel zugelassenen Maises nicht in den Handel gelangen dürfen – jedenfalls nicht ohne gesonderte Prüfung und Zulassung. Außerdem bekam der Imker einen Schadenersatzanspruch zugesprochen.

Es ging nur noch um theoretische Schutzmaßnahmen

Über einen weiteren Teilaspekt des Honig-Streits – der Frage, ob der bayerische Staat verpflichtet ist, Imker vor der Verunreinigung ihres Honigs zu schützen – hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden: Die Richter bestätigten das Urteil der Vorinstanz (Az.: 22 BV 11.2175): Demnach besteht eine solche Schutzpflicht nicht. Wie ein möglicher staatlicher Schutz ausgesehen hätte, wurde nicht exakt definiert. Denkbar seien die Einrichtung von Schutzabständen gewesen oder Zuschüsse für den Imker, um seine Bienenstöcke an einem anderen Ort aufzubauen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Auch die vom Kläger geforderte Feststellung, der Anbau von Mon 810 sei spätestens seit 2005 rechtswidrig gewesen, traf das Gericht nicht.

In der Praxis ändert die Entscheidung für den Imker kaum noch etwas. Für den gentechnisch veränderten Mais gilt inzwischen ein Anbaustopp. Den Honig, der Spuren daraus enthielt, hatte Bablok damals vernichtet.

Auch mit diesem Urteil ist der Rechtsstreit möglicherweise noch nicht vorbei. Das Gericht hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Etwas, das die Richter nur in schwierigen oder grundsätzlichen Fällen tun. Die nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

 
Leserkommentare
  1. ... stammt aus dem Ausland.
    Wird er auf Pollenreste genveränderter Pflanzen untersucht?
    Ist mir zumindest nicht bekannt.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ja wenigstens aus dem EU-Ausland. Und meines Wissens nach, ist der Anbau bzw. die Verbreitung von genverändertem Gemüse (zum Glück) verboten. Insofern...

    ja wenigstens aus dem EU-Ausland. Und meines Wissens nach, ist der Anbau bzw. die Verbreitung von genverändertem Gemüse (zum Glück) verboten. Insofern...

  2. ja wenigstens aus dem EU-Ausland. Und meines Wissens nach, ist der Anbau bzw. die Verbreitung von genverändertem Gemüse (zum Glück) verboten. Insofern...

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • RoH
    • 28.03.2012 um 21:11 Uhr

    ... und auf der Rückseite die Herkunftsangabe lesen.
    Auf so ziemlich jedem Honig steht: "Mischung von Honig aus EG- und Nicht-EG-Ländern".
    Oft komt er auch ausschließlich aus Nicht-EG-Ländern. Und diese sind meist Lateinamerikanische Länder und dort gibt es keine german angst, sodass man gv-Pflanzen anbauen darf.

    Dieser Honig müsste eigentlich Glas für Glas darauf untersucht werden, ob im Pollenanteil von 0,4 Prozent nicht irgendwo ein Pollen einer in Europa nicht als Lebensmittel zugelassenen gv-Pflanze herumschwimmt.

    Inwieweit dies schon umgesetzt wird, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich habe allerdings auch kein Interesse daran, diesen irrsinnigen Aufwand zu bezahlen.
    Die meisten Imker übrigens auch nicht.

    • RoH
    • 28.03.2012 um 21:11 Uhr

    ... und auf der Rückseite die Herkunftsangabe lesen.
    Auf so ziemlich jedem Honig steht: "Mischung von Honig aus EG- und Nicht-EG-Ländern".
    Oft komt er auch ausschließlich aus Nicht-EG-Ländern. Und diese sind meist Lateinamerikanische Länder und dort gibt es keine german angst, sodass man gv-Pflanzen anbauen darf.

    Dieser Honig müsste eigentlich Glas für Glas darauf untersucht werden, ob im Pollenanteil von 0,4 Prozent nicht irgendwo ein Pollen einer in Europa nicht als Lebensmittel zugelassenen gv-Pflanze herumschwimmt.

    Inwieweit dies schon umgesetzt wird, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich habe allerdings auch kein Interesse daran, diesen irrsinnigen Aufwand zu bezahlen.
    Die meisten Imker übrigens auch nicht.

  3. Nach der Argumentation des Bayerische Verwaltungsgerichtshof hätte der Staat auch keine Verpflichtung seine Bürger vor jeder Art von Emission zu schützen.Lärmbelästigung, radioaktive Strahlung, Abgase, Feinstaub, Freisetzung von Giftstoffen aller Art, usw.

    10 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ausschlaggebend ist nicht, ob die Emission giftig oder ungiftig ist, sondern anthropogenen Ursprungs ist und zum Nachteil andere wird. Damit ist der Staat in der Schutzpflicht.

    • wd
    • 28.03.2012 um 18:12 Uhr

    Z.B.: Autoverkehr verbieten (Weniger Lärm, Feinstaub, Abgase etc.).

    Ausschlaggebend ist nicht, ob die Emission giftig oder ungiftig ist, sondern anthropogenen Ursprungs ist und zum Nachteil andere wird. Damit ist der Staat in der Schutzpflicht.

    • wd
    • 28.03.2012 um 18:12 Uhr

    Z.B.: Autoverkehr verbieten (Weniger Lärm, Feinstaub, Abgase etc.).

  4. Ausschlaggebend ist nicht, ob die Emission giftig oder ungiftig ist, sondern anthropogenen Ursprungs ist und zum Nachteil andere wird. Damit ist der Staat in der Schutzpflicht.

    5 Leserempfehlungen
    • wd
    • 28.03.2012 um 18:12 Uhr

    Z.B.: Autoverkehr verbieten (Weniger Lärm, Feinstaub, Abgase etc.).

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Dafür gibt es z.B. Grenzwerte, um die Nachteile für andere einzudämmen und zu relativieren.

    Bei der Freisetzung von genmanipulierter Organismen ist das Problem,dass es irreversibel ist und es keine tatsächlichen Schutzmaßnahmen gibt.
    Mit einem Verbot käme der Staat seiner Schutzpflicht nach und bei der Freisetzung genmanipulierter Organismen hat er auch keine andere Möglichkeit.

    sollte er auch für die Folgen haften, bzw. davor schützen müssen.

    Dafür gibt es z.B. Grenzwerte, um die Nachteile für andere einzudämmen und zu relativieren.

    Bei der Freisetzung von genmanipulierter Organismen ist das Problem,dass es irreversibel ist und es keine tatsächlichen Schutzmaßnahmen gibt.
    Mit einem Verbot käme der Staat seiner Schutzpflicht nach und bei der Freisetzung genmanipulierter Organismen hat er auch keine andere Möglichkeit.

    sollte er auch für die Folgen haften, bzw. davor schützen müssen.

  5. wieder Existenzen ruiniert oder in die Knie zwingt. In Indien tausende von Bauern, die sich von Monsanto in den Selbstmord haben treiben lassen,

    hier ein Imker, der seinen Honig wegen Monsanto wegwerfen "durfte".

    Wann tritt eigentlich endlich der internationale Gerichtshof gegen die Machenschaften von Monsanto auf und bricht dieser Firma endlich Mal das Genick ???

    5 Leserempfehlungen
    • keibe
    • 28.03.2012 um 18:31 Uhr

    Umgekehrt wird ein Schuh daraus:

    "Helikopter bewachten die teuersten Kartoffeln der Welt

    Umstrittene Polizeieinsätze zum Schutz von Genkartoffeln bringen..."

    http://www.ostsee-zeitung...

    6 Leserempfehlungen
  6. Dafür gibt es z.B. Grenzwerte, um die Nachteile für andere einzudämmen und zu relativieren.

    Bei der Freisetzung von genmanipulierter Organismen ist das Problem,dass es irreversibel ist und es keine tatsächlichen Schutzmaßnahmen gibt.
    Mit einem Verbot käme der Staat seiner Schutzpflicht nach und bei der Freisetzung genmanipulierter Organismen hat er auch keine andere Möglichkeit.

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Sollte er das?"

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service