Jennifer Westhauser freute sich auf Patti Smith, Billy Bragg und andere Künstler auf dem Burg Herzberg Festival bei Alsfeld in Hessen. Die Mainzerin reiste am Abend des 30. Juli an, für die letzten Kilometer nahm sie ein Taxi. Das war entspannter als die Fahrt mit dem eigenen Auto, und vor allem sicherer für den Rückweg. Die 33-jährige Grafikerin hatte sich ein bisschen Gras besorgt und wollte während der Fahrzeug-Kontrollen auf dem Heimweg nach Festival und Joints Probleme vermeiden. Die Mengen waren minimal: 1,2 Gramm Marihuana und 1,5 Gramm Haschisch. Das stellte zumindest die Polizei gegen 18 Uhr 45 fest, die wohl befürchte, das friedliche Hippie-Festival könnte zu entspannt werden, weshalb sie bereits den Anreiseverkehr streng kontrollierte – auch das Taxi der Mainzerin.
Kein schöner Start ins Wochenende für die junge Frau. "Aber auch keine Katastrophe", dachte Jennifer Westhauser, "was soll schon passieren bei den kleinen Mengen?" Die "sichergestellten Betäubungsmittel" wurden "eingezogen". Das war ärgerlich, aber die Mengen lagen im Bagatellbereich und waren also strafrechtlich nicht relevant. Zudem war sie nicht bekifft Auto gefahren, sondern hatte bloß nüchtern im Taxi gesessen. Sie freute sich auf die Bands und machte sich keine großen Sorgen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Gießen leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein ("Besitz, Erwerb"), das erwartungsgemäß im September eingestellt wurde. Die geringe Menge sei "zum Eigenverbrauch bestimmt" gewesen, "die Schuld der Täterin als gering anzusehen". Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht strafbar, Erwerb und Besitz grundsätzlich schon. Jennifer Westhauser nahm die Mitteilung durchaus ein bisschen erleichtert zur Kenntnis und machte einen Haken unter den Festivalschreck. Leider zu früh.
Nur eine Woche später schrieb ihr eine Heike Rohmer von der Mainzer Fahrerlaubnisbehörde mit Bezugnahme auf den Cannabisfund im Taxi: "Aufgrund dieses Sachverhaltes haben sich bei uns erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben. Gemäß §14 Absatz 1 Satz 2 FeV ("Fahrerlaubnis-Verordnung", d. Red.) werden Sie deshalb zur Vorlage eines Drogenscreenings in Form eines Urinscreenings aufgefordert. Die Bedenken gegen Ihre weitere Eignung als Kraftfahrzeugführer können nur durch dieses Drogenscreening ausgeräumt werden. Dieses Drogenscreening haben Sie spätestens drei Tage nach Zustellung dieses Schreibens erstellen zu lassen."
Das Vorgehen hat Methode
Der zackige Befehlston befremdete die Grafikerin genau so wie der Inhalt und die Drohung: Sollte das Screening – auf ihre Kosten – nicht in kürzester Zeit erstellt und die Ergebnisse nicht innerhalb von 14 Tagen vorliegen, würde die Behörde automatisch auf eine "Nichteignung" schließen, sprich: mit sofortiger Wirkung den Führerschein entziehen.
Jennifer Westhauser konnte es kaum glauben. "Nüchtern im Taxi, nicht am Steuer, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, und jetzt das, das ist doch absurd! Das wäre ja so, als würden bei einer Kontrolle ein paar Flaschen Wein im Kofferraum gefunden und die Behörde dann, obwohl man nüchtern ist, wegen des vermuteten Alkoholkonsums Zweifel an der Fahreignung unterstellen. Das ist doch ein Witz!"
Ist es aber nicht. Das scheinbar absurde Vorgehen hat Methode. "Der Verfolgungsdruck hat sich für viele Konsumenten vom Strafrecht auf das Verwaltungsrecht verlagert", sagt Theo Pütz, Autor des Buches Cannabis und Führerschein. Pütz gilt als "Führerscheinpapst", an ihn wandte sich die Grafikerin in ihrer Not. Er sagt: "Gegen die Überprüfungsaufforderungen kann man zunächst keinerlei Rechtsmittel einlegen. Der Führerschein wird, sofern man der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, mit sofortiger Wirkung eingezogen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das ist das Gemeine daran."
Diese Praxis könne jeden der geschätzt drei bis sechs Millionen Konsumenten treffen, sagt Pütz. "Alle Kiffer sind permanent gefährdet, durch bloßen Besitz oder auch nur durch gelegentlichen Konsum von Cannabis selbst fernab der Straße und des Verkehrs ins Visier der Führerscheinbehörden zu geraten." Das kann zu mehrere Hundert Euro teuren fachärztlichen Gutachten führen oder zu den berüchtigten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU), dem "Idiotentest". Davor müssen mehrmonatige Abstinenznachweise stehen.
"Würde Gleiches für Alkoholtrinker gelten, wären die Autobahnen immer frei"
Bis es so weit kommt, erfolgt in vielen Fällen ohnehin zunächst der sofortige Entzug des Führerscheins. Grundlage sind die Drogen-Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung. Und das obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 2002 entschieden hatte, dass speziell für Cannabis der Besitz von geringen Mengen oder auch der gelegentliche Konsum ohne Verkehrsbezug keine Fahreignungszweifel begründen können und eine solche Überprüfungsanordnung daher verfassungswidrig sei. Auch deshalb, weil der Führerschein für viele existenzielle Bedeutung hat. Das beirrt die Behörden nicht. Ihre Logik: Wer regelmäßig kifft, ist grundsätzlich so benebelt, dass er irgendwann in dem Zustand mal Auto fahren könnte, also hält man ihn besser von der Straße fern. Pütz: "Würde diese Logik auch auf den Alkohol angewandt – die Autobahnen wären immer frei!"
Besonders verwirrend für Betroffene ist das getrennte Spiel von Ordnungs- und Verwaltungsbehörden. Wird ein Autofahrer kontrolliert und ein THC-Gehalt von mehr als einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml) festgestellt, gilt die Fahrt als "Drogenfahrt". Egal, ob der Fahrzeuglenker gerade eben oder vor drei Tagen an einem Joint gezogen hat. Den Grenzwert hat eine Grenzwertkommission festgelegt, nicht der Gesetzgeber. Er beschreibt keine Wirkungsgrenze, sondern ist eine mechanische Festlegung. Dabei ist THC viel länger nachweisbar – auch über seine Abbaustoffe – als es wirksam ist. Zum Vergleich: In der Schweiz gelten umgerechnet 3 ng/ml, im USA Bundesstat Colorado darf man noch mit 10 ng/ml ans Steuer (umgerechnet, weil sich Schweizer und US-Werte von 1,5 und 5,0 jeweils aufs Vollblut beziehen).
Wer ab und zu kifft, gilt als regelmäßiger Konsument
Wer während einer so definierten Drogenfahrt erwischt wird, bekommt das erste Mal von den Ordnungsbehörden eine Geldbuße von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot verhängt. Dagegen kann jeder Rechtsmittel einlegen. Das zweite Mal sind 1.500 Euro fällig und es gibt drei Monate Fahrverbot. Theoretisch. Denn meist laufen diese Bescheide ins Leere, weil die Führerscheinbehörde auf dem Verwaltungswege die Fahrerlaubnis ja schon längst eingezogen hat. Gegen den Entzug sind zwar formal Rechtsmittel zulässig, diese entwickeln aber keine aufschiebende Wirkung. Liegt der festgestellte THC-Wert unter dem Grenzwert und folgt kein Bußgeldbescheid, gibt es aber trotzdem eine Überprüfungsaufforderung der Führerscheinbehörde.
So erging es auch dem Studenten Phillip K. aus Bad Waldsee in Baden Württemberg. Der hatte im Juni auf einer Party an einem dort rumgereichten Joint gezogen. Am folgenden Tag maßen Beamte einer Verkehrskontrolle einen THC-Wert von 0,5 ng/ml in seinem Blut, die Hälfte des Grenzwertes. Auch der Wert der Abbauprodukte, mit dem man gelegentlichen Cannabiskonsum feststellen will, war unauffällig. Trotzdem wurde K. von seiner Führerscheinstelle aufgefordert, auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten erstellen zu lassen. Das wäre so, als würde man einen unauffälligen Autofahrer wegen 0,25 Promille zur MPU schicken.
Während fachärztlicher Untersuchungen und "Idiotentests" haben sich nach Theo Pütz' Erfahrung schon viele Kandidaten ins Abseits geredet. Die Gutachter legen völlig andere Maßstäbe an als die Behörden. Pütz weiß das, er ist für das Beratungsnetzwerk Fahreignung als unabhängiger MPU-Berater tätig. Wer sich selbst für stabil hält und einräumt, ab und zu mal zu kiffen, gilt schon als regelmäßiger Konsument, der nicht über das nötige "Trennungsvermögen" verfügt, also das Nüchternheitsgebot im Straßenverkehr nicht ausreichend berücksichtigt.
Wer einräumt, auf Partys neben dem Bier auch mal an einem Joint zu ziehen, gilt sofort als gefährlicher Mischkonsument, dem nicht zu trauen ist. Wer Alkohol für genau so gefährlich wie Cannabis oder gar gefährlicher hält, ist in den Augen der Behörden bereits selbst eine Gefahr. Übrigens kann jede Bemerkung gegenüber Polizisten während einer Kontrolle sogleich an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden. Die braucht nur "Zweifel" an der Tauglichkeit, keine Beweise.
Für ein bisschen Ordnung unter Kiffern sorgen
Ist der Führerschein weg und der Betroffene will ihn wiederhaben, kann die zuständige Behörde eine MPU anordnen, für die in der Regel ein halbjähriger Abstinenznachweis erbracht werden muss. Laut MPU-Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen werden bereits ein Fünftel der MPU aufgrund von Drogen veranlasst. Das entspricht mehr als 20.000 Begutachtungen pro Jahr, davon, sagt der Experte Pütz, "mehr als 90 Prozent wegen Cannabis".
Da die Betroffenen oft gar nicht wissen, warum sie sich mit "Drogenfahrten" auseinandersetzen müssen, da sie ihren letzten Joint doch am Tag vorher oder sogar noch früher ausgedrückt hatten, fällt während der Begutachtungen fast die Hälfte von ihnen durch. Es gebe nicht mehr Drogenfahrten als früher, sagt Pütz, sondern dank verfeinerter Messmethoden und engmaschigere Kontrollen blieben einfach immer mehr Menschen in den Fangnetzen hängen. Zur großen Freude der Labore, die mit den Untersuchungen viel Geld verdienen, sagt der MPU-Berater.
Das hat zwei gravierende Folgen: Zum einen sehen einige Kiffer wegen dieser Verfolgungspraxis vielleicht gar nicht mehr ein, extra auf einen Joint zu verzichten. Wird man kontrolliert, ist der Führerschein ja sowieso weg. Zum anderen treiben die Behörden Rauschwillige zu Legal Highs. Die berauschenden, frei verkäuflichen Kräutermischungen, haben zum Teil unabsehbare gesundheitliche Folgen für die Konsumenten. Ständig ändern Hersteller ihre Zusammensetzung, um sich Verboten zu entziehen. Die Verkehrssicherheit erhöht all das sicher nicht.
Führerscheinentzug abwarten, dann klagen oder zum Idiotentest
Behörden haben anscheinend Gefallen daran gefunden, über den Umweg des Verwaltungsrechts, eigenmächtig ein bisschen für Ordnung unter Cannabis-Konsumenten zu sorgen. Theo Pütz glaubt, ein "anachronistisches Abstinenzdogma" sei Antrieb hinter dieser "unwürdigen Hetzjagd". Der bekannte Berliner Anwalt und Strafrechtler Johannes "Jony" Eisenberg bezeichnet es in der taz als "irre Verfolgung der Kiffer". Sein Urteil: "Die gegenwärtige Praxis ist antiaufklärerisch, rechtswidrig und für Cannabis-Konsumenten demütigend."
Die Grafikerin Jennifer Westhauser ist fassungslos. "Das ist das Absurdeste, was mir je im Leben passiert ist." Sie ist den Empfehlungen von Theo Pütz gefolgt und hat die gesetzte Frist verstreichen lassen. Das ist meistens sein Rat: Führerscheinentzug abwarten, dann eventuell Widerspruch einlegen und auf dem Klageweg klären, ob die Überprüfungsanordnung rechtswidrig war. Oder Geld und Nerven sparen und gleich auf die MPU vorbereiten. Alles wegen ein bisschen Gras im Taxi – für Mengen, die selbst der Staatsanwalt nicht beanstandet hat.
Frau Rohmer aus der Mainzer Fahrerlaubnisbehörde versteht am Telefon nicht, dass man das Vorgehen nicht versteht: "Ja, das machen wir hier öfter so." Findet sie es nicht komisch, Zweifel an der Fahreignung zu haben, nur weil jemand Gras im Taxi bei sich hatte, ohne selbst gefahren zu sein? Die Beamtin antwortet mit Behördenlogik. "Nein, wieso denn, nach §14 Absatz 1 Satz 2 Fahrerlaubnisverordnung ist das korrekt." Jennifer Westhauser wird wohl bald wieder Post von ihr bekommen.
Rainer Schmidt ist Journalist und Schriftsteller. Er hat mehr als ein Jahr in der Gras-Szene recherchiert.
Die Geschichte eines verurteilten Grasproduzenten hat ihn zu seinem Roman "Die Cannabis GmbH" inspiriert, der soeben im Verlag Rogner & Bernhard erschienen ist.
Aufruf: Der Global Drug Survey 2015 hat begonnen. Nehmen Sie bis zum 20. Dezember 2014 an der weltweit größten Umfrage zum Drogenkonsum teil und helfen Sie mit, Drogenkonsum sicherer zu machen (Lesen Sie hier mehr zur Teilnahme).
Die Ergebnisse werden wir Ihnen im Sommer 2015 exklusiv auf ZEIT ONLINE vorstellen. Folgen Sie der Umfrage auch auf Twitter via #GDS2015 und @GlobalDrugSurvy. Berichte und Hintergründe zum Thema Drogen finden Sie hier.
Kommentare
Unverhältissmäßig ...aber selber Schuld
Man kann zu Canabis stehen wie man mag und das man die Kleinen hängt wärend man die Großen laufen lässt ist auch nichts neues.
Aber das der Canabis Besitz verboten ist war Ihr sehr wohl bewusst von dem her hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Das der Staat sich schamlos bedient steht auser Frage aber das ist nunmal kalkuiertes Risiko. Hat Sie ja niemand gezwungen BTM zu kaufen.
Text gelesen?
"Aber das der Canabis Besitz verboten ist war Ihr sehr wohl bewusst von dem her hält sich mein Mitleid in Grenzen."
Haben Sie den Text gelesen?
Da steht eindeutig, dass in dem beschriebenen Fall die besessene Menge so gering war, dass sich nicht einmal der Staatsanwalt dafür interessiert hat.
Thema des Artikels ist vielmehr das zweifelhafte Vorgehen der Füherscheinbehörden. Die interessiert nämlich nicht der Besitz sondern der deswegen vermutete Konsum, welcher, wie ebenfalls im Artikel zu lesen ist, eigentlich nicht strafbar ist aber bei den netten Beamten "Zweifel" über die Eignung zum Führen ein Kraftfahrzeugs hervorruft.
Freiwillige Entscheidung
Es hat ja niemand die junge Dame dazu gezwungen, sich illegale Drogen zu besorgen. Wenn man dazu bereit ist, sollte man auch mit den Konsequenzen leben können.
So einfach ist das nicht
Wie ich schon in dem anderen Artikel zu Cannabis kürzlich schrieb: Sie können rein aus technischen Gründen auch als Nicht-Kiffer belangt werden, wenn sie zufällig auf einer Party oder einem Festival ein bisschen Rauch einatmen. Passivkiffen gibt es nicht, da man davon nicht high werden KANN, aber der Wirkstoff ist dennoch nachweisbar.
Der letzte Absatz des Artikels drückt eigentlich alles aus, was in diesem Land in der Drogenpolitik falsch läuft. "Das machen wir immer so. Da könnte ja jeder kommen. Draußen nur Kännchen."
Was tun?
Der Knackpunkt deutscher Drogenpolitik und Konsumentenrepression ist die SPD. Grüne und Linke können ohne SPD auf dem Gebiet keine Reformen durchsetzen.
In Frankfurt versucht endlich mal eine SPD-Fraktion, das Thema abzuräumen, weil die dort zuständigen Grünen auf die Bremse treten. Sehr löblich! http://www.fr-online.de/f...
Also was tun? Wählerinnen und Wähler, denen die aktuelle Drogenpolitik und die Behördenwillkür nicht egal ist, müssen ihre SPD-Abgeordneten kontaktieren. Frohes Schaffen! http://www.abgeordnetenwa...
Ich bin sicher, dass es eine große Zahl von SPD-Leuten gibt, die zwar Angst vor einer Legalisierung haben, aber diese Willkür und die Überlastung von Polizei und Justiz nicht schulterzuckend abtun werden.
Darum muss es gehen: Dekriminalisierung von Menschen, die niemandem Schaden zufügen.
Und bei der SPD zieht nunmal eher der Verweis auf volle Gefängnisse, Existenzvernichtung durch Führerscheinentzug und von "echten" Verbrechen abgelenkte Polizei und Staatsanwaltschaft.
Lächerlich
Ich, ein unbescholtener Bürger, fühle mich nicht wohl, wenn "Jennifer" auf einem Festival Cannabis raucht! Das kann doch nicht sein...
Ich bin so froh, dass stundenweise Polizeieinsätze, Richter und Staatsanwälte beschäftigt werden um diese Schwerkriminelle hinter Gitter zu bringen! Weiter so!
Kleine Fische
Exakt! Zum Glück ist der Staat nicht feige und greift bei derart staatsbedrohenden Vergehen mit voller Härte und Vewrhältnismäßigkeit durch!
Endlich!
Wozu die Kraft gegen Rechtsextremismus, echte Drogendelikte, Bandenkriminalität oder gar Bankster verwenden? Das sind kleine Fische gegen die Bedrohung durch Cannabis.