Zukunftsvisionen von 1910 "Eugenik gab es vor Hitler und es gibt sie bis heute"
Erbkrankheiten seien ein Gift, das nicht weitergegeben werden dürfe: Dieser Idee folgten die Nationalsozialisten. Doch die Eugenik ist älter, sagt der Historiker A. Bauer.
© Evangelisches Diakoniewerk/dpa

Geistig behinderte Kinder des Gottlob-Weißer-Hauses in Schwäbisch Hall spielen mit zwei Diakonieschwestern: Die Aufnahme entstand Anfang der dreißiger Jahre und ist Teil der Ausstellung "Eugenik und Euthanasie", die sich mit Zwangssterilisierung und Krankenmord während des Dritten Reiches beschäftigte
ZEIT ONLINE: In dem 1910 erschienenen Buch Die Welt in 100 Jahren findet sich ein Kapitel mit Visionen zur Medizin. Dort heißt es unter anderem: "Wir kennen das Gift ganz genau; wir kennen seine schädigende Wirkung auf uns und unser Geschlecht, aber wir denken nicht daran, uns darum zu kümmern. (…). Der Staat will gesunde Kinder. Er braucht sie. Aber er sorgt nicht dafür, daß die Eltern gesund sind und gesund sein können. Bei den Eheschließungen werden Braut und Bräutigam nach allem Möglichen gefragt, nur nach dem Nötigsten nicht: ob sie gesund sind. Ob nicht der Keim einer sich vererbenden Krankheit in ihnen steckt." Herr Bauer, wer war dieser "Professor C. Lustig", der diese Vision aufgeschrieben hat?
Axel W. Bauer: Aus der Medizingeschichte ist mir kein C. Lustig bekannt. Ob er überhaupt Arzt war? Das Kapitel ist sehr laienhaft geschrieben, es gibt keinen Fachjargon. Außerdem zählt er Lues und Schwindsucht auf, also Syphilis und Tuberkulose: Das sind Infektionskrankheiten und keine vererbbaren Leiden. Allerdings war die Kenntnis über humangenetische Zusammenhänge im Jahre 1910 noch weitaus diffuser als heute. Der Name Lustig klingt eher nach einem Pseudonym – doch für wen und warum, konnte ich nicht herausfinden. Vielleicht ist sein Name am Ende sogar ironisch gemeint.
ZEIT ONLINE: Das wäre aber sehr bittere Ironie. Immerhin ist die Vision, nur gesunde Menschen dürften Nachkommen zeugen, sehr schnell wahr geworden. Hitler war noch keine sechs Monate an der Macht, da wurde am 14. Juli 1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" erlassen. Wie war das möglich?

Axel W. Bauer, Jahrgang 1955, ist Professor für die Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg sowie Mitglied im Deutschen Ethikrat. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem die Entwicklung der Medizin im 19. und 20. Jahrhundert und die Präimplantationsdiagnostik.
Bauer: Die Grundgedanken der sozialdarwinistischen Lehre, wie sie gerade in Deutschland von Ernst Haeckel, Alfred Ploetz und Wilhelm Schallmayer propagiert wurde, waren bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts etabliert. Eugenische Ideen waren in der Weimarer Republik verbreitet, sogar bis in die konservativen Kreise der Sozialdemokratie. Dieses Denken war also gar kein spezifisch nationalsozialistisches Gedankengut. Eine rassistische Zutat war allerdings die ebenfalls seit dem Ende des 19. Jahrhunderts aufkommende "Rassenhygiene", also die Ansicht, dass gerade die nordische Rasse höherwertig sei. Man muss bei der Eugenik beachten, dass es "positive" und "negative" Eugenik gibt: Die "positive" Eugenik zielt darauf ab, die Auslese der sogenannten Tüchtigen zu fördern; die "negative" Eugenik soll die Geburt sogenannter Minderwertiger verhindern. Die Nationalsozialisten zielten vor allem auf Letzteres ab: Etwa 400.000 Menschen wurden bis 1945 zwangssterilisiert, schätzen Fachleute.
ZEIT ONLINE: Wie ging man in der Nachkriegszeit mit dem Thema Eugenik um?
Bauer: Das Fach Rassenhygiene verschwand in Deutschland und kam unter dem Namen Humangenetik neu auf, diesmal jedoch als eine Wissenschaft, die sich formal und mehr oder minder auch inhaltlich von der Rassenhygiene distanzierte. Wenngleich zum Teil die Schüler ehemaliger Rassenhygieniker die Humangenetik-Lehrstühle erhielten. Die Humangenetiker haben eigentlich erst in den 1980er Jahren begonnen, ihre eigene Geschichte aufzuarbeiten.
- Präimplantationsdiagnostik
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird ein Embryo, der bei einer künstlichen Befruchtung gewonnen wurde, vor seiner Übertragung in die Gebärmutter der Frau auf Chromosomenanomalien und Genmutationen untersucht. Dazu wird eine Zelle aus dem Acht-Zell-Stadium entnommen, das heißt am dritten Tag nach der Befruchtung. Das Erbgut der entnommenen Zelle kann unter anderem auf Trisomie 21, Chorea Huntington, Cystische Fibrose (Mukoviszidose), die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B sowie Sichelzellanämie überprüft werden. Die PID ermöglicht auch, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht herauszusuchen sowie unter mehreren Embryonen jenen auszuwählen, der für ein bereits lebendes, aber erkranktes Geschwisterkind am besten als Spender geeignet ist. Da gegebenenfalls ein Embryo verworfen wird statt der Frau eingepflanzt und von ihr ausgetragen zu werden, gilt die PID in Deutschland als nicht mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar. (Quellen: Deutsches Ärzteblatt; Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften)
- PID in anderen Ländern
In Belgien kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) mit Zustimmung einer Bioethikkommission an lizensierten Zentren durchgeführt werden. In Frankreich darf die PID zum Einsatz kommen, wenn bei einem Elternteil eine genetische Anomalie festgestellt wurde. In Großbritannien ist die PID nur an lizensierten Zentren erlaubt, eine Selektion nach dem Geschlecht ist nur bei der Gefahr einer geschlechtsgebundenen Erbkrankheit (z.B. Hämophilie, Rett-Syndrom) zulässig. In den Niederlanden ist die PID gesetzlich nicht explizit untersagt. In Österreich ist sie begrenzt zugelassen. In der Schweiz ist sie grundsätzlich verboten. (Quelle: Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften)
Dennoch gibt es eugenisches Denken nach wie vor: So wie es vor 1933 Eugenik gab, gibt es sie auch nach 1945. Ein aktuelles Beispiel ist die Präimplantationsdiagnostik (PID, siehe Infobox, Anm. d. Red.). Der – durchaus nicht unbeachtliche – Unterschied ist: Bei den Nationalsozialisten ging es um staatlichen Zwang, um – wenn man so will – "Eugenik von oben". Die heutige Eugenik ist eher eine "Eugenik von unten": Es geht um den Wunsch des Einzelnen. Es sind ja die Bürgerinnen, die zum Humangenetiker oder zum Frauenarzt gehen und im Rahmen einer künstlichen Befruchtung solch eine Analyse machen lassen mit dem Ziel, "unerwünschte" Embryonen auszusortieren. Das ist sozusagen die liberale, "fortschrittliche" Variante der Eugenik. Aber das grundsätzliche Ziel bleibt: Krankheit oder Behinderung zu eliminieren, indem man die Geburt entsprechend betroffener Kinder verhindert.
ZEIT ONLINE: Warum wird über die Präimplantationsdiagnostik so viel gestritten?
Bauer: Zum einen ist die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik interessengeleitet: Es ist nicht so, dass die meisten Bundesbürger die PID wollen, sondern es sind vor allem die Fachverbände der Gynäkologen und Reproduktionsmediziner, die mit der Methode Geld verdienen wollen. Zum anderen ist nicht ganz klar, ob die PID denn nun wirklich verboten oder doch erlaubt ist. Bisher leitete man ein Verbot aus dem Embryonenschutzgesetz ab, das aus dem Jahre 1990 stammt und die PID eigentlich gar nicht erwähnt, weil es diese Technik damals noch nicht gab.

Wie stellten sich Forscher und Visionäre vor 100 Jahren die Welt von heute vor?
ZEIT ONLINE: Müsste der Staat denn nicht schon wegen des zuerst genannten Punkts die Präimplantationsdiagnostik verbieten? Die betroffenen Paare befinden sich doch so schon in der ethischen Zwickmühle, ob sie bei einer künstlichen Befruchtung die PID durchführen lassen sollen oder nicht – und dann müssten sie auch noch in der Lage sein, sich nicht von wirtschaftlichen Interessen instrumentalisieren zu lassen.
Bauer: Meine persönliche Meinung geht durchaus in diese Richtung. Allerdings muss man auch sehen: Man bekommt darüber keine Einigkeit in einem pluralistischen Rechtsstaat, in dem das Strafrecht notwendigerweise fragmentarisch ist, also nur das verbieten kann, was unbedingt verbotswürdig ist. Bloß weil jemand an einer Technik Geld verdient, kann diese noch nicht verboten werden. Vielmehr muss man die Gründe für ein mögliches Verbot in der Sache selbst sehen. Und die ist hier folgende: Es werden "unerwünschte" menschliche Embryonen getötet. Doch ob der Embryo bereits ein schützenswertes Wesen ist, dem Menschenwürde zukommt, das ist ja eine weltanschaulich umstrittene Frage. Ich bin der Meinung, dass ein Embryo diesen Schutz verdient, aber ich gehöre zu den eher konservativen Vertretern im Deutschen Ethikrat. Andere werden das nicht so sehen. Zumal der Embryo beziehungsweise Fötus in Deutschland bis zur Geburt schon heute durch das Strafrecht nicht mehr wirksam geschützt ist: Er kann auch nach dem 2009 reformierten Schwangerschaftskonfliktgesetz jederzeit abgetrieben werden.
ZEIT ONLINE: Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren entschieden, dass das Inzestverbot zwischen Geschwistern verfassungskonform ist. In der Begründung hat man zwar den Schutz der Ehe und der Familie in den Vordergrund gestellt, aber auch genetische Gründe wurden als "Teilmotivierung der Strafnorm" angesehen. Das ist doch Eugenik!
Bauer: Ja, man könnte darin indirekt ein Indiz für eugenisches Denken sehen. Das Tabu gegenüber dem Inzest ist allerdings sehr tief – wohl schon evolutionär – im Menschen verankert. Doch beispielsweise in der Türkei kommen solche Inzestfälle nicht selten vor, und die werden dann heute notfalls mithilfe der Präimplantationsdiagnostik "gelöst". Da überlebt das traditionelle, kulturelle System dank der modernen Humangenetik! Das ist schon paradox.
ZEIT ONLINE: Wie wird sich die Diskussion um die PID in nächster Zeit entwickeln?
Bauer: Ich fürchte, dass das lückenhafte Verbot der PID in absehbarer Zeit fällt. Und wenn ich nicht 100 Jahre vorausblicke, sondern nur zehn, dann würde ich vermuten, dass dieses Verfahren in Deutschland Einzug halten wird. Das bedaure ich, und ich werde weiter dagegen politisch kämpfen.
Das Gespräch führte Franziska Badenschier.
- Datum 06.02.2010 - 16:38 Uhr
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