Zukunftsvisionen von 1910 "Eugenik gab es vor Hitler und es gibt sie bis heute"
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 "Bei der PID werden 'unerwünschte' Embryonen getötet"

ZEIT ONLINE: Warum wird über die Präimplantationsdiagnostik so viel gestritten?

Bauer: Zum einen ist die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik interessengeleitet: Es ist nicht so, dass die meisten Bundesbürger die PID wollen, sondern es sind vor allem die Fachverbände der Gynäkologen und Reproduktionsmediziner, die mit der Methode Geld verdienen wollen. Zum anderen ist nicht ganz klar, ob die PID denn nun wirklich verboten oder doch erlaubt ist. Bisher leitete man ein Verbot aus dem Embryonenschutzgesetz ab, das aus dem Jahre 1990 stammt und die PID eigentlich gar nicht erwähnt, weil es diese Technik damals noch nicht gab.

Zukunftsvisionen
Wie stellten sich Forscher und Visionäre vor 100 Jahren die Welt von
heute vor?

Wie stellten sich Forscher und Visionäre vor 100 Jahren die Welt von heute vor?

ZEIT ONLINE: Müsste der Staat denn nicht schon wegen des zuerst genannten Punkts die Präimplantationsdiagnostik verbieten? Die betroffenen Paare befinden sich doch so schon in der ethischen Zwickmühle, ob sie bei einer künstlichen Befruchtung die PID durchführen lassen sollen oder nicht – und dann müssten sie auch noch in der Lage sein, sich nicht von wirtschaftlichen Interessen instrumentalisieren zu lassen.

Bauer: Meine persönliche Meinung geht durchaus in diese Richtung. Allerdings muss man auch sehen: Man bekommt darüber keine Einigkeit in einem pluralistischen Rechtsstaat, in dem das Strafrecht notwendigerweise fragmentarisch ist, also nur das verbieten kann, was unbedingt verbotswürdig ist. Bloß weil jemand an einer Technik Geld verdient, kann diese noch nicht verboten werden. Vielmehr muss man die Gründe für ein mögliches Verbot in der Sache selbst sehen. Und die ist hier folgende: Es  werden "unerwünschte" menschliche Embryonen getötet. Doch ob der Embryo bereits ein schützenswertes Wesen ist, dem Menschenwürde zukommt, das ist ja eine weltanschaulich umstrittene Frage. Ich bin der Meinung, dass ein Embryo diesen Schutz verdient, aber ich gehöre zu den eher konservativen Vertretern im Deutschen Ethikrat. Andere werden das nicht so sehen. Zumal der Embryo beziehungsweise Fötus in Deutschland bis zur Geburt schon heute durch das Strafrecht nicht mehr wirksam geschützt ist: Er kann auch nach dem 2009 reformierten Schwangerschaftskonfliktgesetz jederzeit abgetrieben werden.

ZEIT ONLINE: Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren entschieden, dass das Inzestverbot zwischen Geschwistern verfassungskonform ist. In der Begründung hat man zwar den Schutz der Ehe und der Familie in den Vordergrund gestellt, aber auch genetische Gründe wurden als "Teilmotivierung der Strafnorm" angesehen. Das ist doch Eugenik!

Bauer: Ja, man könnte darin indirekt ein Indiz für eugenisches Denken sehen. Das Tabu gegenüber dem Inzest ist allerdings sehr tief – wohl schon evolutionär – im Menschen verankert. Doch beispielsweise in der Türkei kommen solche Inzestfälle nicht selten vor, und die werden dann heute notfalls mithilfe der Präimplantationsdiagnostik "gelöst". Da überlebt das traditionelle, kulturelle System dank der modernen Humangenetik! Das ist schon paradox.

ZEIT ONLINE: Wie wird sich die Diskussion um die PID in nächster Zeit entwickeln?

Bauer: Ich fürchte, dass das lückenhafte Verbot der PID in absehbarer Zeit fällt. Und wenn ich nicht 100 Jahre vorausblicke, sondern nur zehn, dann würde ich vermuten, dass dieses Verfahren in Deutschland Einzug halten wird. Das bedaure ich, und ich werde weiter dagegen politisch kämpfen.

Das Gespräch führte Franziska Badenschier.

 
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