Manfred Stolpe, der Wortführer eines "parteiübergreifenden Verdrängungskartells"
In der Tat fand Stolpe, der sich dem Auditorium als "gelernter DDR-Bürger" vorstellte, versöhnliche, aus heutiger Sicht allzu versöhnliche Worte. Stolpe warnte vor einer "Marxistenverfolgung", die er sprachlich mit der "Kirchenverfolgung" in der DDR gleichsetzte. "Finden wir den maßvollen Weg, der Unrecht sühnt, aber auch Neubeginn ermöglicht?" Maßvoll, so deutete der Redner an, sei allein der Mittelweg zwischen radikaler Aufarbeitung und vollständiger Verdrängung. Integration schien wichtiger als Aufklärung.
Noch war in der Öffentlichkeit nichts von seiner Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit bekannt geworden. Manfred Wilke, bis zu seiner Pensionierung Historiker am Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin, urteilte später, Stolpe habe sich mit seiner Rede als Wortführer eines "parteiübergreifenden Verdrängungskartells" profiliert. Am 17. Juni 1990 jedoch erhielt Stolpe minutenlangen Beifall – auch von den Köpfen der schwarz-gelben Bonner Koalition.
Nachdem der Applaus verebbt war, erklang die Reformationssinfonie von Felix Mendelssohn Bartholdy. Dann gingen die Volkskammerabgeordneten hinüber zum Palast der Republik, wo sie von wütenden Einheitsgegnern attackiert wurden. Die Nachmittagssitzung des DDR-Parlaments begann mit einem Paukenschlag: Die Deutsche Soziale Union (DSU) – eine der kleinen Parteien in der Regierung de Maizière – stellte den Antrag auf sofortigen Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Damit wäre die Einheit gleichsam im Eilverfahren, unvorbereitet und ohne Abstimmung mit Moskau vollzogen worden. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Kaum eine Woche später, am 21. Juni, nahmen Volkskammer und Bundestag den Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion an. Mit dem am 12. September unterzeichneten Zwei-Plus-Vier-Vertrag war der Weg zur Einheit bei gleichzeitiger Westbindung des neuen Deutschland dann vollends frei; Wolfgang Schäuble und DDR-Unterhändler Günther Krause konnten den Einigungsvertrag unterzeichnen. In dessen ersten Kapitel hieß es: "Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag." An die Stelle eines Gedenktages trat 1990 ein Feiertag. Aus dem in Kleinschreibung eine vage Hoffnung ausdrückenden "Tag der deutschen Einheit" wurde ein großgeschriebener "Tag der Deutschen Einheit".
- Datum 17.06.2010 - 07:47 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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