Präimplantationsdiagnostik Wir brauchen Rechtssicherheit für Gentests an Retortenbabys

Die FDP will die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten erlauben. Ein neues Gesetz könnte zudem endlich einen ethischen Rahmen schaffen.

Im Reagenzglas gezeugter Nachwuchs ist nicht nur Alltag für Millionen von Eltern. Seit letzter Woche ist die Reproduktionsmedizin sogar mit einem Nobelpreis prämiert . Ob diese Ehre jemals auch der Präimplantationsdiagnostik (PID) zuteil wird, ist zweifelhaft. Die Methode ist ethisch umstritten, denn dabei werden wenige Tage alte Embryonen zur künstlichen Befruchtung auf Erbkrankheiten untersucht, bevor einer davon in die Gebärmutter eingepflanzt wird. In letzter Konsequenz heißt das: Die für "ungeeignet" befundenen Embryonen werden aussortiert und getötet.

In Deutschland gibt es dafür keine klaren Gesetze . Das will die FDP nun ändern und sich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik einsetzen – wenn auch unter strengen Auflagen. Das geht aus einem internen Positionspapier der Partei hervor. "Wir sind seit Langem der Auffassung, dass die PID in Deutschland möglich ist", sagte Ulrike Flach der Süddeutschen Zeitung . Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP bestätigte, dass eine Arbeitsgruppe wesentliche Punkte dazu erarbeitet hat.

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Nach welchen genetischen Merkmalen Mediziner Embryonen aussortieren, soll nach dem Vorschlag der FDP ein Krankheitskatalog der Bundesärztekammer festschreiben. Das berichtet die Welt.

PID

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) entnehmen Mediziner künstlich im Reagenzglas gezeugten Embryonen einige wenige Zellen, um das Erbgut zu untersuchen. Klicken Sie hier für eine Infografik

Die Tests können einige Erkrankungen prüfen, etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21), Chorea Huntington, Cystische Fibrose (Mukoviszidose), die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B sowie Sichelzellanämie.

Die PID ermöglicht es auch, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht herauszusuchen. Außerdem können unter mehreren Embryonen jener ausgewählt werden, der für ein bereits lebendes, aber erkranktes Geschwisterkind zum Beispiel als Knochenmarkspender geeignet wäre.

Verfahren

Meist werden dem Embryo am dritten Tag Zellen entnommen. Zu diesem Zeitpunkt gelten Zellen als totipotent. Das bedeutet, dass sie sich noch zu einem vollständigen Organismus entwickeln können.

Möglich ist auch die Entnahme von fünf Tage alten Zellen. Diese Zellen sind dann pluripotent. Sie können sich noch in verschiedene Gewebe entwickeln, sind jedoch nicht mehr in der Lage, einen gesamten Organismus zu bilden. So soll eine bessere Auswahl vitaler und einnistungsfähiger Embryonen erreicht werden.

BGH-Urteil

Der Berliner Gynäkologe Matthias B. hatte in den Jahren 2005 und 2006 Präzedenzfälle geschaffen und bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen. Anschließend pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Erbdefekt aufwiesen.

Ein solcher Gencheck war nach Auffassung der meisten Juristen und Ärzte in Deutschland verboten. Sie hielten sich an eine strenge Interpretation des Embryonenschutzgesetzes. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft.

Im Juli entschieden die Richter im Fünften Senat des Bundesgerichtshofs, dass die Embryonenauswahl durchaus erlaubt ist. Der Berliner Gynäkologe B. hatte sich selbst angezeigt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Aufgrund der juristischen Brisanz dauerte das Verfahren fast viereinhalb Jahre. B. wurde schließlich freigesprochen.

PID in anderen Ländern

Belgien: Seit 1994 testen Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Sie schränkt die PID kaum ein, verbietet aber die rein geschlechtsspezifische Auswahl von Embryonen.

Dänemark: Bei Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen.

Frankreich: Die PID ist seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können, wenn ein Elternteil nachweislich eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt. Die erste Lizenz gab es 1999.

Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewendet. Alle Arbeiten mit embryonalem Gewebe unterliegen der Kontrolle einer speziellen Behörde, die Tests werden an lizenzierten Zentren durchgeführt. Das Anwendungsspektrum gilt allerdings als relativ breit. Im Januar 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.

USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.

Mit ihrer Initiative provozieren die Liberalen ihre Koalitionspartner. CDU und CSU sind mehrheitlich gegen die Genanalyse am Beginn des Lebens. Die CDU schrieb dies sogar in ihr Grundsatzprogramm. Sollte sie davon abkommen, sei das eine Katastrophe, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU).

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), forderte in der Rheinischen Post ein Moratorium: "Wir sollten schnell Rechtssicherheit schaffen und die Präimplantationsdiagnostik vorübergehend bis zu einem festgelegten Zeitpunkt verbieten."

Die FDP entfacht nun erneut die Debatte um eine Lockerung des deutschen Embryonenschutzgesetzes . Dieses ist nicht nur eines der strengsten der Welt, sondern zudem noch stark veraltet und schwammig formuliert. Seit 1991 in Kraft, stolpert das bürokratische Monster der Realität in der Medizin hinterher. Im Juli dieses Jahres riss ein Urteil des Bundesgerichtshofs die Politik aus dem Schlaf: Die Richter erlaubten in drei Fällen die Auswahl eines Embryonen nach einem ärztlichen Gencheck. Die Urteilsbegründung war banal: Das Embryonenschutzgesetz verbietet die PID nicht. Als das Gesetz erarbeitet wurde, war die Methode in Deutschland noch nicht verfügbar. Und Politiker scheuten sich damals, vorsorglich eindeutige Richtlinien zu bestimmen.

Leser-Kommentare
  1. ...schleicht die Euthanasie.
    Entsorgen, was nicht gefällt.

  2. es geht um befruchtete Eier, nicht um Retortenbabys, das ist mal wieder Bildzeitung.
    Wann man auf natürlichem Wege kein Kind haben kann, wählt man von den befruchteten Eiern eins aus, was ist daran Euthanasie ? Besser ein Kind als keins, da wir daran Mangel haben.

  3. "Die für "ungeeignet" befundenen Embryonen werden aussortiert und getötet"

    na klingelts?

  4. [...]
    Dem geteilten Ei wird eine seiner noch wenigen Zellen entnommen.
    Erst aber muss das Ei entnommen werden. Mit welchem Risiko?

    Die Wünsche werden wachsen (blonde Kinder produzieren?).
    Wir brauchen keine internationalen Gesetze. Wir können selbst denken.
    Wir brauchen Menschen, mit gesunder Ethik und keine, welche glauben bessere Menschen produzieren zu können.

    Diese Diskussion hat inzwischen längst einen meterlangen Bart.
    [...]

    entfernt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Angriffe und bleiben Sie auf einem sachlichen Diskussionsniveau. Danke. Die Redaktion/ew

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Sie schreiben:'Wir brauchen keine internationalen Gesetze. Wir können selbst denken.
    Wir brauchen Menschen, mit gesunder Ethik und keine, welche glauben bessere Menschen produzieren zu können.'

    Was ist daran 'gesunde Ethik', wenn wegen restriktiver Auflagen ein krankes Kind sterben muss, dessen Krankheit haette verhindert werden koennen? Vielleicht sollte man Ihre 'gesunde Ethik' eher 'untersagte Hilfeleistung' nennen.

    Vergessen sie bitte auch nicht dass in der Realitaet jeder Mensch in Deutschland maximal eine Flugstunde vom Ausland enfernt ist, und im Zweifelsfall wird von einer restriktiven nationalen Gesetzgebung vor allem der Embryonalmedizin-Tourismus profitieren.

    Sie schreiben:'Wir brauchen keine internationalen Gesetze. Wir können selbst denken.
    Wir brauchen Menschen, mit gesunder Ethik und keine, welche glauben bessere Menschen produzieren zu können.'

    Was ist daran 'gesunde Ethik', wenn wegen restriktiver Auflagen ein krankes Kind sterben muss, dessen Krankheit haette verhindert werden koennen? Vielleicht sollte man Ihre 'gesunde Ethik' eher 'untersagte Hilfeleistung' nennen.

    Vergessen sie bitte auch nicht dass in der Realitaet jeder Mensch in Deutschland maximal eine Flugstunde vom Ausland enfernt ist, und im Zweifelsfall wird von einer restriktiven nationalen Gesetzgebung vor allem der Embryonalmedizin-Tourismus profitieren.

  5. Du sprichst es mit einfachen Worten aus, was mir auf der Seele lag.
    Danke

  6. Mir ist es vollkommen neu, dass befruchtete Eizelle, die aussortiert wurden, getötet werden dürfen. Mir ist es viel mehr geläufiger, dass man diese per flüssigen Stickstoffs tieffriert. Also handelt es sich in erster Linie nicht um das Töten potenziellen Lebens, wobei sich dadurch ein neues ethisches Problem eröffnet, was mit diesen Eizellen passiert.

    Nun, wenn die PID in Deutschland gänzlich verbietet wird, was werden Paare mit hohem Risiko für Erbkrankheiten dann machen? Sie werden ins Ausland gehen und die PID dort ausführen lassen. Am deutschen Gesetzgeber vorbei.

    Wenn man einen Schwangerschaftsabbruch ausführen kann, wenn durch die Pränataldiagnostik festgestellt werden kann, dass das Kind körperlich oder geistig behindert ist/wird, warum sollte man dann die PID verbieten lassen, die doch auch nur zum selben Ziel führt? Ohne das die Eltern unter zeitlichem Druck einer bereits eingetretenen Schwangerschaft stehen.

    PS:
    Hiermit möchte ich mich für meinen Ethik- und Biotechnologieunterricht bei meinen Lehrern bedanken.

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    • mj1989
    • 13.10.2010 um 2:16 Uhr

    von Schwangerschaftsabbruch und der PID ist so einfach nicht möglich, da bei der PID zwischen X Embryonen entschieden wird während der andere Fall sich meistens auf ein einziges bezieht. Die Beweggruende mögen heutzutage noch die selben sein, ermöglichen allerdings Dinge von denen so manch ein Faschist täumt. Der naechste Schritt, wenn die PID einmal erlaubt worden ist, wird sich auf die Eltern der Kinder beziehen. So werden hoechstwahrscheinlich Eltern die das Risiko eingehen ohne PID etc. ein Kind zu bekommen, die Konsequenzen einer Behinderung alleine tragen muessen.
    Ganz im Sinne des Kapitalismus.
    Mit Bioethik würde ich eine Solche Diskussion nicht ausführen wollen, da das Problem einen hohen Anteil soziogenen Charakters aufweist.

    • mj1989
    • 13.10.2010 um 2:16 Uhr

    von Schwangerschaftsabbruch und der PID ist so einfach nicht möglich, da bei der PID zwischen X Embryonen entschieden wird während der andere Fall sich meistens auf ein einziges bezieht. Die Beweggruende mögen heutzutage noch die selben sein, ermöglichen allerdings Dinge von denen so manch ein Faschist täumt. Der naechste Schritt, wenn die PID einmal erlaubt worden ist, wird sich auf die Eltern der Kinder beziehen. So werden hoechstwahrscheinlich Eltern die das Risiko eingehen ohne PID etc. ein Kind zu bekommen, die Konsequenzen einer Behinderung alleine tragen muessen.
    Ganz im Sinne des Kapitalismus.
    Mit Bioethik würde ich eine Solche Diskussion nicht ausführen wollen, da das Problem einen hohen Anteil soziogenen Charakters aufweist.

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