Gendiagnostik Ethikkommission empfiehlt PID-Zulassung

Für die Ethikkommission der Giordano-Bruno-Stiftung ist ein Verbot von Gentests am Embryo in einem liberalen Staat nicht zu vertreten. Zudem wäre es sozial ungerecht.

Grundsätzlich sollten alle Menschen, die den beschwerlichen Weg der künstlichen Befruchtung wählen, die Möglichkeit zur Präimplantationsdiagnostik (PID) haben. Dies geht aus einer Stellungnahme der Ethikkommission der Giordano-Bruno-Stiftung hervor. In dem Gutachten heißt es: "In einem liberalen Gemeinwesen sollten mündige Bürgerinnen und Bürger tun und lassen dürfen, was sie wollen, solange es ihnen nicht mit guten Gründen verboten werden kann." Solche "guten, verallgemeinerungsfähigen Gründe" gebe es weder für ein Verbot der PID noch für die von einigen Politikern vorgeschlagene Beschränkung der PID etwa auf Paare, deren erbliche Vorbelastung erwiesen ist.

Um dies nachzuweisen, widerlegt die Kommission die wichtigsten Argumente, die in der politischen Debatte bislang gegen die Zulässigkeit der PID vorgebracht wurden. So führen die Autoren aus, dass die Annahme, frühe Embryonen besäßen "Menschenwürde", auf religiösen Überzeugungen beruhe, die keine Allgemeingültigkeit beanspruchen könnten. Zwar stehe es jedem Bürger frei, PID als "Sünde" zu verurteilen, doch niemand habe das Recht, diese Sichtweise Andersdenkenden aufzuzwingen. Mit den Grundsätzen einer liberal-pluralistischen Demokratie sei es nicht vereinbar, "dass der Staat seinen Bürgern eine bestimmte weltanschaulich gebundene Vorstellung vorschreibt". Daher sollte die Gesetzgebung so beschaffen sein, dass "die Autonomie der Bürger maximiert und staatliche Eingriffe minimiert werden".

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PID

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) entnehmen Mediziner künstlich im Reagenzglas gezeugten Embryonen einige wenige Zellen, um das Erbgut zu untersuchen. Klicken Sie hier für eine Infografik

Die Tests können einige Erkrankungen prüfen, etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21), Chorea Huntington, Cystische Fibrose (Mukoviszidose), die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B sowie Sichelzellanämie.

Die PID ermöglicht es auch, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht herauszusuchen. Außerdem können unter mehreren Embryonen jener ausgewählt werden, der für ein bereits lebendes, aber erkranktes Geschwisterkind zum Beispiel als Knochenmarkspender geeignet wäre.

Verfahren

Meist werden dem Embryo am dritten Tag Zellen entnommen. Zu diesem Zeitpunkt gelten Zellen als totipotent. Das bedeutet, dass sie sich noch zu einem vollständigen Organismus entwickeln können.

Möglich ist auch die Entnahme von fünf Tage alten Zellen. Diese Zellen sind dann pluripotent. Sie können sich noch in verschiedene Gewebe entwickeln, sind jedoch nicht mehr in der Lage, einen gesamten Organismus zu bilden. So soll eine bessere Auswahl vitaler und einnistungsfähiger Embryonen erreicht werden.

BGH-Urteil

Der Berliner Gynäkologe Matthias B. hatte in den Jahren 2005 und 2006 Präzedenzfälle geschaffen und bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen. Anschließend pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Erbdefekt aufwiesen.

Ein solcher Gencheck war nach Auffassung der meisten Juristen und Ärzte in Deutschland verboten. Sie hielten sich an eine strenge Interpretation des Embryonenschutzgesetzes. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft.

Im Juli entschieden die Richter im Fünften Senat des Bundesgerichtshofs, dass die Embryonenauswahl durchaus erlaubt ist. Der Berliner Gynäkologe B. hatte sich selbst angezeigt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Aufgrund der juristischen Brisanz dauerte das Verfahren fast viereinhalb Jahre. B. wurde schließlich freigesprochen.

PID in anderen Ländern

Belgien: Seit 1994 testen Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Sie schränkt die PID kaum ein, verbietet aber die rein geschlechtsspezifische Auswahl von Embryonen.

Dänemark: Bei Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen.

Frankreich: Die PID ist seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können, wenn ein Elternteil nachweislich eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt. Die erste Lizenz gab es 1999.

Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewendet. Alle Arbeiten mit embryonalem Gewebe unterliegen der Kontrolle einer speziellen Behörde, die Tests werden an lizenzierten Zentren durchgeführt. Das Anwendungsspektrum gilt allerdings als relativ breit. Im Januar 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.

USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.

Kritik äußerte die Kommission insbesondere an der Überzeugung, dass aussondernde PID dem "Lebensinteresse von Embryonen" zuwiderlaufe. Denn es sei offensichtlich, dass Embryonen, die nichts spüren und bei -196 Grad kryokonserviert werden können, kein subjektives Lebensinteresse besitzen. Auch das häufig vorgebrachte Argument, die Auswahl gesunder Embryonen laufe auf eine Herabsetzung von Behinderten hinaus, hält die Kommission für verfehlt: "Die Annahme, dass die Vernichtung befruchteter Eizellen mit genetischen Defekten zur Diskriminierung von Behinderten führt, ist ähnlich absurd wie die Forderung nach Abschaffung der Impfung gegen Kinderlähmung, weil diese eine Diskriminierung von Menschen mit Kinderlähmung zur Folge haben könnte. Wer eine rationale, humanistische Sichtweise vertritt, dem sollte klar sein, dass Behinderte und Kranke unsere volle Unterstützung verdienen, Behinderung und Krankheit jedoch nicht".

Insbesondere im Interesse der Mütter empfiehlt die Kommission, nur die Embryonen einzupflanzen, die die besten Aussichten auf eine gesunde Entwicklung haben. Außerhalb Deutschlands würden Mediziner bereits routinemäßig nach dem Embryo mit den besten Entwicklungschancen fahnden. Es sei nicht einzusehen, warum eine solche Praxis nicht auch in Deutschland möglich sein soll: "Wenn sich Eltern gegen einen genetischen Defekt entscheiden, dann liegt ihr Motiv darin, Belastungen ihres künftigen Kindes zu vermeiden, ihm optimale Startbedingungen für das Leben zu schenken und selbst zusätzlichen Mühen zu entgehen. Hieran ist nichts verwerflich."

Angesichts der Möglichkeit, PID in den Nachbarländern durchführen zu lassen, würden die geplanten Restriktionen nach Ansicht der Kommission ohnehin nur jene Bürger betreffen, die sich eine PID im Ausland nicht leisten können. Dies sei sozial ungerecht und auch rechtspolitisch bedenklich: "Der Gesetzgeber sollte davon absehen, ein Gesetz zu beschließen, das den Glauben an allgemein verbindliche Normen untergraben könnte."
 

 
Leser-Kommentare
    • Atan
    • 16.02.2011 um 15:04 Uhr

    die 2400 Anhänger eines

    Zitat:
    "naturalistischen Weltbildes sowie einer säkularen, evolutionär-humanistischen Ethik/Politik""

    die sich in dieser Stiftung zusammengefunden haben, dafür ausschlagend sind, was wir als Gesellschaft tun sollten? Die meisten Orts-Kirchengemeinden haben schon mehr Mitglieder.

    In der Sache selbst ist ihnen allerdings vermutlich aus Gründen der Logik (Stichwort: "gleiches gleich behandeln") zuzustimmen: wenn ein genetischer Defekt des Embryos seine Abtreibung rechtfertigt, wäre es absurd, die gleiche genetische Untersuchung ausgerechnet in vitro zu verbieten.

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    • Acrux
    • 17.02.2011 um 1:35 Uhr

    was wir als Gesellschaft tun sollen. Sie sagen lediglich, dass eine Teil der Gesellschaft, sei er noch so gross, kein Recht hat, religioes begruendeten Ge- oder Verbote Anders- und Nichtglauebigen aufzuzwingen.

    Es steht jeder religioesen Gemeinschaft frei, ihren Mitgliedern PID zu verbieten. Fuer Nichtmitglieder ist es bedeutungslos, und wenn sich auch die Mitglieder nicht drum scheren, ist es ein Problem dieser religioesen Gemeinschaft, aber nicht der Gesellschaft.

    • Acrux
    • 17.02.2011 um 1:35 Uhr

    was wir als Gesellschaft tun sollen. Sie sagen lediglich, dass eine Teil der Gesellschaft, sei er noch so gross, kein Recht hat, religioes begruendeten Ge- oder Verbote Anders- und Nichtglauebigen aufzuzwingen.

    Es steht jeder religioesen Gemeinschaft frei, ihren Mitgliedern PID zu verbieten. Fuer Nichtmitglieder ist es bedeutungslos, und wenn sich auch die Mitglieder nicht drum scheren, ist es ein Problem dieser religioesen Gemeinschaft, aber nicht der Gesellschaft.

  1. "[...] doch niemand habe das Recht, diese Sichtweise Andersdenkenden aufzuzwingen. Mit den Grundsätzen einer liberal-pluralistischen Demokratie sei es nicht vereinbar, "dass der Staat seinen Bürgern eine bestimmte weltanschaulich gebundene Vorstellung vorschreibt". Daher sollte die Gesetzgebung so beschaffen sein, dass "die Autonomie der Bürger maximiert und staatliche Eingriffe minimiert werden"."

    Diesen Satz werde ich mir Einrahmen und übers Bett hängen. Besser kann man es kaum auf den Punkt bringen.

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    • _bla_
    • 16.02.2011 um 21:20 Uhr

    "Diesen Satz werde ich mir Einrahmen und übers Bett hängen. Besser kann man es kaum auf den Punkt bringen."

    Er täuscht nur leider, einfach weil über manche weltanschaulich gebundenen Vorstellungen ein so weiter Konsens herrscht, dass die weltanschauliche Bindung gar nicht mehr auffällt.
    Auch die Existenz einer Menschenwürde ist schon Weltanschauung. Und es gibt und gab die unterschiedlichsten Vorstellungen, wer diese Menschenwürde besitzt.
    Wenn bspw. ein Rassist die Menschenwürde eines Ausländers nicht anerkennt ist es trotzdem völlig legitim, wenn der Staat ihn am Töten eines Ausländers zu hindern.

    • _bla_
    • 16.02.2011 um 21:20 Uhr

    "Diesen Satz werde ich mir Einrahmen und übers Bett hängen. Besser kann man es kaum auf den Punkt bringen."

    Er täuscht nur leider, einfach weil über manche weltanschaulich gebundenen Vorstellungen ein so weiter Konsens herrscht, dass die weltanschauliche Bindung gar nicht mehr auffällt.
    Auch die Existenz einer Menschenwürde ist schon Weltanschauung. Und es gibt und gab die unterschiedlichsten Vorstellungen, wer diese Menschenwürde besitzt.
    Wenn bspw. ein Rassist die Menschenwürde eines Ausländers nicht anerkennt ist es trotzdem völlig legitim, wenn der Staat ihn am Töten eines Ausländers zu hindern.

  2. @ nozomi07:

    In der Philosophie wird in der Regel folgende Unterscheidung vorgenommen: Ein Mensch unter Vollnarkose verfügt zwar nicht über ein "aktuales", wohl aber über ein "potentielles" Lebensinteresse. Embryonen hingegen kennen weder das eine noch das andere. (Wenn ein Mensch vor einer Narkose befürchten müsste, getötet zu werden, würde er Ängste entwickeln, das gilt für einen Embryonen, der möglicherweise bei einer PID ausgesondert wird, nicht!) Das ist der zentrale Unterschied, der in der Ethik beachtet werden muss.

    In der Stellungnahme der gbs-Ethikkommission kommt dies übrigens zur Geltung. Es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen:
    http://www.giordano-bruno...

  3. Die Giordano-Bruno-Stiftung spricht einem "frühen Embryo" die Menschenwürde nicht ab:

    "So führen die Autoren aus, dass die Annahme, frühe Embryonen besäßen "Menschenwürde", auf religiösen Überzeugungen beruhe, die keine Allgemeingültigkeit beanspruchen könnten. Zwar stehe es jedem Bürger frei, PID als "Sünde" zu verurteilen, doch niemand habe das Recht, diese Sichtweise Andersdenkenden aufzuzwingen."

    Sondern ist nur der Ansicht, dass diese Meinung eine rein religiöse sei. Die eben nicht all unseren Mitmenschen als Überzeugung aufgezwungen werden kann.

  4. Was Krank und Behindert ist, wird nicht mehr durch Überlebensfähigkeit in der Natur entschieden, sondern durch die Meinung von Ärzten welche Glauben was überlebensfähig bzw. positiv ist.
    Ich würde die PID nur auf Verdachts und Härtefälle beschränken. Denn es ist ja mit jeder großartigen Erneuerung, dass sie vom Menschen euphorisch übertrieben wird. Der Röntgenapparat war ein Segen für die Medizin, doch das unnötige Röntgen während der Anfangszeit und auf Jahrmärkten hatte vermeitbare Opfer gefordert.
    Wir sollten mit der PID verantwortungsvoll umgehen damit die Bilanz der PID positiv ausfällt.
    Wir entscheiden über Dinge, welche seither die Natur entschieden hat. Es gab sogar Zeiten in Deutschland, da hatte das die Politik entschieden. Nur weil es andere Staaten machen, bleibt die Angelegenheit dennoch heikel.
    Ausserdem geht es meiner Meinung nach nicht um die Empfindungsfähigkeit eines Organismus, sondern um die "Lebensabsicht". Ein Bakterium besteht ebenfalls nur aus einer Zelle, und vermehrt sich trotzdem. Natürlich ist ein Bakterium unbedeutend, ebenso eine Fliege, aber ein Embryo ist eben ein werdender Mensch.
    Wir wissen einfach zu wenig und sollten daher behutsam und verantwortungsvoll mit PID umgehen.

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    Die "Natur" entscheidet in den meisten Fällen gegen Defekte. Eine Unzahl von Abgängen ( ist auf sogenannte Chromosomen-Aberrationen zurückzuführen, die teilweise geschehen, ehe die Schwangerschaft überhaupt bemerkt wurde. Wenn trotz schwerer Erbschädigungen eine Schwangerschaft ausgetragen werden kann, heißt das eher, dass der natürliche Selektionsprozess nicht funktioniert hat. Natürlich bewegt man sich bei der Frage, welche Defekte eine PID rechtfertigen, auf glattem Eis. Aber insgesamt sind die Vorgaben der Ethikkommission eine sehr gute Grundlage für den Umgang mit diesem heiklen Thema. Hinzuzufügen wäre noch, dass es jedem freisteht, die PID anzuwenden oder nicht. Und das heißt tatsächlich, dass niemand einem Andersdenkenden etwas aufzwingt - auch nicht der PID-Befürworter demjenigen, der das Kind trotz möglicher Erbkrankheit bekommen möchte.

    Die "Natur" entscheidet in den meisten Fällen gegen Defekte. Eine Unzahl von Abgängen ( ist auf sogenannte Chromosomen-Aberrationen zurückzuführen, die teilweise geschehen, ehe die Schwangerschaft überhaupt bemerkt wurde. Wenn trotz schwerer Erbschädigungen eine Schwangerschaft ausgetragen werden kann, heißt das eher, dass der natürliche Selektionsprozess nicht funktioniert hat. Natürlich bewegt man sich bei der Frage, welche Defekte eine PID rechtfertigen, auf glattem Eis. Aber insgesamt sind die Vorgaben der Ethikkommission eine sehr gute Grundlage für den Umgang mit diesem heiklen Thema. Hinzuzufügen wäre noch, dass es jedem freisteht, die PID anzuwenden oder nicht. Und das heißt tatsächlich, dass niemand einem Andersdenkenden etwas aufzwingt - auch nicht der PID-Befürworter demjenigen, der das Kind trotz möglicher Erbkrankheit bekommen möchte.

  5. Die "Natur" entscheidet in den meisten Fällen gegen Defekte. Eine Unzahl von Abgängen ( ist auf sogenannte Chromosomen-Aberrationen zurückzuführen, die teilweise geschehen, ehe die Schwangerschaft überhaupt bemerkt wurde. Wenn trotz schwerer Erbschädigungen eine Schwangerschaft ausgetragen werden kann, heißt das eher, dass der natürliche Selektionsprozess nicht funktioniert hat. Natürlich bewegt man sich bei der Frage, welche Defekte eine PID rechtfertigen, auf glattem Eis. Aber insgesamt sind die Vorgaben der Ethikkommission eine sehr gute Grundlage für den Umgang mit diesem heiklen Thema. Hinzuzufügen wäre noch, dass es jedem freisteht, die PID anzuwenden oder nicht. Und das heißt tatsächlich, dass niemand einem Andersdenkenden etwas aufzwingt - auch nicht der PID-Befürworter demjenigen, der das Kind trotz möglicher Erbkrankheit bekommen möchte.

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    Antwort auf "Krank und Behindert?"
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    Zitat:
    "Die "Natur" entscheidet in den meisten Fällen gegen Defekte."

    Das meinte ich ja.
    Ob eine Mutation ein Defekt ist, entscheidet sich ob diese vorteilhaft oder hinderlich(z.B. Krankheit) ist.

    Zitat:
    "Die "Natur" entscheidet in den meisten Fällen gegen Defekte."

    Das meinte ich ja.
    Ob eine Mutation ein Defekt ist, entscheidet sich ob diese vorteilhaft oder hinderlich(z.B. Krankheit) ist.

    • redon
    • 16.02.2011 um 19:09 Uhr

    Das würde den lesern Zeit ersparen. Verlinken Sie doch einfach immer die Publikationen, die Sie in der ZEIT präsentieren. Stattdessen immer nur ZEIT-interne Links. Ich finde das äußerst unsympathisch.

    Hier der Link zur Publikation der Stiftung:
    http://www.giordano-bruno...

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