Gesundheitsminister Krankenkassen sollen Versicherte zu Organspende befragen

Gesundheitsminister Bahr will, dass die Versicherer die Kunden auf ihre Bereitschaft zur Organspende hin ansprechen. Denn der Mangel an Spenderorganen ist enorm.

Wegen des großen Mangels an Spenderorganen will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Krankenversicherten zu ihrer Bereitschaft zur Organspende befragen lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mitglieder bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über die Organspende zu informieren. Außerdem sollen sie ihre Mitglieder zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft auffordern. Die Antwort der Versicherten soll in einem Organspendeausweis notiert werden.

Sie kann positiv, negativ oder unentschlossen ausfallen, denn die Befragten können auch erklären, dass sie sich zunächst nicht entscheiden möchten, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf den Gesetzentwurf des Ministeriums. 

Den Spendeausweis sollen die Versicherten von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Kassen werden zudem verpflichtet, qualifizierte Ansprechpartner zu benennen, an die sich jeder bei Fragen wenden kann. Die Privatkassen, die sich an der Ausgabe der Gesundheitskarte nicht beteiligen, sollen ihre Versicherten ebenfalls befragen.

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Ablauf einer Organspende

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle "Eurotransplant" geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.

Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.

Zustimmung

Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Das ist am einfachsten mit einem Organspendeausweis möglich. Darin kann jeder festlegen, ob er generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich aber auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hat, wird nach seinem Tod mit den Angehörigen gesprochen und gefragt, ob sie einer Spende zustimmen.

In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

Gesetzeslage

In Deutschland regelt seit 1997 das Transplantationsgesetz die Organspende sowohl für Spenden während des Lebens als auch nach dem Tod. Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann allerdings nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.

Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist.

Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

Jährlich geht etwa ein Viertel der etwa 12.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, leer aus. Zwar sind viele Menschen tendenziell bereit, nach ihrem Tod ihre Organe zu spenden, oft haben sie aber keinen Spendeausweis ausgefüllt. Das stellt insbesondere die Angehörigen im Ernstfall vor das Problem, den Willen ihres gerade verstorbenen Familienmitglieds im Krankenhaus zu erklären – sofern sie diesen überhaupt kennen.

Im Bundestag werben die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, derzeit ebenfalls dafür, Bürger stärker zu einer Entscheidung zu bewegen. Kauder und Steinmeier, hatten vorgeschlagen, die Zahl der gespendeten Organe zu erhöhen, indem jeder Bürger mehrfach in seinem Leben nach seiner Bereitschaft dazu gefragt werde, beispielsweise bei der Ausgabe des Passes oder Führerscheins. Bahr hatte daraufhin betont, es dürfe keinen Zwang zur Entscheidung geben.

Die Bundesärztekammer war zuletzt von der Forderung nach einer Erklärungspflicht für die Organspende abgerückt. Dies sei mit dem Grundgesetz kaum vereinbar, hieß es zur Begründung.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich finde die Idee sehr gut!

  2. Wann immer die FDP einen Vorschlag macht fragt der Bürger bange: "wem nützt es?". In diesem Fall lautet die Frage" "wen kostet es etwas, wer soll etwas geben?".

    Die Antwort liegt gleich in der Forderung: der gesetzlich Versicherte soll etwas geben, nämlich seine Organe. Warum nur gesetzlich Versicherte der Misere der fehlenden Transplantationsorgane abhelfen sollen bleibt das Geheimnis der FDP. Allgemein bekannt ist jedoch auch, dass mehr Spendenorgane fehlen. Doch Herr Bahr schaffte es einem eigentlich sinnvolles Ansinnen mit der Eingrenzung auf gesetzlich Versicherte jegliche Akzeptanz zu nehmen. So werden viele Versicherte die Umfrage zu einem Denkzettel für die FDP machen und nein ankreuzen. Denn die Möglichkeit der Abwahl des Gesundheitsministers kommt erst 2013.

    Eine Leser-Empfehlung
    • dapeda
    • 26.09.2011 um 12:09 Uhr

    Für mich als Österreicher nicht verständlich: was spricht dagegen, auch in Deutschland die Widerspruchslösung einzuführen? Gesetze lassen sich ändern!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Na ja, warum ich ich dem Staat erklären, was ich nicht will. Warum muss ich auf mein Recht auf Unversehrtheit hinweisen bzw. es erst fordern, wo es doch im Grundgesetz steht.

    • GDH
    • 26.09.2011 um 13:34 Uhr

    Ich denke auch, dass die "Voreinstellung" sein sollte, dass Organe entnommen werden können.

    Erklärt sich ein Verunglückter nicht zum Thema Organspende, hat nach seinem mutmaßlichen Willen verfahren zu werden. Da die meisten Menschen nichts gegen Organspenden haben (hab' jedenfalls in Erinnerung, dass bei Umfragen stets große Zustimmung rauskommt), sollte das im Zweifel passieren.

    Grundsätzlich wird bei medizinischer Behandlung ja genauso verfahren: Ein Arzt darf bei einem bewusstlosen Patienten auch Eingriffe durchführen, deretwegen er einen ansprechbaren Patienten fragen müsste (was auch den Einwurf von "Amparos" beantwortet.), einfach weil er spekulieren darf (sogar muss) wenn er nicht fragen kann (Nichtstun ist schließlich auch eine Entscheidung).

    • rvn
    • 26.09.2011 um 13:41 Uhr

    Österreich und auch in Spanien nicht so, dass sich keiner traut, Organe zu entnehmen, ohne die Angehörigen zu fragen? Dadurch entsteht doch auch wieder massiver Organmangel, wenn dann die Angehörigen widersprechen?

    So rosig ist es in Österreich bestimmt nicht, wie sich das zuerst anhört oder?

    Na ja, warum ich ich dem Staat erklären, was ich nicht will. Warum muss ich auf mein Recht auf Unversehrtheit hinweisen bzw. es erst fordern, wo es doch im Grundgesetz steht.

    • GDH
    • 26.09.2011 um 13:34 Uhr

    Ich denke auch, dass die "Voreinstellung" sein sollte, dass Organe entnommen werden können.

    Erklärt sich ein Verunglückter nicht zum Thema Organspende, hat nach seinem mutmaßlichen Willen verfahren zu werden. Da die meisten Menschen nichts gegen Organspenden haben (hab' jedenfalls in Erinnerung, dass bei Umfragen stets große Zustimmung rauskommt), sollte das im Zweifel passieren.

    Grundsätzlich wird bei medizinischer Behandlung ja genauso verfahren: Ein Arzt darf bei einem bewusstlosen Patienten auch Eingriffe durchführen, deretwegen er einen ansprechbaren Patienten fragen müsste (was auch den Einwurf von "Amparos" beantwortet.), einfach weil er spekulieren darf (sogar muss) wenn er nicht fragen kann (Nichtstun ist schließlich auch eine Entscheidung).

    • rvn
    • 26.09.2011 um 13:41 Uhr

    Österreich und auch in Spanien nicht so, dass sich keiner traut, Organe zu entnehmen, ohne die Angehörigen zu fragen? Dadurch entsteht doch auch wieder massiver Organmangel, wenn dann die Angehörigen widersprechen?

    So rosig ist es in Österreich bestimmt nicht, wie sich das zuerst anhört oder?

  3. Das Wort "Spende" klingt in diesem Zusammenhang
    etwas, naja, merkwürdig.
    Ich persönlich finde die österreichische Vorgehensweise
    sehr einleuchtend.
    Jeder ist Organspender, wenn er/sie nicht
    ausdrücklich widerspricht.
    Ganz einfach.

  4. 1. Der Begriff "enorm" scheint weit übertrieben. Es sind schlichtweg 25 %. Enorm bedeute "außergewöhnlich groß, hoch od. stark". 25 % sind sicher kein enormer Anteil.

    2. Diese Frage ist eine zutiefst persönliche Frage. Der Staat greift mir hier zu sehr in meine Privatssphäre ein. Auch wennn das für viele moralisch bedenklich wäre, würde ich wie ein Forist vorher erwähnte den Parteien einen "Denkzettel" verpassen und mit Nein antworten. Einen Zwang zur Aussage in dieser Fragestellung halte ich nämlich für inakzeptabel und ich würde mit einer Ablehung mit der Antwort Nein reagieren. Damit wäre die Ablehnung konkret und auch meine Angehörigen könnten im Notfall keine andere Entscheidung treffen.

    Der Vorschlag der FDP würde nach hinten losgehen.

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    • Afa81
    • 26.09.2011 um 14:24 Uhr

    Also, in diesem Zusammenhang finde ich das auf jeden Fall enorm. Wenn man sieht wieviele intakte Organe unter der Erde von Würmern zerfressen werden.

    Ich glaube außerdem nicht, dass sich nachdem so ein Gesetz eine Weile existiert sich noch jemand daran erinnern, dass das ja von der bösen FDP kam.

    Die Frage ist sehr persönlich, das stimmt. Vielleicht wäre es einfach besser, jedem mit seiner Versichertenkarte einen Spendeausweis beizulegen. Dann kann jeder zu Hause in seinen vier Wänden bestimmen, ob er den Ausweis ausfüllen möchte oder nicht. Denn nicht anders war es bisher. Jedoch ist ein wichtiges Thema die Aufklärung. Zu viele Menschen
    haben noch Angst davor, dass sie geopfert werden und die lebenserhaltenden Maschinen zu früh ausgeschaltet werden. Das zwei Ärzte den Hirntot erst unabhängig voneinander feststellen müssen, wissen nur wenige.

    Naja, der Vorschlag ist ja noch nicht als Gesetz niedergeschrieben. Hier und da kann man vielleicht noch etwas verbessern. Aber gut, dass man zumindest mal in diese Richtung denkt. Denkverbote mag die FDP ja gerade nicht :-)

    • Afa81
    • 26.09.2011 um 14:24 Uhr

    Also, in diesem Zusammenhang finde ich das auf jeden Fall enorm. Wenn man sieht wieviele intakte Organe unter der Erde von Würmern zerfressen werden.

    Ich glaube außerdem nicht, dass sich nachdem so ein Gesetz eine Weile existiert sich noch jemand daran erinnern, dass das ja von der bösen FDP kam.

    Die Frage ist sehr persönlich, das stimmt. Vielleicht wäre es einfach besser, jedem mit seiner Versichertenkarte einen Spendeausweis beizulegen. Dann kann jeder zu Hause in seinen vier Wänden bestimmen, ob er den Ausweis ausfüllen möchte oder nicht. Denn nicht anders war es bisher. Jedoch ist ein wichtiges Thema die Aufklärung. Zu viele Menschen
    haben noch Angst davor, dass sie geopfert werden und die lebenserhaltenden Maschinen zu früh ausgeschaltet werden. Das zwei Ärzte den Hirntot erst unabhängig voneinander feststellen müssen, wissen nur wenige.

    Naja, der Vorschlag ist ja noch nicht als Gesetz niedergeschrieben. Hier und da kann man vielleicht noch etwas verbessern. Aber gut, dass man zumindest mal in diese Richtung denkt. Denkverbote mag die FDP ja gerade nicht :-)

  5. Doch würde ich mir eine Empfänger-Ausschlussklausel wünschen.
    Alkoholiker, Kettenraucher, Jacht- oder Rennpferdbesitzer
    brauchen meine Organe nicht. Ebenso habe ich Zweifel einer
    stets gegebenen Neutralität bei der Einstufung der Dringlichkeit, soll doch Niemand sagen, alle Menschen wären "gleich".

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ihre Einstellung äußerst fraglich.

    Nicht trockene Alkoholiker sind jetzt schon von einer Lebertransplantation ausgeschlossen. Aus welchem Grund wollen sie ein anderes Organ verwehren?
    Und warum hat ein Mensch, der das Glück hatte eine Jacht zu besitzen weniger Bedarf auf eine Niere, eine Lunge etc...? *Sarkasmus* Genau, reiche Menschen sind böse, und haben kein Recht auf ein gesundes Leben *Sarkasmus aus*.

    On topic:
    Ich finde eine Regelung, bei der sich jeder Bürger mit dem Thema auseinandersetzen muss für einen Fortschritt. Eine Widerspruchsregelung halte ich für fraglich.

    Soll jeder "Wisch" als Widerspruch geregelt werden, woher bin ich mir sicher dass sich ein solcher nicht bei dem sterbenden Menschen zu Hause befindet? Zeit zum suchen wird es kaum geben.Und sollte ich eine Notariell beglaubigten Widerspruch wünschen, so bleibt doch die Frage, wer die finanzielle Belastung eines solchen tragen soll? Eine Zentrale Stelle, in der Jeder Regestriert ist, und bei der ein Anruf ausreichen würde, finde ich ebenso bedenklich. Welche Daten werden dort zusätzlich erhoben, wie kann man sich sicher sein, dass eine solche Datenbank nicht auch von Dritten eingesehen werden kann?

    ihre Einstellung äußerst fraglich.

    Nicht trockene Alkoholiker sind jetzt schon von einer Lebertransplantation ausgeschlossen. Aus welchem Grund wollen sie ein anderes Organ verwehren?
    Und warum hat ein Mensch, der das Glück hatte eine Jacht zu besitzen weniger Bedarf auf eine Niere, eine Lunge etc...? *Sarkasmus* Genau, reiche Menschen sind böse, und haben kein Recht auf ein gesundes Leben *Sarkasmus aus*.

    On topic:
    Ich finde eine Regelung, bei der sich jeder Bürger mit dem Thema auseinandersetzen muss für einen Fortschritt. Eine Widerspruchsregelung halte ich für fraglich.

    Soll jeder "Wisch" als Widerspruch geregelt werden, woher bin ich mir sicher dass sich ein solcher nicht bei dem sterbenden Menschen zu Hause befindet? Zeit zum suchen wird es kaum geben.Und sollte ich eine Notariell beglaubigten Widerspruch wünschen, so bleibt doch die Frage, wer die finanzielle Belastung eines solchen tragen soll? Eine Zentrale Stelle, in der Jeder Regestriert ist, und bei der ein Anruf ausreichen würde, finde ich ebenso bedenklich. Welche Daten werden dort zusätzlich erhoben, wie kann man sich sicher sein, dass eine solche Datenbank nicht auch von Dritten eingesehen werden kann?

  6. Bahr will, daß sich die GKV-Versicherten "ausweiden" lassen.
    Und dafür soll es ein "neues Gesetz" geben.

    Das erinnert an einige Endzeitfilme:
    z.B. …Jahr 2022… die überleben wollen
    http://de.wikipedia.org/w...

    oder:

    Den organisierten Organhandel:
    http://de.wikipedia.org/w...

    Ave Caesar, morituri te salutant!

  7. Na ja, warum ich ich dem Staat erklären, was ich nicht will. Warum muss ich auf mein Recht auf Unversehrtheit hinweisen bzw. es erst fordern, wo es doch im Grundgesetz steht.

    Antwort auf "Widerspruchslösung"
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    Ernstgemeinte Frage.
    Gilt die Unversehrtheit (lt. GG) auch für den toten Körper?

    Hat man keinen Spendenausweis, oder einen wo explizit drauf steht "ich spende nix" (ja, auch diese Wahlmöglichkeit gibt es auf einem Organspendeausweis), bleibt man unversehrt.

    Es ist allemal besser, einen solchen "Anti-Spendenausweis" zu haben als gar keinen, da er zumindest bei der aktuellen Regelung den Hinterbliebenen unangenehmen Fragen/Entscheidungen erspart.

    Allerdings sollten meiner Meinung nach Spenderorgane nur den Patienten zur Verfügung stehen, die eine Mindestkarenzzeit vor dem Bedarf eingewilligt haben, auch selbst im Falle des Falles als Organspender zur Verfügung zu stehen.

    Ernstgemeinte Frage.
    Gilt die Unversehrtheit (lt. GG) auch für den toten Körper?

    Hat man keinen Spendenausweis, oder einen wo explizit drauf steht "ich spende nix" (ja, auch diese Wahlmöglichkeit gibt es auf einem Organspendeausweis), bleibt man unversehrt.

    Es ist allemal besser, einen solchen "Anti-Spendenausweis" zu haben als gar keinen, da er zumindest bei der aktuellen Regelung den Hinterbliebenen unangenehmen Fragen/Entscheidungen erspart.

    Allerdings sollten meiner Meinung nach Spenderorgane nur den Patienten zur Verfügung stehen, die eine Mindestkarenzzeit vor dem Bedarf eingewilligt haben, auch selbst im Falle des Falles als Organspender zur Verfügung zu stehen.

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