Transplantation: Bund will Bereitschaft zu Organspenden abfragen
"Ja", "Nein", oder auch egal – die Frage nach der Spendenbereitschaft erhält jeder Bürger bald regelmäßig per Post ins Haus. Die Parteien sind sich diesmal einig.
Im Wesentlichen war die Neuregelung der Organspende schon seit Monaten klar, nun einigten sich die Parlamentarier im Bundestag auf letzte Details: Jeder Erwachsene in Deutschland wird künftig regelmäßig per Brief aufgefordert, sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden.
Angesichts des drastischen Organmangels soll diese grundlegende Reform die geringe Zahl der Spender spürbar und schnell erhöhen. Einen Zwang zur Entscheidung soll es nicht geben.
Nach mehr als 15 Jahren Debatte mit vielen Rückschlägen erzielten Spitzenvertreter und Fachpolitiker aller im Bundestag vertretenen Fraktionen sowie die Bundesregierung jetzt den Durchbruch. Sobald der geplante Gruppenantrag im Sommer Gesetz geworden ist, sollen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Menschen schriftlich nach ihrer Spendenbereitschaft fragen.
- Ablauf einer Organspende
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Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.
Grafik: Organspende
© Simone GödeckeKlicken Sie auf das Bild, um die Infografik als PDF herunterzuladen.
Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.
Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.
Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.
Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.
- Spenden nach dem Tod
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Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Seit dem 1. November gilt dazu ein neues Transplantationsgesetz: Jeder Krankenversicherte wird angeschrieben und gefragt, ob seine Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.
Wie bisher gibt es einen Organspendeausweis. Darin steht, ob derjenige generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.
Bisher wurden, wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hatte, nach seinem Tod die Angehörigen gefragt, ob sie einer Spende zustimmen. Auch in Zukunft werden Angehörige informiert, wenn ein potenzieller Spender verstirbt. Maßgeblich ist juristisch dann aber der zu Lebzeiten formulierte Wille des Verstorbenen.
In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung der Organspende zusammengefasst.
- Spenden im Leben
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Das seit 1997 geltende Transplantationsgesetz, das jetzt reformiert wird, regelt auch Organspenden während des Lebens. Hierzu gilt weiterhin: Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.
Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist. Nach den jüngsten Skandalen, werden hierzu jetzt schärfere Kontrollen gefordert.
Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.
Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.
Man kann dann die Bereitschaft erklären (Ja), sie verneinen (Nein) oder das Anschreiben einfach wegwerfen. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, soll man erklären können, zudem soll man bestimmte Organe ausdrücklich ausschließen können. Die Erklärung soll wie bisher auf einem Organspendeausweis aus Papier dokumentiert werden.
Erste Post bis Mitte 2013
Wenn dies technisch möglich ist, soll die Entscheidung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Diesen Eintrag sollen die Versicherten selbst an Terminals etwa beim Arzt vornehmen. Sie sollen das aber auch ihren Ärzte oder ihrer Krankenkasse überlassen können.
Der erste Schwung an Aufforderungen soll binnen eines Jahres bis Mitte 2013 verschickt sein. Dann sollen die Bürger den jetzigen Planungen zufolge ab Mitte 2015 und dann im Weiteren alle zwei Jahre auf dieselbe Weise nach ihrer Spendebereitschaft gefragt werden.
"Jeder Organspender ist ein Lebensretter", warb Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für das neue Verfahren. Wichtig sei aber: "Kein Zwang". Die Zahl der Organspender solle steigen. Dazu sei die Politik gegenüber den rund 12.000 Patienten auf den Wartelisten verpflichtet. "Uns ist wichtig, dass mit der Post die Diskussion auch in die Familien getragen wird", sagte die Grünen-Fachpolitikerin Elisabeth Scharfenberg.
"Wir wollen die Menschen deutlich öfter mit dem Thema Organspende konfrontieren", sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Sie hoffe, dass damit die Bereitschaft deutlich steigt, sagte die SPD-Expertin Carola Reimann.
Bisher nur durch eigene Initiative
Parallel soll das bereits auf den Weg gebrachte Transplantationsgesetz den Bundestag passieren. Damit soll in den Kliniken die Organentnahme vorangetrieben werden. Kritiker der Zustände in deutschen Krankenhäusern halten dies für eine Zunahme an Spenderorganen für noch wichtiger als die Reform zur Entscheidung.
Heute müssen die Menschen ihre Bereitschaft zur Spende aus eigener Initiative erklären – per Organspendeausweis oder gegenüber den Angehörigen. Fast 70 Prozent der Menschen sind laut Umfragen bereit, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Aber nur weniger als 20 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Spendeausweis dokumentiert.
Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation hatte die Zahl der Organspenden 2010 einen Rekordwert erreicht, ist aber im vergangenen Jahr wieder deutlich zurückgegangen. 2011 spendeten etwa 1.200 Menschen nach ihrem Tod Organe – 7,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor.






"da die Bequemlichkeit vieler das spenden von Organen unmöglich macht.."
Mit der Aussage haben Sie sich ganz weit ins Abseits gestellt. Diese Äußerung sollten sie noch einmal genau überdenken.
Sie behaupten, die Faulheit vieler, lässt Organempfänger sterben? Die "Schuld" beim faulen Spender.
Das ist mit verlaub eine kranke Logik.
Meinen Sie das Menschen mit zwei Herzen, vier Lungen und 6 Nieren, damit mal ein paar Organe abgeben können, geboren werden?
Sollte man bestimmten Personen die Blutgruppe ua. persönliche Daten, bei der privatisierten Medizin-Versicherungs Lobby, geben?
Damit gezielter geraubt werden kann.
Aktuell hunderte ausgeweidete Leichen in Sinai.
http://nachrichten.t-onli...
Organraub ist seit Jahrzehnten ein Thema. Muss der Bürger mit einem Ausweis vor der medizin Mafia geschützt werden?
Hallo Autopilot,
das Leben ist wie das sterben, so vielfältig wie es Menschen gibt.
"Die Optimisten treiben uns zum Pessimismus, weil sich ihre Erwartungen fast nie erfüllen. Nur die Pessimisten schenken uns ein bißchen Optimismus - wenn sich ihre Voraussagen mal nicht bestätigen."
Das mit dem Schirlingsbecher ist eine sehr schlechte Idee, zumdem auch irgendwie Feige.
Niemals würde ich dem Mitglied des Ethikrat Oberender und sein Unwort des Jahres 1998 "Sozialverträgliches Frühableben" nachgehen. Das verbietet mir mein Stolz.
Der Bayreuther Professors Peter Oberender hat ca. 10 Jahre nach seinem Unwort nachgesetzt:
"Die Forderung des Bayreuther Professors Peter Oberender, Organhandel zu legalisieren, hat nur oberflächlich gesehen nichts mit einer Organspendepflicht zu tun"
Deutschlandfunk Titel: Börsenhandel mit Organen?
"Ein Lebender muss die Chance haben, sein Organ zu verkaufen", so Peter Oberender, Professor für Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth, in einem Interview. Und er führt auch gleich aus, dass es hier insbesondere um diejenigen geht, die finanziell schlechter gestellt sind. "
http://www.heise.de/tp/ar...
http://www.dradio.de/dkul...
Nun kann man sich vorstellen was für ein dissertierte Menschentypus in Bayern ausgebildet und herangezüchtet wurde.
Bayern hat eine der höchsten Selbstmordrate der Bundesrepublik.
Es stimmt alles mit meiner Wahrnehmung und meinen Beobachtungen überein, was sie schreiben. Oberender war es ja auch, wenn ich mich recht erinnere, der die heutige Medizinbranche ganz ohne Scham in seinem Buch verheißungsvoll als "Wachstumsbranche" bezeichnet hat! Das habe ich schon vor Jahren einmal geschrieben, daß diese unsere heutige Schulmedizin keine Heilwissenschaft mehr sei, sondern eben eine Wachstumsbranche. Und nun sagen die das sogar selber! Ich verstehe schon, daß Sie das mit dem Schirlingsbecher keine gute Idee nennen, oder aber auch feige. Ist ja auch gut, daß sie das schreiben. Tatsächlich sollte gegen solche lebensverachtende Praktiken aufgestanden werden. Aber ich bin nichtmehr jung und ich habe leider um mich herum in den letzen Jahren so viel Feigheit in der Bevölkerung beobachten müssen, wenn es um ihre demokratischen Rechte geht, daß ich wenig Hoffnung habe, daß diese träge Gesellschaft sich irgendwann bezüglich der Ungerechtigkeiten in die richtige Bewegung setzen könnte. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Allen klaren Geistern und Mutigen!
Vor der ersten Herztransplantation galt das dauerhafte Ausbleiben von Herzschlag und Atmung als der "Tod" des Menschen. Weil man aber Herz und Lunge transplantieren wollte, änderte man die Definition des Todes (vom 'Herztod' zum 'Gehirntod'); schließlich musste man ja das noch schlagende Herz oder die noch beatmete Lunge aus dem Sterbenden herausschneiden!
Wer für Organtransplantationen wirbt und sie dann durchführt, der müsste zunächst:
1. von Bürgern den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen fordern,
2. den Ärzten die (aktive) Sterbehilfe ermöglichen,
3. die Durchführung der Organtransplantation zusätzlich zur Gesamtvergütung bezahlen,
denn sonst kann er Spenderorgane gar nicht entnehmen und Organtransplantation bei konstanter "Gesamtvergütung der GKV" nur finanzieren durch Kürzung bei anderen Therapien (Motto: Weniger Hausbesuche für mehr Transplantationen).
PS.: Hat zuhause schon einmal ein Arzt vor Ausfüllung des Totenscheins die Gehirnströme gemessen? (NEIN, er prüft Herzschlag, Atmung, Pupillenreaktion u.s.w.) -
Ich bin sicher, viele "einfache Bürger" glauben, erst nach ihrer Beerdigung würden dem Leichnam Organe entnommen (die ja sonst "ohnehin verrotten").
Wer nicht spenden will, soll auch keine Organe erhalten! Nur mit der Widerspruchsregelung kann man die Organmafia bekämpfen.
Was gibt es schöneres. als anderen wörtlich mit den eigenen Organen nach dem Tod, das Leben zu retten.
Was Ernst hier schreibt ist Unsinn, sicher kommt nicht jeder Tote dafür infrage, aber trotzdem wird vorher der Hirntod festgestellt... das ist schon todsicher.
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