Gerichtsurteil: Ministerium darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen
E-Zigaretten sind keine Arznei und müssen somit nicht geprüft werden. Deshalb darf NRW-Gesundheitsministerin Steffens nicht mehr vor ihnen warnen, entschied ein Gericht.
"Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft". Mit diesen Worten warnte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens vergangenen Dezember vor dem Konsum und dem Kauf von E-Zigaretten. Ihrer Ansicht nach müssen die elektronischen Glimmstängel als Arzneimittel eingestuft werden. Auch die nikotinhaltige Flüssigkeit, die bei der E-Zigarette als Dampf inhaliert wird, sei eine pharmakologisch wirkende Substanz. Deshalb sei es strafbar E-Zigaretten ungeprüft zu verkaufen, argumentierte Steffens. Die Ministerin fackelte nicht lange und informierte Bezirksregierungen und Apotheken in NRW.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Münster per einstweiliger Anordnung jegliche Warnung vor E-Zigaretten durch das Ministerium untersagt. E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen unterlägen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz, befanden die Richter in einem unanfechtbaren Beschluss. Geklagt hatte ein Hersteller von E-Zigaretten.
Die elektronischen Glimmstängel bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer Kartusche, die der Raucher selbst einsetzt. Er inhaliert eine verdampfte Flüssigkeit, die in der Regel Nikotin und andere Substanzen enthält.
Nach Ansicht des Gerichts hätten die "streitigen Äußerungen des Ministeriums" wie ein Verbot gewirkt. Nach Prüfung der Rechtslage erfülle das nikotinhaltige Liquid in E-Zigaretten nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. "Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung", heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Urteil bedeutet nicht, dass E-Zigaretten unbedenklich sind
Das Oberverwaltungsgericht hatte nicht die Aufgabe, die Unbedenklichkeit der E-Zigarette zu prüfen. Dafür ist es auch gar nicht die richtige Instanz. Wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen, gilt als wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht.
Die genaue chemische Zusammensetzung der Aerosole, die beim Rauchen der E-Zigarette entstehen, ist noch unbekannt. Aeorosole sind partikelförmige Feststoffe oder Flüssigkeiten in Gasen. Die amerikanische Regulierungsbehörde für Nahrungs- und Arzneimittel, kurz FDA, hat in einigen Flüssigkeiten von E-Zigaretten tabakspezifische Nitrosamine gefunden. Diese seien auch in geringen Mengen krebserzeugend, warnte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg.
Wegen der unklaren Datenlage könnten sich Verbraucher nicht darauf verlassen, dass E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich seien. Die E-Zigaretten sollten nach Ansicht des DKFZ weder frei verkäuflich sein noch sollte es erlaubt sein, sie in Gaststätten oder am Arbeitsplatz zu benutzen.








Guter Anwalt, dieser Gregor Gisy, der hats echt drauf
Mal ganz frei von Spekulationen ob die E-Zigarette schädlich ist oder nicht - sie müsste nur geprüft werden, wenn sie eine Arznei wäre? Somit kann alles was keine Arznei ist so schädlich sein wie es will? So richtig viel Sinn macht das nicht.
Steffens hatte verlangt, dieses Produkt dürfe nur in Apotheken verkauft werden, weil es eben eine Arznei sei. Die Gesundhetsschädlichkeit war gerade nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Itarget="_blank" hrefrge müsste also umgekehrt lauten: Kann bestimmt werden, wo was verkauft wird, weil eine Ministerin Schädlichkeit des Produkts annimmt?.
Also Burger und Cola auch in die Apoteheke.
Steffens hatte verlangt, dieses Produkt dürfe nur in Apotheken verkauft werden, weil es eben eine Arznei sei. Die Gesundhetsschädlichkeit war gerade nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Itarget="_blank" hrefrge müsste also umgekehrt lauten: Kann bestimmt werden, wo was verkauft wird, weil eine Ministerin Schädlichkeit des Produkts annimmt?.
Also Burger und Cola auch in die Apoteheke.
Diese Nitrosamine finden sich in Spuren in den Liquids (Der "Stoff" für die E-Zigarette) mit Nikotin, da dieses aus den Tabakpflanzen extrahiert wird. Es wäre zu begrüßen, wenn die Behörden weniger Zeit mit diesen unsinnigen Verboten verschwenden würden, sondern einen Forschungsauftrag erteilen, bevor sie die E-Zigarette verdammen. Ich persönlich sehe sie als Zigarette der Zukunft mit der Möglichkeit den Rauchern, welche es nicht schaffen aufzuhören eine weniger gesundheitsschädliche Variante des Rauchens zu ermöglichen.
Steffens hatte verlangt, dieses Produkt dürfe nur in Apotheken verkauft werden, weil es eben eine Arznei sei. Die Gesundhetsschädlichkeit war gerade nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Itarget="_blank" hrefrge müsste also umgekehrt lauten: Kann bestimmt werden, wo was verkauft wird, weil eine Ministerin Schädlichkeit des Produkts annimmt?.
Also Burger und Cola auch in die Apoteheke.
gibt es im Gesundheitsministerium NRW keine Experten? Konnten die vom Justizministerium das nicht mal prüfen??
Was Frau Steffens meint und was rechtlich richtig sind sind zwei paar Schuhe.
Schade das das kein Wahlkampfthema in NRW ist.
Haben die Zigarettenhersteller soviel Angst? Angeblich haben sie an massig Umsatzeinbußen durch die E-Zigarette.
Die E-Zigarette sollte sogar ganz verboten werden, weil sie vielleicht (!) schädlich ist.
Bei Zigaretten weiß man das, die dürfen aber weiter verkauft werden.
Die Nachtigal trapst gewaltig.
Entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Kommentare. Danke, die Redaktion/lv
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