Transplantation: Bahr beruft Krisengipfel zum Organspende-Skandal ein
Der Organskandal verunsichert die Spender, Politiker fordern Konsequenzen bis zum Berufsverbot. Gesundheitsminister Bahr erwartet Lösungen von einem Krisentreffen.
© Thomas Peter/Reuters

Gesundheitsminister Daniel Bahr
Eine Spitzenrunde bei Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr soll Ende des Monats über Konsequenzen aus dem Organtransplantations-Skandal beraten. Dazu hat der FDP-Politiker für den 27. August zahlreiche Organisationen und Verbände nach Berlin geladen. "Ich erwarte Vorschläge, wie künftig Manipulationen und andere Verstöße besser zu verhindern sind", sagte Bahr.
Laut Bahr sollen an dem Gespräch unter anderem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Deutsche Stiftung Organtransplantation sowie die Stiftung Eurotransplant, die Deutsche Transplantationsgesellschaft und die Bundesärztekammer teilnehmen. Neben der Aufklärung der Vorfälle solle gemeinsam über Konsequenzen beraten werden, kündigte Bahr an. "Das sind wir den Menschen auf der Warteliste, den Spendern und ihren Angehörigen schuldig."
Bahr sagte, die Vorfälle in Göttingen und Regensburg erschütterten ihn zutiefst. Die Entnahme von Organen, die Vermittlungsentscheidung und die Transplantation seien in Deutschland klar geregelt. Die betroffenen Zentren rief der Minister auf, die Kommissionen bei der lückenlosen Aufklärung des Geschehens zu unterstützen.
In Göttingen und am Uniklinikum Regensburg wurden vermutlich Daten manipuliert, um ausgewählten Patienten Spenderlebern zu verschaffen. Der unter Tatverdacht stehende Transplantationschirurg soll die Krankheit seiner Patienten auf dem Papier verschlimmert haben, damit sie schneller eine neue Leber bekamen, die andere Patienten möglicherweise nötiger gehabt hätten. Gegen ihn wird wegen Bestechlichkeit und Tötungsdelikten ermittelt. Der Arzt, der seit November vom Dienst suspendiert ist, bestreitet die Vorwürfe.
Fälle in Bayern waren angeblich längst bekannt
Der Ruf nach Konsequenzen aus den Vorgängen wird immer lauter. Bundesärztekammer-Präsident Frank-Ulrich Montgomery forderte schärfere Kontrollen. Es müssten Strukturen für stichprobenartige Überprüfungen bei Transplantationen ohne einen Anlass geschaffen werden, sagte er. "Wir sind bereit, unsere Instrumentarien noch zu schärfen, dafür brauchen wir allerdings bessere gesetzliche Bestimmungen, die uns mehr Einfluss und mehr Macht geben." Kritik übte der Ärztekammer-Chef an der leistungsabhängigen Bezahlung von Medizinern: "Es ist ganz gefährlich, Ärzten rein ökonomisch motivierte, leistungsabhängige Vergütungen zu bezahlen." Daraus folge, dass die Ärzte "mehr Leistungen erbringen, wenn sie damit ihr Einkommen erhöhen können".
- Organspende
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Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.
Grafik: Organspende
© Simone GödeckeKlicken Sie auf das Bild, um die Infografik als PDF herunterzuladen.
Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.
Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle Eurotransplant geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.
Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.
Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.
- Spenden nach dem Tod
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Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Seit dem 1. November 2012 gilt dazu ein neues Transplantationsgesetz: Jeder Krankenversicherte wird regelmäßig angeschrieben und gefragt, ob seine Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.
Wie bisher gibt es einen Organspendeausweis. Darin steht, ob derjenige generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.
Bisher wurden, wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hatte, nach seinem Tod die Angehörigen gefragt, ob sie einer Spende zustimmen. Auch in Zukunft werden Angehörige informiert, wenn ein potenzieller Spender verstirbt. Maßgeblich ist juristisch dann aber der zu Lebzeiten formulierte Wille des Verstorbenen.
In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung der Organspende zusammengefasst.
- Spenden im Leben
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Das seit 1997 geltende Transplantationsgesetz regelt auch Organspenden während des Lebens. Auch nach der Reform von 2012 gilt: Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden. Jeder Lebenspender hat aber heute einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachsorge, Rehabilitation sowie Krankengeld.
Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist. Nach den jüngsten Skandalen wurden die Kontrollen verschärft.
Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.
Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.
Regierung und Justiz in Bayern warf Ärztepräsident Montgomery Versagen vor. "In Bayern haben gerade die staatlichen Gremien versagt, denn wir haben damals mit der Selbstverwaltung diesen Fall aufgedeckt. Wir haben mit den bayerischen Institutionen gesprochen. Niemand hatte auch nur die Spur eines Interesses, diesen Fall damals zu verfolgen", sagte Montgomery.
Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) wies dies zurück. "Da die jetzt bekannten Verdachtsfälle völlig anders gelagert waren, sind diese im damaligen Verfahren nicht untersucht worden", erklärte Heubisch. Es werde geprüft, ob damals Fehler gemacht wurden und wie sich Verfahren zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten verbessern lassen. Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, die Ermittler hätten keine konkreten Nachweise gefunden. "Ein Verhalten, das nicht nachweisbar strafbar ist, kann die Justiz nicht ahnden."
Damals waren nach Angaben der Regensburger Uniklinik verbotenerweise jordanische Patienten auf die Transplantationsliste für europäische Patienten gelangt. Vor seiner leitenden Position in Göttingen hatte der hauptbeschuldigte Oberarzt hier gearbeitet. Außerdem war eine Leber illegal in Jordanien transplantiert worden. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl hatte am Donnerstag erklärt, das Verhalten des Arztes sei nicht strafbar gewesen. Es habe keinen Anlass für weitere Ermittlungen gegeben.






Konkret: jemand hat mir weh getan ... was nützt mir dann, dass er ebenfalls Schmerz erleidet (bestraft wird)? Überhaupt nichts! Eher im Gegenteil - die Summe der Schmerzen der beteiligten Personen wird weiter erhöht! Wenn der Täter sich aber in einem inneren Prozess auf eine Korrektur einlässt und dann glaubhaft machen kann, dass er versteht, dass sein Handeln falsch war und dass er in Zukunft in vergleichbarer Situation anders handeln wird und sich für diese neue Haltung auch echte und deutliche Anzeichen zeigen, dann trägt das durchaus substantiell zu meiner (und seiner) Heilung / zu meinem (und seinem) Wohlbefinden bei.
Unter diesem Blickwinkel gesehen, ist das allseitige Gerede von noch mehr Strafe und noch mehr Kontrolle einfach unsinnig. Wir erzeugen so eine menschlich-unreife Gesellschaft, in der Fehler nicht korrigiert und zur Weiterentwicklung ausgewertet werden, sondern in der mehr Fehler gemacht werden, weil die Angst vor einem (Strafe nach sich ziehendem) Fehler die Fehlerbereitschaft/-anfälligkeit z.T. drastisch erhöht.
Bei Anthony de Mello las ich folgenden Abschnitt (aus dem Gedächtnis zitiert:)
Ein Schüler fragte den Meister: "Weshalb tun Menschen Böses?" - Der Meister antwortete: "Niemand tut Böses, im Lichte vollen Bewusstseins!"
Die Frage ist also, ob wir uns unserer selbst wirklich bewusst sind - und Überraschung! - wir sind es normalerweise ganz erstaunlich wenig. Allein von unserer visuellen Wahrnehmung werden mehr als 99,9% aus der Bewusstwerdung ausgeblendet. etc. etc.
Ein Zen-Mönch, der sich für einen Meister hielt, kam in das Kloster eines (anderen, echten) Meisters. Dieser fragte den Besucher, ob er seinen Wanderstock rechts oder links des Tores und vor oder hinter einem dort liegenden großen Stein abgestellt habe. Diese Frage konnte der Besucher nicht beantworten und so verbeugte er sich demütig und blieb weitere 5 Jahre als Schüler um sein Zen (sein unmittelbares Gewahrsein und seine spontane Bewusstheit) zu üben und zu vervollständigen.
Wir sollten der in der kleinen Geschichte angesprochenen Frage mehr Aufmerksamkeit zollen - sie ist wesentlich, für uns alle.
Fehler werden i.d.R. nicht bewusst begangen. Sicher können falsche Wünsche und auch Verstrickungen wichtige Faktoren sein. Bewusstwerdung ist da in jedem Fall ein bedeutsames Heilmittel. Und wo Fehler bewusst begangen werden, ist meistens die dahinterstehende trotzige oder wütende Haltung nicht ganz bewusst. Wo wir aber bewusst und klar die Heilung dem Konflikt vorziehen, kommt es m.E. nicht zu so grausamen Eskalationen wie z.B. jetzt in Syrien.
Eine Spende ist nichts anderes als eine freiwillige Gabe zu der niemand verpflichtet ist. Niemand hat einen Anspruch auf die Organe eines anderen, und es ist jedermanns gutes Recht seine Organe n i c h t zu spenden. Es ist Diffamierung zu behaupten, jemand der seine Organe nicht zur Verfügung stellt wäre für den Tod anderer Menschen verantwortlich.
Es geht hier weder um philosophische Fragen, noch um die Evolution. In den betreffenden Fällen wird auch wegen Bestechlichkeit ermittelt, da auch Geld geflossen sein soll. Wenn dies zutreffen sollte läßt sich die Vermutung die Ärzte hätten altruistisch gehandelt nicht mehr aufrechterhalten. Wir leben nun, Gottseidank, in einem Rechtsstaat. Es gibt Gesetze an die sich jeder halten muß, ein Halbgott in Weiß ebenso wie ein Hartz-IV-Empfänger. Wer gegen diese Gesetze verstößt muß entsprechend bestraft werden. Ein Busfahrer der mit Trunkenheit am Steuer erwischt wurde, kann sich auch nicht mit dem Argument, er müsse schließlich seinen Beruf ausüben, gegen den Einzug seines Führerscheins wehren. Von einem Arzt darf man schon moralisches Verhalten erwarten. Privat darf er ein Mistkerl sein, aber bei der Ausübung seines Berufes muß er sich an die Regeln halten. In dem Fall ging es eben nicht um ein paar Maultauschen oder einen Pfandbon sondern um die Bevorzugung einiger Patienten gegenüber anderen. Wie würde übrigens die jordanische Bevölkerung reagieren wenn bekannt würde, daß ein deutscher Arzt deutschen Patienten Organe transplantierte die eigentlich für Jordanier bestimmt waren? Dann würde sofort die Rassismuskarte gezogen und nicht zu Unrecht.
Ich stimme Ihnen zu, dass Recht und Gesetz befolgt werden sollten, aber ich stimme Ihnen nicht zu, falls Sie meinen, damit sei das Problem erledigt. Recht und Gesetz sind für die Menschen da und nicht gegen sie und nicht umgekehrt und ebenfalls gilt aus meiner Sicht, dass Recht und Gesetz auch Milde und Differenzierung kennen sollten, denn sonst kann, was für Ausgleich sorgen soll, eine Quelle des Leidens weit über den sinnvollen und notwendigen Ausgleich hinaus werden.
Auge um Auge und Zahn um Zahn sollten wir nach 2000 Jahren christlicher Geschichtserfahrung einschliesslich der beiden Weltkriege und des Holocaust überwunden haben. Vor allem aber sollten wir erst Urteile fällen, wenn wir die Situation wirklich durchschauen. "Im Zweifel für den Angeklagten!" ist eine wirklich kluge Grundlage der Rechtsprechung, denn Vorurteile und dann daraus folgend Justizirrtümer, die sicher immer mal wieder unvermeidbar sind, gehören zu den schwierigsten Erfahrungen, die Menschen erleben können, sozusagen "offizielle Ungerechtigkeit" im Namen der Gerechtigkeit....
Deshalb ist das "Gesamtbild" und damit auch der Rahmen, in dem etwas rechtlich Relevantes geschieht, für die Rechtsprechung wichtig - es geht immer - vielleicht nicht direkt an der Oberfläche, aber im Hintergrund stets auch um Grundsatzfragen (Philosophie) der menschlichen Daseinsform (individuelle und gesellschaftliche Entwicklung).
Ich stelle mit diesem Hinweis nicht in Frage, dass Fehlverhalten korrigiert werden sollte.
Ich stimme Ihnen zu, dass Recht und Gesetz befolgt werden sollten, aber ich stimme Ihnen nicht zu, falls Sie meinen, damit sei das Problem erledigt. Recht und Gesetz sind für die Menschen da und nicht gegen sie und nicht umgekehrt und ebenfalls gilt aus meiner Sicht, dass Recht und Gesetz auch Milde und Differenzierung kennen sollten, denn sonst kann, was für Ausgleich sorgen soll, eine Quelle des Leidens weit über den sinnvollen und notwendigen Ausgleich hinaus werden.
Auge um Auge und Zahn um Zahn sollten wir nach 2000 Jahren christlicher Geschichtserfahrung einschliesslich der beiden Weltkriege und des Holocaust überwunden haben. Vor allem aber sollten wir erst Urteile fällen, wenn wir die Situation wirklich durchschauen. "Im Zweifel für den Angeklagten!" ist eine wirklich kluge Grundlage der Rechtsprechung, denn Vorurteile und dann daraus folgend Justizirrtümer, die sicher immer mal wieder unvermeidbar sind, gehören zu den schwierigsten Erfahrungen, die Menschen erleben können, sozusagen "offizielle Ungerechtigkeit" im Namen der Gerechtigkeit....
Deshalb ist das "Gesamtbild" und damit auch der Rahmen, in dem etwas rechtlich Relevantes geschieht, für die Rechtsprechung wichtig - es geht immer - vielleicht nicht direkt an der Oberfläche, aber im Hintergrund stets auch um Grundsatzfragen (Philosophie) der menschlichen Daseinsform (individuelle und gesellschaftliche Entwicklung).
Ich stelle mit diesem Hinweis nicht in Frage, dass Fehlverhalten korrigiert werden sollte.
Ich stimme Ihnen zu, dass Recht und Gesetz befolgt werden sollten, aber ich stimme Ihnen nicht zu, falls Sie meinen, damit sei das Problem erledigt. Recht und Gesetz sind für die Menschen da und nicht gegen sie und nicht umgekehrt und ebenfalls gilt aus meiner Sicht, dass Recht und Gesetz auch Milde und Differenzierung kennen sollten, denn sonst kann, was für Ausgleich sorgen soll, eine Quelle des Leidens weit über den sinnvollen und notwendigen Ausgleich hinaus werden.
Auge um Auge und Zahn um Zahn sollten wir nach 2000 Jahren christlicher Geschichtserfahrung einschliesslich der beiden Weltkriege und des Holocaust überwunden haben. Vor allem aber sollten wir erst Urteile fällen, wenn wir die Situation wirklich durchschauen. "Im Zweifel für den Angeklagten!" ist eine wirklich kluge Grundlage der Rechtsprechung, denn Vorurteile und dann daraus folgend Justizirrtümer, die sicher immer mal wieder unvermeidbar sind, gehören zu den schwierigsten Erfahrungen, die Menschen erleben können, sozusagen "offizielle Ungerechtigkeit" im Namen der Gerechtigkeit....
Deshalb ist das "Gesamtbild" und damit auch der Rahmen, in dem etwas rechtlich Relevantes geschieht, für die Rechtsprechung wichtig - es geht immer - vielleicht nicht direkt an der Oberfläche, aber im Hintergrund stets auch um Grundsatzfragen (Philosophie) der menschlichen Daseinsform (individuelle und gesellschaftliche Entwicklung).
Ich stelle mit diesem Hinweis nicht in Frage, dass Fehlverhalten korrigiert werden sollte.
Ich zitiere mich selbst: "Wenn dies zutreffen sollte...", Konjunktiv. Wo habe ich ein alttestamentarisches Urteil gefordert? Auch dieser Arzt hat Anspruch auf einen fairen, nach rechtsstaatlichen Normen ablaufenden, Prozeß und ist, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde als unschuldig zu betrachten. Es ist die Aufgabe des Richters über seine Schuld oder Unschuld zu urteilen, es ist der Richter der,im Falle eines Schuldspruchs, die Strafe festlegt. Davon abgesehen muß auch die zuständige Ärztekammer prüfen, ob sie ein Verfahren einleitet, ob dem Arzt eventuell die Approbation entzogen wird. Es schadet niemanden sich mit philosophischen Fragen zu beschäftigen, Grundlage für das Urteil können aber nicht Kant und Schopenhauer sein, auch nicht das Alte Testament sein, sondern allein die deutschen Gesetze. Der Richter hat einen gewissen Ermessensspielraum, muß alles berücksichtigen was zugunsten des Angeklagten spricht, der Resozialisierungsgedanke spielt eine Rolle, davon hängt ab, ob ein Urteil zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wie hoch eine Geldstrafe sein sollte, usw., aber eben innerhalb der Gesetze. Wenn dem Arzt die Schuld nachgewiesen werden kann, muß er eben verurteilt werden. Warum sollen nur Supermarktkassierinnen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?
Ich zitiere mich selbst: "Wenn dies zutreffen sollte...", Konjunktiv. Wo habe ich ein alttestamentarisches Urteil gefordert? Auch dieser Arzt hat Anspruch auf einen fairen, nach rechtsstaatlichen Normen ablaufenden, Prozeß und ist, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde als unschuldig zu betrachten. Es ist die Aufgabe des Richters über seine Schuld oder Unschuld zu urteilen, es ist der Richter der,im Falle eines Schuldspruchs, die Strafe festlegt. Davon abgesehen muß auch die zuständige Ärztekammer prüfen, ob sie ein Verfahren einleitet, ob dem Arzt eventuell die Approbation entzogen wird. Es schadet niemanden sich mit philosophischen Fragen zu beschäftigen, Grundlage für das Urteil können aber nicht Kant und Schopenhauer sein, auch nicht das Alte Testament sein, sondern allein die deutschen Gesetze. Der Richter hat einen gewissen Ermessensspielraum, muß alles berücksichtigen was zugunsten des Angeklagten spricht, der Resozialisierungsgedanke spielt eine Rolle, davon hängt ab, ob ein Urteil zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wie hoch eine Geldstrafe sein sollte, usw., aber eben innerhalb der Gesetze. Wenn dem Arzt die Schuld nachgewiesen werden kann, muß er eben verurteilt werden. Warum sollen nur Supermarktkassierinnen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?
Ich zitiere mich selbst: "Wenn dies zutreffen sollte...", Konjunktiv. Wo habe ich ein alttestamentarisches Urteil gefordert? Auch dieser Arzt hat Anspruch auf einen fairen, nach rechtsstaatlichen Normen ablaufenden, Prozeß und ist, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde als unschuldig zu betrachten. Es ist die Aufgabe des Richters über seine Schuld oder Unschuld zu urteilen, es ist der Richter der,im Falle eines Schuldspruchs, die Strafe festlegt. Davon abgesehen muß auch die zuständige Ärztekammer prüfen, ob sie ein Verfahren einleitet, ob dem Arzt eventuell die Approbation entzogen wird. Es schadet niemanden sich mit philosophischen Fragen zu beschäftigen, Grundlage für das Urteil können aber nicht Kant und Schopenhauer sein, auch nicht das Alte Testament sein, sondern allein die deutschen Gesetze. Der Richter hat einen gewissen Ermessensspielraum, muß alles berücksichtigen was zugunsten des Angeklagten spricht, der Resozialisierungsgedanke spielt eine Rolle, davon hängt ab, ob ein Urteil zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wie hoch eine Geldstrafe sein sollte, usw., aber eben innerhalb der Gesetze. Wenn dem Arzt die Schuld nachgewiesen werden kann, muß er eben verurteilt werden. Warum sollen nur Supermarktkassierinnen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen?
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