Urteil Bundesgerichtshof erlaubt Stammzell-Patente unter Auflagen
Wenn dafür keine Embryonen sterben müssen, sind Therapie- und Forschungsverfahren mit Stammzellen künftig patentierbar. Das entschied der Bundesgerichtshof.
© VEM/BSIP/dpa

Die Illustration zeigt die Zellteilung eines Embryos. In einem frühen Teilungsstadium werden embryonale Stammzellen für die Forschung gewonnen.
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Europagerichts zur Stammzellforschung in deutsche Rechtsprechung überführt. Wie das Gericht entschied, können Therapie- und Forschungsverfahren mit embryonalen Stammzellen patentiert werden, wenn dafür zuvor keine Embryonen getötet wurden.
Damit errang der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle zumindest einen Teilerfolg in einer Revisionsklage gegen Greenpeace (Az.: X ZR 58/07). Die Umweltorganisation hatte gefordert, das Patent auf Zellen aus embryonalen Stammzellen komplett zu verbieten.
Die deutschen Richter folgen mit ihrem Urteil der Argumentation ihrer Kollegen aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2011 entschieden, dass Patente nicht zulässig sind, wenn für die jeweilige Methode zuvor menschliche Embryonen zerstört werden müssen. Die Luxemburger Richter hatten den Embryonen-Begriff dabei recht weit gefasst: Sie zählten dazu auch frühe Stadien befruchteter Eizellen (Blastozysten) sowie unbefruchtete Eizellen im Teilungsprozess.
- Die Forschung
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Der Bonner Neuropathologe Oliver Brüstle hat ein Verfahren zur Gewinnung neuronaler Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen entwickelt, die zur Therapie von neuronalen Defekten Patienten implantiert werden könnten.
Dies meldete der Forscher am 19. Dezember 1997 beim Deutschen Patentamt an.
Diese Vorläuferzellen könnten – wie erste Studien belegen – die Regeneration von Hirnzellen ermöglichen.
- Der Streit
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Greenpeace hält die Patentierung des Verfahrens für rechtswidrig. Im Jahr 2006 bekam die Umweltorganisation Recht vor dem Deutschen Bundespatentgericht: Dieses rief das Patent Brüstles zurück, insoweit es Zellen und deren Herstellung umfasst, "die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden".
Der Bonner Forscher hatte dagegen Beschwerde eingereicht, sodass der Fall 2009 vor dem Bundesgerichtshof landete. Dieser verwies den Streit an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nun grundsätzliche Fragen zur Definition von Embryonen und zum Verbot von deren Kommerzialisierung zu klären hatte.
- Was ist patentierbar?
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In dem Urteil aus Luxemburg geht es nicht darum, die embryonalen Stammzellen selbst zu patentieren, sondern lediglich um Verfahren zu deren Gewinnung und Anwendung.
Nach dem Urteil des EuGH dürfen keine technischen Verfahren patentiert werden, für die Stammzellen aus Embryonen gewonnen wurden. Unter Embryonen verstehen die Richter nun auch frühe Zellstadien befruchteter Eizellen (Blastozysten) sowie unbefruchtete Eizellen, die auf andere Weise (Parthenogenese) zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt wurden.
Eine Ausnahme bilden technische Verfahren, mit denen dem Embryo selbst – und dem Menschen, der daraus theoretisch heranwachsen könnte – geholfen würde.
Das Urteil bezieht sich nur auf Verfahren mit embryonalen Stammzellen. Forscher, die adulte oder rückprogrammierte Zellen verwenden, könnten ihre Forschungstechniken weiterhin auch in Europa patentieren lassen.
Bisher sterben Embryonen nach der Stammzellgewinnung ab. Zu einem Menschen heranwachsen könnten sie ohnehin nur, würde man sie in die Gebärmutter einer Frau einpflanzen. Sollte es künftig jedoch möglich werden, Stammzellen aus Embryonen zu gewinnen, die den Eingriff überleben, wäre der Weg auch in Deutschland frei für Patente auf dieser Grundlage.
Die entscheidende Frage vor dem deutschen Gericht war heute, ob diese schonende Form der Stammzellgewinnung technisch möglich ist. Brüstle und seine Anwälte bejahen das – und legten entsprechende Forschungsergebnisse vor.

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Hintergrund des Klagemarathons war der Streit zwischen Greenpeace und dem Bonner Stammzellforscher und Neuropathologen. Brüstle hatte sich 1999 ein Verfahren zur Gewinnung von Stammzellen patentieren lassen, um mit ihnen Nervenkrankheiten wie Parkinson zu heilen. Dieses Patent war vom Bundespatentgericht wegen Sittenwidrigkeit teilweise aufgehoben worden. Ein Gutachter des Europagerichts hatte sich anschließend ebenfalls für ein Patentverbot ausgesprochen, da es sich bei befruchteten Eizellen rechtlich um menschliche Embryonen handele.
Um das Ausgangspatent, das der Arzt im Jahr 1997 erstmals beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet hatte, ging es längst nicht mehr. Während deutsche Gerichte darüber stritten, bis der Fall 2009 schließlich an den EuGH abgegeben wurde, war das Verfahren in seiner ursprünglich gedachten Form überholt. Bis heute funktioniert Brüstles Ansatz nur im Tierversuch.
- Die Zellen
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In den ersten Tagen seiner Entwicklung ist ein Embryo noch nicht ausdifferenziert – das heißt, aus seinen Zellen können sich noch alle möglichen Organe entwickeln. Diese Tatsache will die Forschung sich zu nutze machen, und aus solchen embryonalen Stammzellen Ersatzgewebe züchten. Erstmals wurden 1981 embryonale Stammzellen aus Mäusen isoliert. Im Jahr 1998 gelang es dem amerikanischen Forscher James Thomson von der Universität Wisconsin die ersten Zell-Linien aus menschlichen Embryonen zu züchten.
Doch auch Erwachsene können noch Stammzellen bilden, zum Beispiel im Knochenmark, wo daraus immer neue Blutzellen entstehen. Diese adulten Stammzellen, auf die Gegner der Forschung an embryonalen Zellen hoffen, können ebenfalls Gewebe nachbilden. Allerdings sind sie nicht so wandlungs- und vermehrungsfähig. Bei Querschnittgelähmten, die sich in den USA freiwillig einer Stammzelltherapie unterziehen wollen, hofft man, zerstörtes Nervengewebe regenerieren zu können.
- Was können sie?
Ob Alzheimer, Parkinson, Diabetes, Querschnittlähmung oder Herzinfarkt – bei diesen Krankheiten stirbt Gewebe ab oder wird geschädigt, sodass die Organe nicht mehr richtig funktionieren. Forscher hoffen, aus embryonalen Stammzellen Ersatzgewebe zu züchten. Zudem könnte man an so hergestelltem Gewebe Medikamente testen.
- Umstrittene Forschung
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In Deutschland ist die Herstellung von Embryonen zur Stammzellgewinnung verboten. Damit soll das ungeborene Leben geschützt werden. Zwar befinden sich die Embryonen bei der Zellentnahme in einem frühen Entwicklungsstadium und bestehen erst aus wenigen Zellen, doch theoretisch könnte aus ihnen ein Mensch heranwachsen, würden sie in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt.
In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, werden Embryonen für die Forschung genutzt, die bei der künstlichen Befruchtung "übrig" geblieben sind. Bis April 2008 war in Deutschland nur die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, die aus dem Ausland stammen und vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Da diese alten Zelllinien durch die häufige Vervielfältigung verunreinigt und genetisch verändert sind, wurde dieser Stichtag im April 2008 auf den 1. Mai 2007 vorverlegt.
Viele Wissenschaftler fordern eine weitere Lockerung der Gesetzgebung in Deutschland, um international konkurrenzfähig zu sein. Einige Gegner wollen ein generelles Verbot der Forschung an embryonalen Stammzellen.
- iPS
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Das Kürzel steht für induzierte pluripotente Stammzelle. Sie entstehen, wenn man die ausgereiften Körperzellen eines Erwachsenen mit Hilfe der Biochemie auf einen sehr frühen, quasiembryonalen Zustand zurückprogrammiert. Dann entwickeln etwa Hautzellen Eigenschaften von Embryozellen: Aus ihnen kann praktisch jeder Zelltyp des Körpers entstehen.
Die iPS sind genetisch identisch mit den ursprünglichen Hautzellen. Ein entscheidender Vorteil: Daraus gezüchtetes Gewebe würde nach einer Transplantation vom Immunsystem des Zellspenders nicht abgestoßen werden. Die iPS könnten zudem in Zukunft ein ethisches Problem lösen: Um sie zu gewinnen, muss kein Embryo sterben.
Erstmals gelang die Reprogrammierung 2006 dem Team des japanischen Stammzellforschers Shinya Yamanaka mit Mauszellen. 2008 verwandelte Kevin Eggan von der Universität in Harvard menschliche Hautzellen zunächst in Stammzellen und anschließend in Nervenzellen.
Möglich wurden die iPS, weil die Forschung an echten embryonalen Stammzellen zuvor vier Erbfaktoren identifiziert hatte, die für den jungfräulichen Status der Zelle entscheidend sind.
Immerhin hat die Auseinandersetzung nun auch in Deutschland zu mehr Rechtssicherheit geführt. In der Praxis bedeutet das Urteil, dass Patente auf Herstellungs-, Forschungs- und Therapieverfahren weiterhin im Ausland angemeldet werden. Ein kleines Türchen bleibt deutschen Forschern aber geöffnet: Sollte es eines Tages möglich werden, embryonale Stammzellen mit modernen Methoden ethisch unbedenklich herzustellen, wären auch Patente auf Forschungsverfahren damit erlaubt. Ob die deutschen Wissenschaftler sie unter diesen Umständen vielleicht sogar selbst herstellen dürften, müssten wohl wieder Gerichte entscheiden. Bisher ist das nach dem Embryonenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Geforscht wird hierzulande nur an Zelllinien, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gezüchtet wurden. Somit stehen deutschen Laboren derzeit rund 500 Zelllinien zur Verfügung.
- Datum 27.11.2012 - 17:07 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Was ist nun aber aus dem Patent auf die Stammzellen selbst geworden? Ich finde es einigermaßen einleuchtend, dass Verfahren zur Gewinnung solcher Zellen patentierbar sind; ging es in dem Rechtsstreit nicht aber auch darum, ein Patent auf die Stammzellen selbst zu erhalten?
Die Mehrzahl der Biologen profitiert nicht von Biopatenten, eher im Gegenteil. Sie muss patentierte Verfahren nutzen, was teuer ist. Das ist der Forschung eher hinderlich. Ich finde es generell problematisch, wenn Patente auf Leben oder auf zellulären Vorgängen beruhende Verfahren erteilt werden. Unsere Gene und unsere Physiologie sind ein Produkt der Evolution, da sollte man sich, finde ich, immer fragen, ob es nicht mehr um Finden als um Erfinden geht. Wem "gehören" diese Prozesse"? Was wäre, wenn ein Verfahren nur mit dem Zellmaterial einer bestimmten Volksgruppe machbar wäre? Sollte das Wissen nicht fairer Weise allen Menschen zur Verfügung stehen, weil es ihr gemeinsames Erbe ist? - In der Biodiversitätsforschung haben Patente auf Leben bereits einen gewaltigen Flurschaden angerichtet. In vielen Ländern Afrikas, in Asien oder Südamerika gibt es extrem restriktive Vorschriften für ausländische Forscher. Gut ausgebildete Einheimische gibt es aber so wenige, dass sehr viele Arten gerade in Biodiversitäts-Hotspots aussterben, bevor sie gefunden wurden.
Die Forschung an embryonalen Stammzellen halte ich im übrigen für eine Sackgasse - weil es Kompatibilitätsprobleme geben kann, die bei der Nutzung adulter Stammzellen oder eigener Zellen nicht auftreten würden. Solche Verfahren haben auch Erfolg, wie z.B. eine Nasenschleimhautzelltherapie: http://www.spiegel.de/wis... .
aber andererseits weiss man als aufgeklärte Laie schon, dass die aktuelle Forschung in diesem Bereich weiterläuft; und dass diese embryonale Stammzellen inzwischen obsolet geworden sind, und, dass man nicht mehr unbedingt auf diese angewiesen ist:
- Erinnere hier z.B. mal an den Nobelpreis für Medizin 2012: Embryos braucht man heutzutage nicht mehr, um verschiedene Zelltypen zu gewinnen. All Diejenigen, die vielleicht mal etwa Finanzvorteile und ein Geschäftsmodell (wie etwa ein Prof. Brüstle an der Uni Bonn) sich davon versprochen haben, sind heute doch schlicht nur nun gekniffen. Ein kleines Hautstück genügt heutzutage nun, um bestimmte Stammzellen zu programmieren, und dann daraus bestimmte Zelltypen zu erzeugen.
- Schade bei dem ganzem Aufwand da. Wieviele nutzlose Forschungsmittel (im Nachhinein betrachtet) wurden da wohl vergeblich verschwendet? Manchen Stammzellforschern war es sicherlich aber auch längst bekannt, dass ihre Forschung in eine Sackstrasse führt; nur konnten sie sich selbst und ihren Geldgebern nicht eingestehen (aus durchaus einleuchtenden Gründen dann), dass ihre Mittel letzendlich vergeudet wurden, oder?
Es ist halt wie immermal: Da wird halt ein Hype zur Stammzellforschung aufgebaut (vor allem von den Medien generiert), und danach fällt manches wie ein schwach gemachtes Souflèe in sich zusammen.
P.S.: Stammzellforscher/innen möchte ich nicht generell unlautere Motive unterstellen, manche sind halt schlicht nur "out of time", mit Verlaub gesagt.
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