Organspende-Skandal Göttinger Transplantationsarzt festgenommen

Der leitende Transplantationsarzt der Göttinger Uniklinik muss in Untersuchungshaft. Es ist die erste Festnahme in einer Reihe von Organspende-Manipulationsfällen.

Die Universitätsmedizin Göttingen

Die Universitätsmedizin Göttingen

Nach dem Organspende-Skandal ist der frühere leitende Transplantationsarzt der Göttinger Universitätsmedizin festgenommen worden. Das Amtsgericht Braunschweig habe anschließend Haftbefehl gegen den Mediziner erlassen, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit.

Dem Mediziner werde unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge in einem Fall und versuchter Totschlag in neun Fällen vorgeworfen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

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Er soll falsche Gesundheitsdaten seiner Patienten an die Vergabeorganisation Eurotransplant gemeldet haben, sodass sie bevorzugt Spenderorgane erhielten. Andere lebensbedrohlich erkrankte Patienten hätten deswegen keine Spenderorgane bekommen. Sie seien möglicherweise deshalb verstorben. Dies habe der Arzt zumindest billigend in Kauf genommen.

Der 45-Jährige soll auch am Uniklinikum Regensburg Manipulationen begangen haben. In einer Reihe von aktuellen Organspende-Skandalen ist er der erste Arzt, dem ein Strafprozess droht. Neben Regensburg sollen Mediziner auch an den Unikliniken in München und Leipzig gegen Richtlinien bei der Vergabe von Organen verstoßen haben.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich hoffe, daß mal richtig tief geschürft wird: was war das Motiv, standen die potentiellen Empfänger in einem besonderen
    Verhältnis zum Arzt, wer hatte einen Nutzen usw..

    2 Leser-Empfehlungen
  2. Das Versagen des ehedem leitenden Transplantationsmediziners zeigt sich darin, dem ausschließlich sozial manifesten Wesen des Einzelnen nicht die dadurch zwingend notwendige Referenz erwiesen zu haben. Infolge dessen lag die ihm als Mensch unveräußerlich gegebene und daher eigene Arbeitskraft brach. Fraglich kann somit allein sein, welche Seite den Vertreter der Göttinger Universitätsmedizin höchst illegitim dazu anhielt, offenkundige Notwendigkeiten fälschlich als gegenstandslos zurückzuweisen.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP, sk
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