Gendefekte Bundesrat ermöglicht Präimplantationsdiagnostik

Nach jahrelangem Streit ist der Weg für die Präimplantationsdiagnostik frei. Der Bundesrat stimmte dafür. Nun ist das Kabinett am Zug.

Fachärzte im Kinderwunschzentrum Leipzig

Fachärzte im Kinderwunschzentrum Leipzig

Paare mit problematischen Genanlagen können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas in einigen Monaten mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu.

Die Länderkammer verlangte mit Mehrheit einige Änderungen. Dabei geht es etwa darum, dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen und somit begrenzt werden sollen. Von der ursprünglichen Forderung nach höheren Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab.

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So fand die Forderung keine Mehrheit, dass die Länder selbst über die Zusammensetzung von Ethikkommissionen befinden können. Diese Gremien entscheiden in jedem Einzelfall, ob ein Paar eine PID vornehmen lassen darf.

Minister zufrieden

Hätte sich das ursprüngliche Verlangen hier durchgesetzt, hätte es sein können, dass Nichtmediziner in einigen Ländern die Entscheidungsgremien dominieren und besonders restriktiv entscheiden. In anderen hätte es dann liberale Kommissionen geben können. Nun sollen vier Mediziner und vier weitere Vertreter wie Ethiker und Juristen in den Kommissionen sitzen. Entschieden wird dort mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

Bahr äußerte sich zufrieden. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er. Ethikkommissionen in verschiedener Zusammensetzung seien nicht sinnvoll. Die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen, unterstütze er. "Am Ende muss es hinreichend viele Zentren geben."

Damit die Regelung wirksam werden kann, muss das Bundeskabinett noch zustimmen.

Kritiker warnen vor Designer-Babys

Für Kritiker bedeutet die Methode einen Dammbruch hin zu sogenannten Designer-Babys. Vor allem die katholische Kirche, Behindertenvertreter und die damals unterlegenen Bundestagsabgeordneten sind weiter gegen die PID.

Die Tests sollen Paare durchführen lassen können, die nur mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung ein Kind bekommen können, deren Gen-Anlagen aber eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden.

 
Leser-Kommentare
  1. Eine sehr gute Nachricht für alle die Eltern, die so unsägliches Leid jetzt nicht mehr ertragen müssen.

    Die PID erlaubt, was eine PND ohnehin schon seit Jahren rechtmäßig ist, ohne die Eltern psychisch mit einer "Schwangerschaft aus Probe" zu belasten.

    Eine restiktive Handhabung, erscheint mir in Aberacht der Grundrechtbeeinträchtigung auf allen Seiten am verhältnismäßigsten und am ehesten mit dem Untermaßverbot vereinbar.

    @Lastenträger: Es handlt sich erstens nicht um Kinder sondern noch um Zygoten. Zweitens sind diese Zellen nicht krank sondern haben nur die genetische Veranlagung dazu. Drittens finde ich es bemerkenswert, dass Sie sich zutrauen die Frage zu beantworten, ob eine Frau ein behindertes oder gesundes Kind zur Welt bringen möchte.

    6 Leser-Empfehlungen
  2. "Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes"

    schwerkrankes Kind = zu behandeln wie totes Kind.

    Ich übergebe mich.

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  3. d.h. Auslese des lebenswerten und nichtlebenswerten Lebens. Sind schon wieder so weit?

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  4. Wo kommt bitte bei 8 Leuten die 2/3-Mehrheit her?

    5 von 8 ist darunter, 6 von 8 ist bereits 3/4-Mehrheit. Oder muss das Gremium nicht komplett zusammenkommen?

    Ansonsten ein sinnvoller Kompromiss: dem Fortschritt hinkt man nicht zu sehr hinterher und die Eltern müssen nicht erst ins Ausland.

    Eine Leser-Empfehlung

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