Gerichtsurteil: Kinder haben Anrecht auf Namen anonymer Samenspender
Die Namen von anonymen Samenspendern müssen ihren Kindern verraten werden, wenn diese ihren Vater kennen wollen. Die Klage einer Tochter hatte vor Gericht Erfolg.
© Ralf Hirschberger/dpa

Die mikroskopische Aufnahme einer menschlichen Eizelle, die in einem Speziallabor in Dresden zu Demonstrationszwecken injiziert wird.
Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym befruchten lassen hatte.
Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner berief sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 22 Jahre alte Klägerin geboren war.
Der Bundesgerichtshof hatte 1989 zwar bereits entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Allerdings gibt es in Deutschland bisher keine Rechtsverordnung, die diese Frage genau regelt. Erst seit 2007 müssen laut Gewebegesetz Unterlagen über eine Samenspende 30 Jahre lang aufgehoben werden.
Theoretisch können auf Samenspender auch Unterhaltsansprüche zukommen. Zum Beispiel, wenn die Empfängerin des Spermas eine alleinstehende Frau ist. Möglich ist Samenspende sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare. Einige Bundesländer verlangen dafür allerdings einen notariellen Vertrag, in dem die gegenseitige finanzielle Absicherung festgeschrieben ist.
Es hängt von der Samenbank ab, ob sie Ärzten auch für alleinstehende oder homosexuelle Frauen Sperma zur Verfügung stellt. Diese Samenspenden gelten als Graubereich, sind aber auch nicht verboten.








Wenn angebliches anonymes Spenden dazu führt, dass die Männer Unterhalt zahlen müssen und ihre Identität gerichtlich öffentlich gemacht wird, wenn mit ihnen so umgegangen wird, als hätten sie Kinder und Familien im Stich gelassen, anstatt einen freiwilligen Beitrag zu Forschung und Glück geleistet, dann brauchen wir dringend neue Regelungen zum Schutz der Spender.
Es geht lediglich und ausschließlich um Informationen über den biologischen Vater.
Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Die Redaktion/au
Wieso soll das Kind kein Recht darauf haben, die eigenen Eltern zu kennen? Wieso wird das Recht des Kindes unter das der Eltern gesetzt?
Kein Mensch ist gezwungen, Ei- oder Samenzelle zu spenden. Wenn mans doch macht, sollte man damit klar kommen, dass ein Kind entsteht, dass eines Tages wissen möchte, wer Mutter und Vater ist.
Beste Grüße,
henry
Für die Zeugung eigener Kinder der/s Gezeugten ist genau diese Identität, ob nun Adoption oder Zeugung durch Samenspender, sehr wohl wichtig. Schließlich will man ja bei der Partnerwahl nicht ausversehen seinen biologischen Bruder bzw. Schwester erwischen, was zur Fehlbildung von eigenen Kindern führen kann.
wäre etwa: Der Samenspender stimmt vor der Spende zu, dass das gezeugte Kind den Namen erfahren darf; und dass das Kind den Namen des biologischen erfährt, wenn es gleichzeitig auf alle Unterhaltsrechte verzichtet.
Es geht lediglich und ausschließlich um Informationen über den biologischen Vater.
Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Die Redaktion/au
Wieso soll das Kind kein Recht darauf haben, die eigenen Eltern zu kennen? Wieso wird das Recht des Kindes unter das der Eltern gesetzt?
Kein Mensch ist gezwungen, Ei- oder Samenzelle zu spenden. Wenn mans doch macht, sollte man damit klar kommen, dass ein Kind entsteht, dass eines Tages wissen möchte, wer Mutter und Vater ist.
Beste Grüße,
henry
Für die Zeugung eigener Kinder der/s Gezeugten ist genau diese Identität, ob nun Adoption oder Zeugung durch Samenspender, sehr wohl wichtig. Schließlich will man ja bei der Partnerwahl nicht ausversehen seinen biologischen Bruder bzw. Schwester erwischen, was zur Fehlbildung von eigenen Kindern führen kann.
wäre etwa: Der Samenspender stimmt vor der Spende zu, dass das gezeugte Kind den Namen erfahren darf; und dass das Kind den Namen des biologischen erfährt, wenn es gleichzeitig auf alle Unterhaltsrechte verzichtet.
... hat einfach einen Vogel. Es ist gut und richtig, dass Gerichte das Kindswohl hoch bewerten. Dennoch kann es nicht sein, dass ein anonymer Spender z.B. im Studentenalter Sperma spendet um damit Frauen die Möglichkeit zu geben ein Kind zu bekommen und dann etliche Jahre später mit einem Kind konfrontiert wird. Das Urteil ist deshalb gefährlich, weil, wie bekannt, der biologische Vater dem Kind unterhaltpflichtig ist. Spätestens nach diesem Urteil und dem Fall der vergangenen Tage, in welchem eine Frau sich mit gefälschten Unterschriften Zugang zum eingelagerten Sperma des Exfreunds beschafft hat und dieser nun für zwei Kinder löhnen darf, welche er nicht wollte, sollte man als Mann kein Sperma mehr spenden gehen. Ohnehin ist die Bereitschaft zu Spermaspende in diesem Land niedriger als in allen anderen westlichen Ländern. Woran das wohl liegen mag?!
wenn das Kind den Namen des Samenspenders erfährt?
Warum?
wenn das Kind den Namen des Samenspenders erfährt?
Warum?
Es geht lediglich und ausschließlich um Informationen über den biologischen Vater.
Sie wissen aber schon, dass wenn der bioglogische Vater bekannt ist er automatisch auch eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hat. Vielleicht denken einige auch sofort ums Eck und wissen was dieses Urteil bedeutet. Das Kind entschließt mit 20 seinen Vater kennen zu lernen. Klagt auf Herausgabe der Daten und bekommt gerichtlich recht. Jetzt will es studieren und beantragt Bafög. Es muss aber hierbei das Einkommen ihres Vaters angeben. Verdient der arme Samenspender von vor 20 Jahren zu viel darf er nun ein fremdes Kind, das er selbst nie und dessen Mutter er nie kannte finanzieren. Oder haben Sie einmal auf amtlichen Dokumenten wo es um das Gehalt ihrer Anverwandten geht (Mutter / Vatter) das Formfeld: "VATER IST ANONYMER SAMENSPENDER - DESSEN NAME ICH NICHT NENNEN WILL" gefunden? Glauben Sie mir eines. Der Staat wird seinen Vorteil von diesem Urteil habe indem er die Unterhaltslast auf den "biologischen Vater" abwälzt.
ist dieser unterhaltspflichtig.
darauf wird auch im TExt verwiesen, vielleicht erst jetzt, aber immerhin.
Für mich wiegen hier ganz klar die Persönlichkeitsrechte der Spender mehr als alle anderen Rechtsbelange. Nicht mal dann, wenn das Kind sich rechtsbindend verpflichtet, keinerlei Unterhaltsansprüche einzufordern, halte ich die Herausgabe des Namens für extrem fragwürdig, weil die Tat des Vaters, welche vielleicht 15-30 Jahre, vielleicht mehr, zurück liegt, jetzt plötzlich wieder sein Leben beeinflussen könnte. Wie weit dann das Verständnis der neuen Familie geht, steht dann auf einem anderen Blatt.
Samenspenden werden, wie im Text beschrieben, entweder zu wissenschaftlichen Zwecken oder zum Familienglück anderer abgegeben, und man erhält dafür Geld. Dabei sollte man es bewenden lassen.
Sie wissen aber schon, dass wenn der bioglogische Vater bekannt ist er automatisch auch eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hat. Vielleicht denken einige auch sofort ums Eck und wissen was dieses Urteil bedeutet. Das Kind entschließt mit 20 seinen Vater kennen zu lernen. Klagt auf Herausgabe der Daten und bekommt gerichtlich recht. Jetzt will es studieren und beantragt Bafög. Es muss aber hierbei das Einkommen ihres Vaters angeben. Verdient der arme Samenspender von vor 20 Jahren zu viel darf er nun ein fremdes Kind, das er selbst nie und dessen Mutter er nie kannte finanzieren. Oder haben Sie einmal auf amtlichen Dokumenten wo es um das Gehalt ihrer Anverwandten geht (Mutter / Vatter) das Formfeld: "VATER IST ANONYMER SAMENSPENDER - DESSEN NAME ICH NICHT NENNEN WILL" gefunden? Glauben Sie mir eines. Der Staat wird seinen Vorteil von diesem Urteil habe indem er die Unterhaltslast auf den "biologischen Vater" abwälzt.
ist dieser unterhaltspflichtig.
darauf wird auch im TExt verwiesen, vielleicht erst jetzt, aber immerhin.
Für mich wiegen hier ganz klar die Persönlichkeitsrechte der Spender mehr als alle anderen Rechtsbelange. Nicht mal dann, wenn das Kind sich rechtsbindend verpflichtet, keinerlei Unterhaltsansprüche einzufordern, halte ich die Herausgabe des Namens für extrem fragwürdig, weil die Tat des Vaters, welche vielleicht 15-30 Jahre, vielleicht mehr, zurück liegt, jetzt plötzlich wieder sein Leben beeinflussen könnte. Wie weit dann das Verständnis der neuen Familie geht, steht dann auf einem anderen Blatt.
Samenspenden werden, wie im Text beschrieben, entweder zu wissenschaftlichen Zwecken oder zum Familienglück anderer abgegeben, und man erhält dafür Geld. Dabei sollte man es bewenden lassen.
Negativ: beide genannten richterlichen Urteile sind Wirklichkeitsfremd. Das Interesse erscheint mir berechtigt, ein moralisches Recht ist für mich erkennbar. Aber hier werden die Möglichkeiten der Datenhaltung mit dem realen Leben verwechselt.
Manchmal kann es dem Schutz der Persönlichkeit auch dienlich sein, dass diese genetische Herkunft niemals persönlich geklärt wird.
Für Samenbanken kann man juristisch einklagbare Regelungen ja vielleicht treffen, wie aber will man von einer Mutter die Wahrheit erzwingen?
Der Schaden, der durch solche Urteile angerichtet wird, übersteigt deren Nutzen.
"Für Samenbanken kann man juristisch einklagbare Regelungen ja vielleicht treffen, wie aber will man von einer Mutter die Wahrheit erzwingen?"
Exakt genauso, wie das bei Samenbanken funktioniert (oder im Zweifelsfall auch nicht funktioniert): durch Zwangsgelder und Strafen.
"Für Samenbanken kann man juristisch einklagbare Regelungen ja vielleicht treffen, wie aber will man von einer Mutter die Wahrheit erzwingen?"
Exakt genauso, wie das bei Samenbanken funktioniert (oder im Zweifelsfall auch nicht funktioniert): durch Zwangsgelder und Strafen.
dass an einen Samenspender dann auch Forderungen, welcher Art auch immer, gestellt werden können - bis hin zum Unterhalt.
Ob das der Sache förderlich ist wage ich einmal in Zweifel zu ziehen. Sowohl die Paare, die von Samenspenden profitieren, als auch die Spender wollen doch in den meisten Fällen Anonymität.
Das muss in meinen Augen gesetzlich geregelt werden, um Klarheit zu den Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ach was, es geht nicht ausschließlich um die Mutter?
Es wäre interessant zu wissen, ob der biologische Vater dann tatsächlich unterhaltspflichtig ist. Könnte man hierzu evtl. Infos bekommen?
Ich bin mir nicht sicher, was die Richter in ihrem Urteil dazu gesagt haben, sie können ja aber schlecht mit ihrem Urteilsspruch gängige Gesetze ändern. Das Gesetzt zum Unterhalt sagt eben eindeutig, dass der biologische Vater unterhaltspflichtig ist. Ergo ergibt sich für mich aus dem Urteil, welches dem Kind ein Recht gibt den Namen des anonymen Spenders zu erfahren, auch der anschließende Anspruch Unterhalt einzuklagen. Die Herausgabe des Spendernamens geschieht ja durch die Klinik / Samenbank an die Spenderin, also zwischen zwei "Privatpersonen". Selbst wenn sich das Kind via Vertrag erklärt, dass sie keinen Ansprüche gegen ihren biologischen "Spender" erheben möchte / wird, wird dass in der Rechtsprechung nicht standhalten. Ähnliche Verträge zwischen zwei Personen / Firmen wurden schon zigfach für ungültig erklärt (z.B. bei privater Samenspende für Bekannte). Die einzige Möglichkeit den Spender weiter zu schützen, wäre dass das Kind den Namen nicht nennt und die Preisgabe verweigert. Hier ist es für mich fraglich ob ihr das gesetzlich möglich ist, da in den meisten sozialgesetzlichen Fälle eine Verweigerung einer Nennung eines Elternteils bzw. potentiellen Unterhalspflichtigen verboten ist. Ein Passus für Sonderfälle wie diesen besteht eben nicht.
Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil also eine enorme Rechtsunsicherheit geschaffen.
Lieber User,
bei dem Verfahren ging es zunächst nur um die Frage, ob die Tochter des anonymen Samenspenders ein Recht darauf hat, dessen Namen zu erfahren. Ob dieser nun zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden könnte, ist tatsächlich eine interessante Frage. Wir werden das nachrecherchieren.
Dankeschön und freundliche Grüße,
Lydia Klöckner
Ich bin mir nicht sicher, was die Richter in ihrem Urteil dazu gesagt haben, sie können ja aber schlecht mit ihrem Urteilsspruch gängige Gesetze ändern. Das Gesetzt zum Unterhalt sagt eben eindeutig, dass der biologische Vater unterhaltspflichtig ist. Ergo ergibt sich für mich aus dem Urteil, welches dem Kind ein Recht gibt den Namen des anonymen Spenders zu erfahren, auch der anschließende Anspruch Unterhalt einzuklagen. Die Herausgabe des Spendernamens geschieht ja durch die Klinik / Samenbank an die Spenderin, also zwischen zwei "Privatpersonen". Selbst wenn sich das Kind via Vertrag erklärt, dass sie keinen Ansprüche gegen ihren biologischen "Spender" erheben möchte / wird, wird dass in der Rechtsprechung nicht standhalten. Ähnliche Verträge zwischen zwei Personen / Firmen wurden schon zigfach für ungültig erklärt (z.B. bei privater Samenspende für Bekannte). Die einzige Möglichkeit den Spender weiter zu schützen, wäre dass das Kind den Namen nicht nennt und die Preisgabe verweigert. Hier ist es für mich fraglich ob ihr das gesetzlich möglich ist, da in den meisten sozialgesetzlichen Fälle eine Verweigerung einer Nennung eines Elternteils bzw. potentiellen Unterhalspflichtigen verboten ist. Ein Passus für Sonderfälle wie diesen besteht eben nicht.
Das Gericht hat mit dem heutigen Urteil also eine enorme Rechtsunsicherheit geschaffen.
Lieber User,
bei dem Verfahren ging es zunächst nur um die Frage, ob die Tochter des anonymen Samenspenders ein Recht darauf hat, dessen Namen zu erfahren. Ob dieser nun zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden könnte, ist tatsächlich eine interessante Frage. Wir werden das nachrecherchieren.
Dankeschön und freundliche Grüße,
Lydia Klöckner
Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Die Redaktion/au
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