Samenspenden: Moderne Familien vertragen die Wahrheit
Wer Samen spendet, bleibt nicht mehr unbekannt. Nun ist endlich Zeit für offene Gespräche – und eine klare gesetzliche Regelung, kommentiert Sven Stockrahm.
Von wem habe ich meine Augen? Die Nase, das Grübchen am Kinn? Wer schenkte mir die Leidenschaft für die Musik? Solche Fragen stellen sich Menschen, die wissen, dass ihre Eltern sie mit einer Samenspende ins Leben holten. Die Mutter vererbte ihnen die Hälfte ihrer Gene, nicht aber das andere ihnen bekannte Elternteil. Wer also ist der Mann, dessen Samen die Kinder zeugte? Das wissen zu dürfen, ist ein Grundrecht. Das hat das gestrige Urteil des Oberlandesgerichts Hamm im Fall Sarah P. zuletzt bestätigt.
In der Realität ist das aber bisher überhaupt nicht selbstverständlich. Die meisten Spenderkinder wissen nicht, wer ihr biologischer Vater ist. Noch dazu müssen Menschen, die durch donogene Insemination (DI) entstanden sind, ihre Neugier stets rechtfertigen: Warum musst du wissen, von wem du abstammst? Gene sind doch nicht so wichtig! Willst du etwa Unterhalt? Oder suchst du nach einer neuen Familie?
Dabei zählt für die meisten Betroffenen allein die Gewissheit. Unterhalt und Erbansprüche interessieren sie in der Regel nicht, denn sie kommen aus rechtlich klaren Familienverhältnissen. Der Verein Spenderkinder, in dem sich DI-Kinder zusammengeschlossen haben, fordert sogar Regelungen, die Samenspender vor solchen Forderungen schützen. Umgekehrt ist klar, dass Samenspender keine Vaterrolle übernehmen. Das schließen sie vor der Spende explizit aus. Ein Recht, anonym zu bleiben, leitet sich daraus aber nicht ab.

Die meisten Spenderkinder suchen ohnehin keine neue Familie. Denn egal, ob sie mit Vater und Mutter groß geworden sind, mit zwei Müttern oder mit einer alleinerziehenden Frau, sie sind immer Wunschkinder. Und Kinder lieben die Menschen, die sie umsorgen und prägen, ganz gleich, welche Gene sie haben.
Auch Samenspender brauchen Rechtssicherheit
Deshalb sollten Eltern von DI-Kindern den Mut haben, die Wahrheit zu sagen. Sie sollten von der Samenspende erzählen und ihren Kindern die Chance geben, ihre Erzeuger kennenzulernen, wenn sie es denn wollen. Noch sind im Verein Spenderkinder nur rund 50 Menschen organisiert. Aber schon jetzt leben hierzulande mehr als 100.000 DI-Kinder, jedes Jahr kommen rund 1.000 dazu.
Diese Offenheit sollte auch deshalb möglich sein, weil die Gesellschaft ohnehin neue Formen von Familie in ihre Mitte holt. Die Zahl derjenigen, die mit Eltern aufwachsen, die nicht oder nur zum Teil ihre genetischen Erzeuger sind, nimmt zu. Schon heute wachsen Kinder ganz selbstverständlich in Patchworkfamilien hinein, werden adoptiert oder haben Regenbogeneltern.
Was aber für die DI fehlt, ist ein Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Eltern, Samenspendern und Spenderkindern klar festlegt. Heute gibt es nur punktuelle rechtliche Regelungen.
So wird etwa im Gewebegesetz festgelegt, dass Informationen über Samenspenden 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Ein Auskunftsrecht der Kinder ist damit nicht verbunden. Das leitet sich wiederum indirekt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab. Die Richter befanden 1989, dass Kinder das Recht haben zu wissen, von wem sie abstammen.
Sinnvoll wäre zum Beispiel ein bundesweites Register, in dem alle Informationen zu Samenspenden aufbewahrt werden. Hier sollten sich Samenspender wie Spenderkinder jederzeit informieren können. Gleichzeitig müssten darüber hinausgehende Ansprüche – etwa auf Unterhalt – eindeutig ausgeschlossen werden.
Die ersten Generationen der Spenderkinder sind seit 40 Jahren Teil unserer Gesellschaft. Es sollte langsam möglich sein, unverkrampft über Abstammung zu reden, Schweigen führt nicht weiter. Moderne Familien vertragen die Wahrheit. Eine Samenspende zerstört Familien nicht, sie schafft neue.







Mich würde interessieren, ob das Urteil des OLG auch im umgekehrten Fall gilt. Wenn es ein Grundrecht eines Menschen ist, zu erfahren, von wem man seine Gene hat, müsste es auch ein Grundrecht sein zu erfahren, an wen man seine Gene weitergegeben hat. Dürfen demnach ehemalige Samenspender die Namen der Kinder erhalten (wenn sie 18 Jahre alt sind), die mit ihrem Samen vor 18 oder mehr Jahren gezeugt wurden, um nur mal so ein Gespräch mit ihren erwachsenen biologischen Kindern führen zu können.
Oder wird hier die unsymmetrische männerfeindliche Praxis fortgesetzt, dass eine Frau oder ein Kind zwar jederzeit eine Vaterschaftsklage gegen einen Mann richten kann, um dessen Vaterschaft festzustellen, aber umgekehrt Männer kein Recht haben, eine Klage gegen eine Frau/ein Kind stellen können, wenn sie wissen wollen, ob ein Kind ihr Kind ist, wenn die Frau mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Ich persönlich würde die ReproMed-Branche in der Pflicht sehen, ein anonymisiertes Kontaktaufnaheverfahren auf der Basis der Vorgangs- und ChargenIDs zu entwickeln.
Hier könnte erstmal Kontakt angebahnt werden in den Tempo und bis zu dem Grad, der den Beteiligten gut tut. Das wäre viel weniger brachial als die Mühlen der Justiz und könnte vielleicht wirklich positive persönliche Beziehungen zur Folge haben. Schließlich kann man nie zuviele Menschen um sich haben, denen man lieb ist, oder?
Ich persönlich würde die ReproMed-Branche in der Pflicht sehen, ein anonymisiertes Kontaktaufnaheverfahren auf der Basis der Vorgangs- und ChargenIDs zu entwickeln.
Hier könnte erstmal Kontakt angebahnt werden in den Tempo und bis zu dem Grad, der den Beteiligten gut tut. Das wäre viel weniger brachial als die Mühlen der Justiz und könnte vielleicht wirklich positive persönliche Beziehungen zur Folge haben. Schließlich kann man nie zuviele Menschen um sich haben, denen man lieb ist, oder?
Rechtssicherheit ist wichtig: Wie kann es sein, dass Mütter Kinder in die Welt setzen können, um sie dann an halb-legalen Babyklappen bei Nacht- und Nebel zu verlassen, aber Väter können sich ihrer Verantwortung nicht anonym entziehen, selbst wenn sie nur gefrorenes Sperma spenden? das ist grotesk und inkonsequent.
Außerdem sollte die rückwirkende Identitätspreisgabe der Spenderväter gestoppt werden. Vielleicht verbrennen die Ärzte ja jetzt ihre Akten bis 2012 und behaupten dann, sie hätten nie existiert. Das hier ein so hohes Gut wie die ärztliche Schweigepflicht geopfert wird, ist erschütternd - Das Beichtgeheimnis von Geistlichen ist selbst bei geplanten Morden unantastbar.
Da das Kind nun schon in den Brunnen gefallen ist, hoffe ich darauf, dass Rechtssicherheit bei den Themen Unterhaltsforderungen möglichst bald hergestellt wird.
"Wie kann es sein, dass Mütter Kinder in die Welt setzen können, um sie dann an halb-legalen Babyklappen bei Nacht- und Nebel zu verlassen, aber Väter können sich ihrer Verantwortung nicht anonym entziehen, selbst wenn sie nur gefrorenes Sperma spenden? das ist grotesk und inkonsequent."
Sie irren sich, Frauen sind in der hinsicht keineswegs besser dran.
Eine anonyme Geburt im Krankenhaus gibt es nicht mehr, denn die Daten werden gespeichert, und das Kind hat nach 16 Jahren das Recht, den Namen der Mutter zu erfahren.
Da ist es für Männer wesentlich einfacher, nach einer unverbindlichen Beziehung oder einem One-Night-Stand einfach unterzutauchen.
Dazu kann haben biologische Väter Umgangsrecht, das sie notfalls vor Gericht durchsetzen können, während es ihnen andererseits frei steht, den Umgang ihrerseits zu verweigern.
"Wie kann es sein, dass Mütter Kinder in die Welt setzen können, um sie dann an halb-legalen Babyklappen bei Nacht- und Nebel zu verlassen, aber Väter können sich ihrer Verantwortung nicht anonym entziehen, selbst wenn sie nur gefrorenes Sperma spenden? das ist grotesk und inkonsequent."
Sie irren sich, Frauen sind in der hinsicht keineswegs besser dran.
Eine anonyme Geburt im Krankenhaus gibt es nicht mehr, denn die Daten werden gespeichert, und das Kind hat nach 16 Jahren das Recht, den Namen der Mutter zu erfahren.
Da ist es für Männer wesentlich einfacher, nach einer unverbindlichen Beziehung oder einem One-Night-Stand einfach unterzutauchen.
Dazu kann haben biologische Väter Umgangsrecht, das sie notfalls vor Gericht durchsetzen können, während es ihnen andererseits frei steht, den Umgang ihrerseits zu verweigern.
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen. Danke. Die Redaktion/kvk
Was ist eigentlich aus der guten alten Tugend geworden, jemandem eine plausible Lüge aufzutischen.
Wenn ein Kind mit der Frage auftaucht, wer der Erzeuger sei, möchte es einen Sicherheitsbeweis für die eigene Existenz. Die Suche nach dem Sinn des eigenen Lebens sollte nicht mit der Erklärung beginnen: "Wir standen vor der Frage, ob wir uns ein drittes Auto kaufen."
Eine Lüge ist in solchen Fragen die richtige Antwort.
So wie etwa auf die Frage des Konsumenten, was denn da alles in seinen Nahrungsmitteln drin sei. Da werden wir auch vor der Wahrheit verschohnt. Würde das BVerfG in der Deklarationspflicht von Lebensmitteln nicht genauso entscheiden müssen?
Ich frage mich, woher Sie die Weisheit nehmen, zu urteilen was eine moderne Familie verträgt und was nicht. Das mag jetzt für Sie etwas herablassend klingen, aber laut Ihrem Profil dürften Sie sich noch in den Anfang-/Mitt-Zwanzigern bewegen - eine langjährige Beziehung bzw. gar Familie kann hier wohl schlecht als Erfahrungsschatz dienen.
Denn genau das ist der Punkt: Diese lapidare "Was ist denn schon dabei"-Einstellung in jener Altersgruppe, denen eben noch die geistige Reife aufgrund mangelnder Erfahrung fehlt.
Stellen Sie sich doch einfach mal diverse Szenarien vor:
Mann und Frau glücklich vereint. Sie will ein Kind, er (noch) nicht. Dann klingelt es an der Tür und ein junger Mensch begrüßt den Mann mit "Hallo Papa". Führen Sie ruhig ein paar Gedankenspiele über den weiteren Fortgang durch.
Das Verständnis zweitrangige Neugierde über die Interessen Dritter zu stellen, grenzt an maßlosem Egoismus.
Wenn der Mann meiner Nachbarin bei einem Autounfall ums Leben kommt, klar dann würde mich im ersten Moment auch interessieren ob er sich gequält hat oder es schnell vorbei war. Würde ich sie das fragen? Nein, weil es sowas wie Takt- und Mitgefühl gibt!
Weiterhin ist es schon mehr als merkwürdig, dass ein derartiges Gesetz das Bild der Vaterrolle wieder so rückwärtsgewandt verzerrt, obwohl es doch in unserer Gesellschaft so natürlich ist, dass der Vater mehr als nur Erzeuger ist. Naja dieses Urteil spricht jedenfalls eine andere Sprache!
1: Nicht nur die Familie kann Ansprüche an den leiblichen Vater stellen. Stellen Sie sich nur mal vor, das Kind will studieren und beantragt BaföG. Hartz IV, Erbschaft, Sippenhaft,... die Behörden mach vor nichts halt. Und das führt uns zu den Gerichten in Deutschland:
2: "Alles zum Wohl des Kindes" - das ist die Premisse der Gerichte in Deutschland. Sie können sicher sein, dass das Kind, bzw die Familie des Kindes immer Recht bekommt. Siehe auch hier: http://www.spiegel.de/pan...
Eine Frage hätte ich da noch: Wieso wird von jedem immer nur vom Studium finanzieren gesprochen? Sind wirklich alle Spender Studenten...?!?
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