Samenspenden: Moderne Familien vertragen die Wahrheit
Wer Samen spendet, bleibt nicht mehr unbekannt. Nun ist endlich Zeit für offene Gespräche – und eine klare gesetzliche Regelung, kommentiert Sven Stockrahm.
Von wem habe ich meine Augen? Die Nase, das Grübchen am Kinn? Wer schenkte mir die Leidenschaft für die Musik? Solche Fragen stellen sich Menschen, die wissen, dass ihre Eltern sie mit einer Samenspende ins Leben holten. Die Mutter vererbte ihnen die Hälfte ihrer Gene, nicht aber das andere ihnen bekannte Elternteil. Wer also ist der Mann, dessen Samen die Kinder zeugte? Das wissen zu dürfen, ist ein Grundrecht. Das hat das gestrige Urteil des Oberlandesgerichts Hamm im Fall Sarah P. zuletzt bestätigt.
In der Realität ist das aber bisher überhaupt nicht selbstverständlich. Die meisten Spenderkinder wissen nicht, wer ihr biologischer Vater ist. Noch dazu müssen Menschen, die durch donogene Insemination (DI) entstanden sind, ihre Neugier stets rechtfertigen: Warum musst du wissen, von wem du abstammst? Gene sind doch nicht so wichtig! Willst du etwa Unterhalt? Oder suchst du nach einer neuen Familie?
Dabei zählt für die meisten Betroffenen allein die Gewissheit. Unterhalt und Erbansprüche interessieren sie in der Regel nicht, denn sie kommen aus rechtlich klaren Familienverhältnissen. Der Verein Spenderkinder, in dem sich DI-Kinder zusammengeschlossen haben, fordert sogar Regelungen, die Samenspender vor solchen Forderungen schützen. Umgekehrt ist klar, dass Samenspender keine Vaterrolle übernehmen. Das schließen sie vor der Spende explizit aus. Ein Recht, anonym zu bleiben, leitet sich daraus aber nicht ab.

Die meisten Spenderkinder suchen ohnehin keine neue Familie. Denn egal, ob sie mit Vater und Mutter groß geworden sind, mit zwei Müttern oder mit einer alleinerziehenden Frau, sie sind immer Wunschkinder. Und Kinder lieben die Menschen, die sie umsorgen und prägen, ganz gleich, welche Gene sie haben.
Auch Samenspender brauchen Rechtssicherheit
Deshalb sollten Eltern von DI-Kindern den Mut haben, die Wahrheit zu sagen. Sie sollten von der Samenspende erzählen und ihren Kindern die Chance geben, ihre Erzeuger kennenzulernen, wenn sie es denn wollen. Noch sind im Verein Spenderkinder nur rund 50 Menschen organisiert. Aber schon jetzt leben hierzulande mehr als 100.000 DI-Kinder, jedes Jahr kommen rund 1.000 dazu.
Diese Offenheit sollte auch deshalb möglich sein, weil die Gesellschaft ohnehin neue Formen von Familie in ihre Mitte holt. Die Zahl derjenigen, die mit Eltern aufwachsen, die nicht oder nur zum Teil ihre genetischen Erzeuger sind, nimmt zu. Schon heute wachsen Kinder ganz selbstverständlich in Patchworkfamilien hinein, werden adoptiert oder haben Regenbogeneltern.
Was aber für die DI fehlt, ist ein Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Eltern, Samenspendern und Spenderkindern klar festlegt. Heute gibt es nur punktuelle rechtliche Regelungen.
So wird etwa im Gewebegesetz festgelegt, dass Informationen über Samenspenden 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Ein Auskunftsrecht der Kinder ist damit nicht verbunden. Das leitet sich wiederum indirekt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab. Die Richter befanden 1989, dass Kinder das Recht haben zu wissen, von wem sie abstammen.
Sinnvoll wäre zum Beispiel ein bundesweites Register, in dem alle Informationen zu Samenspenden aufbewahrt werden. Hier sollten sich Samenspender wie Spenderkinder jederzeit informieren können. Gleichzeitig müssten darüber hinausgehende Ansprüche – etwa auf Unterhalt – eindeutig ausgeschlossen werden.
Die ersten Generationen der Spenderkinder sind seit 40 Jahren Teil unserer Gesellschaft. Es sollte langsam möglich sein, unverkrampft über Abstammung zu reden, Schweigen führt nicht weiter. Moderne Familien vertragen die Wahrheit. Eine Samenspende zerstört Familien nicht, sie schafft neue.






Damit ist doch nicht gemeint, dass die Kinder nun mit den Samenspendern in familienähnliche Beziehungen treten, sondern damit ist gemeint, dass eine Samenspende auch Kinder in nicht-heterosexuellen Familien ermöglicht.
Es ist ganz erstaunlich, wie hartnäckig sich die Vorbehalte gegen das Urteil hier schon in der dritten Kommentarspalte zum dritten Artikel auf ZEIT Online zu diesem Thema halten. Jedes Mal wieder wird geschrieben, ein Sturm von Unterhaltsklagen gehe nun quasi los, während das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung herunter geschrieben wird auf "Kleinkind"-Niveau (so bei Schusswaffe, toller Name übrigens), und es herrscht große Einigkeit, dass dieses Recht auf Kenntnis der Abstammung dummes Zeug ist. Natürlich ist es in der momentan noch nicht rechtssicher geregelten Lage theoretisch denkbar, dass ein Kind den Weg der Unterhaltsklage mal zu gehen versucht, nach dem Motto: was kümmern mich die Abmachungen meiner Eltern. Aber würde dieses Kind vor Gericht Recht bekommen? im übrigen wird dies, wie der Artikel auch darlegt, im wesentlichen nur relevant in Fällen von Spenden an Alleinerziehende, weil hier nicht beide rechtlichen Elternstellen besetzt sind. Aber solche Spenden an Alleinstehende gibt es meines Wissens genau deswegen auch gar nicht, hier bin ich mir nicht sicher, ob der Artikel in diesem Punkt nicht falsch liegt. Die Ärztekammer legt auf jeden Fall nahe, Alleinstehende nicht zu behandeln, und auch Samenbanken sichern sich ab.
Zunächst: mit Ihrer Antwort auf den Beitrag "Leben verkaufen (traurig, tragisch" usw.) bin ich d'accord.
Die andere Sache: ich denke ja im Grundsatz auch, dass die Kenntnis des Spenders, so sie mit irgendwelchen Hoffnungen belegt wird, zwangsläufig zu Enttäuschungen führen muss. Aber es ist doch ausgesprochen nachvollziehbar, dass jugendliche oder adoleszente Menschen, die viel mit ihrer Identität beschäftigt sind, sich wirklich damit quälen, wenn sie einen vermeintlichen Baustein nicht kennen. Leichter wird das zu verarbeiten sein, wenn sich die mögliche Projektionsfläche reduziert auf Hans Jeder, den sie idealerweise vielleicht sogar mal treffen können, und das war's dann. fortan wird ein Bild da sein, ein Eindruck, eine Leerstelle ist gefüllt, und idealerweise haben sie dann den sozialen Vater aus guten Gründen gleich wieder dreimal so lieb.
Letztlich hat das alles viel mit gesellschaftlicher "Gängigkeit" zu tun. Handelt es sich nicht um vereinzelte Schicksale, die verschwiegen werden, sondern um ein übliches Verfahren, dass man ein Kind zufällig ist, das irgendwann mal einen Spender treffen wird, dann wäre die Angelegenheit gar nicht so aufgeladen. Vielleicht ist das ja die Zukunft.
Nicht möglich!
Eine solche klare gesetzliche Regelung gab es, Herr Stockrahm!
Sie war die Basis für die anonymen Samenspenden seinerzeit, und auf sie haben sich die Spender verlassen.
Und eigentlich, wenigstens ist das meine unjuristische Auffassung von gesetzlichen Regelungen, kann man sowas nicht im Nachhinnein für ungültig erklären.
"Kinder haben einen Anspruch darauf, ihren Erzeuger zu kennen."
Denn soll man den Kindern auch sagen das der "Erzeuger" erstmal in einem 3x3 großen Raum, in einen Becher ejakulierte, danach wurde das "Produkt" abgepackt und kryogenisch eingefroren bis es an die Endverbraucherin gelangte.
Ehrliche frage, was hat das Kind und der Erzeuger davon? Noch niemand konnte darauf eine Antwort geben.
Wird der Spender aufstehen und rufen "Ich habe jeden Tag an dich gedacht!" das wird nicht passieren.
Außer finanzielle Gründe kann ich keine Erkennen, denn weder das Kind noch der Spender hatten ein inniges Verhältnis.
Mich würde interessieren, ob das Urteil des OLG auch im umgekehrten Fall gilt. Wenn es ein Grundrecht eines Menschen ist, zu erfahren, von wem man seine Gene hat, müsste es auch ein Grundrecht sein zu erfahren, an wen man seine Gene weitergegeben hat. Dürfen demnach ehemalige Samenspender die Namen der Kinder erhalten (wenn sie 18 Jahre alt sind), die mit ihrem Samen vor 18 oder mehr Jahren gezeugt wurden, um nur mal so ein Gespräch mit ihren erwachsenen biologischen Kindern führen zu können.
Oder wird hier die unsymmetrische männerfeindliche Praxis fortgesetzt, dass eine Frau oder ein Kind zwar jederzeit eine Vaterschaftsklage gegen einen Mann richten kann, um dessen Vaterschaft festzustellen, aber umgekehrt Männer kein Recht haben, eine Klage gegen eine Frau/ein Kind stellen können, wenn sie wissen wollen, ob ein Kind ihr Kind ist, wenn die Frau mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Rechtssicherheit ist wichtig: Wie kann es sein, dass Mütter Kinder in die Welt setzen können, um sie dann an halb-legalen Babyklappen bei Nacht- und Nebel zu verlassen, aber Väter können sich ihrer Verantwortung nicht anonym entziehen, selbst wenn sie nur gefrorenes Sperma spenden? das ist grotesk und inkonsequent.
Außerdem sollte die rückwirkende Identitätspreisgabe der Spenderväter gestoppt werden. Vielleicht verbrennen die Ärzte ja jetzt ihre Akten bis 2012 und behaupten dann, sie hätten nie existiert. Das hier ein so hohes Gut wie die ärztliche Schweigepflicht geopfert wird, ist erschütternd - Das Beichtgeheimnis von Geistlichen ist selbst bei geplanten Morden unantastbar.
Da das Kind nun schon in den Brunnen gefallen ist, hoffe ich darauf, dass Rechtssicherheit bei den Themen Unterhaltsforderungen möglichst bald hergestellt wird.
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