Urteil: Wer nicht Vater sein will, sollte keine Samen spenden
Kinder von Samenspendern haben schon seit 1989 das Recht, ihre Abstammung zu erfahren. In der Praxis blieb ihnen das oft versagt. Ändert sich das endlich?
"Ihr Lieben: wir haben gewonnen! :)" Auf ihrer Facebookseite freuen sich die Mitglieder des Vereins Spenderkinder über das vorläufige Ende eines Rechtsstreits, der einmalig in Deutschland ist. Als erster Mensch in der Bundesrepublik hat die 22-jährige Sarah P. das Recht eingeklagt, zu erfahren, welcher Mann den Samen spendete, mit dem sie gezeugt wurde. Ihr Einzelfall soll Menschen in ähnlichen Lebenssituationen nun den Weg ebnen. Ob Sarah P. ihren biologischen Vater allerdings jemals kennenlernen wird, ist ungewiss.
Die junge Frau erfuhr mit 18, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher ist. Seither sucht sie nach dem Mann, der ihr zur Hälfte das Aussehen, Bewegungen und Talente vererbte. So sagte sie es auch vor Gericht, schrieb Andreas Bernard in der Süddeutschen Zeitung.
Sarah P. ist eines von mehr als 100.000 Kindern, die seit den siebziger Jahren in Deutschland durch eine Samenspende gezeugt worden sind. Ärzte sprechen von donogener Insemination (DI). Jedes Jahr werden auf diese Weise schätzungsweise 1.000 Kinder in Deutschland gezeugt. Der Pionier dieser Praxis ist der Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke, zumindest gemessen an der Anzahl der Kinder, die er mit der DI zeugte. Ihn hat Sarah P. verklagt, denn er weigert sich, den Namen ihres biologischen Vaters preiszugeben. Schließlich sicherten in der Vergangenheit Ärzte wie er den Samenspendern zu, dass sie anonym bleiben würden.
Ein Versprechen, das sie nie hätten geben sollen, wie nun auch das Oberlandesgericht Hamm meint. Die Richter schätzen das Auskunftsrecht von Sarah P. damit höher ein als ein Geheimhaltungsinteresse seitens der Mediziner und ihrer Samenspender. Das Urteil ist wegweisend, ähnliche Klagen könnten nun folgen. Die anonyme Samenspende könnte damit endlich Geschichte werden. Eigentlich müsste sie es längst sein.
Ein Präzedenzfall, um geltendes Recht endlich umzusetzen
Das Wissen um den eigenen biologischen Vater ist seit mehr als zwei Jahrzehnten ein Grundrecht. Indirekt bestätigte dies etwa das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 31. Januar 1989. Danach haben Kinder einen Anspruch darauf, ihre Abstammung zu kennen. Im konkreten Fall ging es aber um das Auskunftsrecht eines nichtehelichen Kindes.**
Was in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren ausdrücklich geregelt ist, bleibt bislang in Deutschland auch eine Frage juristischer Fachsimpelei. Im Ausland ist etwa sichergestellt, dass die Informationen von Samenspendern nicht nur verzeichnet werden, sondern dass die Männer auch keine Ansprüche und Pflichten dem Kind gegenüber haben. Die Kinder wiederum haben die Möglichkeit, ab einem gewissen Alter die Daten ihrer biologischen Väter einzusehen.
- Wer wird Samenspender?
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"Wer Sperma spendet, schenkt nicht nur Leben, sondern gibt darüber hinaus seine eigenen Gene weiter und lebt so über den Zeitraum seines Lebens hinaus." So steht es zum Beispiel auf der Website der Hamburger Samenbank IRC. Die Voraussetzungen, um als Spender infrage zu kommen, sind nicht gering:
- Alter zwischen 18 und 40 Jahren
- keine Erbkrankheiten oder chronischen Erkrankungen in der Familie
- keine ansteckenden Krankheiten (zum Beispiel HIV oder Hepatitis)
- keine physischen Defizite bzw. Mängel
- gepflegtes sauberes Äußeres
- ansehnliche, männliche Erscheinung
- ausreichende Spermienmenge und -beweglichkeit.
Nebenbei gibt es zwischen 70 und 100 Euro für jedes eingefrorene Ejakulat. Registrierte Männer dürfen alle zwei Wochen in den Kliniken vorbeischauen. Das macht theoretisch mehr als 2.000 Euro Zuverdienst im Jahr.
- Kennt der Spender das gezeugte Kind?
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Für den Samenspender ist es in der Regel fast unmöglich zu erfahren, ob und wie viele Kinder mit seinem Samen letztlich gezeugt worden sind. In der Vergangenheit willigten viele Männer auch ein, dass sie weder Nachforschungen anstellen noch Kontakt zu den gesetzlichen Eltern des Kindes suchen würden.
Anders handhabt es etwa die Erlanger Samenbank, die der Reproduktionsmediziner Andreas Hammel leitet. Hier wird ein Mann nur Spender, wenn er einem möglichen Kontakt mit seinem späteren biologischen Kind zustimmt. Seit 2007 ist es auch rechtlich nicht mehr möglich, als Samenspender anonym zu bleiben. Wenn Spenderkinder ihre genetische Abstammung erfahren wollen, müssen Kinderwunschzentren sie in Zukunft darüber informieren.
Meist genügt es den Samenspendern auch zu wissen, dass sie Paaren und Eltern zu einem Kind verhelfen, das sie sich sehnlichst wünschen und anders nicht bekommen können. Die Aufwandsentschädigung pro Samenspende sei weniger ein Motiv, sagen die Kliniken.
Offenbar hat Sarah P. nun einen Präzedenzfall geschaffen, um bereits geltendes Recht umzusetzen. In Zukunft werden sich Kinderwunschkliniken nicht mehr so leicht hinter falschen Anonymitätsversprechen verstecken können. Seit 2007 dürfen sie dies offiziell ohnehin nicht mehr. Seither regelt das Transplantationsgesetz deutlicher als vorherige Berufsordnungen für Ärzte, wie mit Samenspendendaten umzugehen ist. Mittlerweile müssen sie mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Auch der Datenschutz berührt nicht "das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung".
Samenspender müssen heute darüber aufgeklärt werden, dass Sie kein Recht auf Anonymität haben. Wer partout nicht Vater sein will, sollte also auch keine Samen spenden.
Keine Suche nach einem anderen oder dem richtigen Vater
Die Geheimhaltung sei ein Relikt aus den frühen Zeiten der Reproduktionsmedizin, sagt Corinna Lobe*. Die 28-Jährige ist selbst Mitglied im Verein Spenderkinder. "Vor 20, 30 Jahren war die Samenspende ein großes Tabuthema", sagt Lobe. Damals wollten weder Eltern noch Spender, dass irgendjemand etwas über eine DI erfährt, aus Scham und Angst vor dem Gerede der Nachbarn und Bekannten. Dieses Bild wandelt sich. Auch weil es moderne Familien gibt, die nicht nur aus Vater und Mutter bestehen. Die erfüllten Kinderwünsche Alleinerziehender und auch lesbischer Paare sorgen seit Jahren für mehr Akzeptanz.
Lobe hofft, dass das Urteil ihr und vielen der etwas mehr als 50 Spenderkindern hilft, die über den Verein miteinander vernetzt sind. Sie wünschen sich die Möglichkeit, ihren biologischen Vater zu kennen. "Dieses Bedürfnis ist mehr als bloße Neugier", sagt Lobe. "Es ist Teil meiner Identität, die Hälfte von allem, woraus ich entstanden bin." Dies sei keine Suche nach einem anderen oder dem richtigen Vater. Sie trennt zwischen dem Mann, den sie ihr Leben lang kennt, und der sie erzogen hat, und dem Mann, der ihr Erzeuger ist. "Viele denken, es sei ein großer Schock und mit Leid verbunden, zu erfahren, dass der soziale Vater nicht der biologische ist", sagt Lobe. Was für eine Übertreibung. Die Wahrheit mache den sozialen Vater nicht weniger wichtig im Leben.





schließlich sind mehrere Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Und solange es nach neuester Rechtssprechung möglich ist, dass der Samenspender möglicherweise zigtausende Unterhalt nachzahlen muss und sich darüberhinaus noch Erbansprüchen ausgesetzt sieht, solange kann man bei dieser Einseitigkeit nur den Kopf schütteln. Ist es so schwer zu akzeptieren, dass die aufziehenden Eltern viel Geld und noch mehr Liebe aufgewendet haben, um ein Kind zu haben und ihm ein fürsorgliches Zuhause zu ermöglichen.
Bei allem Verständnis seinen biologischen Vater zu kennen, bei der derzeitigen neu geschaffenen Rechtslage ist diese Rechtsprechung an Einseitigkeit (man könnte es auch anders nennen!) nicht zu überbieten.
Liebe Studenten, seid ab sofort vorsichtig mit eurem Zuverdienst. Es könnte sehr teuer werden.
Die Kinder der Samenspender sollten alleine schon deswegen ein Recht darauf haben, zu wissen, wer ihr Vater ist, um zu verhindern, dass sie mit einem nahen Verwandten ein Kind zeugen -
auch wenn es unwahscheinlich ist.
gleich das realistischste Beispiel angeführt :D
...unter Millionen befürchtet, kann einfach einen Gentest machen lassen.
gleich das realistischste Beispiel angeführt :D
...unter Millionen befürchtet, kann einfach einen Gentest machen lassen.
denn abgesehen vom Aussehen, bekommt man das meiste von seinen "sozialen" (was für ein blöder Begriff) mit. Ich sehe nicht, was sich für das Kind ändert, oder was es bringt?
"Ich sehe nicht, was sich für das Kind ändert, oder was es bringt?"
Es ist eigentlich auch völlig unerheblich, ob sie es sehen oder nicht. Hauptsache für das Kind ergibt es einen Sinn.
Manchmal müssen Dinge auch nicht unbedingt "einen Sinn machen". Wenn das Kind durch das Treffen mit dem leiblichen Vater in der Lage ist, für sich eine "Lücke" zu schließen, ein "Puzzlestück" einzufügen, finde ich das nachvollziehbar.
Kind darf selbst entscheiden, ob es ihm etwas bringt oder nicht. Das müssen nicht Leute wie Sie für diese Kinder bestimmen.
"Ich sehe nicht, was sich für das Kind ändert, oder was es bringt?"
Es ist eigentlich auch völlig unerheblich, ob sie es sehen oder nicht. Hauptsache für das Kind ergibt es einen Sinn.
Manchmal müssen Dinge auch nicht unbedingt "einen Sinn machen". Wenn das Kind durch das Treffen mit dem leiblichen Vater in der Lage ist, für sich eine "Lücke" zu schließen, ein "Puzzlestück" einzufügen, finde ich das nachvollziehbar.
Kind darf selbst entscheiden, ob es ihm etwas bringt oder nicht. Das müssen nicht Leute wie Sie für diese Kinder bestimmen.
In anderen Ländern, wo es alltägliche Praxis ist, dass Samenspender namentlich registriert sind, und die leiblichen Kinder ein Recht auf Einsichtnahme der Daten haben, haben die Kinder keine weitergehenden Rechte. Sie haben kein Recht darauf, den Samenspender persönlich kennenzulernen, und auch kein Recht auf etwaigen Unterhalt und ähnliches.
Dies gestaltet sich in Deutschland aber gänzlich anders. Der leibliche Vater, der durch die Samenspende sehr eindeutig bestimmbar wird, wäre nicht nur, sondern IST de jure unterhaltspflichtig.
Auch dies ging gerade ebenso wie der im Artikel genannte Fall durch die Medien.
Nur weil "regelmäßig" durch Samenspende gezeugte Kinder dieses Recht nicht einklagen, bedeutet dies ja keinen Schutz für den Spender.
Hier müssen m.E. Fakten durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Ich denke nämlich, dass auf beiden Seiten - Spender wie donatogen gezeugtes Kind - weder Rechte noch Pflichten bis dato so bekannt waren, bevor sie nunmehr durch alle Medien so wunderschön breitgetreten werden.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Spender, der sich im Studium dadurch ein wenig dazu verdiente, nun mit einer Horde Kinder konfrontiert werden möchte, die er bitteschön seine eigenen zu nennen hat.
Das durch Samenspende gezeugte Kind verliert die Menschen, die bisher für den Unterhalt sorgten. Durch Testament oder Unterlagen der GKV oder wodurch auch immer ist die Tatsache der Zeugung durch Samenspende bekannt.
Gibt es eine Garantie dafür, dass dann in diesem Fall nicht von Staats wegen (zur Entlastung der Sozialkasse o.ä.) der Samenspender zum Unterhalt verpflichtet wird?
Und was bringt das, wenn heute ein Gesetz zum Schutz der Samenspender herauskommt und dieses Gesetz dann vom nächsten oder gar noch vom selben Bundestag wieder kassiert wird?
NICHTS, Gesetze haben keinen Bestand für die Ewigkeit.
Und wer davon träumt, dass Eltern (oder Frauen), die sich für ein Kind durch eine Samenspende entschlossen haben, wirklich dauerhaft Unterhalt zahlen werden, der hat sich aber in unserer heutigen egoistischen und egozentrischen Zeit heftig einen vorgemacht. Was ist, wenn die Ehe auseinandergeht, eventuell sogar durch das Wunschkind zerbricht?
Was ist, wenn die Singlefrau (oder siehe Kommentar 42.) nicht mehr für den Unterhalt zahlen WILL?
Sorry, aber unter diesem Umständen kann es für den, der wirklich sicher gehen will, dass er nicht in einigen Jahren finanziell sogar zugrunde gehen kann, nur eine Lösung geben:
Finger weg von der Samenspende.
Kein Spender soll doch nun plötzlich eine Horde von Kindern seine eigenen nennen. Die ganze Debatte wird wider besseres, z. B. in diesem Artikel dargelegtes Wissen irrational geführt. In den allermeisten Fällen ist bei durch DI entstandenen Kindern ein sozialer Vater und Ehemann der Mutter, bis heute, vorhanden, weil das der klassische Weg ist und früher der einzige Weg ist und war, zu einer DI zu gelangen (wird heute noch einzig von der Krankenkasse teilfinanziert). Wie wir im Artikel lesen, müsste dieser Vater erstmal seiner Vaterschaft enthoben werden, bevor der Weg frei wäre, den Spender anzugehen auf Unterhaltspflichten.
Sollte dies wirklich ein Kind versuchen, wäre dies doch wahrscheinlich die Grundlage, einen entsprechenden Präzedenzfall zu schaffen, wenn der Spender dann klagt, und das könnte doch wohl nur so ausgehen, dass er nicht zum Unterhalt verpflichtet wird. Und würde er es werden, so würde sich die Sache für ihn übrigens sogar lohnen, worauf der Artikel hinweist: die Spenderkinder sind nicht ewig unterhaltspflichtig, der Spender selbst wäre aber für immer abgesichert, denn irgendein Kind würde wohl immer flüssig sein, wenn es ihm schlecht geht. Natürlich ist die Lage gleichwohl ein Auftrag, gesetzlich nachzubessern, um Sicherheit und Klarheit zu schaffen.
Wirklich offene Fragen sind aber jetzt: was machen die Samenbanken 30 Jahre lang mit den Unterlagen? wann hat ein Kind Anspruch auf Einsicht, ist das (auch) geregelt (worden)?
Das durch Samenspende gezeugte Kind verliert die Menschen, die bisher für den Unterhalt sorgten. Durch Testament oder Unterlagen der GKV oder wodurch auch immer ist die Tatsache der Zeugung durch Samenspende bekannt.
Gibt es eine Garantie dafür, dass dann in diesem Fall nicht von Staats wegen (zur Entlastung der Sozialkasse o.ä.) der Samenspender zum Unterhalt verpflichtet wird?
Und was bringt das, wenn heute ein Gesetz zum Schutz der Samenspender herauskommt und dieses Gesetz dann vom nächsten oder gar noch vom selben Bundestag wieder kassiert wird?
NICHTS, Gesetze haben keinen Bestand für die Ewigkeit.
Und wer davon träumt, dass Eltern (oder Frauen), die sich für ein Kind durch eine Samenspende entschlossen haben, wirklich dauerhaft Unterhalt zahlen werden, der hat sich aber in unserer heutigen egoistischen und egozentrischen Zeit heftig einen vorgemacht. Was ist, wenn die Ehe auseinandergeht, eventuell sogar durch das Wunschkind zerbricht?
Was ist, wenn die Singlefrau (oder siehe Kommentar 42.) nicht mehr für den Unterhalt zahlen WILL?
Sorry, aber unter diesem Umständen kann es für den, der wirklich sicher gehen will, dass er nicht in einigen Jahren finanziell sogar zugrunde gehen kann, nur eine Lösung geben:
Finger weg von der Samenspende.
Kein Spender soll doch nun plötzlich eine Horde von Kindern seine eigenen nennen. Die ganze Debatte wird wider besseres, z. B. in diesem Artikel dargelegtes Wissen irrational geführt. In den allermeisten Fällen ist bei durch DI entstandenen Kindern ein sozialer Vater und Ehemann der Mutter, bis heute, vorhanden, weil das der klassische Weg ist und früher der einzige Weg ist und war, zu einer DI zu gelangen (wird heute noch einzig von der Krankenkasse teilfinanziert). Wie wir im Artikel lesen, müsste dieser Vater erstmal seiner Vaterschaft enthoben werden, bevor der Weg frei wäre, den Spender anzugehen auf Unterhaltspflichten.
Sollte dies wirklich ein Kind versuchen, wäre dies doch wahrscheinlich die Grundlage, einen entsprechenden Präzedenzfall zu schaffen, wenn der Spender dann klagt, und das könnte doch wohl nur so ausgehen, dass er nicht zum Unterhalt verpflichtet wird. Und würde er es werden, so würde sich die Sache für ihn übrigens sogar lohnen, worauf der Artikel hinweist: die Spenderkinder sind nicht ewig unterhaltspflichtig, der Spender selbst wäre aber für immer abgesichert, denn irgendein Kind würde wohl immer flüssig sein, wenn es ihm schlecht geht. Natürlich ist die Lage gleichwohl ein Auftrag, gesetzlich nachzubessern, um Sicherheit und Klarheit zu schaffen.
Wirklich offene Fragen sind aber jetzt: was machen die Samenbanken 30 Jahre lang mit den Unterlagen? wann hat ein Kind Anspruch auf Einsicht, ist das (auch) geregelt (worden)?
"Schnell ist von Unterhalts- und Erbanspruchsklagen die Rede. Dabei ist dies nur in Einzelfällen überhaupt ein Thema. "
Diese Einschätzung halte ich für leichtfertig. Bisher gibt es ja noch nicht einmal einen Präzedenzfall dazu. Gerade im Erbrecht dürfte es problematisch werden. Auf einen Pflichtteilanspruch muss aktiv verzichtet werden. Verträge zu Lasten eines Dritten (also zu Lasten des Kindes), die so einen Verzicht beinhalten, sind nicht möglich. Damit kann das Kind erst mit Volljährigkeit wirksam verzichten. Bis dahin muss der Samenspender/dessen Erben wohl mit der Ungewissheit leben.
Noch werden die Kinder von Samenspendern im Erbfall nicht angeschrieben (da es keine Datenbank gibt). D.h. sie wissen von nichts. Das kann sich mit dem Urteil jetzt ändern.
Heute schon müssen die Erben eigentlich wahrheitsgemäß bestätigen, dass ein keine weiteren Erbberechtigten gibt - was im Falle eines Samenspenders möglicherweise nicht korrekt wäre. Dass bisher nichts passiert ist, liegt wohl eher daran, dass die Erben die anderen Kinder vor dem Nachlassgericht "vergessen" (geschützt durch die Anonymität). Wenn diese Kinder von nichts wissen, können sie auch nicht klagen. Das hat sich jetzt geändert. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Und es komme niemand mit "ach ja, das wird schon nicht so sein". Wenn erst einmal ein Haus oder ein dickes Bankkonto zu verteilen sind, geht der Zoff los. Das ist ja schon bei ganz normalen Familien so.
Zitat: " Am wenigsten Rechte hat mal wieder der biologische Vater aka "Samenspender". Denn, wenn ich es richtig verstehe, hat das Kind das Recht, Namen und Kontaktdaten des Samenspenders zu erfahren. Mitnichten gilt das aber umgekehrt..."
Wer damit nicht glücklich werden kann, spendet halt keine Samen. Es ist ja niemand dazu verpflichtet, warum sollte es da also ein Problem geben? Die Befürchtung von "aussterbenden Deutschen" ist doch albern - die Welt hat sich lange genug ohne Deutsche gedreht und wird auch gut weiter ohne sie auskommen. Problematisch wird's allenfalls für die, die sich um niemanden (auch keinen Ehegatten und gemeinsame Kinder) kümmern mögen, aber verlangen, andere müssten sich irgendwann um sie kümmern. Wer nur für sich leben will, sollte sich klar sein, daß dazu auch alleine sterben gehören wird.
MGv Oyamat
... ich bin mir auch nicht sicher, ob alle biologischen Mütter und so ihre Ehegatten gerne erfahren möchten wer der Vater ihres Kindes ist.
Ich denke, dass es vielleicht nicht richtig ist, dass das Kind es nie erfährt, aber ich denke auch, dass viele Kinder - die vielleicht als Jugendliche das Wissen einklagen, sehr stark psychologisch betreut werden sollten, wenn dann das Ergebnis ist: "Hau ab! Mir doch egal, was du bist." Ich denke, dass einige eher sich im "Hollywood-Disney" Wahn wünschen und nicht unbedingt sich auch die andere Seite vorstellen. Nach dem Motto: "Oh, er hat studiert, mit dem will ich weiter Kontakt haben" oder "Oh, Hartz 4, na ja war nett". Für die Erzeuger selbst kann es auch zu psychologischen Folgen kommen, die hier gar nicht beachtet werden. Die Bindung zu den anderen Eltern kann zudem stark beeinträchtigt werden.
Verständlicher Wunsch, aber aus meiner Sicht linear und egoistisch. Ob nun Samenspender daran denken, wenn sie 100€ dafür bekommen, dass ihre eigenen Kinder davon betroffen sein könnten (Erbe etc.) wage ich zu bezweifeln.
Mein Fazit aus der Angelegenheit:
Es gibt auch den Schutz des Vaters auf Beherrschung seiner Daten und seiner Persönlichkeitsrechte. Um auch diese zu schützen (Informationshoheit) müssen neue Gesetze her, um auch die Väter zu schützen.
Ich hoffe, dass die Politik schnellstmöglich reagiert.
einen biologischen Elternteil zu erfahren, wo jemandes Gene herkommen?
Meine Vorfahren kenne ich selbst nur bis zur halben Großelterngeneration, von den noch älteren habe ich die Gesichter auf vergilbten Fotos gesehen, mehr weiß ich über das Vorleben der in mir versammelten Gene auch nicht.
Ein Spenderkind kann sich durch die oben im Kasten genannten Voraussetzungen wenigstens in Gewissheit wiegen, dass es immerhin einem offenbar sorgfältig ausgewählten Genpool entstammt.
Ich könnte meine Vorfahren nicht einmal so genau wie in der obigen Beschreibung beurteilen, auf Erbkrankheiten wurden sie nie getestet, Oma und Tante hatten ein Hüftproblem, Bluthochdruck haben sie irgendwie alle mehr oder weniger, ob ich meinen Vater und seinen Vater als "ansehnliche, männliche Erscheinung" charakterisieren könnte, weiß ich nicht so ganz sicher ...
Was fange ich jetzt mit diesem Wissen an?..
Ich finde es schon eine bedenkliche Wendung, wenn sich jene, denen Anonymität zugesichert wurde, im Rechtsstaat nicht auf diese Zusicherung verlassen können.
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