Urteil: Wer nicht Vater sein will, sollte keine Samen spenden
Kinder von Samenspendern haben schon seit 1989 das Recht, ihre Abstammung zu erfahren. In der Praxis blieb ihnen das oft versagt. Ändert sich das endlich?
"Ihr Lieben: wir haben gewonnen! :)" Auf ihrer Facebookseite freuen sich die Mitglieder des Vereins Spenderkinder über das vorläufige Ende eines Rechtsstreits, der einmalig in Deutschland ist. Als erster Mensch in der Bundesrepublik hat die 22-jährige Sarah P. das Recht eingeklagt, zu erfahren, welcher Mann den Samen spendete, mit dem sie gezeugt wurde. Ihr Einzelfall soll Menschen in ähnlichen Lebenssituationen nun den Weg ebnen. Ob Sarah P. ihren biologischen Vater allerdings jemals kennenlernen wird, ist ungewiss.
Die junge Frau erfuhr mit 18, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher ist. Seither sucht sie nach dem Mann, der ihr zur Hälfte das Aussehen, Bewegungen und Talente vererbte. So sagte sie es auch vor Gericht, schrieb Andreas Bernard in der Süddeutschen Zeitung.
Sarah P. ist eines von mehr als 100.000 Kindern, die seit den siebziger Jahren in Deutschland durch eine Samenspende gezeugt worden sind. Ärzte sprechen von donogener Insemination (DI). Jedes Jahr werden auf diese Weise schätzungsweise 1.000 Kinder in Deutschland gezeugt. Der Pionier dieser Praxis ist der Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke, zumindest gemessen an der Anzahl der Kinder, die er mit der DI zeugte. Ihn hat Sarah P. verklagt, denn er weigert sich, den Namen ihres biologischen Vaters preiszugeben. Schließlich sicherten in der Vergangenheit Ärzte wie er den Samenspendern zu, dass sie anonym bleiben würden.
Ein Versprechen, das sie nie hätten geben sollen, wie nun auch das Oberlandesgericht Hamm meint. Die Richter schätzen das Auskunftsrecht von Sarah P. damit höher ein als ein Geheimhaltungsinteresse seitens der Mediziner und ihrer Samenspender. Das Urteil ist wegweisend, ähnliche Klagen könnten nun folgen. Die anonyme Samenspende könnte damit endlich Geschichte werden. Eigentlich müsste sie es längst sein.
Ein Präzedenzfall, um geltendes Recht endlich umzusetzen
Das Wissen um den eigenen biologischen Vater ist seit mehr als zwei Jahrzehnten ein Grundrecht. Indirekt bestätigte dies etwa das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 31. Januar 1989. Danach haben Kinder einen Anspruch darauf, ihre Abstammung zu kennen. Im konkreten Fall ging es aber um das Auskunftsrecht eines nichtehelichen Kindes.**
Was in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren ausdrücklich geregelt ist, bleibt bislang in Deutschland auch eine Frage juristischer Fachsimpelei. Im Ausland ist etwa sichergestellt, dass die Informationen von Samenspendern nicht nur verzeichnet werden, sondern dass die Männer auch keine Ansprüche und Pflichten dem Kind gegenüber haben. Die Kinder wiederum haben die Möglichkeit, ab einem gewissen Alter die Daten ihrer biologischen Väter einzusehen.
- Wer wird Samenspender?
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"Wer Sperma spendet, schenkt nicht nur Leben, sondern gibt darüber hinaus seine eigenen Gene weiter und lebt so über den Zeitraum seines Lebens hinaus." So steht es zum Beispiel auf der Website der Hamburger Samenbank IRC. Die Voraussetzungen, um als Spender infrage zu kommen, sind nicht gering:
- Alter zwischen 18 und 40 Jahren
- keine Erbkrankheiten oder chronischen Erkrankungen in der Familie
- keine ansteckenden Krankheiten (zum Beispiel HIV oder Hepatitis)
- keine physischen Defizite bzw. Mängel
- gepflegtes sauberes Äußeres
- ansehnliche, männliche Erscheinung
- ausreichende Spermienmenge und -beweglichkeit.
Nebenbei gibt es zwischen 70 und 100 Euro für jedes eingefrorene Ejakulat. Registrierte Männer dürfen alle zwei Wochen in den Kliniken vorbeischauen. Das macht theoretisch mehr als 2.000 Euro Zuverdienst im Jahr.
- Kennt der Spender das gezeugte Kind?
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Für den Samenspender ist es in der Regel fast unmöglich zu erfahren, ob und wie viele Kinder mit seinem Samen letztlich gezeugt worden sind. In der Vergangenheit willigten viele Männer auch ein, dass sie weder Nachforschungen anstellen noch Kontakt zu den gesetzlichen Eltern des Kindes suchen würden.
Anders handhabt es etwa die Erlanger Samenbank, die der Reproduktionsmediziner Andreas Hammel leitet. Hier wird ein Mann nur Spender, wenn er einem möglichen Kontakt mit seinem späteren biologischen Kind zustimmt. Seit 2007 ist es auch rechtlich nicht mehr möglich, als Samenspender anonym zu bleiben. Wenn Spenderkinder ihre genetische Abstammung erfahren wollen, müssen Kinderwunschzentren sie in Zukunft darüber informieren.
Meist genügt es den Samenspendern auch zu wissen, dass sie Paaren und Eltern zu einem Kind verhelfen, das sie sich sehnlichst wünschen und anders nicht bekommen können. Die Aufwandsentschädigung pro Samenspende sei weniger ein Motiv, sagen die Kliniken.
Offenbar hat Sarah P. nun einen Präzedenzfall geschaffen, um bereits geltendes Recht umzusetzen. In Zukunft werden sich Kinderwunschkliniken nicht mehr so leicht hinter falschen Anonymitätsversprechen verstecken können. Seit 2007 dürfen sie dies offiziell ohnehin nicht mehr. Seither regelt das Transplantationsgesetz deutlicher als vorherige Berufsordnungen für Ärzte, wie mit Samenspendendaten umzugehen ist. Mittlerweile müssen sie mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Auch der Datenschutz berührt nicht "das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung".
Samenspender müssen heute darüber aufgeklärt werden, dass Sie kein Recht auf Anonymität haben. Wer partout nicht Vater sein will, sollte also auch keine Samen spenden.
Keine Suche nach einem anderen oder dem richtigen Vater
Die Geheimhaltung sei ein Relikt aus den frühen Zeiten der Reproduktionsmedizin, sagt Corinna Lobe*. Die 28-Jährige ist selbst Mitglied im Verein Spenderkinder. "Vor 20, 30 Jahren war die Samenspende ein großes Tabuthema", sagt Lobe. Damals wollten weder Eltern noch Spender, dass irgendjemand etwas über eine DI erfährt, aus Scham und Angst vor dem Gerede der Nachbarn und Bekannten. Dieses Bild wandelt sich. Auch weil es moderne Familien gibt, die nicht nur aus Vater und Mutter bestehen. Die erfüllten Kinderwünsche Alleinerziehender und auch lesbischer Paare sorgen seit Jahren für mehr Akzeptanz.
Lobe hofft, dass das Urteil ihr und vielen der etwas mehr als 50 Spenderkindern hilft, die über den Verein miteinander vernetzt sind. Sie wünschen sich die Möglichkeit, ihren biologischen Vater zu kennen. "Dieses Bedürfnis ist mehr als bloße Neugier", sagt Lobe. "Es ist Teil meiner Identität, die Hälfte von allem, woraus ich entstanden bin." Dies sei keine Suche nach einem anderen oder dem richtigen Vater. Sie trennt zwischen dem Mann, den sie ihr Leben lang kennt, und der sie erzogen hat, und dem Mann, der ihr Erzeuger ist. "Viele denken, es sei ein großer Schock und mit Leid verbunden, zu erfahren, dass der soziale Vater nicht der biologische ist", sagt Lobe. Was für eine Übertreibung. Die Wahrheit mache den sozialen Vater nicht weniger wichtig im Leben.






Was ab Mitte der 1970iger Jahre als neue Freiheit gefeiert wurde, ist jetzt wieder "selbst schuld".
Für die Zukunft darf das gerne gelten. Aber in der Praxis wurde es auch als Hilfe in der Not verkauft,
auch wenn Geld im Spiel war.
Aber so ist das, wenn der Zeitgeist sich dreht und vielleicht Geld winkt, was den Staat entlasten könnte.
Das Argument, Kinder sollten Ihren Vater kennen, war damals auch gültig. War aber unbeachtlich für die neue Freiheit. Deswegen hat Mancher das gelassen.
Sozialhilfe, Alleinerziehend, Ehegattensplitting, Kindergeld keine Kinder in die Welt, der Single als Held, alles Driss.
Hartz IV, alles gleich machen, Singles höher besteuern, nur die Alleinerziehenden kann man fürs Wahlvolk gebrauchen. Ätzend diese moralischen Wenden.
Das war auch mein Gedanke.
Plötzlich sind die Samenspender von damals moralisch verkommene Wesen. Sonderbar, dass man Dinge nicht mal im Licht der damaligen Zeit sehe kann.
Das war auch mein Gedanke.
Plötzlich sind die Samenspender von damals moralisch verkommene Wesen. Sonderbar, dass man Dinge nicht mal im Licht der damaligen Zeit sehe kann.
"Wie auch im Text erwähnt, sollten sich Samenspender auch davon nicht verunsichern lassen. Zwar muss noch gesetzlich endlich eindeutig geregelt werden, dass ihre Spenderkinder kein Recht auf Unterhalt und Erbansprüche haben. Den meisten Spenderkindern geht es darum aber auch gar nicht."
... wie möchten Sie diese Aussage verstanden wissen?
Glauben Sie, dass den Spendern egal sein kann, ob sie gegebenenfalls später einmal Unterhaltsansprüche zu erfüllen haben oder ob die mittels ihres Samens gezeugten Kinder später einmal Erbansprüche erwerben, weil es den meisten Spenderkindern überhaupt nicht darum ginge?
Woher haben Sie eigentlich Ihre Erkenntnisse bezüglich der Spenderkinder?
Ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß durch das Urteil des OLG Hamm erst jetzt bei vielen Spenderkindern der Gedanke aufkommen wird, sich mit der Thematik Unterhalts- und Erbrecht zu befassen.
Und vor allem:
Wenn das Spenderkind und seine Mutter Sozialhilfe (Hartz IV oder Grundsicherung) beziehen, könnten die Sozialhilfeträger die Kinder verpflichten, zunächst den Vater zu ermitteln und auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Was glauben Sie, wird dann passieren?
Eimal dürfen Sie raten ...
ist doch aber auch viel einfacher, mal völlig unabhängig vom Erbrecht etc. Es gibt doch einen Grund, warum die Samenspende anonym war und das der Arzt zugesichert hat. Der trivialste Grund dürfte doch einfach sein, dass die Spender es schlicht nicht wollten, dass irgendwann ein Kind vor der Tür steht und "Hallo Papa" ruft. Also mal völlig unabhängig von der juristischen Perspektive glaube ich, dass das hohe emotionale Kosten sind für alle Beteiligten. Dem Kind, dem Spender und den Eltern. Trotzdem muss ich so ein bisschen an den Film "Made in America"(1993) denken.
ist doch aber auch viel einfacher, mal völlig unabhängig vom Erbrecht etc. Es gibt doch einen Grund, warum die Samenspende anonym war und das der Arzt zugesichert hat. Der trivialste Grund dürfte doch einfach sein, dass die Spender es schlicht nicht wollten, dass irgendwann ein Kind vor der Tür steht und "Hallo Papa" ruft. Also mal völlig unabhängig von der juristischen Perspektive glaube ich, dass das hohe emotionale Kosten sind für alle Beteiligten. Dem Kind, dem Spender und den Eltern. Trotzdem muss ich so ein bisschen an den Film "Made in America"(1993) denken.
gleich das realistischste Beispiel angeführt :D
Sehr geehrter Herr Stockrahm,
vielen Dank für den erhellenden Artikel.
Gleichwohl bleibt ein Punkt dennoch im Dunkeln. Sie schreiben: "Spenderkinder kämpfen auch gegen einen Mythos, der stets angesprochen wird, sobald es um die Identität ihrer Erzeuger geht. Schnell ist von Unterhalts- und Erbanspruchsklagen die Rede. Dabei ist dies nur in Einzelfällen überhaupt ein Thema."
Ich denke, gerade diese Einzelfälle wären "das Salz in der Suppe" oder "der Punkt auf dem i" Ihres Artikels gewesen, um diesen Mythos zu entzaubern. So bleibt die geneigte Leserschaft bei diesem m.E. doch sehr wichtigen Aspekt leider genauso "dumm" wie bisher. (evtl. kommt ja noch ein Artikel?)
Ich halte dieses Gerede von Unterhalt und Erbe für reine Panikmache.
Unterhaltspflichtig ist der Vater, der in der Geburtsurkunde als solcher eingetragen ist - in der Regel der Ehemann. Ob dieser das Kind gezeugt hat oder nicht spielt keine Rolle.
Gegen einen solchen Eintrag in der Geburtsurkunde kann man klagen, aber dafür gelten Fristen, relativ kurze Fristen, die mit der Geburt bzw. dem Bekanntwerden des (möglichen) Nicht-Vaterseins beginnen. Unterhaltspflichtig wird der Spendervater erst dann, wenn er in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist. Die Fristen für das Kind stehen schon im Artikel.
Also, nur dadurch, dass die Daten des Spenders bekannt sind, ändert sich nichts. Es müssen schon noch einige rechtliche Schritte erfolgreich absolviert werden und für diese Schritte hat man nicht endlos Zeit, weder der soziale Vater, noch das Kind.
Problematisch sehe ich allerdings die Lage, wenn die Frau nicht verheiratet ist, auf Sozialhilfe angewiesen ist und deshalb von Behörden zur Nennung des Namens des Kindesvater genötigt wird.
Die Überschrift über diesem Artikel ist also richtig: wer nicht Vater sein will, darf nicht spenden (ich verstehe sowieso nicht, warum man das tut).
http://www.berliner-kurie...
Ist das noch Mythos?
Liebe(r) Windsbraut,
fritz müller hat es in seiner Antwort auf Ihren Kommentar schon ganz richtig aufgedröselt. Auch im Artikel habe ich es erklärt.
Unterhaltspflichtig sind die Elternteile, die über eine Samenspende ein Kind bekommen und sich eben als Eltern eintragen lassen.
Diese Eltern bleiben rechtlich immer die Eltern eines Spenderkindes. Mit allen Rechten und Pflichten, natürlich auch, was Unterhalt und Erbansprüche anbelangt.
Es sei denn, und da gelten die Fristen, die ich im Text beschreiben habe, ein Spenderkind ficht die Elternschaft an.
Warum sollte ein Wunschkind dies tun? Da fallen mir nur extreme Ausnahmefälle ein.
Anschließend müsste das Spenderkind, wenn es das geschafft hat, sich rechtlich von seinen Eltern oder einem Elternteil zu trennen, den Samenspender auf Elternschaft verklagen.
Dies ist theoretisch natürlich möglich. Um letztlich auch dies auszuschließen, fordert auch der Verein Spenderkinder, dass Samenspender rechtlich vor Unterhalts- und Erbansprüchen geschützt werden sollen.
Aus diesen Gründen halte ich die Debatte um Unterhalt und Erbansprüche für realitätsfern.
geht es nur um den Unterhalt und ums Erben Der Erzeuger ist dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.So gibt es eine Familie die das Kind aufzieht mit allem was dazugehört und dann noch einen Vater der gezwungen wird das Auto oder die Wohnung zu finanzieren
Ich halte dieses Gerede von Unterhalt und Erbe für reine Panikmache.
Unterhaltspflichtig ist der Vater, der in der Geburtsurkunde als solcher eingetragen ist - in der Regel der Ehemann. Ob dieser das Kind gezeugt hat oder nicht spielt keine Rolle.
Gegen einen solchen Eintrag in der Geburtsurkunde kann man klagen, aber dafür gelten Fristen, relativ kurze Fristen, die mit der Geburt bzw. dem Bekanntwerden des (möglichen) Nicht-Vaterseins beginnen. Unterhaltspflichtig wird der Spendervater erst dann, wenn er in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist. Die Fristen für das Kind stehen schon im Artikel.
Also, nur dadurch, dass die Daten des Spenders bekannt sind, ändert sich nichts. Es müssen schon noch einige rechtliche Schritte erfolgreich absolviert werden und für diese Schritte hat man nicht endlos Zeit, weder der soziale Vater, noch das Kind.
Problematisch sehe ich allerdings die Lage, wenn die Frau nicht verheiratet ist, auf Sozialhilfe angewiesen ist und deshalb von Behörden zur Nennung des Namens des Kindesvater genötigt wird.
Die Überschrift über diesem Artikel ist also richtig: wer nicht Vater sein will, darf nicht spenden (ich verstehe sowieso nicht, warum man das tut).
http://www.berliner-kurie...
Ist das noch Mythos?
Liebe(r) Windsbraut,
fritz müller hat es in seiner Antwort auf Ihren Kommentar schon ganz richtig aufgedröselt. Auch im Artikel habe ich es erklärt.
Unterhaltspflichtig sind die Elternteile, die über eine Samenspende ein Kind bekommen und sich eben als Eltern eintragen lassen.
Diese Eltern bleiben rechtlich immer die Eltern eines Spenderkindes. Mit allen Rechten und Pflichten, natürlich auch, was Unterhalt und Erbansprüche anbelangt.
Es sei denn, und da gelten die Fristen, die ich im Text beschreiben habe, ein Spenderkind ficht die Elternschaft an.
Warum sollte ein Wunschkind dies tun? Da fallen mir nur extreme Ausnahmefälle ein.
Anschließend müsste das Spenderkind, wenn es das geschafft hat, sich rechtlich von seinen Eltern oder einem Elternteil zu trennen, den Samenspender auf Elternschaft verklagen.
Dies ist theoretisch natürlich möglich. Um letztlich auch dies auszuschließen, fordert auch der Verein Spenderkinder, dass Samenspender rechtlich vor Unterhalts- und Erbansprüchen geschützt werden sollen.
Aus diesen Gründen halte ich die Debatte um Unterhalt und Erbansprüche für realitätsfern.
geht es nur um den Unterhalt und ums Erben Der Erzeuger ist dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.So gibt es eine Familie die das Kind aufzieht mit allem was dazugehört und dann noch einen Vater der gezwungen wird das Auto oder die Wohnung zu finanzieren
ist doch aber auch viel einfacher, mal völlig unabhängig vom Erbrecht etc. Es gibt doch einen Grund, warum die Samenspende anonym war und das der Arzt zugesichert hat. Der trivialste Grund dürfte doch einfach sein, dass die Spender es schlicht nicht wollten, dass irgendwann ein Kind vor der Tür steht und "Hallo Papa" ruft. Also mal völlig unabhängig von der juristischen Perspektive glaube ich, dass das hohe emotionale Kosten sind für alle Beteiligten. Dem Kind, dem Spender und den Eltern. Trotzdem muss ich so ein bisschen an den Film "Made in America"(1993) denken.
... ist völlig richtig.
Die emotionalen, rein privaten Auswirkungen auf den Spender und seine Familie, aber auch auf das Spenderkind und dessen Familie, sind absolut nicht zu unterschätzen.
... ist völlig richtig.
Die emotionalen, rein privaten Auswirkungen auf den Spender und seine Familie, aber auch auf das Spenderkind und dessen Familie, sind absolut nicht zu unterschätzen.
Auch wenn ich den Kindern gönne, dass sie nicht weiter in Unsicherheit und Anonymität über ihre Herkunft verharren müssen, interessant wäre es, inwieweit der Spender nun Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen kann. Immerhin ist den "Altfällen" Anonymität zugesichert worden.
Ein mögliches "Schmerzensgeld", weil das Kind diese Väter nun "belästigt" mag noch schwer zu bemessen sein.
Konkret wären aber mögliche Unterhaltsansprüche oder der Mann könnte in Streit mit seiner Frau geraten, die aus allen Wolken fällt und die Scheidung fordert.
Kann der Mann nun diese Kosten auf den Arzt abwälzen? Zahlt das dessen Haftpflichversicherung oder sind solche Ansprüche inzwischen verjährt?
Darüber hat das Gericht ja nun nicht entschieden. Es könnte zukünftig also noch interessante Gerichtsverfahren geben.
...unter Millionen befürchtet, kann einfach einen Gentest machen lassen.
Ich glaube nicht, dass es in jedem Fall die 100 bis 200 Euro im Monat sind, die Männer zum bezahlten Onanieren beflügeln.
Vielleicht steckt dahinter doch der auch im Tierreich verbreitete biologische Drang, möglichst viel eigene DNA in der Welt zu verteilen, ohne dafür Verantwortung für die Aufzucht der Jungen zu übernehmen?
Wie dem auch sei. Für ein Kind oder einen Menschen gehört das Wissen um die eigene Herkunft und Abstammung ganz entscheidend zur Identitätsbildung bei. War es Goethe, der sagte, vom Vater habe ich ... und von der Mutter die Frohnatur?
Zudem finde ich es juristisch auch bedenklich, einem Kind die Kenntnis des leiblichen Vaters zu verweigern. Da wird also ein Vertrag zwischen Reproduktionsmedizinern und Samenspendern über Anonymität geschlossen, zu dem der essentiell und existenziell Betroffene keine Möglichkeit der Willensäußerung hat, seine Zustimmung oder Ablehnung zu der Vertragsgestaltung zu äußern.
Es geht ja nicht nur um den Vater, sondern um die Großeltern, Urgroßeltern. Was machten sie, welche Begabungen, welche körperlichen Merkmale hatten sie.
Und ein "anonymes Kind" kann vor einer eventuellen medizinischen Behandlung wie einer Operation oder Impfung nicht einmal Angaben zur familiären Anamnese machen. Gibt es Risikofaktoren in der Familie des Vaters oder der Mutter. Diabetes, Blutgerinnungstörungen etc.
Ich finde das erstrittene Urteil richtig.
"Und ein "anonymes Kind" kann vor einer eventuellen medizinischen Behandlung wie einer Operation oder Impfung nicht einmal Angaben zur familiären Anamnese machen."
Sie würde sich wundern, wie viele "normal" gezeugte Menschen das ebenfalls nicht können. Häufig kannte man seine Großeltern gar nicht. Oder es hieß nur, dass die Oma Probleme mit dem Kreislauf hatte, aber nicht welche.
Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass medizinische Behandlungen auch ohne familiäre Anamnese möglich sein sollten. Wenn der Arzt wissen will, ob Blutgerinnungsstörungen wahrscheinlich sind, dann soll er eben einen Bluttest machen anstatt nach den Verwandten zu fragen.
Manchmal ist es sogar besser, wenn man nichts über die Krankheiten in der eigenen Familie weiß. Dann kann man nämlich auch nichts absichtlich verschweigen, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung abschließen will. Ich sehe gar nicht ein, warum man für eine Versicherung mehr zahlen sollte, weil eventuell in der Familie Diabetes oder Krebserkrankungen häufig waren.
Denn wenn man schon Biologie ins Felde führt sollte man wissen, das nicht zielgerichtetes Verhalten niemals absichtlich, da unökonomisch, sein wird.
Das Argument trifft deswegen nur im umgekehrten Fall zu, und damit nicht für Männer
"Und ein "anonymes Kind" kann vor einer eventuellen medizinischen Behandlung wie einer Operation oder Impfung nicht einmal Angaben zur familiären Anamnese machen."
Sie würde sich wundern, wie viele "normal" gezeugte Menschen das ebenfalls nicht können. Häufig kannte man seine Großeltern gar nicht. Oder es hieß nur, dass die Oma Probleme mit dem Kreislauf hatte, aber nicht welche.
Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass medizinische Behandlungen auch ohne familiäre Anamnese möglich sein sollten. Wenn der Arzt wissen will, ob Blutgerinnungsstörungen wahrscheinlich sind, dann soll er eben einen Bluttest machen anstatt nach den Verwandten zu fragen.
Manchmal ist es sogar besser, wenn man nichts über die Krankheiten in der eigenen Familie weiß. Dann kann man nämlich auch nichts absichtlich verschweigen, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung abschließen will. Ich sehe gar nicht ein, warum man für eine Versicherung mehr zahlen sollte, weil eventuell in der Familie Diabetes oder Krebserkrankungen häufig waren.
Denn wenn man schon Biologie ins Felde führt sollte man wissen, das nicht zielgerichtetes Verhalten niemals absichtlich, da unökonomisch, sein wird.
Das Argument trifft deswegen nur im umgekehrten Fall zu, und damit nicht für Männer
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