Urteil: Wer nicht Vater sein will, sollte keine Samen spenden
Kinder von Samenspendern haben schon seit 1989 das Recht, ihre Abstammung zu erfahren. In der Praxis blieb ihnen das oft versagt. Ändert sich das endlich?
"Ihr Lieben: wir haben gewonnen! :)" Auf ihrer Facebookseite freuen sich die Mitglieder des Vereins Spenderkinder über das vorläufige Ende eines Rechtsstreits, der einmalig in Deutschland ist. Als erster Mensch in der Bundesrepublik hat die 22-jährige Sarah P. das Recht eingeklagt, zu erfahren, welcher Mann den Samen spendete, mit dem sie gezeugt wurde. Ihr Einzelfall soll Menschen in ähnlichen Lebenssituationen nun den Weg ebnen. Ob Sarah P. ihren biologischen Vater allerdings jemals kennenlernen wird, ist ungewiss.
Die junge Frau erfuhr mit 18, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher ist. Seither sucht sie nach dem Mann, der ihr zur Hälfte das Aussehen, Bewegungen und Talente vererbte. So sagte sie es auch vor Gericht, schrieb Andreas Bernard in der Süddeutschen Zeitung.
Sarah P. ist eines von mehr als 100.000 Kindern, die seit den siebziger Jahren in Deutschland durch eine Samenspende gezeugt worden sind. Ärzte sprechen von donogener Insemination (DI). Jedes Jahr werden auf diese Weise schätzungsweise 1.000 Kinder in Deutschland gezeugt. Der Pionier dieser Praxis ist der Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke, zumindest gemessen an der Anzahl der Kinder, die er mit der DI zeugte. Ihn hat Sarah P. verklagt, denn er weigert sich, den Namen ihres biologischen Vaters preiszugeben. Schließlich sicherten in der Vergangenheit Ärzte wie er den Samenspendern zu, dass sie anonym bleiben würden.
Ein Versprechen, das sie nie hätten geben sollen, wie nun auch das Oberlandesgericht Hamm meint. Die Richter schätzen das Auskunftsrecht von Sarah P. damit höher ein als ein Geheimhaltungsinteresse seitens der Mediziner und ihrer Samenspender. Das Urteil ist wegweisend, ähnliche Klagen könnten nun folgen. Die anonyme Samenspende könnte damit endlich Geschichte werden. Eigentlich müsste sie es längst sein.
Ein Präzedenzfall, um geltendes Recht endlich umzusetzen
Das Wissen um den eigenen biologischen Vater ist seit mehr als zwei Jahrzehnten ein Grundrecht. Indirekt bestätigte dies etwa das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 31. Januar 1989. Danach haben Kinder einen Anspruch darauf, ihre Abstammung zu kennen. Im konkreten Fall ging es aber um das Auskunftsrecht eines nichtehelichen Kindes.**
Was in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren ausdrücklich geregelt ist, bleibt bislang in Deutschland auch eine Frage juristischer Fachsimpelei. Im Ausland ist etwa sichergestellt, dass die Informationen von Samenspendern nicht nur verzeichnet werden, sondern dass die Männer auch keine Ansprüche und Pflichten dem Kind gegenüber haben. Die Kinder wiederum haben die Möglichkeit, ab einem gewissen Alter die Daten ihrer biologischen Väter einzusehen.
- Wer wird Samenspender?
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"Wer Sperma spendet, schenkt nicht nur Leben, sondern gibt darüber hinaus seine eigenen Gene weiter und lebt so über den Zeitraum seines Lebens hinaus." So steht es zum Beispiel auf der Website der Hamburger Samenbank IRC. Die Voraussetzungen, um als Spender infrage zu kommen, sind nicht gering:
- Alter zwischen 18 und 40 Jahren
- keine Erbkrankheiten oder chronischen Erkrankungen in der Familie
- keine ansteckenden Krankheiten (zum Beispiel HIV oder Hepatitis)
- keine physischen Defizite bzw. Mängel
- gepflegtes sauberes Äußeres
- ansehnliche, männliche Erscheinung
- ausreichende Spermienmenge und -beweglichkeit.
Nebenbei gibt es zwischen 70 und 100 Euro für jedes eingefrorene Ejakulat. Registrierte Männer dürfen alle zwei Wochen in den Kliniken vorbeischauen. Das macht theoretisch mehr als 2.000 Euro Zuverdienst im Jahr.
- Kennt der Spender das gezeugte Kind?
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Für den Samenspender ist es in der Regel fast unmöglich zu erfahren, ob und wie viele Kinder mit seinem Samen letztlich gezeugt worden sind. In der Vergangenheit willigten viele Männer auch ein, dass sie weder Nachforschungen anstellen noch Kontakt zu den gesetzlichen Eltern des Kindes suchen würden.
Anders handhabt es etwa die Erlanger Samenbank, die der Reproduktionsmediziner Andreas Hammel leitet. Hier wird ein Mann nur Spender, wenn er einem möglichen Kontakt mit seinem späteren biologischen Kind zustimmt. Seit 2007 ist es auch rechtlich nicht mehr möglich, als Samenspender anonym zu bleiben. Wenn Spenderkinder ihre genetische Abstammung erfahren wollen, müssen Kinderwunschzentren sie in Zukunft darüber informieren.
Meist genügt es den Samenspendern auch zu wissen, dass sie Paaren und Eltern zu einem Kind verhelfen, das sie sich sehnlichst wünschen und anders nicht bekommen können. Die Aufwandsentschädigung pro Samenspende sei weniger ein Motiv, sagen die Kliniken.
Offenbar hat Sarah P. nun einen Präzedenzfall geschaffen, um bereits geltendes Recht umzusetzen. In Zukunft werden sich Kinderwunschkliniken nicht mehr so leicht hinter falschen Anonymitätsversprechen verstecken können. Seit 2007 dürfen sie dies offiziell ohnehin nicht mehr. Seither regelt das Transplantationsgesetz deutlicher als vorherige Berufsordnungen für Ärzte, wie mit Samenspendendaten umzugehen ist. Mittlerweile müssen sie mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Auch der Datenschutz berührt nicht "das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung".
Samenspender müssen heute darüber aufgeklärt werden, dass Sie kein Recht auf Anonymität haben. Wer partout nicht Vater sein will, sollte also auch keine Samen spenden.
Keine Suche nach einem anderen oder dem richtigen Vater
Die Geheimhaltung sei ein Relikt aus den frühen Zeiten der Reproduktionsmedizin, sagt Corinna Lobe*. Die 28-Jährige ist selbst Mitglied im Verein Spenderkinder. "Vor 20, 30 Jahren war die Samenspende ein großes Tabuthema", sagt Lobe. Damals wollten weder Eltern noch Spender, dass irgendjemand etwas über eine DI erfährt, aus Scham und Angst vor dem Gerede der Nachbarn und Bekannten. Dieses Bild wandelt sich. Auch weil es moderne Familien gibt, die nicht nur aus Vater und Mutter bestehen. Die erfüllten Kinderwünsche Alleinerziehender und auch lesbischer Paare sorgen seit Jahren für mehr Akzeptanz.
Lobe hofft, dass das Urteil ihr und vielen der etwas mehr als 50 Spenderkindern hilft, die über den Verein miteinander vernetzt sind. Sie wünschen sich die Möglichkeit, ihren biologischen Vater zu kennen. "Dieses Bedürfnis ist mehr als bloße Neugier", sagt Lobe. "Es ist Teil meiner Identität, die Hälfte von allem, woraus ich entstanden bin." Dies sei keine Suche nach einem anderen oder dem richtigen Vater. Sie trennt zwischen dem Mann, den sie ihr Leben lang kennt, und der sie erzogen hat, und dem Mann, der ihr Erzeuger ist. "Viele denken, es sei ein großer Schock und mit Leid verbunden, zu erfahren, dass der soziale Vater nicht der biologische ist", sagt Lobe. Was für eine Übertreibung. Die Wahrheit mache den sozialen Vater nicht weniger wichtig im Leben.






In anderen Ländern, wo es alltägliche Praxis ist, dass Samenspender namentlich registriert sind, und die leiblichen Kinder ein Recht auf Einsichtnahme der Daten haben, haben die Kinder keine weitergehenden Rechte. Sie haben kein Recht darauf, den Samenspender persönlich kennenzulernen, und auch kein Recht auf etwaigen Unterhalt und ähnliches.
Dies gestaltet sich in Deutschland aber gänzlich anders. Der leibliche Vater, der durch die Samenspende sehr eindeutig bestimmbar wird, wäre nicht nur, sondern IST de jure unterhaltspflichtig.
Auch dies ging gerade ebenso wie der im Artikel genannte Fall durch die Medien.
Nur weil "regelmäßig" durch Samenspende gezeugte Kinder dieses Recht nicht einklagen, bedeutet dies ja keinen Schutz für den Spender.
Hier müssen m.E. Fakten durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Ich denke nämlich, dass auf beiden Seiten - Spender wie donatogen gezeugtes Kind - weder Rechte noch Pflichten bis dato so bekannt waren, bevor sie nunmehr durch alle Medien so wunderschön breitgetreten werden.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Spender, der sich im Studium dadurch ein wenig dazu verdiente, nun mit einer Horde Kinder konfrontiert werden möchte, die er bitteschön seine eigenen zu nennen hat.
"Schnell ist von Unterhalts- und Erbanspruchsklagen die Rede. Dabei ist dies nur in Einzelfällen überhaupt ein Thema. "
Diese Einschätzung halte ich für leichtfertig. Bisher gibt es ja noch nicht einmal einen Präzedenzfall dazu. Gerade im Erbrecht dürfte es problematisch werden. Auf einen Pflichtteilanspruch muss aktiv verzichtet werden. Verträge zu Lasten eines Dritten (also zu Lasten des Kindes), die so einen Verzicht beinhalten, sind nicht möglich. Damit kann das Kind erst mit Volljährigkeit wirksam verzichten. Bis dahin muss der Samenspender/dessen Erben wohl mit der Ungewissheit leben.
Noch werden die Kinder von Samenspendern im Erbfall nicht angeschrieben (da es keine Datenbank gibt). D.h. sie wissen von nichts. Das kann sich mit dem Urteil jetzt ändern.
Heute schon müssen die Erben eigentlich wahrheitsgemäß bestätigen, dass ein keine weiteren Erbberechtigten gibt - was im Falle eines Samenspenders möglicherweise nicht korrekt wäre. Dass bisher nichts passiert ist, liegt wohl eher daran, dass die Erben die anderen Kinder vor dem Nachlassgericht "vergessen" (geschützt durch die Anonymität). Wenn diese Kinder von nichts wissen, können sie auch nicht klagen. Das hat sich jetzt geändert. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Und es komme niemand mit "ach ja, das wird schon nicht so sein". Wenn erst einmal ein Haus oder ein dickes Bankkonto zu verteilen sind, geht der Zoff los. Das ist ja schon bei ganz normalen Familien so.
Zitat: " Am wenigsten Rechte hat mal wieder der biologische Vater aka "Samenspender". Denn, wenn ich es richtig verstehe, hat das Kind das Recht, Namen und Kontaktdaten des Samenspenders zu erfahren. Mitnichten gilt das aber umgekehrt..."
Wer damit nicht glücklich werden kann, spendet halt keine Samen. Es ist ja niemand dazu verpflichtet, warum sollte es da also ein Problem geben? Die Befürchtung von "aussterbenden Deutschen" ist doch albern - die Welt hat sich lange genug ohne Deutsche gedreht und wird auch gut weiter ohne sie auskommen. Problematisch wird's allenfalls für die, die sich um niemanden (auch keinen Ehegatten und gemeinsame Kinder) kümmern mögen, aber verlangen, andere müssten sich irgendwann um sie kümmern. Wer nur für sich leben will, sollte sich klar sein, daß dazu auch alleine sterben gehören wird.
MGv Oyamat
Sehr geehrter Herr Stockrahm,
vielen Dank für den erhellenden Artikel.
Gleichwohl bleibt ein Punkt dennoch im Dunkeln. Sie schreiben: "Spenderkinder kämpfen auch gegen einen Mythos, der stets angesprochen wird, sobald es um die Identität ihrer Erzeuger geht. Schnell ist von Unterhalts- und Erbanspruchsklagen die Rede. Dabei ist dies nur in Einzelfällen überhaupt ein Thema."
Ich denke, gerade diese Einzelfälle wären "das Salz in der Suppe" oder "der Punkt auf dem i" Ihres Artikels gewesen, um diesen Mythos zu entzaubern. So bleibt die geneigte Leserschaft bei diesem m.E. doch sehr wichtigen Aspekt leider genauso "dumm" wie bisher. (evtl. kommt ja noch ein Artikel?)
Liebe(r) Windsbraut,
fritz müller hat es in seiner Antwort auf Ihren Kommentar schon ganz richtig aufgedröselt. Auch im Artikel habe ich es erklärt.
Unterhaltspflichtig sind die Elternteile, die über eine Samenspende ein Kind bekommen und sich eben als Eltern eintragen lassen.
Diese Eltern bleiben rechtlich immer die Eltern eines Spenderkindes. Mit allen Rechten und Pflichten, natürlich auch, was Unterhalt und Erbansprüche anbelangt.
Es sei denn, und da gelten die Fristen, die ich im Text beschreiben habe, ein Spenderkind ficht die Elternschaft an.
Warum sollte ein Wunschkind dies tun? Da fallen mir nur extreme Ausnahmefälle ein.
Anschließend müsste das Spenderkind, wenn es das geschafft hat, sich rechtlich von seinen Eltern oder einem Elternteil zu trennen, den Samenspender auf Elternschaft verklagen.
Dies ist theoretisch natürlich möglich. Um letztlich auch dies auszuschließen, fordert auch der Verein Spenderkinder, dass Samenspender rechtlich vor Unterhalts- und Erbansprüchen geschützt werden sollen.
Aus diesen Gründen halte ich die Debatte um Unterhalt und Erbansprüche für realitätsfern.
Liebe(r) Windsbraut,
fritz müller hat es in seiner Antwort auf Ihren Kommentar schon ganz richtig aufgedröselt. Auch im Artikel habe ich es erklärt.
Unterhaltspflichtig sind die Elternteile, die über eine Samenspende ein Kind bekommen und sich eben als Eltern eintragen lassen.
Diese Eltern bleiben rechtlich immer die Eltern eines Spenderkindes. Mit allen Rechten und Pflichten, natürlich auch, was Unterhalt und Erbansprüche anbelangt.
Es sei denn, und da gelten die Fristen, die ich im Text beschreiben habe, ein Spenderkind ficht die Elternschaft an.
Warum sollte ein Wunschkind dies tun? Da fallen mir nur extreme Ausnahmefälle ein.
Anschließend müsste das Spenderkind, wenn es das geschafft hat, sich rechtlich von seinen Eltern oder einem Elternteil zu trennen, den Samenspender auf Elternschaft verklagen.
Dies ist theoretisch natürlich möglich. Um letztlich auch dies auszuschließen, fordert auch der Verein Spenderkinder, dass Samenspender rechtlich vor Unterhalts- und Erbansprüchen geschützt werden sollen.
Aus diesen Gründen halte ich die Debatte um Unterhalt und Erbansprüche für realitätsfern.
Liebe(r) Windsbraut,
fritz müller hat es in seiner Antwort auf Ihren Kommentar schon ganz richtig aufgedröselt. Auch im Artikel habe ich es erklärt.
Unterhaltspflichtig sind die Elternteile, die über eine Samenspende ein Kind bekommen und sich eben als Eltern eintragen lassen.
Diese Eltern bleiben rechtlich immer die Eltern eines Spenderkindes. Mit allen Rechten und Pflichten, natürlich auch, was Unterhalt und Erbansprüche anbelangt.
Es sei denn, und da gelten die Fristen, die ich im Text beschreiben habe, ein Spenderkind ficht die Elternschaft an.
Warum sollte ein Wunschkind dies tun? Da fallen mir nur extreme Ausnahmefälle ein.
Anschließend müsste das Spenderkind, wenn es das geschafft hat, sich rechtlich von seinen Eltern oder einem Elternteil zu trennen, den Samenspender auf Elternschaft verklagen.
Dies ist theoretisch natürlich möglich. Um letztlich auch dies auszuschließen, fordert auch der Verein Spenderkinder, dass Samenspender rechtlich vor Unterhalts- und Erbansprüchen geschützt werden sollen.
Aus diesen Gründen halte ich die Debatte um Unterhalt und Erbansprüche für realitätsfern.
Auf der einen Seite kann ich gut nachvollziehen, dass ein Mensch der durch eine Samenspende gezeugt wurde, irgendwann wissen will wo seine Wurzeln sind und wer der Papa ist. Welcher Mensch möchte das nicht irgendwo? Ich bin ein Adoptivkind, daher kann ich den Wunsch verstehen. Andererseits kann ich auch jene verstehen denen der Kinderwunsch nicht in Erfüllung ging, und sie nur durch eine Samenspende selber eines gebären können. Klar, es gibt auch noch die Adoption, nur manche möchten eben selber schwanger sein, selber gebären, das alles selber erleben wie all jene die das so auch ohne Samenspende können. So sind die Wünsche und Ansichten eben verschiedenen. Ich habe Verständnis für die verschiedenen Ansichten, Wünsche, Gefühle ect. schwierig da die richtige Lösung zu finden. Allen wird man es niemals recht machen. Aber ist es nicht bei fast allen Dingen so?
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