BestechungDaniel Bahr will korrupte Ärzte strafrechtlich verfolgen

Bestechliche Ärzte sollen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dadurch will der Gesundheitsminister die Einflussnahme der Pharmaindustrie einschränken.

Gesundheitsminister Daniel Bahr

Gesundheitsminister Daniel Bahr

Die Regierung will härter gegen bestechliche Ärzte vorgehen und damit den Patientenschutz verbessern. Nach einem Konzept von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) soll Korruption im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Das soll verhindern, dass Versicherte nicht nur deswegen bestimmte Arznei- oder Heilmittel verschrieben bekommen, weil ihr Arzt dafür Geld vom Hersteller erhält.

Die Verschärfung des Sozialgesetzbuches solle noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, sagte Bahr. Bestechung und Bestechlichkeit sollen bei Kassenärzten, Pharmafirmen, Herstellern von Medizintechnik und in anderen Gesundheitsfeldern geahndet werden. Geplant sind Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft. Strafwürdig sollen besonders schwere Verstöße gegen das Verbot von Zuwendungen werden. "Es muss nicht jede Pralinenkiste durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden", sagte Bahr.

Korruption niedergelassener Ärzte ist laut Bundesgerichtshof (BGH) nach geltendem Recht nicht strafbar, weil Ärzte keine Beauftragte der Krankenkassen sind. "Die Freiberuflichkeit wollen wir erhalten", sagte Bahr. Doch sollten die Behörden wieder ermitteln. Geplant ist eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich am Strafgesetzbuch orientiert.

Mehr als 50.000 Verdachtsfälle in den letzten Jahren

Die Kassen verfolgten 2010 und 2011 zusammen rund 53.000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten, meist Abrechnungsbetrug. Betroffen sind Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste und Kliniken. Ermittlungen mehrerer Kassen zu einer Sache wurden als mehrere Fälle gezählt.

In etwa 2.600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit oder Bestechung. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren knapp 1.000 Verfahren gegen Mediziner ein. In den meisten Ländern gab es auch Fälle, in denen Ärzte die Approbationen entzogen wurde.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte den Vorstoß Bahrs: "Das ist ein Etikettenschwindel." Abschreckende Wirkung und mehr Verbraucherschutz brächten die Pläne nicht. "Die relativ wenigen Ärzte, die sich der Korruption schuldig machen, würden nur durch eine strafrechtliche Verfolgung abgeschreckt." Bei einer Änderung im Sozialgesetzbuch allein hingegen müsste einer Krankenkasse Schaden entstanden sein. Bahr wies die Kritik zurück.

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery lobte, dass die Pläne nicht ausschließlich auf Ärzte zugeschnitten sind. "Ärgerlich ist allerdings, dass nicht alle Player des Gesundheitswesens adressiert werden, insbesondere die Krankenkassen." Auch der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, begrüßte, dass Ärzte nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Die Linke-Expertin Martina Bunge sagte, es sei höchste Zeit, "dass der Gesundheitsminister bei der Problematik Korruption umdenkt". Abzuwarten bleibe aber, ob das Gesetz kein Papiertiger werde. Grünen-Expertin Maria Klein-Schmeink forderte, der Entwurf müsse durch eine Pflicht zur Veröffentlichung aller Zuwendungen ergänzt werden. Dies forderte auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn kündigte an, gemeinsam mit Bahr Strafregelungen vor der Wahl angehen zu wollen. Doch ob die Reform Gesetz wird, ist unklar. Im Bundesrat ist Schwarz-Gelb auf SPD, Grüne und Linke angewiesen. Im Bundestag hatten alle drei Oppositionsparteien in eigenen Anträgen teils schärfere Regelungen verlangt.

 
Leser-Kommentare
  1. Es ist halt Wahlkampf.

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  2. Es ist ein Gift, das viele Länder durchdringt. In manchen Ländern läuft nichts ohne Zuwendungen, in anderen ist wenigstens die breite Masse der Bevölkerung ehrlich; Korruption ist dort ein Phänomen in besseren Kreisen.

    Mich berührt es seltsam, wenn Herr Bahr nun vorgibt gegen Bestechung in Ärztekreisen aktiv werden zu wollen. Denn Politiker aller deutschen Parteien wehren sich seit Jahren gegen die Verschärfung der Bestechungs-Richtlinien für Parlamentarier. Seit 2003 gibt es das UN-Abkommen  UNCAC (United Nations Convention against Corruption), das Deutschland zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht umgesetzt hat. Und solange diese Richtlinie nicht Gesetz wurde, gelten die alten Regeln: Abgeordnetenbestechung ist nur dann strafbar, wenn das Bestechungsgeld im Parlamentsgebäude übergeben wird - sonst nicht. Das ist, so ehrlich muss man sein, ein Fortschritt gegenüber der Zeit vor 1994, als es gar keine Gesetze gegen Bestechung von Abgeordneten gab.

    Ein wenig guten Willen vorausgesetzt, könnten die Volksvertreter im Bundestag diesen Umstand angehen und nach der Umsetzung des UN-Abkommens die Bestechung von Ärzten verbieten. Geschieht dies nicht bleibt der Verdacht bestehen, dass nur Mitesser an den Futtertöpfen der Pharmaindustrie ausgeschaltet werden sollen.

    8 Leser-Empfehlungen
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    und Sie wissen doch. Laut Union und FDP kann bestehendes Gesetz nicht verschärft werden, weil man sonst sein Amt nicht mehr frei ausüben kann...

    Ein Schelm, der in diese Aussage hinein interpretiert, dass nur ein bestechlicher Abgeordnete ein freier Abgeordneter ist....

    die Leistungsträger erschrecken! Sonst wandern die doch alle aus.

    und Sie wissen doch. Laut Union und FDP kann bestehendes Gesetz nicht verschärft werden, weil man sonst sein Amt nicht mehr frei ausüben kann...

    Ein Schelm, der in diese Aussage hinein interpretiert, dass nur ein bestechlicher Abgeordnete ein freier Abgeordneter ist....

    die Leistungsträger erschrecken! Sonst wandern die doch alle aus.

  3. und Sie wissen doch. Laut Union und FDP kann bestehendes Gesetz nicht verschärft werden, weil man sonst sein Amt nicht mehr frei ausüben kann...

    Ein Schelm, der in diese Aussage hinein interpretiert, dass nur ein bestechlicher Abgeordnete ein freier Abgeordneter ist....

    4 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Korruption"
  4. 4. SGB V

    Die Idee mit dem SGB V ist mehr als merkwürdig.

    Warum ist nicht JEDE Form von Vorteilsnahme bzw. -gewährung strafbewehrt?

    Geschädigte sind übrigens nicht die Krankenkassen, sondern die Versicherten in toto.

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  5. die Leistungsträger erschrecken! Sonst wandern die doch alle aus.

    Antwort auf "Korruption"
  6. Gucken Sie mal auf irgendeinen Ärztekongress in aller Welt: Deutsche Ärzte sind überall anzutreffen, aber in 0,x Prozent der Fälle auf eigene Kosten hingeflogen. Auch Workshops und Tagungen an schönen Orten sind fast immer von der Pharmaindustrie sponsiert. Fragen Sie mal Onkologen auf einem ihrer zahllosen gesponserten Kongresse nach Feld- und Medikamentenstudien, die 4-stellig pro Fall vergütet werden. Oder fragen Sie mal nach den Dialysesachkosten und ihrer astronomischen Dimension. Mich wundert nur, dass diese Eiterbeulen einem FDP-ler aufstoßen.

    2 Leser-Empfehlungen
  7. Die UN-Richtlinie wird wohl das Volk umsetzen müssen. Ich Denk da so an ein Volksgerichtshof, mit anschließender Lebenslanger Haft!

    Kommt aber erst nach Systemzusammenbruch und schießen aufs Volk!

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  8. "Bestechung und Bestechlichkeit sollen bei Kassenärzten, Pharmafirmen, Herstellern von Medizintechnik und in anderen Gesundheitsfeldern geahndet werden. Geplant sind Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft."

    Wie wäre es mit:
    Bestechung und Bestechlichkeit sollen bei ALLEN geahndet werden. Geplant sind KEINE Geldstrafen* sondern ein bis zu drei Jahren Haft.

    Keine Geldstrafen. Zuwenig Abschreckung.
    Korruption ist immer Vorsatz, und steht dem Gemeinwohl fast immer diametral gegenüber. Gefängnis, aus & basta.

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