BestechungDaniel Bahr will korrupte Ärzte strafrechtlich verfolgen

Bestechliche Ärzte sollen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dadurch will der Gesundheitsminister die Einflussnahme der Pharmaindustrie einschränken.

Gesundheitsminister Daniel Bahr

Gesundheitsminister Daniel Bahr

Die Regierung will härter gegen bestechliche Ärzte vorgehen und damit den Patientenschutz verbessern. Nach einem Konzept von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) soll Korruption im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Das soll verhindern, dass Versicherte nicht nur deswegen bestimmte Arznei- oder Heilmittel verschrieben bekommen, weil ihr Arzt dafür Geld vom Hersteller erhält.

Die Verschärfung des Sozialgesetzbuches solle noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, sagte Bahr. Bestechung und Bestechlichkeit sollen bei Kassenärzten, Pharmafirmen, Herstellern von Medizintechnik und in anderen Gesundheitsfeldern geahndet werden. Geplant sind Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft. Strafwürdig sollen besonders schwere Verstöße gegen das Verbot von Zuwendungen werden. "Es muss nicht jede Pralinenkiste durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden", sagte Bahr.

Anzeige

Korruption niedergelassener Ärzte ist laut Bundesgerichtshof (BGH) nach geltendem Recht nicht strafbar, weil Ärzte keine Beauftragte der Krankenkassen sind. "Die Freiberuflichkeit wollen wir erhalten", sagte Bahr. Doch sollten die Behörden wieder ermitteln. Geplant ist eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich am Strafgesetzbuch orientiert.

Mehr als 50.000 Verdachtsfälle in den letzten Jahren

Die Kassen verfolgten 2010 und 2011 zusammen rund 53.000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten, meist Abrechnungsbetrug. Betroffen sind Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste und Kliniken. Ermittlungen mehrerer Kassen zu einer Sache wurden als mehrere Fälle gezählt.

In etwa 2.600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit oder Bestechung. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren knapp 1.000 Verfahren gegen Mediziner ein. In den meisten Ländern gab es auch Fälle, in denen Ärzte die Approbationen entzogen wurde.

Leser-Kommentare
    • ajt
    • 04.04.2013 um 5:05 Uhr

    "In etwa 2.600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit oder Bestechung."
    Sind das etwa viele Fälle bei über 120.000 ambulant tätigen Ärzten?

    Anstatt ein "Anti-Korruptionsgesetz", welches für den Wahlkampf Tätigkeit simuliert, zu erlassen, sollte Transparenz in die Strukturen und Finanzierungen eingeführt werden.

    Junge Ärzte haben doch immer weniger Lust sich niederzulassen, da eben die Vergütung und die Strukturen vollkommen intransparent und zum Teil medizinisch widersinnig sind: Eine jede Krankenkasse kocht Ihr eigenes Süppchen (Rabattverträge etc.) und übertragen ihre Bürokratie auf den Arzt, der evtl. sogar in einem Regress landen kann ... wo ist da der sogenannte freie Beruf noch?

    Herr Spahn (der ja den Bürokratiewahnsinn Praxisgebühr erhalten wollte) und Herr Bahr sollten die Makroebene verlassen und mal jeweils eine Woche in der Arztpraxis sitzen, Kranke begleiten, in einer Kasse Anfragen bearbeiten und im Krankenhaus die Nöte sehen.

    Eine Pflichthospitation für Minister und Staatssekretäre (beides sind ja keine Ärzte) wäre was, damit vielleicht die Schranke zwischen ambulant und stationär endlich fällt und wirkliche Standards und Wege (medizinisch / finanziell) entwickelt werden. Aber diese Nummer ist für viele zu gross ...

    Eine Leser-Empfehlung

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service