UrteilBei Glühbirnen als "Heatballs" hört die Satire auf

Glühlampen als Miniheizung zu verkaufen, ist nicht zulässig, lautet das Urteil. Die Firma muss ihre satirische Aktion gegen das EU-Glühbirnenverbot einstellen.

Im Rechtsstreit um eine satirische Aktion zum EU-Glühlampenverbot haben die Importeure von als "Heatballs" bezeichneten Glühbirnen erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Verkauf dieser Glühlampen als vorgebliche Heizelemente bleibt verboten, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen. Das Gericht wies damit die Klage der Importeure gegen eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln zurück.

Die klagende Firma war zuvor bereits im Eilverfahren vor dem Aachener Gericht und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gescheitert. Auslöser des Rechtsstreits, der nun in erster Instanz im Hauptsacheverfahren ausgetragen wurde, war die europäische Glühlampen-Verordnung vom März 2009. Diese Verordnung bedeutete für die als Energiefresser geltenden herkömmlichen Glühbirnen das stufenweise Aus bis Ende 2012. Die "Heatball"-Importeure wollten sich satirisch damit auseinandersetzen – indem sie in China produzierte Glühlampen als "Heatballs" deklariert nach Deutschland einführen ließen.

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Die Bezirksregierung Köln verwies hingegen darauf, dass es sich bei "Heatballs" um nichts anderes als um herkömmliche Glühlampen handele. Der Umstand, dass solche Glühbirnen 95 Prozent ihrer Energie als Wärme abgeben, mache sie noch nicht zu Kleinheizgeräten.

Kläger Siegfried Rotthäuser wertete die Aktion trotzdem als Erfolg. "Wir haben Aufmerksamkeit erregt. Jetzt beschäftigen sich auch andere mit der Kritik am Glühlampenverbot." So bezweifeln die Aktivisten etwa, dass man mit der Verbannung der "kleinen, harmlosen" Glühbirne das Weltklima retten könne.

Auch das Aachener Verwaltungsgericht sah die "Heatballs" als Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung an. Entscheidend sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht. Danach dienten "Heatballs" wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung und fielen nicht unter den Begriff Speziallampen, die von der EG-Verordnung noch erlaubt seien. Auch eine Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit vermochte die Aachener Kammer nicht zu erkennen. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Münster möglich.

 
Leserkommentare
  1. Ich fand damals die Idee pfiffig! Das Glühlampenverbot der EU ist ja auch ziemlich "besserwisserisch" von Oben herab. Die Leute sind das leid und unterstellen vielleicht nicht zu Unrecht die Tätigkeit von Lobby-Gruppen dahinter, die ihre völlig überteuerten "Energiesparlampen" verkaufen wollen. Dieses besserwisserische kommt bei der Einführung von E10 übrigens auch zum Ausdruck. Zurück zum Heatball: Natürlich heizen die Dinger. ich habe vor 2 Jahren ein auf <50Kwh/a x m² ausgerichtetes Haus bezogen. Das Haus hat eine zugegebenermaßen träge Fußbodenheizung. Im ersten Winter fiel mir auf, daß nach einer Stunde Lampenlicht die Raumtemperatur um 1 - 2 Grad anstieg. Das war durch die großzügige Beleuchtung (400 - 500 Watt) verursacht. Da ich nicht im Dunkeln sitzen will, also das Licht ohnehin benötige, habe ich die Heizung um zwei Grad herunterjustiert. Insofern nutze ich Lampen als flinke Heatballs!!!
    Kauri

  2. ist einer der grössten marketinggags seit einfuehrung der riesterrente. hier geht es um einen weltweiten vorgang bei dem die globalindustrie ihre muskeln spielen lässt, mit unterstuetzung von greenpeace, die endlich auch mal einfluss zeigen konnten. die verbraucher selbst hätten mit ihrem kaufverhalten den absatzmarkt der gluehbirne bestimmen muessen. die ennergiesparlampe macht im unguenstigen fall einfach nur krank, da sie viel vorteile der normalen gluehbirne nicht besitzt

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  • Quelle ZEIT ONLINE, AFP, dpa
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  • Schlagworte Satire | Glühbirne | Prozess
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