Sechs Jahre Gefängnis, weil sie das Erdbeben nicht kommen sahen. Nach einem verzweifelten Prozess haben italienische Richter Wissenschaftler und Zivilschützer verurteilt. Sie hätten nicht ausreichend vor den Erdstößen gewarnt, die am 6. April vor drei Jahren 309 Menschen in L'Aquila töteten und Teile der Stadt in Schutt und Asche legten.
Sie trifft die Schuld, dass die Menschen nicht flohen, sagt das Gericht. Verharmlost hätten die Forscher die Anzeichen. Täglich hatte es vor der Katastrophe Beben in der Region Abruzzen gegeben, die schließlich Ende März 2009 auch für die Bewohner spürbar wurden. Waren dies denn keine untrüglichen Vorboten?
Die Antwort lautet Nein. Ob Wetter oder Erdgrollen: Naturgewalten sind unberechenbar und unvorhersehbar – zumindest in ihrem exakten Ausmaß und in ihrer Kurzfristigkeit. Darin sind sich Wissenschaftler weltweit einig.
Entsprechend absurd ist der Richterspruch. Nach dieser Logik könnte man tagtäglich Meteorologen verurteilen, wenn sie Sonnenschein, Hagel oder Schnee nicht richtig vorhersagen. Und dabei lässt sich das Wetter im Vergleich zu Erdbeben sogar noch recht genau prognostizieren.
Haarsträubend ist es, die unkontrollierbaren Kräfte im Untergrund der Erde zur Basis eines Prozesses wegen fahrlässiger Tötung zu erklären. Aus Nachlässigkeit und Unfähigkeit hätten die Verurteilten oberflächliche und irreführende Information zur drohenden Gefahr gegeben. "Es wurde nicht erwartet, dass sie das Erdbeben vorhersagen, doch sie sollten die Menschen vor der Gefahr warnen", sagte die Anwältin Wania dell Vigna, die einige Hinterbliebene von Erdbebenopfern vertreten hat.
Wie soll aber vor etwas gewarnt werden, auf dessen Eintritt zu wetten weit riskanter ist als beim Münzwurf auf Zahl zu setzen?
Das Urteil von L'Aquila hilft nicht, die Tragödie ungeschehen zu machen, die neben Leben auch die Wohnungen von rund 50.000 Menschen zerstörten. Das Leid der Hinterbliebenen und Betroffenen ist groß, die Suche nach einem Schuldigen nur allzu menschlich. Doch die Wissenschaftler für ihr Unwissen zu bestrafen, ist der falsche Weg.
Der Richterspruch zeigt, dass Justiz und Wissenschaft inkompatible Systeme sind. Wer sich als Forscher künftig zur Erdbebengefahr äußert und das Dilemma vorträgt, "Man wisse nur, dass man nichts weiß", der muss mit einem Strafprozess rechnen, wenn der Boden torkelt und Städte verwüstet. Seismologen werden sich künftig hüten, Einschätzungen zu geben. Und das in einem Land, in dessen Untergrund sich drei Platten verhaken. Da schiebt sich die afrikanische gegen die europäische und unter der Po-Ebene keilt die adriatische Scholle hinein. Ganz zu schweigen von der Gefahr, die vor den Toren der Millionenstadt Neapel rund 1.300 Meter gen Himmel ragt: ein aktiver Vulkan, der Vesuv .
Forscher können helfen, diese Naturgewalten zu verstehen. Aber sie können nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn höhere Gewalten wirken.
Das Urteil von L'Aquila ist nicht nur absurd. Es lässt vergessen, nach denen zu fahnden, die tatsächlich einen Teil der Schuld tragen. Schließlich weiß jeder, dass Italien Erdbebengebiet ist . Seit Jahren leuchten Regionen auf Erdbebenkarten bis hinein ins Rötliche, in denen verheerende Beben seit Jahrhunderten immer wieder auftreten.
Längst ist möglich, was seit Jahrzehnten in Städten wie L'Aquila versäumt wird: Häuser und Gebäude zu errichten, die selbst starken Erdstößen standhalten. Doch das ist teuer.
Der Tonfall einiger Mitglieder der Kommission in den Tagen vor dem verheerenden Beben war sicher auch unangebracht. So riet der damalige Vizedirektor des Zivilschutzes dazu, Ruhe zu bewahren. Die Leute sollten ein schönes Glas Rotwein trinken, sagte Bernardo De Bernardinis auf einer Pressekonferenz kurz vor der Katastrophe.
Zu keinem Zeitpunkt aber wurde behauptet, dass ein starkes Beben auszuschließen wäre. Ob das Urteil in der nächsten Instanz noch aufgehoben wird, ist ungewiss. Sicher ist aber: Das nächste große Beben wird kommen. Und dann braucht Italien starke Wissenschaftler, die nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen.
Kommentare
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"An Naturkatastrophen kann kein Mensch schuld sein" – lassen Sie das bloß nicht die Fundamentalisten der Church of Global Warning lesen. Da jeev et Klöpp, wie man im Rheinland sagt ;-)
Bitte
Schreiben sie sich an einer Universität für Umweltmanagement oder Umweltwissenschaften ein und ihnen werden die Augen eventuell ein Stück geöffnet.
Entfernt. Die Redaktion/mak
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... beweist Italien, dass es eine "Bananen-Republik" ist.
Solche Show-Prozesse dienen nur um einen Schuldigen zu finden. Koste es was es wolle.
Bleibt zu hoffen, dass das Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wird. Sonst sollte sich die EU mal erstnahft gedanken über Italiens Mitgliedschaft machen.
Mein Mitleid ist bei den Wissenschaftlern!
Nein keine Bananenrepublik
dort passiert etwas, das schon lange fällig ist.
Denn wenn sich ein s.g. Experte hinstellt und sagt es passiert nichts trinkt ein Glas Wein, dann weiß man welchen Geistes Kind er ist.
Auch sollten sie sich einfach mal kundig machen wer in ihrem Land, für solche Fragen verantwortlich ist, welche Qualifikation die Person hat und wie akurat seine bisherigen Leistungen auf dem Gebiet der Vorhersage sind.
Denn mir persönlich würde Angst und Bange werden, wenn ich weiß, dass in D Facharbeiter für Wasserbau Hochwassermanagmentpläne entwickeln, weil die billiger als Hydrologen mit Uniabschluss sind, oder das in Ämtern Personen sitzen die vlt. formal einen adäquaten Abschluss haben, aber in ihrem gesamten Leben noch nie modelliert haben oder in der Praxis tätig waren, und ihre Anstellung nur aufgrund von Gender oder Vitamin erhalten haben.
Wenn sich solche Rechtssprechungen durchsetzen würden, müssten auch in D die Ämter und verantwortlichen Stellen umdenken und es gäbe nicht soviele Fehlplanungen.
Das Beste
Das i-Türfelchen wäre natürlich allen denen, die sich in gefährdeten Gebieten niederlassen, also in fruchtbaren Vulkangebieten, in der Nähe von wasserreichen Erdspalten oder in Gebieten mit Hochwassergefahr, ein Mitverschulen zu zuweisen und eine Selbstbeteiligung an der Schadensregulierung zu fordern.
Präventiv dann eine Art Gefahrengebietsteuer einzuführen.