Deutsche Juristen und die NS-Diktatur Was damals Recht war ...Seite 5/5
So ließ etwa das Berliner Landgericht 1968 den Angeklagten Hans-Joachim Rehse, den Beisitzer Roland Freislers am Volksgerichtshof, straffrei ausgehen – im selben Jahr, in dem in Frankfurt die Angeklagten Baader, Ensslin, Söhnlein und Proll wegen nächtlicher Brandstiftung in einem Kaufhaus zu je drei Jahren Haft verurteilt wurden. Rehse war wegen der Unterzeichnung von mehr als einhundert Todesurteilen gegen Regimegegner angeklagt worden. Und der Geist der fünfziger Jahre wirkte in deutschen Gerichten noch weit über 1968 hinaus fort.
Die Gesamtbilanz: In den knapp fünfzig Jahren bis 1998 wurden rund 106000 Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen eingeleitet. Nur 6494 endeten mit einem Strafurteil. Historiker schätzen, dass die Zahl der unmittelbar am Holocaust beteiligten Täter bei etwa einer viertel Million liegt; dazu kommen Zehntausende weitere politische Mordtaten. Weit mehr als 150000 nie von der Justiz auch nur ins Visier genommene Mörder und eine, wie es der Politikwissenschaftler Joachim Perels formuliert, über Jahrzehnte währende »Umdeutung der NS-Diktatur in einen Rechtsstaat« – dies war der Preis, mit dem sich die junge Bundesrepublik die oft fadenscheinige Loyalität von Millionen Nazifizierten erkaufte.
Erst vor zehn Jahren entschied der Bundestag, den Unrechtsurteilen der NS-Herrschaft rückwirkend die Rechtsgültigkeit abzusprechen und damit das Grundgesetz in vollem Umfang für die Verfolgung von NS-Tätern heranzuziehen – zwei Generationen zu spät. Die Geschichtsmythen, die im Treibhaus der fünfziger Jahre gediehen, versperren unterdessen oft noch heute wie dichtes Gestrüpp den Blick auf die NS-Vergangenheit – die Mythen vom Befehlsnotstand und vom unterdrückten, unschuldigen deutschen Volk, Mythen, die ehemalige NS-Richter über Jahrzehnte hinweg in deutschen Gerichtssälen für Recht erklärt hatten.
- Datum 04.09.2009 - 21:08 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 25.02.2009 Nr. 01
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Eine vorzügliche Rekapitulation der schwierigen Wiedergeburt rechtsstaatlichen Denkens in Nachkriegsdeutschland West. Das Filbinger - Halb - Zitat im Titel macht je das ganze Desaster deutlich: Ein scheinheiliger Reaktionär tat ganz fromm so, als sei er dem katholischen Naturrecht verpflichtet, flüchtete sich aber dann in eigener Sache in einen obszönen Rechtsposivismus. Er konnte als Marinerichter einen Matrosen in letzter Minute zum Tod verurteilen, weil das im NS - Regime Recht war! Und deshalb konnte es anschliessend nicht Unrecht sein! Und so jemand wurde Ministerpräsident in Stuttgart und verbreitete noch jahrelang mit Steuergeldern seinen starrsinnigen Schwachsinn in seiner Akademie in Weikersheim. Und als er dann starb, fand er in Günther Oettinger einen Grabredner, der ihn zum NS - Gegner stilisierte. Immerhin sitzt Oettinger jetzt auf Kosten des Steuerzahlers bei Wasser und Brot in Brüssel.
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