Datenschutz Wenn den Staat die Sammelwut packt
Wie sichert man die Grundrechte im digitalen Zeitalter? Datenschützer und Bürgerrechtler fordern ein neues, striktes Datenschutzgesetz
So hatte sich Dorothee Wolter den Beginn ihres Urlaubs nicht vorgestellt: Als sie im Hafen von Piräus das Fährticket kaufen wollte, fehlte das Portemonnaie in der Handtasche. Im Gedränge eines Athener Busses hatten offenbar ein paar Diebe zugegriffen. »Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein, Kreditkarte – alles weg«, sagt Wolter. Zwar wurde es doch noch eine sonnige Zeit in der Ägäis, aber der Ärger folgte zu Hause in Hamburg: Um einen neuen Führerschein zu bekommen, verlangte das zuständige Amt nicht nur Meldebescheinigung und Personalausweis, sondern auch einen Nachweis der Behörde, die den Führerschein zuerst ausgestellt hatte – vor vielen Jahren im fernen Westfalen. »Der musste erst zugefaxt werden«, wundert sich Wolter.
Im Zeitalter der totalen Vernetzung, könnte man meinen, sollte das einfacher gehen: Warum können die verschiedenen Ämter nicht in einem großen Datensatz, der über eine Nummer eindeutig mit einem Bürger verknüpft ist, überprüfen, welche Dokumente ihm in der Vergangenheit ausgestellt wurden – schnell und unbürokratisch?
Einen solchen Datensatz gibt es in der Bundesrepublik aus guten Gründen nicht. Um einem Überwachungsstaat vorzubeugen, sind die Datenbestände von Behörden, Polizei und Nachrichtendiensten getrennt. Und bereits 1969 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein Personenkennzeichen gegen die Menschenwürde verstoße, weil es »den Menschen zum bloßen Objekt im Staat« mache.
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Sperren Sie in den Browser-Einstellungen unter »Sicherheit«, »Datenschutz« oder »Privatsphäre« das Setzen von Cookies – wenigstens die von Drittanbietern (sprich: Werbenetzwerken).
- Soziale Netzwerke
Einfacher Schutz: Machen Sie sich die Mühe und gehen Sie die Datenschutz-Einstellungen genau durch. In vielen Netzwerken sind manche Informationen anfangs automatisch öffentlich, sodass Sie aktiv sperren müssen, was privat bleiben soll.
Mittlerer Schutz: Melden Sie sich unter einem Pseudonym an, sperren Sie Datenfreigaben, und veröffentlichen Sie keine Bilder von sich. Mit geschickten Analysen können Sie aber auch dann noch enttarnt werden.
Starker Schutz: Verzichten Sie auf Soziale Netzwerke – auch wenn Ihnen dadurch etwas entgeht.- Internet-Surfen
Um sich möglichst unerkannt durch das Netz zu bewegen, rufen Sie Webseiten mit Anonymisierungswerkzeugen auf: zum Beispiel mit TOR, ursprünglich von der Electronic Frontier Foundation entwickelt (www.torproject.org), oder mit JonDonym, das aus dem Projekt »Java Anon Proxy JAP« der Technischen Universität Dresden hervorgegangen ist (www.jondos.de).
Wenn Sie vermeiden möchten, dass Google Ihre Suchabfragen für seine Werbekunden auswertet, deaktivieren Sie den Mechanismus auf www.google.com/ads/preferences. Oder verwenden Sie eine andere Suchmaschine.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt: Das sehen nicht alle so. »Es gibt eine Tendenz, dass staatliche Behörden mehr Daten teilen als früher«, sagt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, Peter Schaar. Vor allem die Sicherheitsbehörden drängen, flankiert von besorgten Politikern, darauf, im Namen der Terrorismusbekämpfung ihre Datenbestände miteinander zu vernetzen.
Eine erste Brandmauer fiel am 1. Dezember 2006, als der Bundestag die Einführung der sogenannten Antiterror-Datei beschloss. Auf die können sowohl Polizei als auch Nachrichtendienste zugreifen – eine direkte Verbindung zwischen den Sicherheitsapparaten, die man nach den Erfahrungen des »Dritten Reichs« bewusst gekappt hatte. Umfasste sie beim Start am 30. März 2007 rund 13.000 Personen, waren drei Jahre später schon 18875 potenziell Verdächtige registriert. Ob auch Einträge wieder gelöscht werden und wie oft die angeschlossenen Behörden bislang darauf zugegriffen haben, verrät das BKA nicht.
- Rabatt- und Bonusprogramme
Verzichten Sie etwa auf die Payback-Karte und die DeutschlandCard (als Verbundsystem verschiedener Firmen) ebenso wie auf Kundenkarten einzelner Unternehmen. Im Tausch für Bonuspunkte können die Unternehmen sonst ihr Konsumverhalten auswerten.
- Adresshandel
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind alle Unternehmen verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, welche Daten sie über Sie gespeichert haben. Auf dem Portal des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu »Verbraucherrechten in der digitalen Welt« – www.surfer-haben-rechte.de – finden Sie unter »Checklisten und Materialien« Musterbriefe, mit denen Sie Auskunft über die eigenen Daten verlangen, deren gewerbliche Nutzung untersagen sowie eine Löschung der Daten veranlassen können.
- Sicherheitsbehörden
Mit dem »Auskunftsgenerator« auf der Seite http://datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen können Sie Briefe an Polizeibehörden verfassen, in denen Sie gemäß Paragraf 19, Absatz 1 des Bundesdatenschutz- gesetzes erfragen können, welche Daten dort über Sie gespeichert sind. Die Polizeibehörden verlangen allerdings in ihrer ersten Antwort eine beglaubigte Kopie des Personalausweises.
Andere Datenbanken haben einen noch beeindruckenderen Umfang erreicht: An die 800.000 DNA-Analysen, mehr als zwei Millionen Fingerabdrücke und »erkennungsdienstliche« Daten von knapp sechs Millionen Menschen hat die deutsche Polizei gespeichert. Auch auf EU-Ebene wachsen die Datenberge von Europol, dem Visa-Informationssystem, der Fingerabdrucksammlung Eurodac und dem Schengener Informationssystem an. Solche Sammlungen sind nicht nur wegen ihres Ausmaßes problematisch. Durch den Zugriff der Geheimdienste aufgrund der Antiterror-Gesetze könnten sie zu Profilen verknüpft werden, die unbescholtene Bürger zu potenziell Verdächtigen machen. So wird die Unschuldsvermutung, ein Grundprinzip des Strafrechts, untergraben.
Behörden träumen vom digitalen Bürger und spannen zunehmend die Wirtschaft ein, für sie Daten zu sammeln. Jüngstes Beispiel ist der elektronische Entgeltnachweis, abgekürzt Elena. Seit Januar dieses Jahres sind sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Angestellten einmal im Monat einen Datensatz an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg zu schicken. Dort werden sie verschlüsselt und »pseudonymisiert«, also getrennt vom Namen des Arbeitnehmers, abgelegt.
Die Idee dahinter klingt praktisch: Wer seinen Job verliert, muss beim Arbeitsamt keine Papierbelege mehr vorlegen. Er schaltet stattdessen mit einer Signaturkarte, die seine Identität elektronisch verbürgt, seinen Elena-Datensatz zur Bearbeitung frei. So kann dann der Sachbearbeiter alle Informationen über den letzten Job bei der ZSS abrufen und berechnen, wie viel Sozialleistung dem Betroffenen zusteht.
Der Haken: Die rund 280 möglichen Datenfelder enthalten neben Angaben zur Person und zum Einkommen auch brisante Informationen zu Kündigungsumständen, Krankheitszeiten und Abmahnungen. Diese Daten würden auch heute schon – nur auf dem Papierweg – übermittelt, um Sozialleistungen bewilligen zu können, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Doch was als Bürokratieabbau daherkommt, führt praktisch zu Dossiers über Arbeitnehmer, die lückenlos deren Jobbiografie über Jahre hinweg dokumentieren, eine Art soziale Vorratsdatenspeicherung. »Es haben sich viele Arbeitgeber bei uns gemeldet, die Elena als Vertrauensbruch empfinden«, berichtet Rena Tangens vom Verein Foebud. Die Bielefelder Organisation für digitale Bürgerrechte hatte im April eine Verfassungsklage gegen das Elena-Verfahren organisiert, die etwa 21.000 Bundesbürger unterzeichnet haben. Tatsächlich will das Wirtschaftsministerium Elena nun erst einmal aussetzen – aber nicht aus Datenschutzgründen, sondern wegen der ausufernden Kosten.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gerichte noch eingreifen. Foebud hatte mit einer Klage schon einmal Erfolg: Gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen hatte der Verein eine Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation auf den Weg gebracht. Der Staat hatte Internetanbieter und Telefongesellschaften dazu verpflichtet, vom 1.Januar 2008 an sämtliche Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Kurzmitteilungen und Internetnutzungen für sechs Monate zu speichern. Vor vier Monaten kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die Daten von Millionen ohne Anlass zu speichern führe dazu, »ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann«, befanden die Richter.
Der Staat verhält sich in diesen Fällen nicht anders als viele Internetnutzer, die auf ihren Festplatten immer mehr Musik, Videos und andere Dokumente aufhäufen. Hauptsache, man hat sie erst einmal. Bei den Behörden sei der Trend erkennbar, möglichst viele Daten »wie mit einem Staubsauger« zu sammeln, wenn das technisch machbar sei, sagt Peter Schaar.
Durch die Hintertür wird nun auch noch ein Personenkennzeichen eingeführt. Seit dem 1. Juli 2007 haben alle Menschen, die in Deutschland leben, eine Steueridentifikationsnummer. Neugeborene bekommen sie mit der Geburt zugeteilt. Verwenden dürfen sie nicht nur Finanzämter, auch im Elena-Verfahren wird sie übermittelt. Das Problem: Die Steuer-ID gilt lebenslänglich und kann nicht gewechselt werden. »Überall in der digitalen Welt, wo Missbrauch mit Identifikationsnummern möglich ist, muss es möglich sein, sie zu ändern«, sagt Marit Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, allein schon, um im Falle eines Identitätsdiebstahls wieder Sicherheit zu bekommen. Wird die Steuer-ID erst einmal mit weiteren Daten verknüpft, könnte sie dazu führen, dass eindeutig identifizierbare digitale Lebensläufe von uns allen entstehen.
In Italien muss man die Steuer-ID bereits angeben, wenn man seine Stromrechnung bezahlen will. Dass es so schlecht um den Datenschutz in Deutschland noch nicht bestellt ist, liegt nicht an der Weitsicht der Politik. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung bislang immer abgewehrt. »Wir können uns aber nicht auf Dauer nur darauf verlassen«, warnt Rena Tangens. »Denn im Grunde geht es um viel mehr: Wie machen wir die Grundrechte im digitalen Zeitalter wirklich sicher?« Eine schlüssige Antwort steht noch aus. Datenschützer und Bürgerrechtler sind sich aber darin einig, dass wir ein neues, striktes Datenschutzgesetz brauchen. Es müsste nicht nur sämtliche Datensammeleien für den Bürger einsehbar machen, sondern auch jegliche Form von Datenbevorratung verbieten, solange kein konkreter Verdacht vorliegt.
- Datum 03.09.2010 - 14:18 Uhr
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- Quelle ZEIT Wissen 5/2010
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Der BGH hat da das Vorratsdatenspeicherungsgesetz gekippt. Welches? na das von menschlichen personenbezogenen Daten.
Und warum -ja- ? Ja zur materiellen Vorratsdatenspeicherung von Produktdaten, Produkte, die Firmen einst hergestellt
haben, gerade im technischen Bereich.
Ich finde, dazu sollte man heute Firmen weltweit regelrecht verpflichten.
Warum? Weil ein Grossteil der ehemals produzierten, alten Produkte heute bei Verbrauchern noch im Umlauf und Anwendung
ist. Gerade seitdem es Ebay gibt, werden so manche totgeglaubten Produkte ewig weiter verkauft.
Beispiel: SCSI-Super-Disketten-Laufwerk. (LS-120, google oder WIKIPEDIA -iere selber !). Vornehmlich von Apple
und SGI in Verwendung gewesen. Nööö, heute kennt keiner mehr diese Teile. Hersteller Matushia und Panasonic in Japan
haben die Laufwerke produziert. OK, weder in dem so hochgelobten WEB noch bei Direktanfragen bekommt man Informationen
bei den europäischen Zweigniederlassungen. So muss I denn wie früher womöglich noch zu Fuß nach Japan reisen, um dort die
Information zu erhalten.
Also ich bin für eine unbegrenzte Datenvorratssicherung von Produkten bei allen Firmen !!! DAs muß Gesetz werden.
Früher waren da weit vor dem Internet die Firmen wesendlich besser informiert.
Funkausstellung und Cebit sind für mich seit langem nur noch Spielwaren-Messen.
So wie der REstposten-Markt und Gebrauchtwarenmarkt mittlerweise unverzichtbar ist, wird durch dieses Gesetz die
Wirtschaft regelrecht neu belebt !!
Es ist ja sehr schön, dass sie eine "Vorratsdatenepseicherung" für Produkte möchten, allerdings hat das leider so rein gar nichts mit dem obigen Artikel zu tun. Dort geht es um die Vorratsdatenspeicherung von Staatswegen.
Es ist ja sehr schön, dass sie eine "Vorratsdatenepseicherung" für Produkte möchten, allerdings hat das leider so rein gar nichts mit dem obigen Artikel zu tun. Dort geht es um die Vorratsdatenspeicherung von Staatswegen.
Es ist ja sehr schön, dass sie eine "Vorratsdatenepseicherung" für Produkte möchten, allerdings hat das leider so rein gar nichts mit dem obigen Artikel zu tun. Dort geht es um die Vorratsdatenspeicherung von Staatswegen.
...kann man:
https://www.datenschutzze...
alle Daten die Ihr jemals rausgegeben habt, sind nicht mit Garantie löschbar.
Wer das behauptet hat von digitalen System, CIA, Mossad et al keinen blassen Schimmer.
Es braucht die CIA keine 5 Sekunden um von jedem Bundesbürger ein Dossier zu erstellen.
Geburtsdatum, schulischer Wertegang, Steuernummer, Bankkonten, KFZ-Daten, militärische Laufbahn, Kontakte..etc etc..
Hallo wach !! Der Zug ist längst abgefahren
Ich warte eigentlich auf die nächste Sonnererruption
mit einem Mega EMP. DANN ist erst alles gelöscht oder zumindest unbrauchbar weil die auswertende Infrastruktur
auf lange Zeit verloren ist. Danke Sonne ! :=)
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