Die deutschen Zeitungsverleger sind nicht nur die Besitzer ihrer Zeitungen, sondern gemeinschaftlich auch Besitzer der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die praktisch alle deutschen Zeitungen mit Nachrichten versorgt. Alle Bemühungen, die innere Struktur der deutschen Presse zu ändern, sollten deshalb die Deutsche Presse-Agentur mit einschließen.
"Eigentümer der dpa sind ausschließlich deutsche Zeitungsverleger und die deutschen Rundfunkanstalten", heißt es in einer Werbebroschüre der Agentur. "Sie gaben dem Unternehmen die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alle Zeitungsverleger und Rundfunkanstalten können Gesellschaftsanteile erwerben; der Rundfunk insgesamt nur zehn Prozent, ein einzelner Gesellschafter nicht mehr als ein Prozent des Gesellschaftskapitals.