Auf dem Schreibtisch des "Gnadenreferenten" Dr. Schäfer im hessischen Justizministerium liegt die Akte Emil Bednarek. In Kürze wird sie an Ministerpräsident Osswald weitergeleitet werden. Er hat dann als letzte und höchste Instanz zu entscheiden, ob er den "Lebenslänglichen" Emil Bednarek begnadigt.
Emil Bednarek wurde vor neun Jahren, am 19. August 1965, im Auschwitzprozeß in Frankfurt am Main wegen Mordes in vierzehn Fällen zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt, und ihm wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit abgesprochen. Unter den 17 Verurteilten dieses ersten großen Auschwitzverfahrens war Emil Bednarek eine Ausnahme.