• Frau Kessler, Ihre Gewerkschaft hat den Prozeß der Schickedanz-Frauen unterstützt. Sind Sie mit dem Ergebnis des Grundsatzurteils zufrieden?
  • Kessler: Ganz sicher ist das ein Teilerfolg. Künftig kann der Kampf gegen die Lohndiskriminierung in den Betrieben konkreter geführt werden. Nicht zufrieden sind wir allerdings damit, daß das Bundesarbeitsgericht sich um die Entscheidung in der Hauptfrage, nämlich der Arbeitsmarktzulage, herumgedrückt hat.

  • Was ist darunter zu verstehen?
  • Kessler: Mit der Arbeitsmarktzulage werden finanzielle Anreize für Männer geschaffen, weil sie für die niedrigen Frauenlöhne sonst nicht zu haben sind. Nach der gewerkschaftlichen Auffassung würde es ein Abschiednehmen vom Lohngleichheitsgrundsatz bedeuten, wenn es zulässig wäre, eine übertarifliche Zulage mit unterschiedlichen Arbeitsmarktchancen rechtfertigen zu wollen. Das hat mit dem Prinzip "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" überhaupt nichts mehr zu tun,