Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das sich gegen die nachträgliche entschädigungslose Enteignung der Erben von Bodenreformland durch den Bundestag richtete, hat die Aufmerksamkeit erneut auf eine der umstrittensten Entscheidungen bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 gelenkt: den Verzicht auf die Rückgabe des Eigentums, das in der Sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 beschlagnahmt worden war. Dieser Restitutionsausschluss, zu dem sich die Regierungen der beiden deutschen Staaten erstmals in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" vom 15. Juni 1990 bekannten, wurde in den Einigungsvertrag vom 31.August 1990 übernommen und durch die Aufnahme des Artikels 143 in das Grundgesetz verfassungsrechtlich legalisiert.
Enteignungen: Eine Zwangslage nur vorgetäuscht?
Constanze Paffraths brisantes Buch erhebt schwere Vorwürfe gegen die Kohl-Regierung