Soll die Regierung für die Sicherheit, das Bundesverfassungsgericht für die Freiheit zuständig sein? Die Debatte, die seit Längerem schwelt, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nun auf diese Frage zugespitzt – um zugleich einer solchen Aufgabenteilung zwischen den Gewalten entschieden zu widersprechen. Schäuble, der »Verfassungsminister«: Auch in der Vergangenheit habe der Rechtsstaat Freiheitsrechte verteidigt; vom Staat könne aber auch künftig »nicht das Unmögliche verlangt« werden, dass er nämlich Unrecht und Gewalt möglichst ausnahmslos unterbinden und »zugleich in freiheitlicher Distanz und Diskretion nichts sehen, nichts hören und nichts fragen« dürfe. Auf die klare Definition einer »roten Linie«, die nicht überschritten werden darf, lässt Schäuble sich nicht ein.