Der Moment, in dem die Vorsitzende Richterin ihr Mikrofon ein letztes Mal einschaltete, musste der Moment einer Kapitulation sein, so oder so. Hätte sie Klaus Volkert, den früheren Chef des Volkswagen-Betriebsrates, am Freitag zu einer milderen Strafe verurteilt als den ehemaligen Vorstand Peter Hartz, hätte das Landgericht Braunschweig die VW-Affäre verharmlost. Jetzt, da Volkert zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, während Hartz mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkam, versteigt sich das Gericht zu der Behauptung, der Helfer eines Täters habe mehr Schaden angerichtet als der Täter selbst. Hartz, verurteilt wegen Untreue: Bewährung. Volkert, verurteilt wegen Beihilfe zur Untreue: Gefängnis. Die Staatsanwälte und Richter sind in eine Falle getappt, die sie selbst aufgestellt hatten. Die Falle war Peter Hartz.