Wie der Erreger freigesetzt wurde, lässt sich nur erahnen. Verbreitet hat er sich jedenfalls schneller als die Schweinegrippe. Seit gut einer Woche grassiert er, sein Name: Fangprämie. Kliniken sollen niedergelassenen Ärzten in großem Stil Kopfgelder für Patienten zahlen, die diese ihnen zur stationären Behandlung überweisen.
So haben es der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe und der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Urologie, Manfred Wirth, berichtet und auch gleich die Schuldigen benannt: die Kliniken, die sich im Wettbewerb gegeneinander um jeden Preis Patienten sichern. Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Rudolf Kösters schlug zurück: Gierige Ärzte erpressten die Provisionen von den Spitälern nach der Devise "Übertragt uns die Vordiagnostik zu üppigen Sätzen, oder ihr bekommt von uns keine Patienten mehr".
Durch die Praxis solcher Vermittlungsprämien für Patienten können im Einzelfall Menschen zu Tode kommen
Hypererregt war wieder einmal der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der vermutete: "Durch die Praxis solcher Vermittlungsprämien für Patienten können im Einzelfall Menschen zu Tode kommen" – wenn sie nämlich an eine Klinik überwiesen würden, die ihnen nicht wirklich helfen könne. Auch das Ausmaß der Schiebereien ist umstritten. Krankenhäuser-Chef Kösters rechnet höchstens fünf Prozent der Kliniken zu denjenigen, die derlei Praktiken pflegten. Die Bundesärztekammer schätzt, dass 30 Prozent der Überweisungen in Kliniken nicht korrekt abliefen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wusste auch nichts Genaueres und forderte die Funktionäre auf, Ross und Reiter zu nennen.
Sie könnte auch den Dortmunder Medizinrechtler Martin Rehborn fragen, der ein Kenner der Szene ist. Er entwirft Verträge zwischen Gesundheitsdienstleistern und vertritt Mediziner, die mit dem Recht in Konflikt geraten sind. "Die Zuweiserprämien sind ein uraltes Thema", sagt Rehborn, "warum das gerade jetzt hochkocht, verstehe ich nicht. Aber fest steht, dass es sie in großem Stil gibt." Ihm selbst werde wöchentlich mehr als ein Fall von widerrechtlichen Geldflüssen zwischen Leistungsanbietern bekannt. Selten gehe es dabei um Prämienangebote von Krankenhäusern an Ärzte. Deutlich häufiger, vielleicht in 80 Prozent der Fälle, träten Ärzte mit zum Teil massiven Forderungen nach Zuweiserboni an Krankenhäuser heran. Manchmal fließe Bargeld, manchmal würden Leistungen vorgegeben, die nicht erbracht würden. Eine gängige Regelung sei, dass Ärzte den Kliniken Dienste leisteten, die dann unangemessen hoch vergütet würden. Die Kick-backs fänden aber nicht nur zwischen Hospitälern und niedergelassenen Ärzten statt. Auch von Facharzt zu Facharzt würden Patienten gegen Provision überwiesen, und es zeigten sich auch gern Sanitätshäuser den Doktoren erkenntlich, die ihnen Kundschaft schickten.
Manche Ärzte wenden sich an den Anwalt, weil sie Probleme mit dem Finanzamt haben: Medizinische Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, für Maklertätigkeiten fällt aber Mehrwertsteuer an, und manchmal merken die Steuerprüfer etwas. Generell würden die Schiebereien aber selten rechtlich erfasst, es gebe nur eine Handvoll Urteile von Oberlandesgerichten und wenige Sprüche niedrigerer Instanzen.
Eben hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil gegen das St.-Marien-Hospital, das zu den Katholischen Kliniken Oberhausen gehört, bestätigt. Der Verband der Knappschaftsärzte hatte gegen die Klinik vor dem Landgericht Duisburg geklagt und recht bekommen. Die zwischen dem Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten geschlossenen Verträge sind demnach wettbewerbswidrig. Sie könnten Ärzte verleiten, Patienten "entgegen medizinischer Erforderlichkeiten" in das St.-Marien-Hospital anstatt in eine besser geeignete Klinik zu empfehlen. Die Entscheidungsfreiheit der Patienten werde beeinträchtigt, weil ihnen wesentliche Informationen vorenthalten blieben. Das letzte Wort bei der Klinikwahl hat nämlich stets der Patient.
Rehborn hat sich die Mühe gemacht, die Systematik der Zuweiserprämien zu erfassen. Er sagt: "Die Zahl der Gestaltungsmöglichkeiten ist fast grenzenlos und sehr komplex."
Gerade in Ballungsgebieten kämpfen Kliniken immer stärker um Patienten
Der harte Wettbewerb im Gesundheitssektor verführt Ärzte und Kliniken zu unlauteren Methoden wie der Kopfprämie. Denn das Geld im System ist knapp. Bei den niedergelassenen Ärzten sorgte die Honorarreform in einigen Regionen Deutschlands und abhängig vom Fachgebiet für finanzielle Einbußen. Krankenhäuser gerade in Ballungsgebieten kämpfen darum, ihre Betten auszulasten. Seit sie nicht mehr nach Tagessätzen, sondern nach Fallpauschalen bezahlt werden, hat sich der Kostendruck weiter verschärft. Behaupten können sich die Kliniken nur, indem sie anderen Häusern Patienten streitig machen. Zusätzlich konkurrieren sie mit Spezialpraxen, die ambulant operieren. Die Politik hat diesen Wettbewerb gewollt, mit zahlreichen Gesundheitsreformen aber einen Paragrafenwirrwar geschaffen. Herausgekommen ist ein gesetzlicher Graubereich an der Schnittstelle zwischen Arzt und Krankenhaus, den beide Seiten für sich nutzen. Zuweisungsmarketing heißt das Zauberwort. Dabei bleibt bei einigen Medizinern die Ethik auf der Strecke. Denn wenn sie Kopfgelder kassieren, verstoßen sie gegen die Berufsordnung.
Kommentare
nun sind sie alle auf's neue ganz empoert...
das ist ja wirklich alles ganz schrecklich und sollte so auf keinen fall passieren, ist aber wenig erstaunlich und in dieser oder jener form eine fast unausweichliche konsequenz davon, dass man grundbeduerfnisversorgung, wie etwa medizinische behandlung, dem markt ueberlaesst.
Genau das Gegenteil ist der Fall.....
die gesetzliche Krankenvesicherung ist im Bereich der niedergelassenen Ärzte bereits das Gegenteil von marktwirtschaftlich organisiert: Pro Quartal gibt´s eine Pauschale von um die 30 €, egal wie oft der Patient kommt und was gemacht werden muß...
Ich denke es ist ziemlich egal, ob sie das marktwirtschftlich organisieren oder planwirtschaftlich, die menschliche Natur schlägt halt immer wieder durch....- meiner Erfahrung nach will der Patient alles "auf Kasse", die Kasse nix zahlen, und der Arzt seinen Gewinn maximieren (in der marktwirtschaft den geldlichen, im Sozialismus den (frei-)zeitlichen....
Was habe ich da wieder verpasst?
Trotz 20 Jahre Nierlassung in einem Ballungszentrum habe ich von Kopfprämien nie etwas gehört. Sollte dieser Anrifff der GEZ Medien im Krieg gegen die Ärzte nicht eher ein Ablenkungsnmanöver sein, um den Wahlkampf im Wartezimmer zu blockieren? Möglicherweise würde sonst bald kein GEZ mehr sprudeln wenn die Liberalen mehr Mitsprache erhielten. Soviel zum Thema staatliches Pay TV und Demokratie.
Neid... ;-)
....der Fuhrpark der Demonstranten veranschaulichte sehr schön die Entwicklung des Mediziners zum BWLer.........
@5 wie wahr, wie wahr !
Der hippokratische Eid, wie auch das Handbuch des ehrbaren Kaufmannes, sind heute durch das Handbuch der Betriebswirtschafts-Lehre ersetzt worden. Im Strafrecht scheinen Betrug mit Werten ab der 11 Stelle nicht mehr besonders verfolgungswürdig zu sein.
Völlig in Ordnung
Zwei privatwirtschaftliche Unternehmen (klinik und Praxis) kooperieren und eines zahlt eine Prämie für die Vermittlung eines Kunden.
Wobei soll hier Bestechung oder Korruption vorkommen.
Weder verletzen die Krankenhausmanager die Treupflicht gegenüber dem Krankenhaus, noch der Arzt die Treupflicht gegenüber seiner Praxis.
Qualitativ sind unsere Krankenhäuser ohnehin auf einem so hohem Niveau, dass sich für den Patienten kaum ein Unterschied ergeben wird. (Hauptgrund für die Klinikwahl ist nach wie vor die räumliche Nähe; vielleicht noch die vermeinliche Qualität des Essens)