Die Zeitarbeit – von manchen verteufelt, von anderen gepriesen – ist mittlerweile fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Auch in den Arbeitsagenturen gehört sie längst zum Alltagsgeschäft. Im November 2010 führte jede dritte offene Stelle, die bei Arbeitsämtern in Deutschland gemeldet war, in die Zeitarbeit . In Hamburg waren es gar 57 Prozent der offenen Stellen, in Bremen 47 Prozent.
Doch diese Zahlen sind anzuzweifeln. Denn nicht jede von einer Zeitarbeitsfirma beim Arbeitsamt gemeldete Stelle existiert tatsächlich. Denn einige der sogenannten Personaldienstleister melden den Arbeitsämtern offenbar Stellen, die gar nicht existieren. Sie können dies, da die Arbeitsämter der Republik zu gutgläubig sind. Denn die Ämter setzen auf Kooperation und weniger auf Kontrolle. Verlierer sind die Arbeitssuchenden. Denn sie müssen sich mitunter bei Zeitarbeitsfirmen um Stellen bewerben, die es gar nicht gibt. Bewerben sie sich nicht, dann drohen ihnen Kürzungen der Bezüge.
Mitten in deutschen Arbeitsämtern offenbart sich also ein Konflikt. Nämlich der zwischen den Zielen von Zeitarbeitsfirmen und den Wünschen der Menschen, die Arbeit suchen. Die Zeitarbeitsfirmen sammeln Profile und Daten von Arbeitskräften, auch wenn sie für diese vorerst keine Verwendung haben. Sie melden offene Stellen beim Arbeitsamt. Ihr Kapital sind die Arbeitssuchenden. Je mehr, desto besser. So erhalten sie die Aufmerksamkeit der Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen. So kann man sich in einer Branche mit vielen Konkurrenten interessant machen: Seht her, wie viele Arbeitssuchende uns vertrauen und sich unter unserem Dach scharen. Wir sind breit aufgestellt. Jederzeit!
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) aus Münster räumt ein, "dass Zeitarbeitsunternehmen Mitarbeitergesuche veröffentlichen, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt konkret keinen zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz gibt." So schaffen sich die Firmen eine "Stammbelegschaft". Sie hamstern also Profile. Das mag für Arbeitgeber und Vermittler praktisch sein – für Arbeitssuchende ist es frustrierend. Vor allem weil dieser Jobschummel von Arbeitsämtern offenbar geduldet wird.
"Die Bundesagentur für Arbeit will die Verleiher seit Jahren dazu bewegen, möglichst nur Stellen zu melden, die auch tatsächlich frei sind und besetzt werden sollen. Doch dies ist nur von mäßigem Erfolg gekrönt", sagt Wilhelm Adamy, Bereichsleiter für Arbeitsmarktpolitik im Bundesvorstand des DGB. Im April 2007 unterzeichnete die Bundesagentur für Arbeit (BA) erste Vereinbarungen mit 15 der größten Zeitarbeitsunternehmen. Man wolle die Potenziale der Zeitarbeit noch stärker für Arbeitslose nutzen, hieß es damals in einer Pressemitteilung. Tatsächlich kann die Zeitarbeit das Sprungbrett in ein festes Arbeitsverhältnis sein. Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung werden sieben bis 15 Prozent der Leiharbeitnehmer von ihrem Entleihbetrieb übernommen. Dieser Klebeeffekt ist die Erfolgsgeschichte der Zeitarbeit. Doch es gibt auch die Negativgeschichten. Sie erzählen von Perspektivlosigkeit, schlechten Arbeitsbedingungen und miserabler Bezahlung; von den schwarzen Schafen der Branche.
Wilhelm Adamy sieht die Entwicklung der vergangenen Jahre skeptisch. Er kritisiert, "dass die Verleiher zu den bevorzugten Arbeitgebern der BA gehören und in den Vereinbarungen keine qualitativen Anforderungen an die Verleiher gestellt werden." Die BA habe die Verleiher von Arbeitskräften so zu "Premiumkunden" gemacht.
Kommentare
test, künstlerische freiheit, quelle: wikipedia (gekürzt)
Rechtliche Situation
Zuhälterei ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz dann eine Straftat, wenn der Tatbestand der Ausbeutung und der Ausnutzung einer Person, welche der Prostitution nachgeht, feststeht.
Deutschland
Der Straftatbestand der Zuhälterei ist in Deutschland in § 181a Strafgesetzbuch wie folgt geregelt:
„§ 181a Zuhälterei.
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,
und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.
Mit dem 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz wurde die Rechtssicherheit von Prostituierten in Deutschland verbessert und Absatz 2 des Strafgesetzes in die jetzige Form geändert.
Bei Zuhälterei geht es um Prostitution
Prostitution ist die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen mit wechselnden Partnern. Ist es das, was die Zeitarbeitsfirmen anbieten? Oder wie ist Ihr Kommentar zu verstehen?
SoSo...
Arbeitnehmerprofile sammeln, via Arbeitsplätze die es nicht gibt.
Was sagt eigendlich der Datenschutz dazu? Wer erlaubt so ein Vorgehen?
Ist soetwas nicht Grund genug, die Genehmigung zu Arbeitnehmerüberlassung zu entziehen?
Aber wie der Artikel andeutet: Bei der Überwachung dieser halbseidenen Gesellen spielen die verantwortlichen Behörden gerne die 3 Affen - nichts sehen, nicht hören und besonders nichts sagen.
Sieht so ein Rechtsstaat aus? Indem für bestimmte Bereiche rechtsfreie Räume geschaffen werden?
Es liegt vielleicht auch an hirachischen Strukturen
Druck von "Oben" und gewachsenem Filz, wenn Sie sich mit einigen Leuten (BA) unterhalten, gibt es doch vereinzelt Menschen, die sich dieses oder besser vielen Problemen bewußt sind (hinter vorgehaltener Hand).
Selbst in der BA wird mit Zeitarbeitsverträgen/befristerer Anstellung gearbeitet.
Sittenwidrige Zustände
werden dauerhaft geduldet und sogar gefördert von der Regierung und den ARGEN.
Zeitarbeit, das es in dieser knallharten Form innerhalb der OECD nur in Deutschland gibt, entspricht nicht den Menschenrechten.
"Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 - Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten."
http://www.amnesty.de/uml...
Das Grundgesetz betont außerdem das Recht auf Menschenwürde. Dass es nicht würdig sein kann, seine eigene Peron für den Profit von dubiosen Unternehmern zu verleihen bzw. vermieten, ist offensichtlich.
Die Klassengesellschaft will das aber nicht ändern und besteht darauf, Arbeitswillige zu "Prekariern" zu machen, die sie dann noch beliebig beschimpfen kann. Und ehem. SPD-Funktionäre wurden zu Millionären.
Made in Germany! Die Deutschen werden ja auch schon europäische Chinesen genannt.
Menschenrechte sind einfach unrentabel
Deswegen verzichten wir darauf.
"1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit."
Auf nichts davon gitb es in Deutschland ein Anrecht. Die deutsche Version:
Sie haben die Pflicht zu arbeiten, was immer wir ihnen vorschreiben, zu jeder "zumutbaren" (gerecht oder befriedigend wird sie auf keinen Fall sein) Bedingung.
"2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit."
Deutsche Version:
Sie haben die Pflicht, die gleiche Arbeit zum halben Lohn zu leisten oder Sie werden dem Hungertod oder Zwangsarbeit zu einem zehntel Lohn ausgesetzt (1 Euro Jobs).
"3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen."
Deutsche Version:
Wenn Sie nicht genug Geld für die Versorgung Ihrer Familie verdienen, sind Sie aufgrund Ihrer Minderleistung dazu verpflichtet, jegliche Fortpflanzung zu vermeiden. Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden, werden Ihre Kinder die Konsequenzen dafür tragen müssen!
"4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten."
Das Recht gibt es bei uns auch, die haben eh nichts zu entscheiden, die sind eine gute Ablenkung.
Doppelung meist durch identischen Text feststellbar
Werden Arbeitsstellen von mehreren Anbietern (z.B. dem Arbeitgeber selbst, einem oder mehreren Zeitarbeitsunternehmen und evt. auch privaten Arbeitsvermittlern oder Personalvermittlern) ausgeschrieben, so lässt sich das meist recht einfach feststellen:
Eine Formulierung (bestehend aus mindestens mehreren Worten oder einem ganzen Satz) auswählen, die nicht in jeder oder sehr vielen Stellenanzeigen auftaucht, komplett mit rechter Maustaste kopieren und in die Suchzeile einer Suchmaschine setzen.
Nach solchen typischen Formulierungen lässt sich auch gut in den Stellenausschreibungen der Datenbank der Arbeitsagentur Ausschau halten.
Besser ist stets die Bewerbung beim Arbeitgeber selbst, und zwar aus mehreren Gründen.
Manche Zeitarbeitsunternehmen, auch manche privaten Arbeitsvermittler und selbst einige Personalvermittler suchen ohne Kundenauftrag (also ohne Auftrag von Seiten des Arbeitgebers), um diesem dann gezielt passende Kräfte anbieten zu können. Dabei kopieren manche tatsächlich einfach fast die ganze Stellenausschreibung des Arbeitgebers.
Ein Arbeitgeber aber, der selbst suchen will und auch selbst fündig wird, hat keine Veranlassung, unplanmäßig auf das Dienstleistungsangebot dieser Firmen zurückzugreifen.
Der Arbeitssuchende läuft also mit Bewerbungen an anderer Stelle ins Leere. Denn in der Regel gibt es nun einmal mehr als einen passenden Kandidaten pro Position, so dass das im Artikel beschriebene Beispiel etwas hinkt.
Mit ihrem vorletzten Absatz
irren sie, denn die machen Ihnen ein Angebot, das sie aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich nicht ausschlagen können. Selber erlebt, da legen sie die Ohren an. Denn der Fang geht über die Kündigung und Leistungen und da wird jeder AG hellhörig und ist bereit den Mehrpreis zu bezahlen.