Ist Cornelius Gurlitt noch Herr seiner Entscheidungen? Nachdem ihn das Amtsgericht München kurz vor Weihnachten unter vorläufige Betreuung gestellt hat, ist das fraglich. Im Februar 2012 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit umstrittener juristischer Begründung zunächst 1400 Werke unter pauschalem Raubkunst- und Steuerhinterziehungsverdacht aus seiner Wohnung beschlagnahmt – und war dafür öffentlich heftig kritisiert worden.

Im Dezember 2013 wurde Gurlitts Recht auf Privatsphäre erneut empfindlich gestört, weil sich ein Verwandter Sorgen gemacht hatte – und der inzwischen gegen seinen Willen samt Fotos und Wohnadresse in die Öffentlichkeit gezerrte Gurlitt auf Klingeln und Klopfen nicht reagierte. Als die Feuerwehr daraufhin die Tür aufbrach, lag der seit Monaten von Journalisten belästigte 81-Jährige mit Ohrenstöpseln im Bett und teilte laut Polizei mit, er habe einfach "keine Lust gehabt, die Tür aufzumachen". Inzwischen hält er sich, angeblich wegen Herzproblemen, in einem Krankenhaus auf. Die dortigen Ärzte sollen die Betreuung beantragt haben. Der Berliner Rechtshistoriker Uwe Wesel hatte diese Möglichkeit schon Anfang Dezember im Deutschlandfunk befürchtet: "Es besteht meiner Meinung nach die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft aus Ärger über diese Blamage, die sich nun langsam herausstellen wird, für ihn den Antrag auf Betreuung stellt. Und Betreuungsrecht ist ein ganz gefährliches Instrument, das jemanden völlig entmündigen kann – so hieß das ja früher auch. Er hat bislang völlig normal gelebt. Er konnte einkaufen, konnte verreisen, konnte in die Schweiz fahren. Es gibt also eigentlich gar keinen Grund für eine Betreuung."