Weil Walter Hartmann weiß, wie rar gute Dachdecker sind, wollte er die Rente seiner Mitarbeiter aufbessern. Nun aber steht er vor dem Ruin. Seine GmbH muss zwei Millionen Euro aufbringen, um in ein paar Jahren die versprochene Zusatzrente auszuzahlen. Dabei hatte ihm vor Jahren ein Berater gesagt, eine Unterstützungskasse sei ideal für ihn: Er könne damit Gewinne steuerfrei beiseite legen, Sozialabgaben sparen, über ein hauseigenes Darlehen den eigenen Betrieb finanzieren und dazu noch Gutes für seine Angestellten tun. Heute schämt sich Hartmann dafür, dass er das geglaubt hat, und will deshalb nicht mit seinem richtigen Namen genannt werden.
Der Betrieb des Dachdeckermeisters aus dem Bergischen ist nicht der einzige, der Probleme hat, weil er auf eine Unterstützungskasse für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) setzte. Genau wie ihm wird vielen Mittelständlern das Prinzip Unterstützungskasse derzeit als optimale Finanzierungslösung verkauft. Glaubt man den Finanzvertrieben, ist sie der am schnellsten wachsende Bereich der bAV. Zumindest die Anbieter verdienen glänzend daran: Während der Absatz anderer Produkte ziemlich schleppend verläuft, verkaufen Berater nach eigenen Aussagen solche Unterstützungskassen an acht von zehn Firmen, die sie in dieser Frage beraten.
Rechtsexperten wie Sebastian Uckermann von der bAV-Beratung Kenston schütteln darüber nur den Kopf. Er kennt unzählige Fälle von Unternehmen, die so in eine Schieflage geraten sind: "Wenn Sie als Firmenchef das Steuerrecht, das Arbeitsrecht, die Sozialversicherung und die bAV nicht hundertprozentig verstehen, dann gehen Sie damit baden."
Die Rechtslage könnte sich allerdings verändern. Denn die Bundesregierung will jetzt mit einem neuen Gesetz Betriebsrenten massiv fördern. Dabei gibt es verschiedene Modelle, zu denen weiterhin auch Unterstützungskassen gehören.
Solche Kassen sind der älteste Weg, eine Betriebsrente aufzubauen. Bei großen Konzernen wie Siemens, die seit über hundert Jahren solche Kassen betreiben, funktionieren sie ja auch. Für viele kleine Unternehmen dürfte das Prinzip zu komplex sein: Dabei gründet eine Firma entweder selbst eine Kasse oder schließt sich einer Gruppenkasse an, die mehrere Unternehmen betreut. Meist haben die Kassen die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, das spart Steuern. Dort zahlt der Arbeitgeber dann einen Teil der Gehälter ein, für die keine Sozialabgaben fällig sind. Zudem kann er seine Beiträge von der Steuer absetzen. Das Geld soll sich in der Kasse dann durch geschickte Anlage vermehren und später die Zusatzrenten für die Mitarbeiter finanzieren.
Kommentare
Was soll der Artikel? Ob der Unternehmer sich seine Kredite bei der Unterstützungskasse oder bei einer Bank holt ist egal! Er hat seinen Angestellten etwas gönnen wollen, aber dabei seine Gewinnsituation völlig falsch eingeschätzt. Hätte er für seine Angestellten einen Vericherungsvertrag gemacht und zu viele Schulden bei der Bank, dann wäre er in der gleichen Situation.
Altersvorsorge ist ein Geldanlageproblem und kein Versicherungsproblem!
Außer Werbung für einige Berater würde den Leser vermutlich tatsächlich interessieren, wieviel Unterstützungskassen tatsächlich zur Eigenfinanzierung herangezogen werden. In der Regel beendet das Finanzamt so einen Versuch nämlich recht schnell. Dazu kommen noch die nicht gerade niedrigen Gebühren für den Pensionssicherungsverein.
In den allermeisten Fällen werden Unterstützungskassen nicht zur Finanzierung von Betriebsrenten bei Dachdeckerfirmen eingesetzt sondern sind ein relativ etabliertes Mittel zur Finanzierung von höheren Versorgung von leitenden Angestellten in der Industrie oder den Geschäftsführer selbst.
Viel spannender sind die Schieflagen bei unzureichend finanzierten Pensionszusagen. Da kommt tatsächlich ein Problem auf uns zu...
Als Unternehmer sollte man grundsätzlich die Finger von Altersicherung für Mitarbeiter lassen die den Betrieb nachträglich Kosten verursachen können. Der (neu gegründete) Konkurrent wird den Vorteil keine solchen Altlasten zu haben für sich ausnutzen.
Leider!
Hab ich es richtig verstanden, dass die 2 Mio fällig werden, weil er sie als Kredit aufgenommen hat? Er hat sich also das ausgezahlte Gehalt (den Teil der Altersvorsorge) zurückgeliehen und gleichzeitig von der Steuer abgesetzt?
Das nennt man Innenfinanzierung . Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden- wenn man weiß welche Verpflichtungen man eingeht und darauf achtet sie fristgerecht erfüllen zu können.