In der Geschichte der fortschreitenden Liberalisierung war die Ehe für alle ein erwartbares Kapitel, auch wenn die Hastigkeit überrascht, mit der das jetzt alles über die Bühne ging. Die Fairness gebietet es, dass gleichgeschlechtliche Paare vom Krankenhaus bis zum Erbschein genau so leben können wie Paare in einer klassischen Verbindung von Frau und Mann.
Natürlich gilt das auch für den Lebensbereich, der für die meisten Menschen zentral ist: die Elternschaft. Warum sollen zwei Frauen oder zwei Männer nach Einzelfallprüfung kein Kind adoptieren können? Die Kriterien sind sicher streng genug.
Was verwundert, ist aber nicht nur die Plötzlichkeit. Seltsam ist auch, dass wir jetzt den zweiten Schritt vor dem ersten machen: Die Gleichstellung Homosexueller kommt vor der Gleichstellung von Mutter und Vater.
Viele Menschen glauben, dass ein leiblicher Vater automatisch das Sorgerecht für sein Kind habe – weit gefehlt. Leibliche Vaterschaft bedeutet im Grunde nichts. Vater wird man vielmehr nur durch Heirat oder anderweitige Zustimmung der Mutter.
Legendär ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das vor einigen Jahren einem Mann den Vaterschaftstest verweigerte, als seine – noch mit einem anderen Mann verheiratete – Lebensgefährtin einige Monate nach der Geburt des gemeinsamen Kindes auszog, um zu ihrem Ehemann und zu den älteren beiden Kindern zurückzukehren, natürlich mit dem Säugling. Das Recht ist immer aufseiten des Ehemanns.
Daran wird mit großer Hartnäckigkeit festgehalten. Es sind vor allem linke und liberale Kräfte, die den Männern, die als verdächtige Macht gelten, keine Zugeständnisse machen wollen. So blieb auch ein Gesetz unfertig liegen, das 2015 vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden war. Es hatte einem "Scheinvater" – also einem Mann, der fälschlich von sich dachte, er sei der Vater – nach Auffliegen der Täuschung durch die Frau nicht das Recht zugestanden, von der Mutter den Namen des leiblichen Vaters zu erfahren, um den Unterhalt zurückzufordern. Denn da war nach damaliger Gesetzeslage der Schutz des Intimlebens der Mutter wichtiger.
Anderthalb Jahre brauchte Justizminister Heiko Maas, um einen Gesetzentwurf durchs Kabinett zu bringen, in dem es zwar eine Auskunftspflicht der Mutter geben sollte, aber keine Rückerstattung der Unterhaltszahlungen für den Zeitraum, in dem der Scheinvater nicht an seiner Vaterschaft gezweifelt hat. In dieser Zeit habe er doch schließlich das Familienleben genossen!
Gegen die Auskunftspflicht der Mutter wandten sich auch die Grünen, denen das Private plötzlich gar nicht mehr so politisch, sondern sehr intim erschien. Dass ein Kind früher oder später seinen Vater kennen möchte: pah!
Zielsicher destruktiv war auch Sigmar Gabriels Idee, bei säumiger Unterhaltspflicht den Führerschein zu entziehen. Als ob dann mehr Unterhalt entrichtet würde. Statistiken, die eine enge Kopplung der Zahlungsmoral mit der Häufigkeit belegen, mit der ein Vater sein Kind sieht, gibt es in den USA. Hierzulande fehlen Zahlen dazu. Das Gesetz über die Scheinvaterschaft wurde im Entwurf übrigens als alternativlos bezeichnet, kam aber bislang nicht in den Bundestag.
Die klassische Ehe diente früher zur Beruhigung der ewigen männlichen Unsicherheit bezüglich der Nachkommen. Man muss ihr keine Träne nachweinen. Dass wir bislang kein Konzept für die Vaterschaft ohne Ehe haben, ist allerdings ein Versäumnis, dessen Dramatik kaum zu überschätzen ist.
Immer häufiger wachsen Jungs überhaupt ganz ohne Männer auf. Sie leben bei einer alleinerziehenden Mutter, treffen auf Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen. Männlichkeit erscheint ihnen als etwas sehr Fernes, nur durch Überanstrengung Erreichbares. Daraus resultiert dann das, was heute oft fälschlicherweise als "toxische Männlichkeit" bezeichnet wird.
Das Konzept moderner Vaterschaft in Zeiten der DNA ist eigentlich lächerlich simpel: Auf die Leiblichkeit kommt es an. Muss man wirklich daran erinnern, welch starkes Band sie ist?
Die Ehe für alle ist gut gemeint. Aber sie läuft Gefahr, die echte Vaterschaft weiter zu unterminieren. Denn schwule Paare werden nach Jahren auf dem Adoptionsamt bestimmt auch jene Erfolglosigkeit erleben, die für leibliche Väter beim Sorgerecht längst bleierner Alltag ist.
Dass Schwule sich gern darauf berufen, auch Jesus habe zwei Väter gehabt, zeigt, dass sie sich mit dem Problem der leiblichen Vaterschaft und der politischen Debatte darüber nicht auseinandergesetzt haben.
Vielleicht schreibt ein Dramatiker ja in der Zwischenzeit das Stück über den Mann, der mit dem Wunsch auf Vaterschaftstest scheitert, während sein Sohn von der Mutter zur Adoption freigegeben wird und schließlich bei zwei netten Frauen aufwächst: die perfekte Versuchsanordnung für die gute alte pathologische Hypermaskulinität.
Aber wer weiß, vielleicht setzt sich irgendwann die Erkenntnis durch, dass Heteronormativität sich, wie das Wort schon sagt, illiberal auch gegen Heteros richtet, indem sie eine überkommene Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau zementiert. Dann könnte das Leid der Kuckuckskinder, der Stiefkinder und all der Kinder, die keinen oder den falschen Vater haben, endlich gemindert werden. In der Zahl stehen sie den Homosexuellen übrigens nicht nach. Nur eine Lobby haben sie nicht.
Kommentare
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Herr Bend,
es tut mir leid, hier so schlecht Recherchiertes zu lesen.
oder steckt eine Absicht dahinter?
Sie schreiben, dass unverheiratete Väter nur mit der Einwilligung der Mutter das Sorgerecht erhalten können.
Das trifft nicht zu: Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, können ganz einfach einen Antrag auf Sorgerecht stellen und erhalten das Sorgerecht, auch wenn die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht ist.
Ich glaube Väter sind in der Lage so einen Antrag auszufüllen?
In der Hoffnung in der Zukunft zutreffende Informationen zu lesen
Mit freundlichen Grüßen
Und warum bekommen sie nicht automatisch das Sorgerecht?
Warum muss ein unverheirateter Mann erst vor das Familiengericht ziehen, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen?
Ach ja, und falls die Mutter dann immer noch nicht möchte, reichen 'vorgeschobene Kommunikationsprobleme' durchaus aus, die gemeinsame Sorge zu verweigern.
Gängige Praxis in deutschen Gerichtssälen.
'"Immer häufiger wachsen Jungs überhaupt ganz ohne Männer auf. Sie leben bei einer alleinerziehenden Mutter, treffen auf Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen. Männlichkeit erscheint ihnen als etwas sehr Fernes, "
Was für ein verkopfter Überschwachsinn, an der Praxis vorbeigeschaut durch den Schleier der eigenen Überzeugung.
Es gibt also keine Freunde, Klassenkamaraden, männlichen Lehrer, keine Väter bei Freunden, keine Brüder, überhaupt keine männlichen Verwandten? Keine Männer in der Nachbarschaft, beim Sport- o.a.vereinen? Nicht mal die Väter der Mütter existieren, genannt Grossväter? Und der biologische Vater? In Luft aufgelöst?
Als nächstes werden diese armen Jungs dann auch noch schwul, weil sie "verzeifelt und alleingelassen unter Frauen" die Liebe zum Vater suchen? Ziehen einsam durch die Gassen der Grossstadt?
Selten so einen hanebüchenen Blödsinn gelesen, ausser vielleicht in gnadenlos veralteten psychoanalytischen Selbsthilfeschmachtfetzen geschrieben von egozentrischen Möchtegern-Freuds, die der Welt mit schriftstellerischer Gewalt irgendwelche tollen Theorien hinterlassen wollen "ich habe ein, nein DAS Buch über Kindererziehung geschrieben, lobpreiset mich!".
Dass biologische Väter kein Recht haben, ihr Kind zu sehen ist allerdings eine himmelschreiende Ungerechtigkeit auch noch zu Lasten des Kindes, gar keine Frage. Hier leuchtet noch das alte "das Kind soll ungestört aufwachsen" durch, mit dem jahrzehntelang Waisen und Adoptivkinder belogen wurden.
Die feminisiert Politik der Regierung ist Schuld und die Tyrannei der Minderheiten.