Die Aufregung war groß, als im Februar bekannt wurde, dass Bilel A. nach Tunesien abgeschoben worden war. Denn Bilel A. war ein Freund von Anis Amri, dem Attentäter, der im Dezember 2016 im Namen des IS einen Lkw auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz steuerte und zwölf Menschen tötete. Anis Amri und Bilel A. waren gemeinsam aus Italien eingereist, sie hatten sich noch am Tag vor dem Anschlag getroffen, auf A.s Handy fanden sich Bilder vom späteren Tatort. Aber weil der Generalbundesanwalt (GBA) keine Beweise für eine mögliche Komplizenschaft erkannte, wurde A. abgeschoben. Jetzt stellt sich heraus: Es gab eine ganze Reihe ähnlicher Fälle. Allein seit dem Jahr 2015 sind zehn Beschuldigte aus dem Bereich Islamismus während laufender Ermittlungsverfahren des GBA abgeschoben worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) hervor. Auf Anfrage der ZEIT bestätigte das Bundesjustizministerium, dass es in neun dieser Fälle um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ging. Die Männer seien nach Afghanistan, Italien, in den Libanon, die Niederlande, die Russische Föderation und nach Tunesien abgeschoben worden. Grundsätzlich, so das Ministerium weiter, müsse die zuständige Staatsanwaltschaft einverstanden sein. Die Anklagebehörden müssten dabei in jedem Einzelfall abwägen, ob das Strafverfolgungsinteresse das Interesse an der Abschiebung überwiege – oder eben nicht. Es sei eine "fragwürdige Präventionsstrategie, wenn dschihadistische Aktivisten in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, dort Anschläge gegen Zivilisten verüben und beim Ausbau von Netzwerken mitwirken", sagt Martina Renner, die im Untersuchungsausschuss des Bundestags zu Amris Anschlag als Obfrau der Linken fungiert.
Islamismus: Außer Landes
Seit 2015 wurden zehn Beschuldigte aus Islamismusverfahren abgeschoben.
Kommentare
Lieber in den Ursprungsländern, als hier, so hart es ist. Dass man das ernsthaft aus deutscher Warte heraus kritisieren kann, erschließt sich mir nicht...
"Lieber in den Ursprungsländern, als hier,..."
Stichwort: Radikalisierung im Gefängnis.
U.U. kommen da normale Kleinkriminelle mit Dschihadisten oder Islamisten in Kontakt. Einige Kleinkriminelle entdeckten in u.a. deutschen Gefängnissen ihre Religiösität. Im Prinzip müssten Islamisten von den anderen separiert werden.
Auch in anderem Maßstab kann das Folgen haben. Z.B. gab es während der Irakinvasion ein großes Gefangenenlager im Süden des Landes, wo möglicherweise der Grundstein für den IS gelegt wurde. Das verdeutlicht die Brisanz der Thematik.
"Camp Bucca...
The detention of large numbers of Jihadists and ex-Ba’athists during the Iraqi insurgency provided them with the opportunity to forge alliances and learn from each other, combining the ideological fervour of the former with the organizational skills of the latter."
https://en.wikipedia.org/...
Ich denke hier will man nur effektiv abarbeiten, eben offenbar mit der Voraussicht, dass noch viel viel mehr ins Visier geraten.
Insofern ist nachzuvollziehen, dass man sich nicht auf langwierige Verfahren, deren Ausgang aufgrund einer oft dünnen Beweislage, mit einem eher milden Urteil enden könnten.
Entspricht zwar nicht 100% unserer Rechtsvorschrift, aber Versäumnisse der Vergangenheit kann man so am schnellsten bereinigen. Es ist eben doch schon 5 nach 12...
Hoffentlich schafft man es auch, dass diese Menschen nie wieder zurück kehren können!
Die Vorstellung, die Herkunftsländer würden Dschihadisten gewähren lassen, ist abenteuerlich.
Super,
bleiben nur noch tausende hichgefährliche Gefährder!
Mudddi und ihre Brandstifter lösen das sicher.