Der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sorgt wegen des Dieselskandals für heftige Diskussionen. Er steht in der EU-Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999. Und die hat eine bizarre Geschichte.

Ganz am Anfang stand ein gut gemeintes Gesetz: Im März 1985 erließ der Rat der Europäischen Union die erste "Richtlinie über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid". Fortan sollten Gesundheit und Umwelt vor dem schädlichen Auspuffgas geschützt werden. Die Konzentration des Stoffes in der Außenluft durfte, über das Jahr gemittelt, 200 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht übersteigen. Da der Grenzwert über jeden Streit erhaben sein sollte, bestimmte das EU-Gesetz auch, wie er künftig an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen sei: "Dieser Wert muss auf den Ergebnissen im Rahmen der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchgeführten Arbeiten beruhen, und zwar vor allem auf den für diesen Schadstoff ermittelten Relationen zwischen Dosis und Wirkungen."