Sollte tatsächlich Gesetz werden, was die Justizminister der Europäischen Union gerade gegen den Widerstand Deutschlands und sechs weiterer Mitgliedsstaaten beschlossen haben, droht ein weitreichender Eingriff in die Grundrechte. Denn Strafermittler eines anderen EU-Staates dürften sich dann unmittelbar an in Deutschland tätige Internet- und Telefonfirmen wenden und die Herausgabe von Kundendaten verlangen.
Ein Staatsanwalt aus Budapest könnte in diesem Fall von der Deutschen Telekom die Preisgabe von Bildern, WhatsApp-Nachrichten, Browserbewegungen und E-Mails eines Deutschen fordern. Die einzige Voraussetzung wäre, dass der Verdächtige in Ungarn einer schweren, mit mindestens drei Jahren Gefängnis bewehrten Straftat beschuldigt wird. So will es der Entwurf einer sogenannten E-Evidence-Verordnung zur Herausgabe elektronischer Beweismittel, der jetzt vom Europäischen Parlament beraten wird. Der genaue Zeitplan dafür ist jedoch unklar.