In der Schwebe – Seite 1
Die Ausgangslage ist klar – und sie ist brisant. Während die Klimakrise eskaliert, bleiben die politischen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung nach wie vor weit hinter dem Notwendigen und dem bereits Beschlossenen zurück, auch in Deutschland. Die Grünen regieren derweil mit und sind nicht nur den Zwängen zweier klimazögerlicher Koalitionspartner, sondern auch den realen wie den eingebildeten Notwendigkeiten einer fossilen Energiekrise unterworfen, der unter anderem mit fossilem Ausbau begegnet wird.
Fridays for Future hat viel von seiner Mobilisierungsfähigkeit verloren und an subversiver Kraft gegenüber dem Mainstream eingebüßt. Folgerichtig hat FFF auch keine Definitionsmacht über die Radikalisierung der Klimabewegung. Etwas unentschlossen steht man dabei, wenn jetzt radikalere Gruppierungen wie Ende Gelände, Extinction Rebellion oder die Letzte Generation verschiedene Varianten von zivilem Ungehorsam leisten, oft mit je tagesaktuellen Begründungen.
Diese Gruppen wiederum haben bisher keine legitimen Sprecherinnen hervorgebracht, die mit einiger Wirkung auf die eigenen Leute, geschweige denn auf die breite Öffentlichkeit benennen könnten, welche Formen von zivilem Ungehorsam legitim sind und welche nicht, welche Rechtfertigungen für Gesetzesbrüche in einem demokratischen Rechtsstaat akzeptabel sind und welche nicht. Und offenbar fehlt ihnen zuweilen auch der innere Kompass, um bestimmte Aktionsformen zumindest auszusetzen und zu überdenken, wenn dabei unbeabsichtigt Menschen zu Schaden gekommen sein könnten wie zuletzt in Berlin.
Zwei Formen der Radikalisierung – die der Klimakrise und die der Klimabewegung – gehen also einher mit einer diffusen und immer gereizteren Debatte über das Beschmutzen von Bildern, die Blockade des Straßenverkehrs, die Besetzung von Bauplätzen und die Verteidigung von Dörfern, die der Braunkohle weichen sollen. Oder umfassender gesagt: der Debatte über zivilen Ungehorsam im Anthropozän, also in der Epoche, da die Menschheit die Entwicklung der Erde dominiert und zur raschen und umfassenden Beschädigung ihrer eigenen Lebensgrundlagen angesetzt hat.
Man muss davon ausgehen, dass die beiden Radikalisierungen die Demokratien des 21. Jahrhunderts weiter beschäftigen werden, es lohnt sich also, in dieser Debatte die Argumente nicht weiter nur aus dem Ärmel zu schütteln oder aus der Hüfte zu schießen. Es wurde nämlich schon vorgedacht. Die demokratietheoretischen Diskurse über zivilen Ungehorsam sind jahrzehntealt, sie sind gedankenreich, und sie sind geeignet, einen Konsens im Dissens herzustellen, das heißt, selbst bei fundamentalem Zwist in einer existenziellen Frage einen Minimalkonsens über das Wie des Streites zu bewahren. Darum soll es hier gehen. Dafür greifen wir insbesondere auf einen Aufsatz von Jürgen Habermas von 1983 zurück, der den Titel trug: "Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat". Darin wird gewissermaßen der State of the Art der damaligen Debatte behandelt. Die wiederum ist auch deswegen aktuell, weil es seinerzeit schon um ein Menschheitsrisiko ging, nämlich den Atomkrieg.
Doch fangen wir mit dem Klobigen an, etwa mit Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP. Der twitterte am 24. Oktober als Reaktion auf die Gemäldebeschmutzungen: "#Aktionen, die fremdes Eigentum beschädigen, sind nicht nur eine #Dummheit, sondern auch kriminell. Sie sind durch kein noch so nobles Anliegen zu rechtfertigen." Oder nehmen wir Markus Söder, den bayerischen Ministerpräsidenten, der zum gleichen Thema drei Tage später twitterte: "Wer ein Kunstwerk angreift, begeht Sachbeschädigung und muss bestraft werden. Das ist kein Aktivismus, sondern kriminell. Jeder darf in unserem Land friedlich protestieren. Jede Form von Radikalität muss geahndet werden. Dafür gibt es null Toleranz."
In beiden Fällen wird die Rechtwinkligkeit des Rechtsstaates doch sehr überschätzt, wie noch zu zeigen sein wird. Beide Tweets freuen sich überdies mit jedem Wort, endlich "kriminell" sagen zu können, und strahlen so eine gewisse Aggressivität aus, vor der man nicht genug warnen kann. Derlei Überdrehtheit wird noch deutlicher in einem Leitartikel aus der FAZ vom 15. August in Reaktion auf eine gewaltfreie Aktion von Ende Gelände. "Doch ist zu hoffen, dass (...) nicht die Demokratie infrage gestellt wird, sondern eine Bewegung, die mit hehren Zielen und Zeitdruck eine Art Klima-Terrorismus rechtfertigt." Ziviler Ungehorsam ist also schon Klima-Terrorismus. Und in Stammheim sind noch Plätze frei.
Umgekehrt hantieren allerdings auch viele Klimabewegte bei der Begründung ihrer Aktionen mit viel zu großkalibrigen und daher untauglichen Argumenten, etwa so: "Was ist die Beschädigung eines Kunstwerks gegen die Zerstörung der Welt?" Die Antwort kann hier nur lauten: Ja, nichts. Allerdings trifft das auch auf fast alles andere zu: Was ist der demokratische Rechtsstaat gegen die Zerstörung der Welt? Ja, nichts. Und so weiter. Mit diesem Argument erteilt man sich selbst einen Blankoscheck, der für einen demokratischen Rechtsstaat so niemals akzeptabel sein kann, weil er die Mehrheitsregel zugunsten einer Minderheitenanmaßung aushebelt.
In die Klimafrage ist auch ein Generationskonflikt eingewoben
So geht es also nicht. Wie dann?
Zunächst mal müsste man sich von der Rechtsbruch-ist-Rechtsbruch-Apodiktik verabschieden und von dem Wort kriminell. Habermas hat schon vor vier Jahrzehnten die Redeweise, wie sie jetzt von Söder, Buschmann und vielen anderen wieder geübt wird, "autoritären Legalismus" genannt.
Um diesem zunächst mit einem einfachen Beispiel zu begegnen: Wenn jemand an einem Steuerboykott teilnimmt, um damit etwa gegen die tierquälerischen Agrarsubventionen zu protestieren, und seine Steuern stattdessen an Soko Tierschutz überweist, so bricht er dieselben Gesetze wie ein gewöhnlicher Steuerhinterzieher, der das Geld lieber für sich selbst behalten will. Der qualitative Unterschied liegt auf der Hand: Der eine leistet zivilen Ungehorsam (und stellt sich der Strafe), der andere ist kriminell (und versucht, dem Gesetz zu entwischen).
Sodann müsste man dringend einen genaueren Blick auf das werfen, was in den genannten Zitaten "noble Anliegen" oder "hehre Ziele" genannt wird – als ob die Klimaaktivistinnen eine Art Charity-Dinner mit Ankleben veranstalten würden. Tatsächlich geht es bei der Klimakrise um eine potenzielle Menschheitskatastrophe, die die Mehrheitsregel ganz gefährlich an den Grenzen ihres eigenen Geltungsbereichs jonglieren lässt. Mehrheitsentscheidungen müssen nämlich im Prinzip reversibel sein, von neuen Mehrheiten rückgängig gemacht werden können, worauf Habermas ebenfalls hingewiesen hat. Dies ist jedoch bei der Klimakrise mit jedem Tag weniger der Fall. Und falls demnächst auch noch die berüchtigten Kipppunkte erreicht werden, so hätten heutige Mehrheiten im Endeffekt beschlossen, dass künftige Mehrheiten gar kaum noch etwas zu beschließen haben, weil dann unwiderruflich die Notstände direkt durchregieren. Wenn es noch eine Weile so weitergeht mit der Erhitzung der Erdatmosphäre, dann regiert hier demnächst das THW zusammen mit der Leopoldina und dem Bundesgrenzschutz.
Wobei die Formulierung "heutig" und "künftig" immer den Eindruck erweckt, dass es sich hier auf der einen Seite um schon lebende und auf der anderen um noch nicht lebende Menschen handelt. Tatsächlich haben die schon lebenden Jüngeren das zweifelhafte Vergnügen, die mögliche Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen noch in vollem Umfang erleben zu dürfen. Darum ist in die Klimafrage auch ein Generationskonflikt eingewoben, gegen den 68 ein etwas ausgearteter Kindergeburtstag war. Denn natürlich darf die Mehrheit der Älteren prinzipiell nicht beschließen, dass für ihr eigenes Gegenwartsbehagen die Jüngeren demnächst mit noch mehr Dürren, Fluten, Flucht und ebendem dramatischen Verlust an Optionen bezahlen müssen.
Der autoritäre Legalismus mit seiner Recht-ist-Recht-Mehrheit-ist-Mehrheit-Rhetorik hingegen leugnet de facto die existenzielle Dimension und die Dringlichkeit der Klimakrise wie auch den historisch neuartigen Generationskonflikt. Es gibt jedoch sehr gute Gründe dafür, dass die Mehrheitsgesellschaft und der Rechtsstaat gegenüber Recht brechenden jungen Klimaaktivistinnen ein freundliches und tolerantes Gesicht aufsetzen sollten, schon eingedenk der eigenen prekär gewordenen Legitimationsgrundlage.
Das wäre dann die Verbeugung der Mehrheitsregel vor dem Menschheitsproblem.
Wie aber lässt sich bei alledem umgekehrt verhindern, dass mit der Berufung auf die Zerstörung künftiger Freiheiten schon jetzt der demokratische Rechtsstaat unterminiert wird? Dafür hat Habermas unter Berufung auf den amerikanischen Philosophen John Rawls schon vor 40 Jahren zwei kluge Regeln formuliert (neben dem selbstverständlichen Gebot der Gewaltfreiheit). So darf ziviler Ungehorsam nicht versuchen, sich nach einem Gesetzesbruch der Strafe zu entziehen. Die Tat verweist auf das existenzielle Anliegen, die Bereitschaft, sich zu stellen, verweist auf den Respekt vor dem Rechtsstaat. Zum anderen kann ziviler Ungehorsam stets nur symbolisch sein, sich an die Mehrheit richten und versuchen, sie zum Umdenken zu bewegen. Er darf die Durchsetzung seiner Ziele also materiell nicht erzwingen wollen, wie das einige Großsprecher aus der Klimaszene bereits ankündigen. Das schließt Blockaden oder Sachbeschädigung nicht aus, solange sie nicht mit dem Staat in einen Erzwingungswettbewerb treten. Denn das trüge im Kern das Potenzial eines Bürgerkriegs.
Diese beiden Gebote für zivilen Ungehorsam im Anthropozän stellen dann gewissermaßen die Verbeugung des Menschheitsproblems vor der Mehrheitsregel dar. (Wobei auch eine im Grundsatz legitime Aktion jeweils konkret begründet und erklärt werden muss. Denn was demokratietheoretisch berechtigt ist, kann gleichwohl ganz falsch sein.)
Das Schweben wird zum Schwanken
Selbstredend ist dieser dialektische Ansatz für beide Seiten unbefriedigend, und das soll er auch sein. Man muss den zivilen Ungehorsam eben "bewusst in der Schwebe" (Habermas) halten, wenn die beiden wichtigsten Ziele unserer Gesellschaft – die Bewahrung der Demokratie und ihrer physikalisch-biologischen Voraussetzungen – politisch streitig, aber zivil ausgetragen werden sollen.
Dieses In-der-Schwebe-Halten ist übrigens kein spezieller demokratietheoretischer Ansatz eigens für den zivilen Ungehorsam in einem ansonsten ganz und gar rechtwinkligen Rechtsstaat. Vielmehr schwebt auch das Fundament dieser Demokratie. Gemeint ist das Verhältnis von Mehrheit und Grundgesetz, von Verfassungsgericht auf der einen und von Regierung und Parlament auf der anderen Seite.
Das höchste Gericht ist nämlich aus guten Gründen auch das schwächste Gericht, weil es gegenüber der Regierung letztlich nichts erzwingen kann. Urteilt Karlsruhe über Berlin, so muss es darauf setzen, dass der Delinquent sein eigener Bewährungshelfer ist, dass die verurteilte Regierung oder das Parlament sich einsichtig zeigen. In dem Moment, da das Verfassungsgericht blankzieht, würde sofort offenbar, dass es blank ist, Karlsruhe hat halt keine Polizei. Es könnte zum Beispiel Volker Wissing nicht verhaften lassen, obwohl der in seiner Eigenschaft als Bundesverkehrsminister in einem Akt fortgesetzten exekutiven Ungehorsams ganz offensichtlich gegen den Geist des Karlsruher Klima-Urteils vom 29. April 2021 verstößt.
Seinerzeit hatte das höchste Gericht eine sehr große neue Logik aufgemacht, der gemäß es nicht erlaubt sein kann, den Jüngeren durch eine mangelhafte Klimapolitik künftige Freiheitsrechte zu nehmen. Diese große Logik, diesen Jahrhundertzusatz zu aller bisherigen Verfassungstheorie, hat Karlsruhe jedoch bewusst mit recht überschaubaren Ausführungsbestimmungen versehen. Denn es kann ja nicht sein, dass ein Gericht sich zum Akteur einer so gigantischen, alle Bereiche der Gesellschaft berührenden Transformation macht, wie sie eine echte Klimawende nun mal bedeuten würde. Andernfalls würden die Richter zur Meta-Regierung, und das Grundgesetz würde dauerhaft über die Mehrheit gestellt.
Darum also wird das Klima-Urteil in der Schwebe gehalten, was einschließt, dass die Richter nicht jährlich prüfen, ob die Regierung sich an die Vorgaben des Urteils hält, der Respekt vor Regierung und Parlament drückt sich hier in Warten und Schweigen aus.
Tja, und das ist dann auch der Punkt, an dem das Schweben zum Schwanken wird. Karlsruhe hat mit seinem Klima-Urteil der Politik klargemacht, dass heutige Entscheidungen oder Unterlassungen nicht zu künftigen Freiheitseinschränkungen führen dürfen. Doch wie damit verfassungstheoretisch umzugehen ist, dass es bei der Klimakrise einen dramatischen Zeitdruck gibt, dass also mit jedem Tag des höflichen Karlsruher Zuwartens Freiheiten der Jüngeren durch die Sanduhr rauschen und mit jedem zweiten Tag schon viermal so viele, das wissen die Richter auch nicht.
Wie aber tritt man jungen, klimarealistisch eingestellten Menschen gegenüber, deren eigene Regierung klimapolitisch die Verfassung beugt, während Karlsruhe aus übergeordneten Gründen erst einschreiten dürfte, wenn schon wieder sehr, sehr viel juvenile Zukunftsfreiheit verbraucht sein wird? Jedenfalls sollte man diese jungen, ungehorsamen Menschen lieber nicht als kriminell bezeichnen, sonst könnten sie einen selbst im Gegenzug womöglich ebenfalls als Verfassungsbrecher bezeichnen. Wer wen dabei mit mehr Recht kriminalisiert, das lassen wir hier mal lieber: in der Schwebe.
Anmerkung 4. November 2022: Dieser Text wurde wegen neuer Entwicklungen gegenüber der Print-Ausgabe l eicht aktualisiert.