Wenn Alexander Jorde bislang vom Notstand in der Pflege sprach, dann meinte er den Personalmangel in Krankenhäusern. Der junge Krankenpfleger wurde 2017 bekannt, als er Angela Merkel damit im Wahlkampf konfrontierte und anschließend ein Buch über die Kranke Pflege schrieb. Knapp drei Jahre später warnt Jorde vor einem neuen Notstand, einem rechtlichen. Diesmal geht es um ein Gesetz, das an diesem Mittwoch im Landtag von Nordrhein-Westfalen debattiert wird. Auf Twitter schreibt Jorde von einem "massiven Eingriff in die Grundrechte" und von einer "Gefahr für die Demokratie". Ministerpräsident Armin Laschet wolle "Pflegefachkräfte und anderes medizinisches Personal zur Zwangsarbeit verpflichten".
Die Landesregierung in Düsseldorf will mit ihrem neuen Epidemie-Gesetz der Corona-Krise begegnen. Doch es stellt sich die Frage: Geht sie mit ihren Plänen gerade zu weit?
Überall in Deutschland wird nach medizinischem Personal gesucht. Kliniken stellen Medizinstudierende ein und bitten die Bundeswehr um Hilfe. Krankenhäuser rekrutieren Pensionäre. Pflegeverbände richten Plattformen zur Vermittlung von Ärzten und Pflegern ein, Leiharbeitsfirmen beobachten eine steigende Nachfrage. Das Robert Koch-Institut senkt seine Hürden, damit medizinisches Personal nach ungeschütztem Kontakt mit Infizierten nicht mehr lange in Quarantäne muss. Denn wenn die Zahl der Patienten wie oft prognostiziert bald massiv steigt, wird jeder gebraucht. Doch darf man medizinisch Kundige zum Einsatz zwingen?
Die Landesregierung will genau das mit ihrem Gesetzesentwurf erreichen. Dieser soll ihr nie dagewesene Befugnisse erteilen: Sie soll beispielsweise Behandlungs- und Schutzmaterial beschlagnahmen und verteilen dürfen. Für Aufregung unter Ärzten und Pflegenden sorgt jedoch ein anderer Paragraf.
Eine Strafe von bis zu 500.000 Euro droht
In Paragraf 15 steht, dass die Landesregierung künftig "Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen", zum Einsatz am Patienten verpflichten kann. Weiter ausgeführt wird das Gesetz mit den Worten: "Die Behörden können jede Person Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zuweisen und verpflichten." Dazu sollen die Ärztekammer und die Kassenärztlichen Vereinigungen der Regierung künftig kostenfrei die Kontaktdaten aller medizinisch geschulten Kräfte aushändigen. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig widersetzt, soll "mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro" bestraft werden können.
Das sei "Zwangsarbeit", twitterte der Strafverteidiger Udo Vetter. Er ist nicht der Einzige, der den Gesetzesentwurf für verfassungswidrig hält. Die Grünen im Landtag sprechen in einer Stellungnahme davon, dass Teile des Gesetzes "verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenklich" seien. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, spricht von einer "Ohrfeige für die vielen, die sich bereits jetzt so engagiert kümmern". Außerdem schreibe das Grundgesetz vor, niemand dürfe "zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht".
Doch von einer solchen Pflicht könne im Fall des medizinischen Personals nicht ausgegangen werden, sagt der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht Clemens Arzt. Damit seien im Grundgesetz eher Tätigkeiten wie Schneeräumen oder Straßenreinigung gemeint, die seit Langem bestehen. Arzt geht deshalb davon aus, dass der Passus des Gesetzesentwurfs verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.