Die Kluft zwischen Gering- und Topverdienern ist in Deutschland aufgrund der deutlichen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns kleiner geworden. Im April 2023 verdienten Besserverdienende im Schnitt das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden, teilte das Statistische Bundesamt mit. Im April 2022 war es noch das 3,28-Fache. In den Jahren zuvor hatte sich der Abstand kaum verändert.

"Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns", begründeten die Statistiker den aktuellen Rückgang der sogenannten Lohnspreizung. Der gesetzliche Mindestlohn ist von April 2022 bis April 2023 von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde angehoben worden.

Die Verdienste der untersten Einkommensgruppe erhöhte sich dadurch um 12,4 Prozent. Die der oberen dagegen lediglich um 1,9 Prozent. Laut dem Statistischen Bundesamt hatten Besserverdienende im April 2023 einen dreimal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende.

Dabei zählte eine Person im April vergangenen Jahres bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienern – gehörte also zu den unteren zehn Prozent der Lohnskala. Wer mindestens 36,48 Euro Stundenlohn bekam, zählte zu den Besserverdienern und damit zu den oberen zehn Prozent.

In West- und Ostdeutschland fielen die Veränderungen beim Lohngefälle zuletzt ähnlich aus. Sowohl im Westen wie im Osten sank der Verdienstabstand. Dennoch bleibt das Lohngefälle im Westen deutlich größer als im Osten: In Westdeutschland erhielten Besserverdienende im April 2023 den 3,04-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden. In Ostdeutschland erzielten sie den 2,49-fachen Verdienst. Im April letzten Jahres lag der Verdienstabstand im Westen bei 3,34 und im Osten beim Faktor 2,8, teilte das Statistische Bundesamt mit.