"Stellungswechsel, Gummi ab" – Seite 1

Zwei Menschen haben Sex, einvernehmlich, benutzen ein Kondom. Doch heimlich zieht einer das Kondom ab. Stealthing heißt das. Das Wort leitet sich vom Englischen stealth ab, das List oder Heimlichtuerei bedeutet. Der Sexualpartner merkt oftmals erst nach der Ejakulation, was passiert ist. Nachdem eine US-amerikanische Wissenschaftlerin im April dazu eine Studie veröffentlichte, schrieben Medien das ganze vergangene Jahr über Stealthing, einige nannten es einen "neuen Sex-Trend", der "gefährlich" oder "ekelhaft" sei. Doch der Sexualstrafrechtler-und Professor Joachim Renzikoswki sagt: "Das ist kein Trend, das ist eine Straftat." Wir haben die Perspektive der Opfer, der Täter und die Rechtslage recherchiert.

Die Opfer

Er ist Architekt, höflich, intelligent und lustig. Sophie lernt Mark (Name geändert) über Tinder kennen. Sie chatten einige Tage, verabreden sich für ein Date in einer Cocktailbar. Sie mögen sich, flirten. Er lädt sie auf ein Getränk nach Hause ein. Dort schenkt er ihr ein Glas Wein ein. Sophie trinkt nur dieses eine Glas. Nur eins. So erzählt sie es Monate später.

Die Frage, wie viel sie getrunken hat, wird sie in den folgenden Tagen und Wochen wieder und wieder beantworten müssen. Noch in der Nacht ihres Dates findet sich Sophie zunächst im Krankenhaus und anschließend auf der Polizeiwache wieder, um ein Sexualdelikt anzuzeigen: Stealthing.

"Warum regst du dich denn jetzt so auf?"
Mark

Am Abend ihres Dates haben Sophie und Mark einvernehmlichen Sex. Sophie fragt ihn, ob er ein Kondom habe. "Natürlich", antwortet er und steht auf, um eins zu holen. Sophie sieht zu, wie er es überrollt. Während sie miteinander schlafen, dreht Mark sie irgendwann um, sodass sie ihn nicht mehr sehen kann. Als er schließlich ejakuliert, spürt sie, dass er kein Kondom mehr trägt. Sophie springt auf, schreit ihn an: "Wo ist das Gummi, was hast du gemacht?" Mark gibt sich verunsichert, er verstehe nicht, wo das große Problem sei. "Warum regst du dich denn jetzt so auf?", fragte er und lacht sogar ein wenig, als sei doch alles nur halb so wild. "Ich kann nicht glauben, dass du das getan hast", ruft Sophie, zieht sich hastig an und verlässt seine Wohnung. So lautet ihre Version der Nacht.

Als sie im Taxi sitzt, wählt sie mit zitternden Fingern die Telefonnummer einer Freundin: "Es ist etwas passiert, kann ich kommen?" In deren Wohnung läuft sie auf direktem Weg ins Badezimmer; sie duscht lange, beseitigt seine Spuren. Sie steht unter Schock, kann kaum begreifen, was ihr eben passiert ist. Gemeinsam mit ihrer Freundin fährt sie kurz darauf in eine gynäkologische Ambulanz, um die Pille danach zu besorgen und sich auf sexuell übertragbare Krankheiten wie H.I.V. testen zu lassen. Dort angekommen fällt zum ersten Mal das Wort Vergewaltigung – ausgesprochen von einer Krankenschwester, die Sophie nahelegt, mit der Polizei zu reden. Sophie fährt zur Wache. Die Polizisten nahmen den Fall sehr ernst, auch sie hätten von einer Vergewaltigung gesprochen, erzählt Sophie.

"Wir sprachen darüber, ob ich womöglich sein Leben ruiniere"
Sophie

Einige Wochen später wird Sophie aufs Polizeipräsidium geladen und nimmt dort eine ganz andere Stimmung wahr. Immer wieder fragen die Polizisten, ob sie die Anzeige nicht doch zurückziehen wolle; fragen, ob sie womöglich betrunken gewesen sei. Und sie betonen, mit dieser Anzeige könne sie ein Leben ruinieren. "Es war eine absurde Situation", sagt Sophie heute. "Wir sprachen darüber, ob ich womöglich sein Leben ruiniere, zu einer Zeit, in der ich auf das Ergebnis meines H.I.V.-Tests wartete." Während der Anhörung fühlt sich Sophie mit einem Mal unsicher, schuldig. Und sie schämt sich – obwohl sie weiß, dass sie die Wahrheit sagt. Sie wirft sich vor, für Ärger und Unruhe zu sorgen und überlegt, ob der Fall wirklich "schlimm genug" sei, um ihn zur Anzeige zu bringen. Doch sie ruft sich ins Gedächtnis, dass nicht sie verantwortlich ist, für das, was sie erlebt hat. Sie will, dass Mark Konsequenzen spürt. Und sie bleibt bei der Anzeige. Doch Mark gibt während seiner Anhörung zu Protokoll, das Kondom sei abgerutscht. Damit steht ihre Aussage gegen seine – und die Ermittlungen werden eingestellt. 

Die Rechtslage

Sophie ist Britin, sie hat ihre Geschichte zuerst für den Guardian aufgeschrieben und sich zu einem Interview mit ZEIT Campus ONLINE bereit erklärt. In Großbritannien gibt es seit 2003 den "Sexual Offences Act", der festlegt, dass alle Sexualkontakte ohne Einverständnis strafbar sind; ähnlich wie im deutschen Strafrecht wird jede Penetration ohne Einverständnis als Vergewaltigung eingestuft – in der Theorie zumindest.

Anders als in Deutschland bestimmen jeweils einzelne Regelungen, unter welchen Voraussetzungen kein wirksames Einverständnis vorliegt. So ist beispielsweise Täuschung (fraud) ein Grund, der eine wirksame Zustimmung ausschließt. Dazu gehört auch Stealthing, da die Frau nicht zugestimmt hat, ohne Kondom Geschlechtsverkehr zu haben und der Mann sie durch eine Täuschung – das heimliche Abziehen des Kondoms – zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gezwungen hat. 

Es ist schwierig Frauen zu finden, die über dieses Thema sprechen wollen. Das liegt auch daran, dass es in den Medien und im Recht quasi nicht stattfand – bis zu einem Urteil in der Schweiz:

Dort stand im vergangenen Jahr ein Mann aufgrund von Stealthing vor Gericht, der in zweiter Instanz zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, allerdings nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Schändung. Im Schweizer Recht wird eine Schändung im Artikel 191 des Strafgesetzbuches (StGB) als eine Straftat gegen die sexuelle Integrität definiert und bedeutet, dass der Täter sexuelle Handlungen "an einer nicht urteilsfähigen oder nicht zum Widerstand fähigen Person in Kenntnis dieses Zustandes" vornimmt. Der Mann hatte während eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs ebenfalls heimlich das Kondom abgezogen und später vor Gericht ausgesagt, es sei wohl "verloren gegangen oder gerissen". Der Richter hatte ihm nicht geglaubt. "Der Richter bezog sich in seinem Urteil offenbar auf die Einschränkung der Urteils- und Widerstandsfähigkeit", sagt Joachim Renzikowksi.

"Stellungswechsel, Gummi ab"

Der Unterschied zum deutschen Strafrecht: Es gibt in der Schweiz keine Nein-heißt-nein-Regelung, die seit 2016 Bestandsteil des Sexualstrafrechts ist. Seitdem muss sich das Opfer nicht mehr körperlich wehren, damit eine Vergewaltigung vor Gericht als solche beurteilt wird. Es reicht, wenn deutlich gemacht wird, dass sexuelle Handlungen nicht gewünscht sind. Deshalb sagt Joachim Renzikowski: "Es handelt sich hier ganz klar um einen sexuellen Übergriff und nach §177 Absatz 6 Nr. 1 aus juristischer Sicht auch um Vergewaltigung." Schließlich wurde zunächst einvernehmlich abgesprochen, dass mit Kondom verhütet wird. Im deutschen Gesetz bedeutet ein sexueller Übergriff nach § 177 Absatz 1 eine Tat "gegen den erkennbaren Willen einer andern Person". Ein besonders schwerer Fall liegt dabei nach Absatz 6 Nr. 1 vor, wenn es zum Beischlaf, also zur Penetration, kommt. In diesen Fällen wird wegen einer Vergewaltigung verurteilt. Theoretisch reicht das Strafmaß dabei von zwei Jahren bis 15 Jahren. Stealthing ist also in Deutschland strafbar.

Ein Urteil zu Stealthing gibt es in Deutschland trotzdem noch nicht, auch valide Statistiken zu dieser Form des Übergriffs gibt es keine. Bei fast allen Sexualdelikten gebe es das große Problem, dass Aussage gegen Aussage stünde, so Joachim Renzikowski. "Das macht ein Urteil oft so schwierig, da die Unschuldsvermutung und der Zweifelsgrundsatz nicht ignoriert werden dürfen", sagt der Sexualstrafrechtler. Das verstärkt die Angst bei Frauen, mit einer Anzeige sowieso keinen Erfolg zu haben.

Die Täter

"Mach ich oft bei jungen Mädels aus der Disco oder nach einer Party, wenn sie besoffen sind"
"Sie wollte mit, hab erst eins rüber gemacht und dann beim Vögeln runter. Die hat es nicht gemerkt (...). Danach war das Geschrei groß."
"Stellungswechsel, Gummi ab"
"Die (...) hat nur noch geweint und mich angebrüllt."
"Wenn davon irgendwie mal eine schwanger wird, dann ist es eben so. Komme ich dann auch klar mit. Ist ja eigentlich auch der Sinn beim F***."

Das sind Auszüge aus deutschen Online-Foren, in denen sich Männer anonym über ihre Erfahrungen mit Stealthing austauschen. Sie beschreiben detailliert, wann und wie sie das Kondom heimlich abgezogen haben und geben sich gegenseitig Tipps. So könne man beispielsweise, um die Absicht hinter dem ungeschützten Geschlechtsverkehr zu vertuschen, sagen: "Ich dachte, du wüsstest, dass ich das Kondom ausgezogen habe? Wieso hast du das nicht gespürt?" Die "Erfolgsrate mit dieser Methode" sei ziemlich hoch, heißt es in einem Beitrag.

"Bei den meisten Sexualstraftaten geht es um Macht, Gewalt und Unterwerfung"
Joachim Renzikoswki

Nahezu allen Schilderungen in diesen Foren ist gemeinsam, dass sie von offenkundiger Frauenfeindlichkeit zeugen und die Beschreibung eines Machtgefühls: die Macht über einen anderen Menschen und darüber, etwas gegen ihren oder seinen Willen zu tun.

"Bei den meisten Sexualstraftaten geht es um Macht, Gewalt und Unterwerfung", sagt Joachim Renzikowski.

Die US-amerikanische Juristin Alexandra Brodsky hat für einen Aufsatz, der im April 2017 im Columbia Journal of Gender and Law veröffentlicht wurde, mit zahlreichen Frauen gesprochen, die Stealthing erlebt haben. Außerdem hat sie Beiträge von Tätern in Online-Foren wie Reddit analysiert und kommt zu dem Schluss: "Man kann erkennen, dass die Überzeugung der Stealthing-Befürworter in einer Ideologie der männlichen Überlegenheit verwurzelt ist, in der Gewalt ein natürliches Recht des Mannes ist."

Die Opfer

Deshalb leiden die Opfer nicht nur an der Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Krankheiten. Sondern vor allem unter dem Vertrauensmissbrauch.

Sophie macht es bis heute Angst, dass Mark weiß, wie er sich mit einer Lüge ganz einfach aus der Verantwortung ziehen kann. "Er könnte es immer wieder tun und würde vermutlich immer wieder damit durchkommen", sagt sie. Sie fragt sich, ob sie etwas hätte anders machen müssen und wie Frauen sich schützen könnten. Bislang hat sie darauf keine Antworten gefunden.