Manche Nebenjobs sind die Hölle. Der von Leonie zum Beispiel. Die 23-Jährige verteilte Süßigkeiten in einem Einkaufszentrum, verkleidet als Drache. Immer wieder zogen sie Kinder am Schwanz, sie fiel um und kam im schweren Kostüm nicht von allein hoch. War es das Geld wert? Nein, schreibt Leonie in einem Blog-Posting. Selbst wenn man einen Job findet, der einen nicht die Würde kostet, nerven oft Steuern, Versicherung und andere Formalien. Was du dazu wissen musst, erfährst du hier.
Wieviel Geld kann ich neben dem Master verdienen?
Als Student bekommst du für deine Arbeit mindestens 8,84 Euro pro Stunde. Das ist der gesetzliche Mindestlohn, in Deutschland. Werkstudenten verdienen oft sogar mehr: Viele Firmen zahlen zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde. Auch bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern, müssen Arbeitgeber vom ersten Tag an den Mindestlohn zahlen. Das Gleiche gilt bei 450-Euro-Jobs. Davon ausgenommen sind Pflichtpraktika, die in der Studienordnung deines Fachs vorgeschrieben sind. Hier kann die Firma weiterhin selbst entscheiden, ob und wie viel du bekommst. Wenn du Bafög beziehst, solltest du nicht mehr als 5.400 Euro dazuverdienen, sonst wird dir das Fördergeld gekürzt (wichtiges Detail: Die Summe bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf den Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten.)
Ab welchem Einkommen muss ich Steuern zahlen?
9.000 € ist eine Summe, die du dir merken solltest. Sobald du mehr pro Jahr verdienst, musst du Einkommensteuer zahlen. Wenn du in einem Monat mal mehr als 1.029 Euro kriegst, musst du für diese Zeit Lohnsteuer zahlen. Immerhin: Mit der nächsten Steuererklärung kannst du dir das Geld vom Finanzamt zurückholen. Als Werkstudent bist du von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, musst aber in die Rentenversicherung einzahlen. Pro Woche darfst du höchstens 20 Stunden arbeiten. Wenn du ohne Arbeitsvertrag auf Rechnung arbeitest, also als Selbstständige oder als Selbstständiger, dann bist du unter Umständen verpflichtet, zusätzlich Umsatzsteuer zu zahlen.
Was läuft anders, wenn ich selbstständig bin?
ZEIT Campus: Frau Pieper, ist es schlau, sich neben dem Studium selbstständig zu machen?
Johanna Pieper: Klar! Man sammelt dabei viele Erfahrungen für die Zeit nach dem Studium. Etwa, ob es genug Kunden für die eigene Geschäftsidee gibt und wie der Markt auf mein Produkt oder meine Dienstleistung reagiert. Dabei kann man auch testen, ob man überhaupt der Typ für selbstständiges Arbeiten ist. Zum Beispiel, wie man mit der freien Zeiteinteilung zurechtkommt.
ZEIT Campus: Worauf muss ich noch achten?
Pieper: Auf das Geld. Die Ausgaben sollten nicht über den Einkünften liegen, und die Rechnungen, die man stellt, schnell beglichen werden. Am besten nennt man seinen Kunden eine Zahlungsfrist, zum Beispiel vier Wochen.
ZEIT Campus: Muss ich Steuern zahlen?
Pieper: Viele Studenten sind als sogenannte Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Erst wenn man mehr als 17.500 Euro pro Jahr verdient, muss man in der Regel 19 Prozent ans Finanzamt abführen. Kreative wie Texter oder Designer wenden den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent an. Einkommensteuer wird ab 9.000 Euro pro Jahr fällig.
ZEIT Campus: Kann ich in der Familienversicherung krankenversichert bleiben?
Pieper: Ja, es sei denn, man ist älter als 25 Jahre oder verdient mehr als 425 Euro im Monat. Auch dann gibt es für Studenten günstigere Tarife als für Vollzeit-Unternehmer.
ZEIT Campus: Wer fördert mich?
Pieper: Es gibt Gründerkredite. Aber ich rate, erst einmal im privaten Umfeld nach Geldgebern zu suchen, dann kann man sich die Zinsen vielleicht sparen.
Wie ist das mit dem Kindergeld?
Wenn du unter 25 und an einer Hochschule eingeschrieben bist, bekommen deine Eltern für dich Kindergeld vom Staat. Das sind zwischen 194 und 225 Euro im Monat, je nachdem, wie viele Geschwister du hast. Viele Eltern geben dieses Geld direkt an ihre Kinder weiter. Darum kannst du deine Eltern bitten, du hast aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Wenn du nach dem Bachelor erst mal gearbeitet hast, gibt es im Master nicht automatisch Kindergeld. Es muss dann neu beantragt werden. Wenn du das erst mitten im Master erfährst, kannst du dir das Geld noch bis zu sechs Monate rückwirkend holen.
Was sollte in meinem Arbeitsvertrag stehen?
Wie viel du arbeitest, in welchem Bereich deine Aufgaben liegen und wie viel Gehalt du dafür bekommst, all das muss in deinem Arbeitsvertrag aufgeführt werden. Auch Angaben zu Probezeit, Urlaubstagen und Kündigungsfrist gehören rein. Idealerweise steht noch im Vertrag, ob du nach einem Tarif bezahlt wirst. Auf einen Arbeitsvertrag solltest du immer bestehen, als Minijobber oder Praktikant genauso wie als Werkstudent. Lässt sich die Personalabteilung zu lange Zeit und du startest ohne Vertrag in den Job, gelten die gesetzlichen Mindeststandards: zum Beispiel ein Monat Kündigungsfrist und bei einer 20-Stunden-Woche mindestens zehn Urlaubstage pro Jahr. Stehen im Vertrag weniger Tage drin, ist die Klausel ungültig.
Soll ich ein Urlaubssemester nehmen, um zu jobben?
Nein, besser nicht. Vorgesehen sind Urlaubssemester eher für Fälle wie Krankheit, Elternzeit oder pflegebedürftige Angehörige. Bei einigen Unis kann man sich für ein Praktikum beurlauben lassen. Der Haken am Urlaubssemester: Für diese Zeit verlierst du deine Privilegien als Student und musst beim Jobben alle Sozialabgaben zahlen. Wenn du neben der Uni mehr Zeit zum Geldverdienen brauchst, solltest du lieber weniger Kurse pro Semester belegen oder ein Teilzeitstudium beantragen.
Wie viel darf ich nebenbei überhaupt arbeiten?
182 Tage pro Jahr darfst du so viel arbeiten, wie du willst, ohne dass Sozialabgaben anfallen. Ansonsten gilt: 20 Stunden pro Woche sind das Limit. Kommst du darüber, muss dich dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer anmelden. Du verlierst damit den Studentenstatus bei der Krankenkasse und musst die vollen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Immerhin: Tage, die du bei einem Pflichtpraktikum verbringst, zählen nicht dazu.
Kommentare
Na toll. Ab 1.029,00 € ist Einkommenssteuer fällig. Mal ehrlich nicht gerade viel Geld bei den heutigen Lebenshaltungskosten in den Städten. Davon abgesehen ein Riesenaufwand für die Finanzämter und wahrscheinlich sind die Kosten höher als die paar hundert Euro Steuereinnahmen. Ich bin dafür die Grenze deutlich nach oben zu setzen und die frei werdenden Kapazitäten für die zu nutzen, die durch Steuervermeidung und Steuertrickserei Millionen einsparen. Mal davon abgesehen, ist ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe auch nicht ganz billig. Und mit Selbermachen verbrennt man sich, falls man sich nicht 105% auskennt, ganz schnell die Finger. Zumal in Bayern und Baden-Württemberg ist das so, aus meiner Erfahrung.
Ich habe während meines Studiums ~9.600€ im Jahr verdient, 20 Stunden die Woche. Ich hatte zwischen 800-900€ am Ende des Monats zur Verfügung. Musste für meine Wohnung 425€ warm bezahlen, dazu dann 150€ im Monat für Verpflegung. Internet 29,99€ (Studentenrabatt), Netflix mit 7,99€, Rentenversicherung in die gezahlt wird ca. ~60-90€. Hausratsversicherung hat eine Freundin übernommen (wir wohnen zusammen in der Wohnung und teilen uns die Miete etc.)
Am Ende hatte ich immer ein + von knapp 120-150€ welches ich frei zur Verfügung hatte. Mal neue Schuhe, mal ne neue Hose, oder auch Feiern waren drin. Es ging also ganz gut. Aber man kann sich halt nicht jeden Monat nen neuen 4K 55" TV kaufen. Hätte ich statt einer Prepaidkarte (Aldi Talk) nen Vertrag und mir mein Smartphone vor 3 Jahren nicht diekt bar gekauft, hätte ich im Monat auch höhere Kosten.
Die spannendere Frage lautet eher: Kann man in Zeiten von Bologna überhaupt noch neben dem Studium arbeiten, ohne dass die Noten oder die Pflege von Sozialkontakten leidet? Schafft man es dazu noch, zusätzliche Sprachkurse und Seminare zu besuchen, die einem bei der Bewerbung und im Job helfen?
Der Klassiker :D bei jeder vermeintlichen Veränderung mal unüberlegt "Bologna" keifen -- so als wenn es früher keinen Unterschied gemacht hätte, ob man parallel zum Studium null oder 20 bis 40 Stunden gearbeitet hat.
"20 Stunden pro Woche sind das Limit. Kommst du darüber, muss dich dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer anmelden."
Das stimmt so pauschal nicht. Außerhalb der Vorlesungszeit darf man mehr arbeiten, und wenn man der Krankenkasse plausibel macht, dass man hauptsächlich abends, nachts oder am Wochenende arbeitet, darf man auch im Semester mehr arbeiten. Sollte man sich aber wie gesagt vorab genehmigen lassen.
Stimme dem zu, habe selbst mein Studium kürzlich (Abschluss vor 5 Jahren) so finanziert: In der vorlesungsfreien Zeit in Vollzeit/ mit Überstunden gearbeitet, während der Vorlesungszeit nachts bzw. mit freier Zeiteinteilung (von zu Hause erledigbare Programmiertätigkeiten). Probleme gab es damit nicht.
Schulden bei Verwandten sind nicht zu empfehlen.
Sind sie generell nicht (lege selbst Wert darauf, ja keine Schulden zu machen und überziehe nicht einmal mein Konto), können kurzfristig aber sehr wohl hilfreich sein. Meine Bedingungen wären hier: rasch zurückzahlbar (sparsame Person, ernsthaftes Bemühen um einen (Neben-)Job), erkennbarer Notfall (z.B. kurzfristig angefallene dringende Anschaffung wie Ersatz des defekten und für Studium und Nebenjob dringend benötigten Computers, oder Bafögauszahlung hat sich verzögert), erkennbar vernünftiger Umgang mit Geld durch den studentischen Schuldner, gutes und ehrliches Verwandtschaftsverhältnis.
In solchen Fällen habe ich auch schon von mir aus angeboten, auszuhelfen. Fand ich sinnvoller, als dass diese Person das Konto überzieht oder etwas auf Raten abzahlen muss - und auf ein paar hundert Euro insgesamt kann ich bei entsprechendem Einkommen auch mal einen oder wenige Monate verzichten, bis ich sie zurück erhalte.