17. Oktober 2024, Freie Universität Berlin
Alles begann an einem Donnerstagmittag im Oktober 2024. An diesem Tag betreten etwa 20 vermummte Personen mit Äxten, Sägen und Brecheisen das Präsidium der Freien Universität in Berlin, so schildert es später ein Polizeisprecher. Sie befehlen Mitarbeitenden, ihre Büros zu verlassen, bedrohen und attackieren diejenigen, die sich widersetzen. Sie beschädigen Möbel, Computer und Kopierer, beschmieren Wände der Uni mit antisemitischen Parolen und dem roten Hamas-Dreieck. Es entsteht ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro. Als die Polizei eintrifft, können die meisten Vermummten fliehen. Die Hochschule schreibt später: "Der Vorfall wurde nicht als versuchte Besetzung wahrgenommen, sondern vielmehr als gewaltsamer Angriff."
Zu den vermummten Personen sollen Kasia W. aus Polen, Cooper L. aus den USA, Shane O. und Roberta M. aus Irland gehört haben. Die vier beteiligten sich an mehreren propalästinensischen Aktionen. Eine Person studiert an der Alice Salomon Hochschule in Berlin. Damals im Herbst ahnt niemand, dass die vier einige Monate später aufgefordert werden, Deutschland zu verlassen. Dass an ihrem Beispiel diskutiert wird, wann Deutschland Menschen ohne strafrechtliche Verurteilung abschieben darf und sollte. Dass manche sogar behaupten: Das Verhalten der Berliner Behörden erinnert an Donald Trumps Vorgehen gegen US-amerikanische Hochschulen. Wie ist es dazu gekommen?
20. Dezember 2024, Senatsinnenverwaltung
Etwa zwei Monate nach der Besetzung meldet sich ein Mitarbeiter vom Berliner Senat per E-Mail bei der Berliner Ausländerbehörde, dem Landesamt für Einwanderung (LEA). Der Mailverlauf liegt ZEIT Campus vor. Es ist ein Freitagabend, 21.50 Uhr. Der Mitarbeiter schreibt: "Aufgrund entsprechender Vorgaben der Hausleitung bitte ich um die unverzügliche Umsetzung folgender Maßnahmen." Er fordert die Aberkennung der Freizügigkeit bei den drei EU-Bürger:innen und die Ausweisung der Person aus den USA. Alle vier sollen Deutschland verlassen.
23. Dezember 2024, Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde antwortet am Tag vor Heiligabend. Die Abteilungsleiterin für Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung schreibt, sie könne der Anweisung nach Absprache mit dem Behördenleiter Engelhard Mazanke "aus Rechtsgründen" nicht nachkommen. Sie habe rechtliche Bedenken, die Vorwürfe könnten für einen Entzug der Freizügigkeit nicht ausreichen. Sie schreibt: Nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen dürften berücksichtigt werden. Auch wenn die Personen laut Berichten des Landeskriminalamtes "ohne Zweifel eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen", fehle es an rechtskräftigen Verurteilungen, die eine "entsprechende tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung begründen".
1. Januar 2025, Senatsinnenverwaltung
An Neujahr geht der Streit eine Ebene höher. Christian Oestmann, der Leiter der ersten Abteilung der Senatsinnenverwaltung, meldet sich direkt bei Engelhard Mazanke, dem Leiter der Ausländerbehörde. Oestmann schreibt: "Es ist ungewöhnlich, einer fachaufsichtlichen Weisung der Hausleitung in dieser Form zu widersprechen." Er teile die Rechtsauffassung von Mazankes Abteilungsleiterin nicht. Die "Berichte des LKA belegen, dass für diese Personen bereits aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kein Fortbestand der Freizügigkeit zu rechtfertigen ist, auf die strafrechtliche Verurteilung kommt es dabei nicht an." Er fordert, das Verfahren schnellstmöglich durchzuführen.
Zu diesem Zeitpunkt haben die vier Personen laut dem Rechtsanwalt Alexander Gorski, der zwei von ihnen vertritt, schon von ihrer drohenden Abschiebung erfahren. Ende 2024 hätten sie ein einseitiges Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen, sagt der Anwalt. Ein Sprecher des LEA bestätigt, dass gegen vier propalästinensische Aktivisten "aufenthaltsbeendende Bescheide" erlassen worden sind.
Die Fach- und Dienstaufsicht der Ausländerbehörde liegt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Deren Pressestelle schreibt auf Anfrage: Ob ein Erlass ausländerrechtlicher Maßnahmen mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung in Betracht kommt, würde "ausschließlich anhand der Voraussetzungen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beurteilt" werden. Im Fall der vier Aktivist:innen würden alle vorliegenden Erkenntnisse zu den jeweiligen Personen für die Entscheidung einbezogen. In der Bewertung würden unter anderem die von der Person ausgehende Gefahr sowie "die soziale, berufliche und kulturelle Integration sowie der Aufenthaltszweck und dessen Dauer" eine Rolle spielen.
31. März 2025, The Intercept
An diesem Montagabend Ende März berichtet der Journalist Hanno Hauenstein im englischsprachigen Non-Profit-Magazin The Intercept erstmals von der geplanten Ausweisung. In seinem Text werden alle vier Aktivist:innen zitiert. Cooper L. aus den USA drohen die härtesten Konsequenzen. Wenn die Ausweisung durchgesetzt wird, könnte Cooper L. für zwei Jahre keines der 29 Länder im Schengen-Raum bereisen. Cooper L. ist trans, der Gedanke, jetzt zurück in die USA zu müssen, sei "sehr beängstigend". Auch die drei EU-Bürger:innen wollen in Berlin bleiben. Roberta M., eine trans Person aus Irland, sagte The Intercept: "Mein Leben ist hier. Ich mache keine Pläne für Irland. (…) Ich glaube nicht, dass das vor Gericht Bestand haben wird."
2. April 2025, Kanzlei Amigo
Alexander Gorski erzählt, die Verfahren wegen der versuchten Besetzung würden noch laufen. Was genau den vier Aktivist:innen vorgeworfen wird, weiß er nicht. Er habe noch keine Akteneinsicht erhalten. "Der Staat hat sich hier selbst überholt, indem er migrationsrechtliche Sanktionen verhängt hat, bevor Aufklärung stattfinden konnte", sagt Gorski. Die Ausländerbehörde habe eine sofortige Vollziehung angeordnet. Das heißt: Die vier Aktivist:innen müssen Deutschland bis zum 21. April verlassen. Gorski hat am Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Ausweisung eingereicht. Sollte dieser durchgehen, dürften die vier bleiben, bis über ihre Klage entschieden wird. Das würde ein bis eineinhalb Jahre dauern, schätzt Gorski. Sollten sie mit dem Antrag scheitern, überlegt der Anwalt, vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gegebenenfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
2. April 2025, Instagram
Auf dem Instagram-Account Student Coalition Berlin veröffentlichen Kasia W., Shane O., Roberta M. und Cooper L. ein gemeinsames Statement. Sie weisen die Anschuldigungen wegen Antisemitismus und Unterstützung terroristischer Organisationen als "willkürlich" zurück, der Beschluss ihrer Ausweisung sei politisch motiviert gewesen. "Keiner von uns hat eine Vorstrafe. Das ist keine Gerechtigkeit", schreiben sie. "Unsere Abschiebung ist ein politischer Akt – ein Versuch, eine ganze Bewegung einzuschüchtern. Indem uns die Bewegungsfreiheit genommen wird, verschärft Deutschland seine Unterdrückung propalästinensischer Stimmen", schreiben sie weiter.
3. April 2025, Berliner Politik
In der Berliner Politik ist man sich über die Ausweisung uneinig. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner von der CDU stellt sich auf Anfrage von ZEIT Campus hinter die Entscheidung des Senats: "Wer das Existenzrecht Israels infrage stellt oder antisemitische Gewalt verherrlicht, überschreitet eine rote Linie." Der angeordnete Verlust der Freizügigkeit sei richtig und notwendig.
Anders sieht das Niklas Schrader, der innenpolitische Sprecher der Linken. Er sagt, die Verhältnismäßigkeit der Ausweisung sei "höchst zweifelhaft". Für diese müsse eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen, insbesondere bei EU-Bürger:innen. "Für die strafrechtliche Bewertung der gegen die Betroffenen erhobenen Vorwürfe haben wir eine unabhängige Justiz", sagt er. "Deren Entscheidung nicht abwarten zu wollen, deutet auf eine politische Motivation hin." Man müsse nicht alles hinnehmen, was bei der Besetzung der FU Berlin im Oktober passiert ist, sagt Schrader, doch dafür wäre das Strafrecht zuständig. Er kritisiert: In diesem Fall würden das Aufenthaltsrecht für Abschreckung und Repression instrumentalisiert.
Mitte März wurde in den USA der Student Mahmoud Khalil festgenommen, ein Aktivist, der sich an den propalästinensischen Protesten an der Columbia University beteiligte. Trotz oberflächlicher Parallelen zum Fall der vier Aktivist:innen in Berlin sagt Martin Matz, Sprecher für Inneres der Berliner SPD, die Situation in Berlin sei mit der in den USA nicht vergleichbar. Eine bestimmte Meinung zu vertreten, führe in Deutschland nicht zur Ausweisung, sagt er. Das Aufenthaltsgesetz für Personen aus Drittstaaten und das Freizügigkeitsgesetz, das für Menschen aus der EU gilt, sehe seit Längerem vor, dass auch ohne rechtskräftige Verurteilung eine Ausweisung erfolgen kann, sagt Matz. Im aktuellen Fall ginge es jedoch nicht um "vermeintlich missliebige Meinungsäußerungen" – sondern um Gewalt, Sachbeschädigung und antisemitische Hassrede. "Die Meinungsfreiheit ist gegeben, aber selbstverständlich sind Meinungen gewaltfrei vorzutragen", sagt Matz. Nun müsse man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten.
Der Rechtsanwalt und Experte für Migrationsrecht, Thomas Oberhäuser, hat Zweifel am Vorgehen in Berlin. Der Entzug der Freizügigkeit von EU-Bürger:innen muss ausreichend begründet sein. Die reine Äußerung der Parole "From the river to the sea" erfülle das nicht. Darüber hinaus sei die Annahme "überaus zweifelhaft", dass man durch das Skandieren einer Parole, die auch eine Terrorvereinigung verwendet, diese terroristische Organisation unterstützt. "Die Intention, ein Zeichen zu setzen, lässt sich wie so oft mit dem Rechtsrahmen nur schwer in Einklang bringen", sagt Oberhäuser. Sollten den vier Personen hingegen konkrete Handlungen nachgewiesen werden können, etwa dass sie Mitarbeitende der Uni mit Äxten und Brecheisen bedroht haben, könnte es zulässig sein, ihnen die Freizügigkeit zu entziehen.
Der jüdische Moderator und Aktivist Shai Hoffmann sieht in den möglichen Ausweisungen die Gefahr, dass staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte "nicht mehr allein auf individuelle Schuld, sondern auf politische Zuschreibungen und Gefahrenprognosen gestützt werden". Mit diesem Vorgehen würden Regierungen ihre demokratische Glaubwürdigkeit untergraben, sagt er. Ein wehrhafter Rechtsstaat müsse beides leisten: Extremismus bekämpfen, ob antisemitisch oder in anderer Form verfassungsfeindlich, und gleichzeitig die Prinzipien hochhalten, die ihn ausmachen.
3. April 2025, Leipzig u.a.
Drei Tage nach dem Intercept-Bericht über die geplante Ausweisung finden sich auf dem Augustusplatz in Leipzig Protestierende zu einer Kundgebung ein. Sie wollen gegen die Ausweisung der vier Aktivist:innen demonstrieren. Einen Tag später kündigen Dutzende propalästinensische Organisationen eine gemeinsame Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus an. Am kommenden Montag wollen sie dort vormittags unter dem Motto "You Can't Deport A Movement" zusammenkommen.