Seit vergangener Woche ist klar: Die Schulen bleiben bis Mitte Februar zu oder setzen die Präsenzpflicht aus. Konkret heißt das: Schülerinnen lernen weiter vor Laptops, Tablets oder Smartphones, melden sich an über Lernplattformen und tauschen sich aus via Videokonferenztools.
Ob der Fernunterricht funktioniert, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Haben Lehrerinnen und Lehrer bessere Konzepte für den digitalen Unterricht als noch im Frühjahr 2020? Gibt es Möglichkeiten, mit den Schülerinnen und Schülern zuverlässig zu kommunizieren, schriftlich oder per Videochat? Haben alle Zugang zu einer Lernsoftware und halten die Server der Schulclouds stand oder brechen sie unter der Last der vielen Anfragen ständig zusammen, wie es vor Weihnachten in Bayern und im neuen Jahr in Berlin passierte? Gibt es genug Laptops und Tablets für Lehrerinnen wie Schüler?
Der Digitalpakt Schule, den Bund und Länder im Frühjahr 2019 beschlossen haben, soll genau in diesen Fragen helfen. Fünf Milliarden vom Bund, 500 Millionen von den Ländern – damit soll bis 2024 an die Schulen kommen, was die brauchen, um zeitgemäßen Unterricht zu machen: schnelles Internet und WLAN, Software wie Lernplattformen oder Cloud-Dienste und die dazugehörige Infrastruktur, digitale Endgeräte wie Laptops, Tablets, digitale Tafeln.
Zu wenig und zu spät?
Obwohl das alles nun so dringend benötigt wird wie wohl nie zuvor, fließt dieses Geld zu langsam, um Schulen für den Corona-Fernunterricht auszustatten. Insgesamt rund 20 Prozent der zugesagten fünf Milliarden Euro sind bundesweit bewilligt, wie eine Umfrage von ZEIT ONLINE unter allen 16 Kultusministerien zeigt. Dabei gibt es einige Ausreißer nach oben. Der Mittelwert der Bundesländer liegt bei gerade einmal gut zwölf Prozent. Bewilligt bedeutet, dass das Geld ausgegeben werden darf und in vielen Fällen gerade ausgegeben wird.
In Sachsen sind demnach bereits fast die
gesamten Mittel bewilligt, Hamburg hat das Geld komplett verteilt. Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bewegen
sich um die Zehn-Prozent-Marke. In Schleswig-Holstein sind gerade einmal 2,9
Prozent der verfügbaren Millionen gebunden, im Saarland 3,4 Prozent. "Bis 30
Monate vor Ende der Laufzeit des Digitalpakts Schule soll mindestens die Hälfte
des Volumens der Finanzhilfen durch Bewilligungen gebunden sein", heißt es in
der Vereinbarung. Das ist schon Ende 2021. Vom
50-Prozent-Ziel ist man weit entfernt.
Diese Zahlen bestätigen eine Tendenz, die bereits die Antwort auf eine Anfrage der FDP an die Bundesregierung aus dem August zeigte: Gut 15 Millionen Euro waren zum damaligen Zeitpunkt aus dem Digitalpakt geflossen, also gerade einmal 0,3 Prozent der Mittel, die zur Verfügung stehen. "Diese Zwischenbilanz ist desaströs", sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding damals. Eine überraschend niedrige Zahl, ohne Frage. Allerdings ist dieser Wert nur teilweise aussagekräftig, denn Schulen können oft schon Geräte oder anderes anschaffen, wenn der Betrag zwar noch nicht ausbezahlt, aber bereits bewilligt ist. Auf diese Bewilligungen bezieht sich nun die Umfrage von ZEIT ONLINE.
Warum läuft das alles so schleppend?
Dass es vielerorts langsam gehe, hört man oft, liege am Antragsverfahren. In vielen Bundesländern ist es so: Die Schulen arbeiten aus, was sie brauchen, und halten das in sogenannten Medienentwicklungsplänen fest, die an die Schulträger weitergegeben werden. Die wiederum stellen einen Antrag auf Förderung beim Land. Dort wird der Antrag geprüft und in aller Regel bewilligt. Ab diesem Moment kann das, was beantragt wurde, bestellt werden. Überwiesen wird es allerdings erst ganz am Ende, wenn die bestellten Geräte eingerichtet und die Software installiert ist. Insofern ist es nicht besonders überraschend, dass der Prozess nur langsam vorankommt, denn ein Medienentwicklungsplan ist kein Formular, das man mal eben ausfüllt.
Jede Schule erfasst den aktuellen Stand ihrer digitalen Technik und den der Medienbildung, also wie diese Technik im Unterricht eingesetzt wird. Danach entwickelt sie ein Konzept, wie das in Zukunft aussehen soll und was dafür gebraucht wird. Dazu kommt ein Fortbildungsplan, der aufzeigt, wie das alles den Kolleginnen und Kollegen beigebracht werden soll, ein Finanzierungsplan und ein Wartungskonzept für die anzuschaffenden Geräte.