Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte in einem Interview, Dreh- und Angelpunkt der gesetzlichen Maßnahmen müssten die Zugriffsmöglichkeiten des Nutzers auf seine personenbezogenen Daten sein. Neben Auskunftsansprüchen des Nutzers gegenüber dem Dienste-Anbieter und der Möglichkeit, die Löschung von Daten zu erreichen, sollten Widerspruchsrechte der Dateninhaber gesetzlich geregelt und Einwilligungslösungen vorangetrieben werden.

Jeder hinterlasse jeden Tag unzählige digitale Spuren. Diese digitalen Spuren können nicht nur angesichts des beschleunigten Wandels von Speicherkapazitäten immer umfassender verknüpft werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Aus für sich betrachtet wenig sensiblen Sachdaten könnten kombiniert Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile von hoher datenschutzrechtlicher Sensibilität entstehen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, er sei zwar dafür, den Bürgern einen Anspruch etwa auf Auskünfte und Löschung von Daten sogenannter Geodatendienste zu geben, wenn das rechtlich möglich sei. "Ein generelles Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung (von Aufnahmen) von der Seite oder von oben wird nicht gehen", sagte er jedoch. Grundsätzlich sei es sinnvoll, Geodaten zu speichern und zu veröffentlichen. Das Problem sei die Verknüpfung von Informationen im Internet. "Wenn gezielt Persönlichkeitsprofile erstellt, mindestens aber verbreitet und veröffentlicht werden, dann ist die rote Linie überschritten", sagte er. "Das müssen wir regeln durch ein Verbot, durch einen Löschungs- und gegebenenfalls Schadensersatzanspruch."

Kurz vor einem Spitzentreffen von Politik, Wirtschaft und Verbraucherschützern zu dem Thema erhielt Leutheusser-Schnarrenberger Unterstützung von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die sich ebenfalls für eine gesetzliche Regelung einsetzt. "Wir sind uns einig, dass wir die Erhebung und Nutzung von Geodaten gesetzlich regeln müssen", sagte die CSU-Politikerin. "Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft reicht aus meiner Sicht nicht aus." Dem Tagesspiegel zufolge hieß es allerdings aus dem Bundesinnenministerium, gesetzliche Regelungen sollten nur dort zum Einsatz kommen, "wo sie erforderlich sind und umgesetzt werden können".